Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.1992 - C-237/90   

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https://dejure.org/1992,2034
EuGH, 24.11.1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,2034)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,2034)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,2034)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Richtlinie 80/778 des Rates, Artikel 10 Absatz 1
    1. Rechtsangleichung; Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch; Richtlinie 80/778; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Zulassung einer Überschreitung der zulässigen Hoechstkonzentrationen; Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Notfalls" im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Richtlinie 80/778/EWG; Zulässigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstkonzentration auf Grund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; Eingrenzung eines Klagegegenstandes; Pflicht der Landesbehörden zur Mitteilung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Qualität des Trinkwassers

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Richtlinie 80/778 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Zulassung einer Überschreitung der zulässigen Hoechstkonzentrationen - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 80/778/EWG des Rates - Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 36 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 257
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.09.1988 - 228/87

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-237/90
    14 In seinem Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 228/87 (Strafverfahren gegen X, Slg. 1988, 5099) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Bestimmungen über Abweichungen von der Richtlinie eng auszulegen seien (Randnr. 10) und daß unter dem Begriff "Notfälle" im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie eine Notstandssituation zu verstehen sei, in der die zuständigen Behörden plötzlich Schwierigkeiten bei der Trinkwasserversorgung bewältigen müssten (Randnr. 14).
  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-237/90
    20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere das Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 16) wird der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verwaltungsverfahren sowie durch die Klageanträge eingegrenzt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02

    Kommission / Portugal

    L 229, S. 11.10: - Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973, Randnr. 28 f.).

    17: - Urteil in der Rechtssache C-237/90 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 29: "... Fehlen von Maßnahmen, die es .... erlaubten, die Kommission ... zu unterrichten ..."); weniger stark im Urteil in der Rechtssache C-324/01 (zitiert in Fußnote 5 , Randnr. 21: "... die Unsicherheit ... hinsichtlich des Verfahrens, das zu befolgen ist, um der genannten Informationspflicht nachzukommen ...").

    20: - Vgl. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 28) und vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98 (Kommission/Italien, Slg. 1999, 8001 Randnr. 10); Urteil in der Rechtssache C-365/93 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 9); Urteil in der Rechtssache C-144/99 (zitiert auf Fußnote 7, Randnr. 17); Urteil in der Rechtssache C-478/99 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    5: - Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973, Randnr. 16).

    8: - Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 17.9: - Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 98/83.10: - Vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-2303, Randnr. 15) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 30).

    11: - Siehe u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 20), vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 24) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2189, Randnr. 22).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    (Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973, Randnr. 35).

    41 bis 43), da unter dem Begriff "Klassen" von Projekten nicht die zwölf Kategorien des Anhangs II zu verstehen sind, sondern die jeweils mit Buchstaben bezeichneten Untergliederungen dieser Kategorien (Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-301/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-6135, Randnrn.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-272/01

    Kommission / Portugal

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission sowie die Klage müssen aber auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein (vgl. Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    25: - Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90 (Slg. 1992, I-5973, Randnr. 35).
  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

    Dieses Vertrauen wäre irreparabel zerstört, wenn der Anschein entstünde, die Bundeswehr dulde in ihren Reihen den Genuss von Rauschmitteln und würde so mit dazu beitragen, dass bei der Bundeswehr Beschäftigte gerade dort erstmals mit verbotenen Drogen, wie z.B. Haschisch, konfrontiert werden (vgl. hierzu OVG NW vom 26.8.1999 Az. 12 A 2849/96, und OVG RP vom 23.11.1992 NVwZ 1993, 257).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    5: - Rechtssache C-237/90 (Urteil vom 24. November 1992, Slg. 1992, I-5973).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-320/15

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    32 Urteile vom 24. November 1992, Kommission/Deutschland (C-237/90, EU:C:1992:452, Rn. 20), vom 22. September 2005, Kommission/Belgien (C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 36 bis 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-525/12, EU:C:2014:2202, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-429/97

    Kommission / Frankreich

    7: - Kommission/Österreich, ebda., Randnr. 40.8: - Der Sachverhalt liegt daher anders als der, zu dem das Urteil vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-237/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5973) ergangen ist; dort wurde der Versuch der Kommission, die Rüge, dass eine Richtlinie nicht umgesetzt worden sei, dahin zu erweitern, dass ihre Beachtung in der Praxis nicht sichergestellt worden sei, vom Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen (Randnrn. 18 bis 22).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-237/90   

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https://dejure.org/1992,19496
Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,19496)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,19496)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - C-237/90 (https://dejure.org/1992,19496)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 80/778/EWG des Rates - Wasser für den menschlichen Gebrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-237/90
    Die Umstände, unter denen Bürger eine Schadensersatzklage deswegen erheben können, weil ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht umgesetzt hat, sind in Randnummer 40 des Urteils vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich und Bonifaci/Italienische Republik) niedergelegt.
  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-237/90
    Aus Randnummer 14 des Urteils vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-58/89 (Kommission/Deutschland) lässt sich entnehmen, daß die hier betroffene Richtlinie Bürgern insoweit Rechte verleiht, als sie dem Gesundheitsschutz dienen soll und eine unterbliebene Umsetzung die Gesundheit gefährden kann.
  • EuGH, 22.09.1988 - 228/87

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-237/90
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes müssen Vorschriften einer Richtlinie, die Ausnahmen zulassen, eng ausgelegt werden: Rechtssache 228/87, Strafverfahren gegen X, Slg. 1988, 5099, Randnr. 10. Unter dem Begriff "Notfälle" ist "eine Notstandssituation zu verstehen, in der die zuständigen Behörden plötzlich Schwierigkeiten bei der Trinkwasserversorgung bewältigen müssen": a. a. O., Randnr. 14. Die ursprüngliche Fassung des § 4 Absatz 1 TrinkwV erweiterte die nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie zulässige Ausnahme dadurch, daß sie Abweichungen nicht ausdrücklich auf Notfälle beschränkte, und dem Tatbestandsmerkmal, daß die Trinkwasserversorgung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann, die Worte "mit vertretbarem Aufwand" hinzufügte.
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