Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003

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   EuGH, 12.02.2004 - C-236/02   

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https://dejure.org/2004,6026
EuGH, 12.02.2004 - C-236/02 (https://dejure.org/2004,6026)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - C-236/02 (https://dejure.org/2004,6026)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - C-236/02 (https://dejure.org/2004,6026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Milch und Milchprodukte - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Inhalt - Auslegung von Artikel7 Absatz1 Buchstabef der Verordnung (EWG) Nr. 536/93

  • Europäischer Gerichtshof

    Slob

  • EU-Kommission PDF

    J. Slob gegen Productschap Zuivel.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe auf Milch - Direktverkauf an den Verbraucher - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Tragweite - (Verordnung der Kommission Nr. 536/93, Artikel 7 Absatz ...

  • EU-Kommission

    J. Slob gegen Productschap Zuivel

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über die Bestandsbuchhaltung, zu deren Führung die Milcherzeuger verpflichtet sind, die für den Abgabezeitraum 1996/1997 über eine einzelbetriebliche Referenzmenge "Direktverkauf" verfügen; Fehlende Bestandsbuchhaltung über die ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dez... ember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 9 Buchst. c; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 9 Buchst. h; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 7 Abs. 1 Buchst. f; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 7 Abs. 3 Buchst. b; ; Richtlinie 92/102/EWG des Rates vom 27. November 1992 über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren Art. 4 Abs. 1 Buchst. a; ; Regeling superheffing 1993 (Regelung über die Erhebung einer Zusatzabgabe von 1993) (Niederlande) Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven - Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor - Umfang der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-236/02
    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts für erforderlich halten, kann es den Gerichtshof erneut anrufen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 10, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95, Franzén, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 79).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-236/02
    Dieser elementare Grundsatz des Gemeinschaftsrechts verlangt u. a., dass eine Regelung wie die vorliegende, die dazu führen kann, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Belastungen auferlegt werden, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 57).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-236/02
    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts für erforderlich halten, kann es den Gerichtshof erneut anrufen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 10, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95, Franzén, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 79).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-236/02
    Dieser elementare Grundsatz des Gemeinschaftsrechts verlangt u. a., dass eine Regelung wie die vorliegende, die dazu führen kann, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Belastungen auferlegt werden, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 57).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts für erforderlich halten, kann es den Gerichtshof erneut anrufen (vgl. in diesem Sinne Urteile CBEM, 311/84, EU:C:1985:394, Rn. 10, Syndesmos Melon tis Eleftheras Evangelikis Ekklisias u. a., C-381/89, EU:C:1992:142, Rn. 19, und Slob, C-236/02, EU:C:2004:94, Rn. 29).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-496/04

    Slob - Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge -

    24 Auf Ersuchen dieses Gerichts um Vorabentscheidung hat der Gerichtshof mit Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02 (Slob, Slg. 2004, I-1861) entschieden, dass Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f der Verordnung Nr. 536/93 dahin auszulegen ist, dass das vom Erzeuger zu führende Bestandsbuch nur für jeden Monat und jedes Erzeugnis die Mengen verkaufter Milch und/oder Milcherzeugnisse enthalten muss.

    25 Der Gerichtshof hat sich zur Frage der Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass einer Regelung, die den in ihrem Gebiet ansässigen Milcherzeugern Buchführungspflichten auferlegt, die über die sich aus der auszulegenden Bestimmung ergebenden Pflichten hinausgehen, nicht geäußert, da dies nicht Gegenstand der Vorlagefrage war (vgl. Urteil Slob, Randnr. 30).

    Es führt aus, dass der Gerichtshof im Urteil Slob keine Antwort auf die Frage gegeben habe, ob nach Artikel 7 Absätze 1 Satz 1 und 3 der Verordnung Nr. 536/93 ein Mitgliedstaat befugt sei, den Erzeugern neben der Verpflichtung zur Führung einer Bestandsbuchhaltung nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 und Buchstabe f dieser Verordnung die Verpflichtung aus Artikel 11 Absatz l der Zuivelverordening aufzuerlegen, da diese im Laufe des Verfahrens aufgeworfene Frage vom vorlegenden Gericht nicht gestellt worden sei.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    31 Dieser Grundsatz verlangt u. a., dass eine Regelung wie die vorliegende, die dazu führen kann, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Belastungen auferlegt werden, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (vgl. Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02, Slob, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. September 2003 - C-236/02 (https://dejure.org/2003,28946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Slob

  • EU-Kommission PDF

    J. Slob gegen Productschap Zuivel.

    Milch und Milchprodukte - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Inhalt - Auslegung von Artikel7 Absatz1 Buchstabef der Verordnung (EWG) Nr. 536/93

  • EU-Kommission

    J. Slob gegen Productschap Zuivel

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

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