Rechtsprechung
EuGH, 06.10.2005 - C-243/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Unzulässige Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug auf Grund seiner Integration in den Mechanismus der Mehrwertsteuer; Anspruch auf die abziehbare Steuer in Form des Vorsteuerabzugs; Methoden zur Bestimmung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Festlegung eines besonderen ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter; Sachgebiete: Abgaben, Mehrwertsteuer
- datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug bei mittels Subventionen finanzierter Investitionsgüter
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einschränkung des Vorsteuerabzugs von subventionierten Investitionsgütern in Frankreich entspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Frankreich
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 6. Juni 2003
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Richtlinie 77/388/EWG Art 17, EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 19, EWGRL 388/77 Art 19
Abzugsbeschränkung; Frankreich; Investitionsgut; Subvention; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 und 19 der geänderten Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
- EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Papierfundstellen
- DB 2005, 2338
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 21.09.1988 - 50/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Nach ständiger Rechtsprechung seien Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug nur in den ausdrücklich in der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Fällen zulässig (vgl. Urteile vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnrn.Ausnahmen sind daher nur in den in der Sechsten Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig (vgl. u. a. oben zitierte Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn. 15 bis 17, BP Soupergaz, Randnr. 18, und Urteil vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-409/99, Metropol und Stadler, Slg. 2002, I-81, Randnr. 42).
Denn diese Bestimmung, die lediglich den Grundsatz des Rechts auf Vorsteuerabzug zum Ausdruck bringt, deren Regelung Gegenstand der ihm gewidmeten Bestimmungen der Sechsten Richtlinie ist, kann nicht als Grundlage für eine Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug herangezogen werden, die nicht in diesen Bestimmungen vorgesehen ist (vgl. oben zitiertes Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23).
- EuGH, 06.07.1995 - C-62/93
BP Soupergaz / Griechischer Staat
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
16 und 17, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883).Ausnahmen sind daher nur in den in der Sechsten Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig (vgl. u. a. oben zitierte Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn. 15 bis 17, BP Soupergaz, Randnr. 18, und Urteil vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-409/99, Metropol und Stadler, Slg. 2002, I-81, Randnr. 42).
- EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
22 Nach Ansicht der französischen Regierung ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass nur der Mehrwertsteuerbetrag abgezogen werden könne, der die verschiedenen Kostenelemente des Preises eines besteuerten Umsatzes unmittelbar belastet habe, und dass die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen eine direkte und unmittelbare Verbindung mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz oder einem ähnlichen Umsatz aufweisen müssten (vgl. u. a. Urteile vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul, Slg. 1982, 1409, Randnr. 10, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnrn.
- EuGH, 08.01.2002 - C-409/99
Metropol und Stadler
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Ausnahmen sind daher nur in den in der Sechsten Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig (vgl. u. a. oben zitierte Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn. 15 bis 17, BP Soupergaz, Randnr. 18, und Urteil vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-409/99, Metropol und Stadler, Slg. 2002, I-81, Randnr. 42). - EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
22 Nach Ansicht der französischen Regierung ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass nur der Mehrwertsteuerbetrag abgezogen werden könne, der die verschiedenen Kostenelemente des Preises eines besteuerten Umsatzes unmittelbar belastet habe, und dass die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen eine direkte und unmittelbare Verbindung mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz oder einem ähnlichen Umsatz aufweisen müssten (vgl. u. a. Urteile vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul, Slg. 1982, 1409, Randnr. 10, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnrn. - EuGH, 08.11.2001 - C-338/98
DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT
Auszug aus EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Wie aus dem Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-338/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Randnrn.
- EuGH, 12.09.2013 - C-388/11
Eine Gesellschaft, deren Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat ansässig ist, …
Das in den Art. 17 ff. der Sechsten Richtlinie geregelte Recht auf Vorsteuerabzug ist integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer und kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden (Urteile vom 6. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-243/03, Slg. 2005, I-8411, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Dezember 2008, Royal Bank of Scotland, C-488/07, Slg. 2008, I-10409, Randnr. 14). - EuGH, 18.12.2008 - C-488/07
Royal Bank of Scotland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das in den Art. 17 ff. der Sechsten Richtlinie geregelte Recht auf Vorsteuerabzug integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer und kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-243/03, Slg. 2005, I-8411, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.10.2009 - C-274/08
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Es ist nämlich festzustellen, dass ein Mitgliedstaat, selbst wenn es die von ihm vorgeschlagene Umsetzung oder Auslegung einer Richtlinienvorschrift erlauben würde, bestimmte mit der entsprechenden Richtlinie verfolgte Ziele zu erreichen oder sogar besser zu erreichen, nicht von den in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Bestimmungen abweichen darf (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-243/03, Slg. 2005, I-8411, Randnr. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14
Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - …
37 - Vgl. Urteil Kommission/Frankreich (C-243/03, EU:C:2005:589, Rn. 33). - EuGH, 16.02.2012 - C-25/11
Varzim Sol - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …
Hilfsweise macht Varzim Sol geltend, dass die vom Tribunal administrativo e fiscal do Porto bestätigte Argumentation der Fazenda Pública zu einer gegen die Sechste Richtlinie in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in den Urteilen vom 6. Oktober 2005, Kommission/Spanien (C-204/03, Slg. 2005, I-8389) und Kommission/Frankreich (C-243/03, Slg. 2005, I-8411), verstoßenden Verzerrung in Bezug auf Mehrwertsteuerabzüge führe. - Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-274/10
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
20 - Urteil vom 6. Oktober 2005, Kommission/Frankreich (C-243/03, Slg. 2005, I-8411, Randnr. 35). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-219/12
Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr - Mehrwertsteuer - Definition des Begriffs …
22 - Urteil vom 6. Oktober 2005 (C-243/03, Slg. 2005, I-8411).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Mittels Subventionen finanzierte Investitionsgüter
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Abgaben , Mehrwertsteuer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
- EuGH, 06.10.2005 - C-243/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 21.09.1988 - 50/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Kommission/Frankreich (11) Gelegenheit gehabt, dieses Argument im Kontext einer anderen, von der Französischen Republik eingeführten Begrenzung des Rechts auf Vorsteuerabzug zurückzuweisen, indem er festgestellt hat, dass in Artikel 2 der Ersten Richtlinie "nur der Grundsatz des Rechts auf Vorsteuerabzug niedergelegt [ist], während die dafür geltende Regelung in den vorerwähnten Bestimmungen [Artikel 17 und 20] der Sechsten Richtlinie enthalten ist" (12) .3 - Vgl. Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797).
6 - Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 16), Kommission/Frankreich, Randnrn.
- EuGH, 06.07.1995 - C-62/93
BP Soupergaz / Griechischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
16 und 17, vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 27) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18).8 - Urteil BP Soupergaz, Randnr. 35.
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
6 - Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 16), Kommission/Frankreich, Randnrn. - EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-243/03
16 und 17, vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 27) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18).