Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.2002 - C-242/00   

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https://dejure.org/2002,4067
EuGH, 18.06.2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,4067)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,4067)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,4067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Entscheidung der Kommission, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Nicht beschwerende Maßnahme - Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Bestimmung der Fördergebiete

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Entscheidung der Kommission, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Nicht beschwerende Maßnahme - Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Bestimmung der Fördergebiete

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung; Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Deutschland; Erlass von Leitlinien für Regionalbeihilfen; Begriff der "Fördergebietsbevölkerungshöchstgrenzen"

  • Judicialis

    Entscheidung Nr. 2001/272/EWG; ; EGV Art. 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Entscheidung der Kommission, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Nicht beschwerende Maßnahme - Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Bestimmung der Fördergebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (2000)809 der Kommission, soweit sie nur einen Teil der nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG für die Jahre 2000 bis 2003 angemeldeten Regionalbeihilfen (Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3090 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 975
  • EuZW 2002, 568
  • DVBl 2002, 1363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-242/00
    Diese Leitlinien sind, wenn sie auf Artikel 88 Absatz 1 EG gestützt sind, Teil der regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erfordern (Urteile vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.

    Damit sind diese "Entscheidungen" als Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen anzusehen; als solche sind sie nur dann verbindlich, wenn die Mitgliedstaaten ihnen zugestimmt haben (vgl. Urteil IJssel-Vliet, Randnrn.

  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-242/00
    36 und 37, und vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-288/96, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237, Randnrn.
  • EuGH, 04.12.2013 - C-111/10

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des

    Dazu geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass die Kommission in Ausübung ihrer Befugnisse aus den Art. 107 AEUV und 108 AEUV Leitlinien erlassen kann, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise sie bei neuen Beihilfen oder bestehenden Beihilferegelungen ihr Ermessen nach diesen Artikeln auszuüben gedenkt (Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, C-242/00, Slg. 2002, I-5603, Randnr. 27).

    Soweit diese Vorschläge von einem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, haben sie ihm gegenüber bindende Wirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile IJssel-Vliet, Randnrn. 42 und 43, sowie vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 65), und er ist, worauf in Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 hingewiesen wird, dazu verpflichtet, sie durchzuführen.

    108 Abs. 1 AEUV erlegt der Kommission und den Mitgliedstaaten die Pflicht zur regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit auf, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarkts erfordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Diese Methode wurde später - vor Erlass der angefochtenen Entscheidung am 25. November 1999 - durch die Leitlinien von 1998 ersetzt, die am 16. Dezember 1997 als "zweckdienliche Maßnahmen" im Sinne von Art. 88 Abs. 1 EG erlassen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, C-242/00, Slg. 2002, I-5603, Randnr. 30) und am 10. März 1998 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 74, S. 9) veröffentlicht wurden.
  • EuGH, 04.12.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und

    Dazu geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass die Kommission in Ausübung ihrer Befugnisse aus den Art. 87 EG und 88 EG Leitlinien erlassen kann, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise sie bei neuen Beihilfen oder bestehenden Beihilferegelungen ihr Ermessen nach diesen Artikeln auszuüben gedenkt (Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, C-242/00, Slg. 2002, I-5603, Randnr. 27).

    Soweit diese Vorschläge von einem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, haben sie ihm gegenüber bindende Wirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile IJssel-Vliet, Randnrn. 42 und 43, sowie vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 65), und er ist, worauf in Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 hingewiesen wird, dazu verpflichtet, sie durchzuführen.

    88 Abs. 1 EG erlegt der Kommission und den Mitgliedstaaten die Pflicht zur regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit auf, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarkts erfordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.12.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

    Dazu geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass die Kommission in Ausübung ihrer Befugnisse aus den Art. 107 AEUV und 108 AEUV Leitlinien erlassen kann, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise sie bei neuen Beihilfen oder bestehenden Beihilferegelungen ihr Ermessen nach diesen Artikeln auszuüben gedenkt (Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, C-242/00, Slg. 2002, I-5603, Randnr. 27).

    Soweit diese Vorschläge von einem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, haben sie ihm gegenüber bindende Wirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile IJssel-Vliet, Randnrn. 42 und 43, sowie vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 65), und er ist, worauf in Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 hingewiesen wird, dazu verpflichtet, sie durchzuführen.

    108 Abs. 1 AEUV erlegt der Kommission und den Mitgliedstaaten die Pflicht zur regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit auf, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarkts erfordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.12.2013 - C-121/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

    Dazu geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass die Kommission in Ausübung ihrer Befugnisse aus den Art. 107 AEUV und 108 AEUV Leitlinien erlassen kann, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise sie bei neuen Beihilfen oder bestehenden Beihilferegelungen ihr Ermessen nach diesen Artikeln auszuüben gedenkt (Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, C-242/00, Slg. 2002, I-5603, Randnr. 27).

    Soweit diese Vorschläge von einem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, haben sie ihm gegenüber bindende Wirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile IJssel-Vliet, Randnrn. 42 und 43, sowie vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, Randnr. 65), und er ist, worauf in Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 hingewiesen wird, dazu verpflichtet, sie durchzuführen.

    108 Abs. 1 AEUV erlegt der Kommission und den Mitgliedstaaten die Pflicht zur regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit auf, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Binnenmarkts erfordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Zuständigkeit des Rates - Art. 88 Abs.

    30 - Dieser Schlussfolgerung stehen weder Art. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 659/1999, wonach "Änderungen bestehender Beihilfen" "neue Beihilfen" sind, noch die vom Rat und der polnischen Regierung angeführte Rechtsprechung -insbesondere die Urteile des Gerichtshofs vom 17. Juni 1999, Piaggio (C-295/97, Slg. 1999, I-3735), und vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, Slg. 2002, I-5603) - entgegen, in denen der Gerichtshof ein Verzeichnis der für Beihilfen für die Regionalentwicklung förderfähigen Regionen, das das bereits von der Kommission genehmigte Verzeichnis ergänzen und demzufolge den räumlichen und subjektiven Anwendungsbereich der fraglichen Beihilferegelung ändern sollte, implizit als "neue Beihilfe" eingestuft hat.

    41 - Vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996, Salt Union/Kommission (T-330/94, Slg. 1996, II-1475), und die Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-242/00 (Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission).

    47 - In der Rechtssache, die zu diesem Urteil geführt hat (C-242/00, Slg. 2002, I-5603), hatte die Bundesrepublik Deutschland auf Nichtigerklärung einer Entscheidung geklagt, mit der die Kommission nach Auffassung der Klägerin bestimmte Regionalbeihilfen nur insoweit als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen habe, als sie sich auf Gebiete bezögen, die einem bestimmten Prozentsatz der deutschen Bevölkerung entsprächen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-132/12

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfesystem des

    Die Verbindlichkeit einer Entscheidung nach Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 wurde vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, Slg. 2002, I-5603), bestätigt.

    9 - Urteil Deutschland/Kommission (Randnr. 28).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-414/15

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    In Rn. 65 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht unter Verweis auf Rn. 28 des Urteils vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, EU:C:2002:380), und auf Rn. 52 des Urteils vom 4. Dezember 2013, Kommission/Rat (C-121/10, EU:C:2013:784), die Auffassung vertreten, dass die zweckdienlichen Maßnahmen gegenüber dem Mitgliedstaat bindende Wirkung hätten, soweit er den Vorschlägen zustimme.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Regelung von Beihilfen,

    Die Verbindlichkeit einer auf Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 beruhenden Entscheidung wurde im Übrigen vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, Slg. 2002, I-5603), bestätigt.

    28 - Urteil Deutschland/Kommission (Randnr. 28).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-415/15

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    In Rn. 65 des angefochtenen Beschlusses hat das Gericht unter Verweis auf Rn. 28 des Urteils vom 18. Juni 2002, Deutschland/Kommission (C-242/00, EU:C:2002:380), und auf Rn. 52 des Urteils vom 4. Dezember 2013, Kommission/Rat (C-121/10, EU:C:2013:784), die Auffassung vertreten, dass die zweckdienlichen Maßnahmen gegenüber dem Mitgliedstaat bindende Wirkung hätten, soweit er den Vorschlägen zustimme.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form

  • EuG, 10.04.2008 - T-233/04

    Niederlande / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG -

  • VG Potsdam, 26.08.2008 - 3 K 3343/03

    Beihilfegewährung für Tourismusbetrieb im Berliner Umland und Einordnung der

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der

  • EuG, 12.05.2015 - T-203/10

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission

  • EuG, 12.05.2015 - T-202/10

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 6 B 3.12

    Anforderungen an einen Parteibeitritt; Verwirkung des Klagerechts trotz

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   Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-242/00   

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https://dejure.org/2002,20716
Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,20716)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.03.2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,20716)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. März 2002 - C-242/00 (https://dejure.org/2002,20716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Entscheidung der Kommission, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Nicht beschwerende Maßnahme - Beihilfen mit regionaler Zielsetzung - Bestimmung der Fördergebiete

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    48: - Vgl. angefochtenes Urteil, Randnr. 7.49: - Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-8237.50: - Vgl. auch meine Schlussanträge vom 12. März 2002 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-242/00, Deutschland/Kommission, Nrn. 73 bis 75.51: - ABl.
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