Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2000 - C-236/99   

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https://dejure.org/2000,3804
EuGH, 06.07.2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,3804)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,3804)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,3804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/271/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Artikel 226 EG
    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung einer Richtlinie; Definition des kommunalen Abwassers

  • Judicialis

    Richtlinie 91/271/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 91/271/EWG
    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser und insbesondere Artikel 17 dieser Richtlinie nachzukommen - (Verspätete) Mitteilung eines Programms für die Region Brüssel-Hauptstadt, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.1990 - 209/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-236/99
    Außerdem steht es nach dem System des Artikels 226 EG im Ermessen der Kommission, eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, und es ist nicht Sache des Gerichtshofes, die Zweckmäßigkeit der Ausübung dieses Ermessens zu beurteilen (u. a. Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 16).
  • EuGH, 15.10.1998 - C-326/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-236/99
    Außerdem kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Mitgliedstaat nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (in diesem Sinn Urteile vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98, Kommission/Spanien, Slg. 2000, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.04.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 06.07.2000 - C-236/99
    Außerdem kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Mitgliedstaat nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (in diesem Sinn Urteile vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6107, Randnr. 7, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98, Kommission/Spanien, Slg. 2000, I-0000, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-147/23

    Kommission/ Polen (Directive lanceurs d'alerte)

    16 Voir arrêt du 6 juillet 2000, Commission/Belgique (C-236/99, EU:C:2000:374, points 21 à 24).

    20 Voir, par analogie, arrêt du 6 juillet 2000, Commission/Belgique (C-236/99, EU:C:2000:374, points 21 à 24).

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Im Übrigen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass es nach dem System des Artikels 226 EG im Ermessen der Kommission steht, eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, und dass es nicht Sache des Gerichtshofes ist, die Zweckmäßigkeit der Ausübung dieses Ermessens zu beurteilen (u. a. Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-383/00

    Kommission / Deutschland

    Außerdem hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl u. a. Urteil vom 17. Januar 2002, Kommission/Belgien, Randnr. 16).

    Es ist nicht Sache des Gerichtshofes, die Zweckmäßigkeit der Ausübung dieses Ermessens zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    18: - Siehe die Nachweise in Fußnote 14.19: - Siehe oben, Nr. 40.20: - Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnrn.

    L 31, S. 1.33: - Urteil vom 13. November 2001 (Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 31, Randnr. 14) unter Verweis auf die Urteile vom 14. Juli 1993 (Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 31, Randnrn. 42 bis 44) und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung

    Da der Antrag auf Verurteilung zu einer finanziellen Sanktion gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV nur ein Nebenverfahren zum Vertragsverletzungsverfahren ist, dessen Wirksamkeit es gewährleisten soll, und die Kommission hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Einleitung eines solchen Verfahrens über ein Ermessen verfügt, über das der Gerichtshof keine gerichtliche Kontrolle ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1989, Star Fruit/Kommission, 247/87, EU:C:1989:58, Rn. 11, vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien, C-236/99, EU:C:2000:374, Rn. 28, und vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, EU:C:2001:355, Rn. 17), können die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung nicht strenger sein als diejenigen, die für die Durchführung von Art. 258 AEUV gelten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit -

    57 - Vgl. u. a. Urteile vom 2. Februar 1982, Kommission/Belgien (69/81, Slg. 1982, 163, Randnr. 5), vom 17. September 1998, Kommission/Belgien (C-323/96, Slg. 1998, I-5063, Randnr. 42), vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien (C-236/99, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23), und vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich (C-111/00, Slg. 2001, I-7555, Randnr. 12), sowie den anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz, der in Art. 27 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge verankert ist: "Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-549/18

    Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in

    Da der Antrag auf Verurteilung zu einer finanziellen Sanktion gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV nur ein Nebenverfahren zum Vertragsverletzungsverfahren ist, dessen Wirksamkeit es gewährleisten soll, und die Kommission hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Einleitung eines solchen Verfahrens über ein Ermessen verfügt, über das der Gerichtshof keine gerichtliche Kontrolle ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1989, Star Fruit/Kommission, 247/87, EU:C:1989:58, Rn. 11, vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien, C-236/99, EU:C:2000:374, Rn. 28, und vom 26. Juni 2001, Kommission/Portugal, C-70/99, EU:C:2001:355, Rn. 17), können die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung nicht strenger sein als diejenigen, die für die Durchführung von Art. 258 AEUV gelten.
  • EuGH, 17.12.2009 - C-505/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Darüber hinaus kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien, C-236/99, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-110/00

    Kommission / Österreich

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-298/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-6747, Randnr. 18, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen -

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-236/99, Urteil vom 6. Juli 2000, Slg. 2000, I-5657, Nrn. 20 und 25).
  • EuGH, 17.01.2002 - C-423/00

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 09.12.2004 - C-177/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 11.10.2001 - C-111/00

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf

  • EuGH, 14.06.2001 - C-473/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 18.06.2009 - C-422/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 08.07.2004 - C-27/03

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2003 - C-143/02

    Kommission / Italien

  • EuGH, 16.09.2004 - C-248/02

    Kommission / Italien

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-236/99   

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https://dejure.org/2000,13685
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,13685)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,13685)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - C-236/99 (https://dejure.org/2000,13685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/271/EWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-213/99

    de Andrade

    Siehe auch Nr. 29 meiner Schlussanträge in derselben Rechtssache und die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-236/99 (Kommission/Belgien, Nrn. 15 bis 33).
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