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   EuGH, 23.01.1997 - C-246/95   

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https://dejure.org/1997,3316
EuGH, 23.01.1997 - C-246/95 (https://dejure.org/1997,3316)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - C-246/95 (https://dejure.org/1997,3316)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - C-246/95 (https://dejure.org/1997,3316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Coen / Belgischer Staat

    EG-Vertrag, Artikel 179; Beamtenstatut, Artikel 90 und 91
    Beamte - Klage - Fristen - Zwingendes Recht - Keine Wiedereröffnung aufgrund einer Entscheidung eines mitgliedstaatlichen Gerichts

  • EU-Kommission

    Coen / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ; Anfechtung einer Entscheidung der Kommission ; Entscheidung eines mitgliedstaatlichen Gerichts

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 179; ; EG-Vertrag Artikels 173; ; EG-Vertrag Artikel 90; ; EG-Vertrag Artikel 91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.05.1986 - 191/84

    Barcella / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Beschwerde- und Klagefristen im Rahmen des Statuts ebenso wie die Klagen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnr. 12).
  • EuGH, 13.07.1989 - 286/83

    Alexis u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
    17 Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Personen, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines anderen als örtlichen Bediensteten haben, sondern auch für solche, die diese Eigenschaften für sich in Anspruch nehmen, insbesondere Bewerber, die an einem von einem Gemeinschaftsorgan veranstalteten Einstellungsverfahren teilgenommen haben (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445, Randnr. 9).
  • EuGH, 12.07.1984 - 227/83

    Moussis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Beschwerde- und Klagefristen im Rahmen des Statuts ebenso wie die Klagen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien und des Gerichts, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse eingeführt wurden (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 227/83, Moussis/Kommission, Slg. 1984, 3133, Randnr. 12, und vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcella u. a./Kommission, Slg. 1986, 1541, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu

    4 - Urteil Coen (C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21) und Beschluss Städter/EZB (C-102/12 P, EU:C:2012:723, Rn. 13).

    5 - Urteile Moussis/Kommission (227/83, EU:C:1984:276, Rn. 12), Coen (C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21) und Transportes Evaristo Molina/Kommission (C-36/09 P, EU:C:2010:670, Rn. 37).

    14 - Urteile Moussis/Kommission (227/83, EU:C:1984:276, Rn. 12), Coen (C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21) und Transportes Evaristo Molina/Kommission (C-36/09 P, EU:C:2010:670, Rn. 37).

  • EuG, 26.06.2019 - T-466/16

    NRW. Bank / CRU - Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungsunion -

    Ferner ergibt sich aus ebenso ständiger Rechtsprechung, dass die Klagefristen, die zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse und zur Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlicher Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz eingeführt wurden, zwingendes Recht sind und nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien stehen (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, EU:T:1998:161, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-469/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Ablehnung

    Infolgedessen sind die Verfahrensfristen zwingendes Recht und stehen daher weder zur Disposition der Parteien noch des Gerichts, da ihre Einhaltung vom Unionsrichter von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   EuGH, 05.12.1996 - C-246/95   

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EuGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - C-246/95 (https://dejure.org/1996,24631)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - C-246/95 (https://dejure.org/1996,24631)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Myrianne Coen gegen Belgischer Staat.

    Bediensteter auf Zeit - Einstellungsverfahren - Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bei den Mitgliedstaaten - Klage vor den nationalen Gerichten

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