Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 23.11.2006 - C-238/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,922
EuGH, 23.11.2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,922)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,922)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für ...

  • EU-Kommission PDF

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für ...

  • EU-Kommission

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Austausch von Kundendaten zur Verringerung der Ausfallquote grundsätzlich rechtmäßig

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein System zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten; Auskunftsregister bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden; Ermöglichung einer Identifikation der Gläubiger; Zugangsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; EG Art. 81 Abs. 1; ; EG Art. 81 Abs. 3; ; EG Art. 82

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb: Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beschränkung des Wettbewerbs - Gewinn für ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 81 Abs. 1, 3
    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines Systems zum Austausch von Kreditinformationen zwischen Finanzinstituten (hier: Kreditauskunftsregister in Spanien)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunal Supremo vom 13. April 2005 in dem Rechtsstreit ASNEF-EQUIFAX, Servicios de Información sobre Solvencia y Crédito SL, Administración del Estado gegen Asociación de Usuarios de Servicios Bancarios ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien) - Auslegung von Artikel 81 EG - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt einer Vereinbarung über die Einrichtung eines Systems zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 753
  • WM 2007, 157
  • WM 2007, 158
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    35 Damit ergibt sich eine Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel im Allgemeinen daraus, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, die für sich allein genommen nicht unbedingt entscheidend sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 47, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 27).

    43 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung sowie aus Randnummer 34 des vorliegenden Urteils ergibt, setzt Artikel 81 Absatz 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 15, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19, sowie Bagnasco u. a., Randnr. 48).

    50 Während Artikel 81 Absatz 1 EG diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Vereinbarung oder Verhaltensweise auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beschränkt, sondern auch zur Berücksichtigung ihrer potenziellen Auswirkungen verpflichtet, wird eine Vereinbarung vom Verbot des Artikels 81 EG dann nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, Deere/Kommission, Randnr. 77, und Bagnasco u. a., Randnr. 34).

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    Außerdem darf dieser Einfluss nicht nur geringfügig sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. November 1971 in der Rechtssache 22/71, Béguelin Import, Slg. 1971, 949, Randnr. 16, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-306/96, Javico, Slg. 1998, I-1983, Randnr. 16, sowie Manfredi u. a., Randnr. 42).

    49 Dabei ist zu beachten, dass die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen im Hinblick auf Artikel 81 EG eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens erfordert, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 31, vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 10, und Javico, Randnr. 22).

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    34 Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen können den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 22, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 48).

    Erstens muss das betreffende Kartell zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung der fraglichen Waren oder Erbringung der fraglichen Dienstleistungen oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, zweitens muss der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden, drittens darf das Kartell den beteiligten Unternehmen keine nicht unerlässlichen Beschränkungen auferlegen und viertens darf es ihnen keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren oder Dienstleistungen den Wettbewerb auszuschalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 61, sowie Remia u. a./Kommission, Randnr. 38).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und vom 13. Juli 2006 in den Rechtssachen C-295/04 bis C-298/04, Manfredi u. a., Slg. 2006, I-0000, Randnr. 26).

    17 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-344/04, IATA und ELFAA, Slg. 2006, I-403, Randnr. 24).

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92, Almelo, Slg. 1994, I-1477, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    51 Vereinbarungen über den Austausch von Informationen verstoßen nach der einschlägigen Rechtsprechung gegen die Wettbewerbsregeln, wenn sie den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringern oder beseitigen und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führen (Urteile Deere/Kommission, Randnr. 90, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-194/99 P, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    49 Dabei ist zu beachten, dass die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen im Hinblick auf Artikel 81 EG eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens erfordert, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 31, vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 10, und Javico, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    43 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung sowie aus Randnummer 34 des vorliegenden Urteils ergibt, setzt Artikel 81 Absatz 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 15, vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 19, sowie Bagnasco u. a., Randnr. 48).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    Erstens muss das betreffende Kartell zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung der fraglichen Waren oder Erbringung der fraglichen Dienstleistungen oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, zweitens muss der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden, drittens darf das Kartell den beteiligten Unternehmen keine nicht unerlässlichen Beschränkungen auferlegen und viertens darf es ihnen keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren oder Dienstleistungen den Wettbewerb auszuschalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 61, sowie Remia u. a./Kommission, Randnr. 38).
  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
    50 Während Artikel 81 Absatz 1 EG diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Vereinbarung oder Verhaltensweise auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beschränkt, sondern auch zur Berücksichtigung ihrer potenziellen Auswirkungen verpflichtet, wird eine Vereinbarung vom Verbot des Artikels 81 EG dann nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, Deere/Kommission, Randnr. 77, und Bagnasco u. a., Randnr. 34).
  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 12.12.1995 - C-399/93

    Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02

    Viacom

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Insoweit ist im Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, nach der Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur dann beeinträchtigen können, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen können; dieser Einfluss darf außerdem nicht nur geringfügig sein (vgl. EuGH, Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 34 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. auch Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 72 ff. - Rundholzvermarktung ).

    Das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit ist im Streitfall unproblematisch erfüllt, zum einen weil B... seine Produkte europaweit vertreibt und der Onlinehandel einen grenzüberschreitenden Warenabsatz gerade ermöglicht und fördert, und zum anderen weil nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Kartell, das sich - wie im Streitfall das von B... Deutschland eingeführte Vertriebssystem "1.0" - auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ; Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 37 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; Urteil v. 19. Februar 2002 - C-309/99 , Slg. 2002, I-01577, Rz. 95 m.w.N. - Wouters ).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Vereinbarung vom Verbot in dieser Bestimmung jedoch nicht erfasst, wenn sie den Markt nur geringfügig beeinträchtigt (Urteile vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 77, vom 21. Januar 1999, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, Slg. 1999, I-135, Randnr. 34, sowie vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 50).

    Auch sind die Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und die Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Unbeschadet des Rechts der Wirtschaftsteilnehmer, sich dem festgestellten oder zu erwartenden Verhalten ihrer Wettbewerber auf intelligente, aber autonome Weise anzupassen (vgl. Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, EU:C:1975:174, Rn. 174, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, EU:C:1993:120, Rn. 71, sowie Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), erfasst Art. 81 EG alle Formen der Zusammenarbeit und der Kollusion zwischen Unternehmen einschließlich derjenigen mit Hilfe einer kollektiven Struktur oder eines gemeinsamen Organs wie z. B. einer Vereinigung, die auf die Folgen abzielen, die diese Vorschrift unterbinden will (vgl. in diesem Sinne Urteile Nederlandse Vereniging voor de fruit en groentenimporthandel und Frubo/Kommission, 71/74, EU:C:1975:61, Rn. 30, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, EU:C:1980:248, Rn. 88, sowie Eurofer/Kommission, C-179/99 P, EU:C:2003:525, Rn. 23).

    Nach einer gefestigten Rechtsprechung soll die Tatsache, dass Art. 81 EG den Begriff "aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen" neben den Begriffen "Vereinbarungen zwischen Unternehmen" und "Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen" aufführt, bewirken, dass verschiedene Formen koordinierten Marktverhaltens zwischen Unternehmen unter die Verbote dieser Bestimmung fallen (vgl. u. a. Urteile Imperial Chemical Industries/Kommission, 48/69, EU:C:1972:70, Rn. 64, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 112, sowie Asnef-Equifax und Administración del Estado, EU:C:2006:734, Rn. 32), und so verhindern, dass Unternehmen sich allein durch die Form, in der sie dieses Verhalten abstimmen, den Wettbewerbsregeln entziehen können.

    Dazu hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass die Beurteilung der Wirkungen einer Koordinierung zwischen Unternehmen im Hinblick auf Art. 81 EG eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens erfordert, in den sich die Koordinierungsmaßnahme einfügt, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte (vgl. in diesem Sinne Urteile Delimitis, C-234/89, EU:C:1991:91, Rn. 19 bis 22, 0ude Luttikhuis u. a., EU:C:1995:434, Rn. 10, Asnef-Equifax und Administración del Estado, EU:C:2006:734, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 54).

    Für Art. 81 Abs. 3 EG kommt es im Übrigen darauf an, dass die günstigen Auswirkungen für die Gesamtheit der Verbraucher auf den relevanten Märkten eintreten (vgl. in diesem Sinne Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, EU:C:2006:734, Rn. 70).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist allerdings nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnrn.

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Für welches Marktverhalten sich der Kartellbeteiligte aufgrund der berücksichtigten Information entscheidet, ist vielmehr abhängig von dem Inhalt des Austauschs, insbesondere der Art der ausgetauschten Informationen, den auf dem betreffenden Markt bestehenden Bedingungen, dessen Struktur (vgl. zur Wettbewerbsbeschränkung: EuGH, Urteil vom 26. September 2018 - C-99/17 P, NZKart 2018, 526 Rn. 155, 159 - Smartcard-Chips; Horizontalleitlinien Rn. 77) sowie von dem mit dem Informationsaustausch verfolgten Zweck (vgl. zur Wettbewerbsbeschränkung: EuGH, Urteil vom 13. November 2006 - C-238/05, WuW/E EU-R 1235 Rn. 54 - Asnef Equifax).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat nämlich schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EG-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Viertens setzt Art. 81 Abs. 1 EG nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern lässt den Nachweis genügen, dass sie hierzu geeignet sind (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilung der Wirkungen von Vereinbarungen im Hinblick auf Art. 81 EG erfordert eine Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt Art. 81 Abs. 1 EG nicht voraus, dass die Kartelle, auf die er sich bezieht, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern, dass der Nachweis erbracht wird, dass sie hierzu geeignet sind (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 43).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Was als Zweites das Vorbringen von Ziegler angeht, das Gericht habe mit seiner Vorgehensweise zumindest die im vorliegenden Fall maßgeblichen rechtlichen Anforderungen an die Abgrenzung des betreffenden Markts nicht richtig beurteilt, ist darauf hinzuweisen, dass mit Letzterer im Rahmen der Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG lediglich bestimmt werden soll, ob die in Rede stehende Vereinbarung geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts bezweckt oder bewirkt (Beschluss Adriatica di Navigazione/Kommission, Randnr. 31), und dass ein Kartell bei der Prüfung der Frage, ob es den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu untersuchen ist (Urteile vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 37).

    Außerdem darf diese Beeinflussung nicht nur geringfügig sein (Urteile Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 36).

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist es in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext zu untersuchen (Urteile Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 37).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, womit es die vom AEU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert und daher geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Arduino, C-35/99, Slg. 2002, I-1529, Randnr. 33, Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Erste Group Bank u. a./Kommission, Randnr. 38), und dass der grenzüberschreitende Charakter der betreffenden Dienste bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der genannten Bestimmung vorliegt, ein erheblicher Gesichtspunkt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 1987, Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, 311/85, Slg. 1987, 3801, Randnrn.

  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur

    Die Wirkungen müssen jedenfalls aber hinreichend spürbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, EU:C:1969:35, Rn. 7, und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 50).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-1/12

    Nach dem Unionsrecht darf eine berufsständische Vertretung für ihre Mitglieder

    Außerdem darf diese Beeinträchtigung nicht nur geringfügig sein (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Beurteilung der Wirkungen eines Beschlusses einer Unternehmensvereinigung im Hinblick auf Art. 101 AEUV die Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Rahmens, nämlich des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem die betreffenden Unternehmen tätig sind, der Natur der betroffenen Waren oder Dienstleistungen, der auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und der Struktur dieses Marktes oder dieser Märkte (vgl. Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    101 Abs. 1 AEUV beschränkt diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen, sondern verpflichtet auch zur Berücksichtigung der potenziellen Auswirkungen des fraglichen Beschlusses auf den Wettbewerb im Binnenmarkt (Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Erstens muss der betreffende Beschluss zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung der fraglichen Waren oder Erbringung der fraglichen Dienstleistungen oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, zweitens muss der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden, drittens darf der Beschluss den beteiligten Unternehmen keine nicht unerlässlichen Beschränkungen auferlegen, und viertens darf er ihnen keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren oder Dienstleistungen den Wettbewerb auszuschalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Asnef-Equifax und Administración del Estado, Randnr. 65).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-567/14

    Der Lizenznehmer eines Patents muss die vereinbarte Gebühr auch dann zahlen, wenn

    Es ist jedoch zum einen daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, nachzuprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, EU:C:1982:6, Rn. 8, und vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, EU:C:2006:734, Rn. 14).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-179/16

    Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

  • EuG, 29.06.2012 - T-360/09

    Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen

  • EuGH, 24.09.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • EuGH, 11.07.2013 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuGH, 26.11.2015 - C-345/14

    Maxima Latvija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1

  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuGH, 01.10.2009 - C-567/07

    EIN VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE INVESTITIONEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12

    MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG

  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18

    Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte"

  • EuG, 12.07.2019 - T-763/15

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-209/07

    Beef Industry Development Society und Barry Brothers - Art. 81 Abs. 1 EG -

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08

    T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07

    MOTOE - Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 11.07.2013 - C-429/11

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von fünf Unternehmen gegen die Urteile des

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16

    F. Hoffmann-La Roche u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06

    ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit -

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuGH, 16.06.2022 - C-697/19

    Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den

  • EuG, 12.12.2018 - T-684/14

    Krka / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-317/08

    Alassini - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19

    Kommission/ Servier u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10

    Duomo Gpa - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff des "besonderen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuG, 24.03.2011 - T-377/06

    Comap / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • EuG, 24.03.2011 - T-384/06

    IBP und International Building Products France / Kommission - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-45/08

    Spector Photo Group und Van Raemdonck - Insiderhandel - Nutzung privilegierter

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuGH, 16.06.2022 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuGH, 03.05.2012 - C-290/11

    Comap / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19

    Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-518/16

    ZPT AD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG)

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-117/06

    Möllendorf und Möllendorf-Niehuus - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-335/05

    Rízení Letového Provozu - Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-298/22

    Banco BPN/ BIC Português u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuGH, 23.04.2009 - C-379/07

    Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-318/08

    Califano - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-319/08

    Iacono - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im Bereich

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21788
Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,21788)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,21788)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - C-238/05 (https://dejure.org/2006,21788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Kartelle - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Günstige Auswirkungen auf die Verbraucher und Nutzer der Finanzdienstleistungen

  • EU-Kommission PDF

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Kartelle - System zum Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten bezüglich der Zahlungsfähigkeit von Kunden - Günstige Auswirkungen auf die Verbraucher und Nutzer der Finanzdienstleistungen

  • EU-Kommission

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05
    16 - Vgl. zur Veranschaulichung Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société Technique Minière, Slg. 1966, 337), vom 27. Januar 1987 in der Rechtssache 45/85 (Verband der Sachversicherer/Kommission, Slg. 1987, 405, Randnr. 39) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 13).

    17 - Vgl. Urteile Société Technique Minière und Delimitis.

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05
    Vgl. auch Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97 (Bronner, Slg. 1998, I-7791, Randnr. 16 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    10 - Vgl. Urteil Bronner (angeführt in Fußnote 6, Randnr. 21).

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-238/05
    21 - Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-35/92 (John Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, Randnr. 51); Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 (John Deere/Kommission, angeführt in Fußnote 3, Randnrn. 88 bis 90) und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-194/99 P (Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

    68 - Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache Asnef-Equifax und Administración del Estado (C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Nrn. 28 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

    132 - Die Rechtsmittelführerin bezieht sich diesbezüglich u. a. auf Nr. 42 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 29. Juni 2006, ASNEF-EQUIFAX (C-238/05, Slg. 2006, I-11125), und zwar auf folgende Passage: "Die Verwendung aggregierter Marktdaten ist im Allgemeinen rechtmäßig, sofern die Daten nicht die Identifizierung eines einzelnen Wettbewerbers oder die Kenntnis von dessen Geschäftsstrategie ermöglichen." Diese Passage spricht, im Kontext gelesen, jedoch gar nicht eindeutig für eine Interpretation im Sinne der Rechtsmittelführerin.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

    15 Vgl. Urteile vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (C-309/99, EU:C:2002:98), und vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii (C-172/14, EU:C:2015:484), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado (C-238/05, EU:C:2006:440).
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