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   EuGH, 24.09.1996 - C-239/96 R, C-240/96 R   

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EuGH, 24.09.1996 - C-239/96 R, C-240/96 R (https://dejure.org/1996,3070)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.1996 - C-239/96 R, C-240/96 R (https://dejure.org/1996,3070)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 1996 - C-239/96 R, C-240/96 R (https://dejure.org/1996,3070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 1
    1. Vorläufiger Rechtsschutz; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Zulässigkeit der Klage; Unerheblichkeit; Grenzen

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 186; ; EuGH-Verfahrensordnung Art. 83 § 1; ; EuGH-Verfahrensordnung Art. 83 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Frage der Vornahme von Mittelbindungen in einem Rundschreiben der Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem dem Vereinigten Königreich am 2. Mai 1996 zugegangenen Memorandum enthalten ist, mit dem zur Beantragung von Zuschüssen für Vorhaben zur Unterstützung älterer Menschen aufgefordert wird

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Das Vereinigte Königreich verweist insoweit auf die Urteile vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, insbesondere Randnrn. 38 und 40, eine Ausschreibung betreffend) und vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, insbesondere Randnrn. 28 und 36, die Verteilung von Haushaltsmitteln betreffend).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Wird jedoch geltend gemacht, daß die Klage offensichtlich unzulässig sei, hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Klage Anhaltspunkte enthält, aus denen sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Zulässigkeit schließen lässt (siehe u. a. Beschlüsse vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale/Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 22, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-3353, Randnr. 7).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    69 Sodann ist festzustellen, daß die Vorschriften institutionellen Charakters, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der Gemeinschaft regeln, eine wichtige Stellung in der Gemeinschaftsrechtsordnung einnehmen (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) und daß allein aufgrund eines qualifizierten Verstosses gegen solche wesentlichen Regelungen die Anwendung von Artikel 186 des Vertrages geboten sein kann (Beschluß vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20).
  • EuGH, 16.06.1966 - 54/65

    Forges de Chatillon

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    36 In der Sitzung hat die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls geltend gemacht, daß die Klagen zulässig seien, und dabei auf die weite Auslegung des Begriffes der anfechtbaren Handlung verwiesen, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere aus dem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 54/65 (Compagnie des forges de Châtillon, Commentry und Neuves-Maisons/Hohe Behörde, Slg. 1966, 530) ergebe.
  • EuGH, 21.05.1977 - 31/77

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    69 Sodann ist festzustellen, daß die Vorschriften institutionellen Charakters, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der Gemeinschaft regeln, eine wichtige Stellung in der Gemeinschaftsrechtsordnung einnehmen (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) und daß allein aufgrund eines qualifizierten Verstosses gegen solche wesentlichen Regelungen die Anwendung von Artikel 186 des Vertrages geboten sein kann (Beschluß vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20).
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Das Vereinigte Königreich verweist insoweit auf die Urteile vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, insbesondere Randnrn. 38 und 40, eine Ausschreibung betreffend) und vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, insbesondere Randnrn. 28 und 36, die Verteilung von Haushaltsmitteln betreffend).
  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Wird jedoch geltend gemacht, daß die Klage offensichtlich unzulässig sei, hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Klage Anhaltspunkte enthält, aus denen sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Zulässigkeit schließen lässt (siehe u. a. Beschlüsse vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale/Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 22, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-117/91 R, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-3353, Randnr. 7).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Die Kommission verweist u. a. auf das Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639), mit dem der Gerichtshof eine Klage nach Artikel 173 des Vertrages gegen eine Entscheidung, mit der ein Verfahren in einer Wettbewerbssache eröffnet worden war, und gegen die Mitteilung der Beschwerdepunkte als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    Dabei ist zu prüfen, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde und ° umgekehrt ° inwiefern bei Abweisung der Klage die verschiedenen in Betracht kommenden einstweiligen Anordnungen jeweils die Erreichung der mit den streitigen Entscheidungen verfolgten Ziele vereiteln würden (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50, und vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 89).
  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.09.1996 - C-239/96
    67 Zur Beurteilung der Frage, ob der Antragsteller die Notwendigkeit der beantragten einstweiligen Anordnung glaubhaft gemacht hat, ist der geltend gemachte Schaden im Lichte sämtlicher betroffener Interessen zu prüfen (Beschluß vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 12.05.1998 - C-106/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Derartige Entscheidungen könnten Gegenstand einer Klage nach Artikel 230 EG sein, wie sich insbesondere aus dem Beschluss vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475) ergebe.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-182/03

    Belgien / Kommission

    Wird jedoch geltend gemacht, dass die Klage offensichtlich unzulässig sei, hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Klage Anhaltspunkte enthält, aus denen sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Zulässigkeit schließen lässt (Beschluss vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Nach Auffassung der Rates geht die Interessenabwägung zugunsten der Aufrechterhaltung der angefochtenen Verordnung aus, da das Interesse an ihrer Aufrechterhaltung ungleich schwerer wiege als das Interesse der Antragstellerin an einer Aussetzung ihres Vollzugs (Beschluß Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 90; Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475).
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich jedoch (Beschlüsse vom 21. Mai 1977 in den Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1977, 921, Randnrn. 17 und 20, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 69), dass die Vorschriften, die die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen sowie zwischen diesen Organen und den Mitgliedstaaten regelten, von solcher Bedeutung seien, dass ein qualifizierter Verstoß gegen diese Vorschriften als solcher einen nicht wieder gutzumachenden Schaden darstellen könne, der die Anwendung der Vertragsbestimmungen über einstweilige Anordnungen rechtfertige.
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Zur Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten Aussetzung ist jedoch der geltend gemachte Schaden im Licht aller bestehenden Interessen zu analysieren (Beschlüsse vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 29, vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 67, und vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-107/99 R, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-4011, Randnr. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    34 - Vgl. Beschluss vom 24. September 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-239/96 R and C-240/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Nach Auffassung der Rates geht die Interessenabwägung zugunsten der Aufrechterhaltung der angefochtenen Verordnung aus, da das Interesse an der Aufrechterhaltung des angefochtenen Rechtsaktes ungleich schwerer wiege als das Interesse der Antragstellerin an einer Aussetzung seines Vollzugs (Beschluß Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 90; Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475).
  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

    Zur Beurteilung der Frage, ob die Antragstellerin die Notwendigkeit der beantragten Aussetzung glaubhaft gemacht hat, ist jedoch der geltend gemachte Schaden im Licht sämtlicher widerstreitender Interessen zu prüfen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 29, vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 67, und in der Rechtssache C-107/99 R, Italien/Kommission, Randnr. 89).
  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der

    (31) - Nur am Rande sei bemerkt, daß dieses Ergebnis die vorläufige Beurteilung bestätigt, zu der der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475) gekommen war: Er hielt bei der Beurteilung des Fumus boni iuris des Antrags auf Nichtigerklärung des Rundschreibens, mit dem die Kommission zur Stellung von Anträgen auf Zuschüsse zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung aufgefordert hatte, das Vorbringen der Kommission hinsichtlich der kurzen Dauer und des innovativen und demonstrativen Charakters der zu finanzierenden Programme nicht für völlig überzeugend.
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