Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.2010 - C-239/09   

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https://dejure.org/2010,8143
EuGH, 16.12.2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,8143)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,8143)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,8143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb gewährt - Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den deutschen 'neuen Ländern'

  • Europäischer Gerichtshof

    Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb gewährt - Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den deutschen "neuen Ländern"

  • EU-Kommission PDF

    SEYDALAND

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb gewährt - Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den deutschen "neuen Ländern"

  • EU-Kommission

    SEYDALAND

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb gewährt - Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den deutschen ‚neuen Ländern‘“

  • Wolters Kluwer

    Methoden zur Berechnung des Kaufpreises landwirtschaftlicher Flächen; Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für einen Flächenerwerb; Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen; Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb; Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern; Berechnungsmethoden [§ 5 Abs. 1 FlErwV]; Seydaland ...

  • rechtsportal.de

    Staatliche Beihilfen; Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb; Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern; Berechnungsmethoden [§ 5 Abs. 1 FlErwV]; Seydaland ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den Flächenerwerb gewährt - Programm zur Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den deutschen "neuen Ländern"

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 1. Juli 2009 - SEYDALAND Vereinigte Agrarbetriebe GmbH & Co. KG gegen BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin - Auslegung von Art. 87 EG - Staatliche Beihilfen - Privatisierung von Flächen in den neuen deutschen Ländern - Erwerb dieser Flächen zu einem Preis, der nach einer nationalen Vorschrift ermittelt wird, die vorsieht, dass ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Gemäß der allen staatlichen Organen einschließlich der nationalen Gerichte und der Verwaltungsbehören obliegenden Verpflichtung, eine gegen das Unionsrecht verstoßende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, wären unter diesen Umständen das Gericht und die mit der Anwendung dieser Bestimmung betrauten Verwaltungsbehörden gehalten, diese nationale Bestimmung unangewandt zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, Slg. 1989, 1839, Randnr. 31, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnrn.

    Hierbei muss das nationale Gericht insbesondere berücksichtigen, dass dies gegebenenfalls die Verpflichtung mit sich bringt, alle Maßnahmen zu erlassen, um die volle Geltung des Unionsrechts zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1972, Kommission/Italien, 48/71, Slg. 1972, 529, Randnr. 7, und CIF, Randnr. 49).

  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Hierbei muss das nationale Gericht insbesondere berücksichtigen, dass dies gegebenenfalls die Verpflichtung mit sich bringt, alle Maßnahmen zu erlassen, um die volle Geltung des Unionsrechts zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1972, Kommission/Italien, 48/71, Slg. 1972, 529, Randnr. 7, und CIF, Randnr. 49).
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Denn im Rahmen des weiten Ermessens, über das der Unionsgesetzgeber im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik verfügt (Urteile vom 29. Oktober 1980, Maizena/Rat, 139/79, Slg. 1980, 3393, Randnr. 23, und vom 20. Mai 2010, Agrana Zucker, C-365/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30), hatte er zunächst durch die - in zeitlicher Hinsicht auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbare - Verordnung Nr. 950/97 und sodann durch die Verordnung Nr. 1257/1999, mit der jene aufgehoben wurde, neue spezifische Regeln für die Gewährung von Beihilfen auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere für die Gewährung von Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, vorgesehen.
  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Zur Veräußerung eines Grundstücks oder eines Gebäudes durch die öffentliche Hand an ein Unternehmen oder an einen Einzelnen, der eine wirtschaftliche Tätigkeit wie die Land- oder Forstwirtschaft ausübt, hat der Gerichtshof zudem entschieden, dass eine solche Veräußerung Elemente einer staatlichen Beihilfe umfassen kann, insbesondere wenn sie nicht zum Marktwert erfolgt, d. h. zu dem Preis, den ein unter Marktbedingungen handelnder privater Investor hätte festsetzen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 68).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Gemäß der allen staatlichen Organen einschließlich der nationalen Gerichte und der Verwaltungsbehören obliegenden Verpflichtung, eine gegen das Unionsrecht verstoßende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, wären unter diesen Umständen das Gericht und die mit der Anwendung dieser Bestimmung betrauten Verwaltungsbehörden gehalten, diese nationale Bestimmung unangewandt zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, Slg. 1989, 1839, Randnr. 31, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnrn.
  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Um dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben, hat der Gerichtshof jedoch die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17, und vom 11. März 2008, Jager, C-420/06, Slg. 2008, I-1315, Randnr. 46).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Verfahren nach Art. 267 AEUV auf einer klaren Trennung der Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, der nur befugt ist, sich zur Auslegung oder zur Gültigkeit von Rechtsakten der Union im Sinne dieses Artikels zu äußern, jedoch nicht über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden kann (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 25, und vom 7. Oktober 2010, Dos Santos Palhota u. a., C-515/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    49 und 50, und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 115).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen erfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im strengen Sinne des Wortes darzustellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 25, vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 123, und vom 17. November 2009, Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, Slg. 2009, I-10821, Randnr. 56).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-239/09
    Drittens ist, soweit § 5 Abs. 1 FlErwV, wie die deutsche Regierung vorträgt, mit dem Verweis auf die Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember 1988 eine dritte Berechnungsmethode enthalten sollte, zum einen zu beachten, dass es Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist, in den bei ihm anhängigen Rechtssachen zu klären, welches die richtige Auslegung des nationalen Rechts ist (Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 20.05.2010 - C-365/08

    Agrana Zucker - Zucker - Verordnung (EG) Nr. 318/2006 - Art. 16 - Berechnung der

  • EuGH, 25.02.1999 - C-131/97

    Carbonari u.a.

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN

  • EuGH, 15.05.2003 - C-160/01

    Mau

  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Ferner sind die zuständigen nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, alle Bestimmungen zu erlassen, um die volle Geltung des Unionsrechts zu erleichtern, und so gegebenenfalls eine gegen das Unionsrecht verstoßende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1972, Kommission/Italien, 48/71, EU:C:1972:65, Rn. 7, und vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Der damit vom Unionsrecht aufgestellte Grundsatz, dass das nationale Recht in einer mit ihm konformen Weise auszulegen ist, verlangt insoweit, dass das nationale Gericht das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewendet werden kann, dass es nicht zu einem dem Ziel der fraglichen Richtlinie zuwiderlaufenden Ergebnis führt (vgl. in diesem Sinne Urteile Pfeiffer u. a., Randnr. 115, und vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen erfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im strengen Sinne des Wortes darzustellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Grundsätzlich lässt sich daher, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht ausschließen, dass ein Verkauf öffentlichen Grundeigentums zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis eine staatliche Beihilfe darstellen kann (Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 31).

    Insbesondere hat der Gerichtshof zur Veräußerung eines Grundstücks oder eines Gebäudes durch die öffentliche Hand an ein Unternehmen oder an einen Einzelnen, der eine wirtschaftliche Tätigkeit wie die Land- oder Forstwirtschaft ausübt, entschieden, dass eine solche Veräußerung Elemente einer staatlichen Beihilfe umfassen kann, insbesondere wenn sie nicht zum Marktwert erfolgt, d. h. zu dem Preis, den ein unter normalen Marktbedingungen handelnder privater Investor hätte festsetzen können (Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich muss, wenn das nationale Recht Regeln über die Berechnung des Marktwerts von Flächen im Hinblick auf ihre Veräußerung durch die öffentliche Hand enthält, die Anwendung dieser Regeln, um Art. 107 AEUV zu genügen, in allen Fällen zu einem möglichst nahe beim Marktwert liegenden Preis führen (vgl. in diesem Sinne Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 35).

    Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieses Ergebnis auch mit anderen Methoden erreicht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 35 und 39).

    Im Rahmen dieser Prüfung wird es sich insbesondere zu vergewissern haben, ob die Methode der Bewertung der landwirtschaftlichen Flächen mit einem Aktualisierungsmechanismus verbunden ist, der die Entwicklung des Marktpreises berücksichtigt, so dass die abgegebene Schätzung möglichst genau dem aktuellen Marktwert dieser Flächen entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/00, EU:C:2010:778, Rn. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Programm zur

    3 - C-239/09, EU:C:2010:778.

    29 - Vgl. u. a. Urteile Banco Exterior de España (C-387/92, EU:C:1994:100, Rn. 13), SFEI u. a. (EU:C:1996:285, Rn. 58), Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 30) und Eventech (C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 33).

    33 - Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 31).

    34 - Vgl. Urteil Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 68) und Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 34).

    35 - Vgl. Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 35).

    39 - EU:C:2010:778.

    43 - Vgl. Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 52).

    45 - EU:C:2010:778, Rn. 43.

    46 - Urteil Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe (EU:C:2010:778, Rn. 35).

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union:

    Dementsprechend wird die BVVG in der Rechtsprechung des Gerichtshofs und in der Kommissionspraxis als möglicher Beihilfegeber angesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083 Rn. 30 f., 34; Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 1999, 1999/268/EG, Amtsblatt L 107 vom 24. April 1999 S. 21 ff.; Schreiben der Kommission vom 19. Dezember 2012, C(2012) 9457, auszugsweise abgedruckt in NL-BzAR 2012, 93).

    Somit ist die Selektivität zu bejahen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083, Rn. 34).

    Ein Verkauf von öffentlichem Grundeigentum zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis kann somit eine staatliche Beihilfe sein (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083, Rn. 30 f., 34).

    Marktpreis ist dabei der Preis, den ein unter Marktbedingungen handelnder privater Investor hätte festsetzen können (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083, Rn. 34; Urteil vom 2. September 2010 - Rs. C-290/07, Slg. 2010, I-07763, Rn. 68).

    Dies könnte dem Effektivitätsgrundsatz widersprechen, welcher auch die nationalen Gerichte verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die volle Geltung des Unionsrechts zu erleichtern (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083, Rn. 53 mwN).

    Der Gerichtshof hat ferner darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang der gemeinsamen Agrarpolitik nicht jeder Verkauf öffentlichen Grundeigentums zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis unzulässig sei, weil der Unionsgesetzgeber im Rahmen des ihm im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik zustehenden weiten Ermessens verschiedene sekundärrechtliche Regelungen erlassen habe, welche die Gewährung von Beihilfen zuließen (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - Rs. C-239/09, Slg. 2010 I-13083 Rn. 32 f.).

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Die den Flächenerwerb nach § 3 AusglLeistG betreffende Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 16. Dezember 2010 "Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe", C-239/09, EU:C:210:778) sei nicht einschlägig, wenn es um die Genehmigung eines normalen Grundstücksverkaufs gehe, wie er auch zwischen Privaten stattfinden könne, bei dem eine Begünstigungs- oder Förderabsicht nicht bestehe.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, das dem System der Verträge immanent ist, da dem nationalen Gericht dadurch ermöglicht wird, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet, verlangt, dass das nationale Gericht das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewandt werden kann, dass es nicht zu einem dem Unionsrecht zuwiderlaufenden Ergebnis führt (Urteil vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, Slg. 2010, I-13083, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Dieses Gebot verlangt, dass die nationalen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherstellen und dass sie das gesamte nationale Recht berücksichtigen, um zu beurteilen, inwieweit es so angewandt werden kann, dass es nicht zu einem dem Unionsrecht zuwiderlaufenden Ergebnis führt (EuGH 16. Dezember 2010 - C-239/09 - [SEYDALAND] Rn. 50, Slg. 2010, I-13083) .
  • EuG, 28.02.2012 - T-268/08

    Land Burgenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die der

    Demgemäß hat die Kommission das Kriterium des unter Marktbedingungen handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers heranzuziehen, um festzustellen, ob der Preis, den der vermeintliche Beihilfeempfänger gezahlt hat, dem Preis entspricht, den ein privater, unter normalen Wettbewerbsbedingungen handelnder Wirtschaftsteilnehmer hätte festsetzen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, Slg. 2010, I-7763, Randnr. 68, und vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, Slg. 2010, I-13083, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2023 - C-325/22

    Ministar na zemedelieto, hranite i gorite

    Sodann ist hinsichtlich der Vereinbarkeit einer Bewertungsmethode wie der vom vorlegenden Gericht in seiner dritten Frage genannten mit Art. 107 Abs. 1 AEUV und Art. 16 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines Grundstücks durch die öffentliche Hand Elemente einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV umfassen kann, insbesondere wenn sie nicht zum Marktwert erfolgt, d. h. zu dem Preis, den ein unter Marktbedingungen handelnder privater Investor hätte festsetzen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da dieser Marktwert mit Ausnahme von Veräußerungen an den Meistbietenden theoretisch ist, ist notwendigerweise eine Toleranzmarge zuzulassen, innerhalb deren der erzielte Preis vom theoretischen Preis abweichen kann (Urteil vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 35).

    Unter solchen Umständen wäre das nationale Gericht gemäß der allen staatlichen Organen einschließlich der nationalen Gerichte obliegenden Verpflichtung, eine gegen das Unionsrecht verstoßende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, gehalten, diese nationale Bestimmung unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 52).

  • OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH

  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die

  • EuG, 13.07.2022 - T-150/20

    Tartu Agro/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus

  • EuGH, 26.04.2023 - C-629/22

    Migrationsverket

  • EuG, 28.02.2012 - T-282/08

    Grazer Wechselseitige Versicherung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 16.02.2011 - C-18/10

    Agrargenossenschaft Münchehofe - Streichung

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Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,24257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,24257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - C-239/09 (https://dejure.org/2010,24257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe

    Staatliche Beihilfen - Programm zur Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der deutschen "neuen Länder" - Berechnung des Marktwerts

  • EU-Kommission PDF

    SEYDALAND

    Staatliche Beihilfen - Programm zur Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der deutschen "neuen Länder" - Berechnung des Marktwerts

  • EU-Kommission

    SEYDALAND

    Staatliche Beihilfen - Programm zur Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der deutschen ‚neuen Länder‘ - Berechnung des Marktwerts“

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  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09
    20 - Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht (C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39), vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 138), vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70), und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09
    20 - Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht (C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39), vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 138), vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70), und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09
    20 - Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht (C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39), vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 138), vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70), und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09
    Für ein weiteres Beispiel für diese Art von Beihilfe vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret (C-295/07 P, Slg. 2008, I-9363).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-239/09
    20 - Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht (C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39), vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 138), vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70), und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
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