Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.1990 - C-238/89   

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https://dejure.org/1990,909
EuGH, 13.12.1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,909)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,909)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Pall / Dahlhausen

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung eines Mitgliedstaats, die es erlaubt, sich dem Inverkehrbringen eines Erzeugnisses zu widersetzen, das das Symbol (R) trägt, wenn für die angebrachte Bezeichnung keine nationale ...

  • EU-Kommission

    Pall / Dahlhausen

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Verwendung einer nicht warenzeichengeschützeten Bezeichnung als irreführende Werbung; Verwendung des Symbols (R); Unzulässige mengenmässigen Einfuhrbeschränkung; Behinderung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs; Unterschiedslose Geltung eines ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung eines Mitgliedstaats, die es erlaubt, sich dem Inverkehrbringen eines Erzeugnisses zu widersetzen, das das Symbol (R) trägt;, wenn für die angebrachte Bezeichnung keine nationale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1406 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 680 (Ls.)
  • GRUR Int. 1991, 215
  • DB 1991, 539
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

    Auszug aus EuGH, 13.12.1990 - C-238/89
    Derartige Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (siehe insbesondere das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville

    Auszug aus EuGH, 13.12.1990 - C-238/89
    11 Nach ständiger Rechtsprechung, die auf dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) beruht, gilt das Verbot mengenmässiger Beschränkungen nach Artikel 30 EWG-Vertrag für jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Derartige Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 12, und vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91, Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361, Randnr. 12).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Der Gerichtshof hat bereits mehrfach den irreführenden Charakter einer Bezeichnung, einer Marke oder einer Werbeaussage anhand der Bestimmungen des EG-Vertrags oder des abgeleiteten Rechts geprüft und diese Frage immer dann, wenn der Akteninhalt ausreichend und eine bestimmte Entscheidung zwingend erschienen, selbst gelöst, ohne die abschließende Beurteilung dem nationalen Gericht zu überantworten (vgl. u. a. Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91, Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93, Langguth, Slg. 1995, I-1737, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    10 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, beschränkt sich diese Richtlinie auf eine Teilharmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über irreführende Werbung durch die Festsetzung von objektiven Mindestkriterien, anhand deren sich feststellen lässt, ob eine Werbung irreführend ist, und von Mindestanforderungen in bezug auf die Einzelheiten des Schutzes gegen eine solche Werbung (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 22).

    Es kann nämlich den Inhaber eines nur in einem Mitgliedstaat eingetragenen Warenzeichens dazu zwingen, die Aufmachung seiner Erzeugnisse je nach dem Ort des Inverkehrbringens unterschiedlich zu gestalten und gesonderte Vertriebswege einzurichten, um sicherzustellen, daß die Waren, die das Symbol (R) tragen, nicht im Gebiet der Staaten in den Verkehr gebracht werden, die das fragliche Verbot erlassen haben (Urteil Pall, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Allerdings sind die betreffenden nationalen Vorschriften nach ständiger Rechtsprechung (Urteile Cassis de Dijon, a. a. O., vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 12, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 15) nur zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen und wenn dieser Zweck nicht durch Maßnahmen erreicht werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken.
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Selbst wenn in Einzelfällen Verbraucher diese Tatsache nicht beachten und somit irregeführt werden sollten, ist diese Gefahr unter den gegebenen Umständen gering und kann daher ein Hemmnis für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 19, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 19, und Kommission/Deutschland, Randnr. 34).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Zu diesen Allgemeininteressen zählen insbesondere der Schutz der Lauterkeit des Handelsverkehrs und der Verbraucherschutz (EuGH, Urt. v. 13.12.1990 - Rs. C-238/89, Slg. 1990, I-4827 = GRUR Int. 1991, 215, 216 Tz. 12 - Pall/Dahlhausen; Urt. v. 18.5.1993 - Rs. C-126/91, Slg. 1993, I-2361 = GRUR 1993, 747 f. Tz. 12 - Yves Rocher; Urt. v. 2.2.1994 - Rs. C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303, 304 Tz. 15 - Clinique).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gegen Mars GmbH. - Freier

    25 Im Urteil Pall(15) haben Sie die Auffassung vertreten, daß das in einem Mitgliedstaat geltende Verbot der Verwendung des Symbols (R) neben dem Warenzeichen zum Zweck der Angabe, daß es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handele, eine Behinderung darstellt, "denn es kann den Inhaber eines nur in einem Mitgliedstaat eingetragenen Warenzeichens dazu zwingen, die Aufmachung seiner Erzeugnisse je nach dem Ort des Inverkehrbringens unterschiedlich zu gestalten und gesonderte Vertriebswege einzurichten, um sicherzustellen, daß die Waren, die das Symbol (R) tragen, nicht im Gebiet der Staaten in den Verkehr gebracht werden, die das fragliche Verbot erlassen haben"(16).

    28 Die genannten Urteile Pall und "Clinique" betrafen - wie in unserer Rechtssache auf das UWG gestützte - Vertriebsverbote wegen der unterschiedlichen Aufmachung der Erzeugnisse(20).

    (13) - Vgl. analog Randnr. 13 des Urteils vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89 (Pall, Slg. 1990, I-4827).

    (34) - Vgl. Urteile Pall (a. a. O., Randnr. 22) und "Clinique" (a. a. O., Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-220/98

    Estée Lauder

    Schon in der Rechtssache Cassis de Dijon zog der Gerichtshof die Unterrichtung der Käufer durch Angaben auf der Verpackung als Alternative zum Verkaufsverbot vor.(33) Dieses Vertrauen darauf, daß Aufklärung möglich und nützlich ist, zeigt sich besonders anschaulich im Urteil zum Reinheitsgebot für Bier, in dem Deutschland die Regelung des deutschen Rechts, wonach nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellte Erzeugnisse in Deutschland als Bier vertrieben werden dürfen, unter anderem unter Berufung auf den Verbraucherschutz zu verteidigen suchte.(34) Obwohl der Gerichtshof es für zulässig hielt, Verbrauchern, "die aus bestimmten Grundstoffen hergestelltem Bier besondere Eigenschaften zuschreiben," die Möglichkeit zu geben, "ihre Wahl unter diesem Gesichtspunkt zu treffen", entschied er, daß dies durch Anforderungen an eine umfassende Unterrichtung des Verbrauchers erzielt werden könne, die es diesem ermöglichten, "seine Wahl in Kenntnis aller Umstände zutreffen"; beispielsweise könnten die Brauereien verpflichtet werden, auf den Etiketten die verwendeten Grundstoffe anzugeben und bei vom Faß ausgeschenkten Bieren dafür zu sorgen, daß "die erforderlichen Angaben ... auf den Fässern oder den Siphons" angebracht sind.(35) Einige Jahre später schloß der Gerichtshof im Urteil Pall aus, daß sich die deutschen Verbraucher über den Ort der Eintragung eines Warenzeichens für ein Importerzeugnis, das das Symbol "(R)" trug, irren könnten und deshalb eine solche Verwendung nach dem UWG verboten sei, und entschied, daß "selbst wenn man unterstellt, daß die Verbraucher oder ein Teil von ihnen in bezug auf diesen Umstand irregeführt werden könnten, diese Gefahr ein so erhebliches Hindernis für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen [könnte], da die Verbraucher sich mehr für die Eigenschaften einer Ware als dafür interessieren, wo das Warenzeichen eingetragen ist".(36) Der Gerichtshof betonte damit, daß "die Gemeinschaftspolitik ... einen engen Zusammenhang zwischen dem Schutz und der Unterrichtung des Verbrauchers herstellt."(37).

    24: - Rechtssache C-238/89 (Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 22), Clinique, Randnr. 10, und verbundene Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95 (Ko/De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 37).

  • AG Weißenburg, 11.08.2017 - 1 C 435/16

    Mindestlohngesetz verstößt bei grenzüberschreitendem Gütertransport im Fall der

    Hier mangelt es zumindest an der Verhältnismäßigkeit i. S. der Erforderlichkeit (zu dieser vgl: Leible in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 40. Afl. 2009, Art. 28 EGV Rn. 21 sowie EuGH, Urteil vom 13.12.1990, Rs. C-238/89, ECLI:ECLI:EU:C1990:473, Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98

    Darbo

    13: - Vgl. z. B. die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1990, I-667), vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89 (Pall, Slg. 1990, I-4827), vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361), vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Verband Sozialer Wettbewerb ["Clinique"], Slg. 1994, I-317), vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93 (Langguth, Slg. 1995, I-1737) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93 (Mars, Slg. 1995, I-1923).

    35: - Urteil Pall, Randnr. 19 (Hervorhebung von mir).

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

  • BGH, 14.05.1992 - I ZR 204/90

    Verdeckte Laienwerbung - Laienwerbung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1993 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb eV gegen Clinique Laboratoires SNC und Estée Lauder

  • EuGH, 26.11.1996 - C-313/94

    Graffione / Ditta Fransa

  • FG Hamburg, 11.08.2006 - 6 K 156/02

    Bewertungsgesetz: Unterschiedliche Bewertung von Beteiligungen inländischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-203/96

    Chemische Afvalstoffen Dusseldorp BV u. a. gegen Minister van Volkshuisvesting,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98

    Warsteiner Brauerei

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-385/96

    Strafverfahren gegen Hermann Josef Goerres. - Rechtsangleichung - Etikettierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-55/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1998 - C-210/96

    Gut Springenheide und Tusky

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005 - C-132/03

    Codacons und Federconsumatori

  • OLG Köln, 18.08.1995 - 6 U 10/95

    Infrarot-Sauna

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-85/94

    Groupement des producteurs, importateurs et agents généraux d'eaux minérales

  • OLG Stuttgart, 20.10.1993 - 2 U 94/93

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem nicht bestehenden Warenzeichen

  • FG Münster, 24.01.2000 - 9 V 6384/99

    Begrenzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung eu-rechtlich

  • FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93

    Meyhui NV gegen Schott Zwiesel Glaswerke AG.

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18232
Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,18232)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.10.1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,18232)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - C-238/89 (https://dejure.org/1990,18232)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pall Corp. gegen P. J. Dahlhausen & Co.

    Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht - Irreführende Werbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    Daß eine nationale Maßnahme die Einfuhren beeinträchtigt, indem sie "Schutzwirkungen" zugunsten des Binnenmarktes entfaltet, schließt nicht aus, daß die Maßnahme selbst "unterschiedslos gilt" (siehe Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 21).

    Diese in einer umfangreichen Rechtsprechung verankerten Grundsätze sind vom Gerichtshof dahin gehend weiter ausgeführt worden, daß "im System eines gemeinsamen Marktes der Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs ... unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssen" (siehe das Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3879, und das Urteil Prantl, a. a. O.).

    - Das fragliche Verbot betrifft nicht eine bestimmte Kategorie von Erzeugnissen, sondern die verschiedensten Warenkate- 4 - In diesem Sinne ist Anikei 30 z. B. als anwendbar auf unterschiedslos gehende nationale Maßnahmen angesehen worden, die für eingeführte Erzeugnisse praktisch vorschreiben, die Etikettierung zu ändern, um eine bestimmte Bezeichnung aufzunehmen (Urteil vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietjie, Slg. 1980, 3839), durch Prägung bestimmte Stempel anzubringen (Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson, Slg. 1982, 2349), die Verpackung zu ändern, um sie der vorgeschriebenen besonderen Verpackungsform anzupassen (Urteil vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961), oder den Flaschentyp, in dem ein Wein im Herkunftsland traditionsgemäß in den Verkehr gebracht wurde, gemäß den innerstaatlichen Vorschriften des Einfuhrlandes zu ändern, das diesen Flaschentyp (Bocksbeutel) nur Weinen vorbehielt, die in einem bestimmten Gebiet erzeugt werden (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299).

  • EuGH, 06.11.1984 - 177/83

    Kohl / Ringelhan

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    Die Kommission beruft sich für diese Auffassung auf das Urteil vom 6. November 1984 in der Rechtssache 177/83 (Kohl, Slg. 1984, 3651).

    Angesichts dessen meine ich, daß ein hinreichend deutlicher Unterschied zwischen dem vorliegenden Sachverhalt und dem Fall besteht, den der Gerichtshof im genannten Urteil Kohl geprüft hat.

  • EuGH, 04.12.1986 - 179/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    Diese in einer umfangreichen Rechtsprechung verankerten Grundsätze sind vom Gerichtshof dahin gehend weiter ausgeführt worden, daß "im System eines gemeinsamen Marktes der Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs ... unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssen" (siehe das Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3879, und das Urteil Prantl, a. a. O.).

    - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 32.

  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    - Das fragliche Verbot betrifft nicht eine bestimmte Kategorie von Erzeugnissen, sondern die verschiedensten Warenkate- 4 - In diesem Sinne ist Anikei 30 z. B. als anwendbar auf unterschiedslos gehende nationale Maßnahmen angesehen worden, die für eingeführte Erzeugnisse praktisch vorschreiben, die Etikettierung zu ändern, um eine bestimmte Bezeichnung aufzunehmen (Urteil vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietjie, Slg. 1980, 3839), durch Prägung bestimmte Stempel anzubringen (Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson, Slg. 1982, 2349), die Verpackung zu ändern, um sie der vorgeschriebenen besonderen Verpackungsform anzupassen (Urteil vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961), oder den Flaschentyp, in dem ein Wein im Herkunftsland traditionsgemäß in den Verkehr gebracht wurde, gemäß den innerstaatlichen Vorschriften des Einfuhrlandes zu ändern, das diesen Flaschentyp (Bocksbeutel) nur Weinen vorbehielt, die in einem bestimmten Gebiet erzeugt werden (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299).
  • EuGH, 22.01.1981 - 58/80

    Dansk Supermarked

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    Nach dem Urteil vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80 (Dansk Supermarked/Imerco, Slg. 1981, 181) "[verhindert] das Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht..., daß in einem Mitgliedstaat die in diesem Staat geltenden Vermarktungsvorschriften auf die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren angewandt werden", so daß "der Vertrieb eingeführter Waren untersagt werden kann, wenn die Umstände, unter denen die Waren abgesetzt werden, einen Verstoß gegen das darstellen, was im Einfuhrstaat als guter und redlicher Handelsbrauch betrachtet wird".
  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    - Das fragliche Verbot betrifft nicht eine bestimmte Kategorie von Erzeugnissen, sondern die verschiedensten Warenkate- 4 - In diesem Sinne ist Anikei 30 z. B. als anwendbar auf unterschiedslos gehende nationale Maßnahmen angesehen worden, die für eingeführte Erzeugnisse praktisch vorschreiben, die Etikettierung zu ändern, um eine bestimmte Bezeichnung aufzunehmen (Urteil vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietjie, Slg. 1980, 3839), durch Prägung bestimmte Stempel anzubringen (Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson, Slg. 1982, 2349), die Verpackung zu ändern, um sie der vorgeschriebenen besonderen Verpackungsform anzupassen (Urteil vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961), oder den Flaschentyp, in dem ein Wein im Herkunftsland traditionsgemäß in den Verkehr gebracht wurde, gemäß den innerstaatlichen Vorschriften des Einfuhrlandes zu ändern, das diesen Flaschentyp (Bocksbeutel) nur Weinen vorbehielt, die in einem bestimmten Gebiet erzeugt werden (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299).
  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    - Das fragliche Verbot betrifft nicht eine bestimmte Kategorie von Erzeugnissen, sondern die verschiedensten Warenkate- 4 - In diesem Sinne ist Anikei 30 z. B. als anwendbar auf unterschiedslos gehende nationale Maßnahmen angesehen worden, die für eingeführte Erzeugnisse praktisch vorschreiben, die Etikettierung zu ändern, um eine bestimmte Bezeichnung aufzunehmen (Urteil vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietjie, Slg. 1980, 3839), durch Prägung bestimmte Stempel anzubringen (Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson, Slg. 1982, 2349), die Verpackung zu ändern, um sie der vorgeschriebenen besonderen Verpackungsform anzupassen (Urteil vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961), oder den Flaschentyp, in dem ein Wein im Herkunftsland traditionsgemäß in den Verkehr gebracht wurde, gemäß den innerstaatlichen Vorschriften des Einfuhrlandes zu ändern, das diesen Flaschentyp (Bocksbeutel) nur Weinen vorbehielt, die in einem bestimmten Gebiet erzeugt werden (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299).
  • EuGH, 20.04.1983 - 59/82

    Weinvertriebs-GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    Das vorlegende Gericht wolle nämlich bei der Anwendung des § 3 UWG danach unterscheiden, ob das Warenzeichen des streitigen Erzeugnisses aufgrund des deutschen Rechts geschützt sei oder nur aufgrund des Rechts eines anderen Mit- 3 - Bekanntlich schließt der diskriminierende Charakter einer Vorschrift die Anwendung der Rechtfertigungskritericn aus dem Urteil "Cassis de Dijon" aus (siehe z. B. das Urteil vom 20. April 1983 in der Rechtssache 59/82, Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft, S!g. 1983, 1217).
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89
    - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 32.
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