Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.1996 - C-241/94   

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https://dejure.org/1996,288
EuGH, 26.09.1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,288)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,288)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Begriff der staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 92 Absatz 1 des Vertrages - Staatliche Maßnahmen mit sozialem Charakter.

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Mitfinanzierung von Maßnahmen zur Durchführung von Sozialplänen, die mit Beschäftigungsproblemen konfrontierte Unternehmen aufgestellt haben, durch einen öffentlichen Fonds, der über ein Ermessen verfügt; Einbeziehung; Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission über die Feststellung des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe; Bestimmung des Begriffes der staatlichen Beihilfen i. S. des Art. 92 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) ; ...

  • Judicialis

    EGWV Art. 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGWV Art. 173 Abs. 1
    1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Mitfinanzierung von Maßnahmen zur Durchführung von Sozialplänen, die mit Beschäftigungsproblemen konfrontierte Unternehmen aufgestellt haben, durch einen öffentlichen Fonds, der über ein Ermessen verfügt - Einbeziehung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-241/94
    33 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Rechtmässigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Kommission bei deren Erlaß verfügte (Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16).
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-241/94
    20 Nach ständiger Rechtsprechung unterscheidet Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27).
  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

    Auszug aus EuGH, 26.09.1996 - C-241/94
    34 Der Begriff der Beihilfe umfasst die von den staatlichen Stellen gewährten Vorteile, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat (Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnrn. 12 und 13).
  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Schon aus der von ihr angeführten Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung anhand der Informationen, über die sie beim Erlass der Entscheidung verfügte, in Wirklichkeit die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit des fraglichen Klagegrundes betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, C-241/94, Slg, EU:C:1996:353, Rn. 33, vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 168, und vom 7. Dezember 2010, Frucona Kosice/Kommission, T-11/07, Slg, EU:T:2010:498, Rn. 49).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

    Solche staatlichen Maßnahmen sind nicht schon wegen ihres sozialen Charakters von der Einordnung als Beihilfen im Sinne des Artikels 92 des Vertrages ausgenommen (Urteile vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 21, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 23).

    Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages unterscheidet nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 79, und vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, Randnr. 20).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist zu prüfen, ob die erhöhten Ermäßigungen im Rahmen der Programme Maribel a und b zu Vorteilen ausschließlich bestimmte Unternehmen oder bestimmte Wirtschaftszweige begünstigen und damit die Voraussetzung der Spezifizität erfüllen, die eines der Merkmale des Begriffes der staatlichen Beihilfe ist, ob sie also selektive Maßnahmen sind (vgl. in diesem Sinn Urteile vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, Randnr. 24, und Ecotrade, Randnr. 40).

    Wie die belgische Regierung zu Recht in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, sind die streitigen Maßnahmen nicht deshalb staatliche Beihilfen, weil die zuständigen staatlichen Stellen bei der Gewährung der erhöhten Ermäßigung der Soziallasten über ein Ermessen verfügten (vgl. Urteil vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission, Randnr. 23).

    Zudem braucht im Fall einer nicht angemeldeten Beihilfe die Begründung der Kommissionsentscheidung keine aktualisierte Würdigung der Auswirkungen der Maßnahme auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu enthalten (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 33).

    Was die Praxis der Kommission betrifft, so ordnete diese unbestreitbar undbekanntermaßen schon vor Einführung der Programme Maribel a und b regelmäßig die Rückforderung an, wenn sie feststellte, daß eine Beihilfe mit den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen unvereinbar war (vgl. hierzu Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 9, vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, Randnr. 6, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, Randnr. 8, vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 2, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnr. 3).

    Was das zweite Argument der belgischen Regierung angeht, die Kommission habe gegen ihre Verpflichtung verstoßen, eine weniger einschneidende Maßnahme zu ergreifen, so kann die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn sie feststellt, daß eine Beihilfe ohne Anmeldung eingeführt wurde, dem betreffenden Mitgliedstaat, nachdem ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern, vorläufig aufgeben, die Zahlung der Beihilfe unverzüglich bis zum Abschluß ihrer Überprüfung auszusetzen (Urteil vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, Randnr. 19, und vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 46).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

    Ferner unterscheidet nach ständiger Rechtsprechung Artikel 92 Absatz 1 nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 27, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).

    Dies gilt erst recht, wenn sich der Mitgliedstaat weigert, ein ausdrückliches Auskunftsersuchen der Kommission zu beantworten (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnrn.

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   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94   

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https://dejure.org/1996,26800
Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,26800)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,26800)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - C-241/94 (https://dejure.org/1996,26800)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Begriff der staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 92 Absatz 1 des Vertrages - Staatliche Maßnahmen mit sozialem Charakter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 11 ) Vgl. Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43), in dem auf das Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671) und auf das Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393) verwiesen wird.

    ( 13 ) Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 22 der Schlußanträge).

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 5 ) Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 13).

    ( 16 ) Urteil Italien/Kommission, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 13.

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 18 ) Vgl. z. B. das Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Sie. 1984, 1451), Schlußanträge des Gcncralanwalts Slynn, Slg. 1984, 1503, und das Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.07.1988 - 102/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 13 ) Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 22 der Schlußanträge).
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 15 ) Urteil vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809).
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 18 ) Vgl. z. B. das Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Sie. 1984, 1451), Schlußanträge des Gcncralanwalts Slynn, Slg. 1984, 1503, und das Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 14 ) Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595).
  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 4 ) Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81 (Slg. 1982, 4005, insbesondere 4031).
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 9 ) Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (Slg. 1961, 1, 43).
  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94
    ( 10 ) Urteil vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91 (Slg. 1993, I-887, Nr. 44 der Schlußanträge).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 14.07.1983 - 203/82

    Kommission / Italien

  • EuGH, 10.12.1969 - 6/69

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

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