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   EuGH, 18.11.2010 - C-247/09   

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https://dejure.org/2010,6293
EuGH, 18.11.2010 - C-247/09 (https://dejure.org/2010,6293)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - C-247/09 (https://dejure.org/2010,6293)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - C-247/09 (https://dejure.org/2010,6293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 sowie (EG) Nr. 859/2003 - Soziale Sicherheit der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Xhymshiti

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 sowie (EG) Nr. 859/2003 - Soziale Sicherheit der ...

  • EU-Kommission PDF

    Xhymshiti

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 sowie (EG) Nr. 859/2003 - Soziale Sicherheit der ...

  • EU-Kommission

    Xhymshiti

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 sowie (EG) Nr. 859/2003 - Soziale Sicherheit der ...

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen; Familienleistungen für einen in der Schweiz arbeitenden und in Deutschland mit seinen deutschen Kindern lebenden Drittstaatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen; Familienleistungen für einen in der Schweiz arbeitenden und in Deutschland mit seinen - deutschen - Kindern lebenden Drittstaatsangehörigen; Alketa Xhymshiti gegen Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Lörrach

  • datenbank.nwb.de

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Familienleistungen - Drittstaatsangehöriger, der in der Schweiz arbeitet und mit seinen Kindern in einem Mitgliedstaat wohnt, dessen Staatsangehörigkeit die Kinder haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Xhymshiti

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 sowie (EG) Nr. 859/2003 - Soziale Sicherheit der ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 7. Juli 2009 - Alketa Xhymshiti gegen Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Lörrach

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1408/71 Art 2, VO (EWG) Nr 574/72 Art 10 Abs 1, GG Art 6, EStG § 65 Abs 1 Nr 2, VO (EG) Nr 859/2003, VO (EWG) Nr 1408/71 Art 13, VO (EWG) Nr 1408/71 Art 76
    Drittstaat; Kindergeld; Kinderzulage; Schweiz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Baden-Württemberg - Auslegung zum einen der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 auf Drittstaatsangehörige, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 537
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-507/06

    Klöppel - Anspruch auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld - Nicht

    Auszug aus EuGH, 18.11.2010 - C-247/09
    Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und es mangels einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene Sache des Rechts des jeweiligen Mitgliedstaats ist, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit sowie ihre Höhe und die Dauer ihrer Gewährung zu bestimmen (Urteil vom 21. Februar 2008, Klöppel, C-507/06, Slg. 2008, I-943, Randnr. 16).
  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 3 K 4694/10

    Kein Kindergeld für eine Drittstaatsangehörige, deren Ehemann in der Schweiz

    Der EuGH hat auf diese Fragen durch Urteil vom 18. November 2010 C-247/09 (HFR 2011, 115) entschieden:.

    Der erkennende Senat hat nach Ergehen des EuGH-Urteils in HFR 2011, 115 das ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen und bei der Klägerin angefragt, ob sie die Klage zurücknimmt.

    Die Revision wird nicht zugelassen, weil nach dem EuGH-Urteil in HFR 2011, 115 keine Zulassungsgründe mehr vorliegen.

  • BFH, 13.11.2014 - III R 1/13

    Kein Kindergeld für eine nicht sozialversicherte Person bei Anspruch auf

    Es ist Sache des jeweiligen Mitgliedstaats, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit sowie ihre Höhe und die Dauer ihrer Gewährung zu bestimmen (Urteil des EuGH in der Rechtssache Xhymshiti vom 18. November 2010 C-247/09, Slg. 2010, I-11845, Rdnr. 43).
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 715/10

    Kein deutscher (Differenz-)Kindergeldanspruch bei Berufstätigkeit beider

    Das Gemeinschaftsrecht lässt nämlich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt und es ist mangels einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene Sache des Rechts des jeweiligen Mitgliedstaats, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit sowie ihre Höhe und die Dauer ihrer Gewährung zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 18. November 2010 C-247/09, Xhymshiti, HFR 2011, 115, Randnr. 42 ff.).

    Deutschland hat sich insoweit in § 65 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG gegen einen Differenzkindergeldanspruch entschieden und der EuGH in HFR 2011, 115 inzident diese Entscheidung (d.h. die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG) für mit dem Unionsrecht vereinbar gehalten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat

    50 - Vgl. in Bezug auf § 62 Abs. 1 EStG das Urteil vom 18. November 2010, Xhymshiti (C-247/09, Slg. 2010, I-11854, Randnr. 43); siehe ferner Urteil vom 21. Februar 2008, Klöppel (C-507/06, Slg. 2008, I-943, Randnr. 16), und Urteil vom 23. November 2000, Elsen (C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 33).

    56 - Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Gerichtshof § 65 Abs. 1 EStG generell als unionsrechtswidrig ansehen könnte; siehe dazu nur Urteil Xhymshiti (oben in Fn. 50 angeführt, Randnrn. 42 bis 44).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Situation eines Drittstaatsangehörigen ausschließlich Verbindungen zu einem Drittstaat und einem einzigen Mitgliedstaat aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2010, Xhymshiti, C-247/09, Slg. 2010, I-11845, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17

    Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr.

    13 Vgl. Urteile vom 21. Juni 2017, Martinez Silva (C-449/16, EU:C:2017:485, Rn. 27), vom 13. Juni 2013, Hadj Ahmed (C-45/12, EU:C:2013:390, Rn. 12 und 31), und vom 18. November 2010, Xhymshiti (C-247/09, EU:C:2010:698, Rn. 29).

    18 Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juni 2013, Hadj Ahmed (C-45/12, EU:C:2013:390, Rn. 32), und vom 18. November 2010, Xhymshiti (C-247/09, EU:C:2010:698, Rn. 37).

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

    Im Rahmen der Anwendung dieser Verordnungen ist die Schweizerische Eidgenossenschaft einem Mitgliedstaat gleichgestellt (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft -EuGH- vom 18. November 2010 C-247/09, Alketa Xhymshiti, juris; Rn. 30 ff.).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-656/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    Angesichts dieser Bestimmungen des Abkommens EG-Schweiz über die Freizügigkeit hat der Gerichtshof in Rn. 31 des Urteils vom 18. November 2010, Xhymshiti (C-247/09, Slg. 2010, I-11845), bereits festgestellt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft im Rahmen der Anwendung dieser Verordnungen einem Mitgliedstaat der Union gleichzustellen ist.
  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

    Daraus folgt, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung für die Leistungen gilt, die der Betroffene in einem anderen Mitgliedstaat oder in der Schweiz empfängt, da, was letzteren Staat betrifft, die Schweizerische Eidgenossenschaft im Rahmen der Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 einem Mitgliedstaat der Union gleichzustellen ist (Urteil vom 18. November 2010, Xhymshiti, C-247/09, EU:C:2010:698, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-4/13

    Fassbender-Firman - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 76

    6 - Urteile Klöppel (C-507/06, EU:C:2008:110, Rn. 16) und Xhymshiti (C-247/09, EU:C:2010:698, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2011 - C-257/10

    Bergström - Freizügigkeit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

  • FG Düsseldorf, 07.10.2011 - 7 K 705/11

    Ganzjähriges Kindergeld für einen polnischen Staatsangehörigen bei

  • EuGH, 29.09.2022 - C-3/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit

  • FG Hamburg, 28.02.2013 - 1 K 109/12

    Einkommensteuer/Kindergeld: Schweizer Kinderrente steht der Festsetzung von

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