Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2009 - C-250/07   

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https://dejure.org/2009,3140
EuGH, 04.06.2009 - C-250/07 (https://dejure.org/2009,3140)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - C-250/07 (https://dejure.org/2009,3140)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - C-250/07 (https://dejure.org/2009,3140)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbeantwortung (nicht rechtzeitige Beantwortung) einer Bieteranfrage nach den Gründen seiner Ablehnung bei gleichzeitiger Auftragsvergabe

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbeantwortung [nicht rechtzeitige Beantwortung] einer Bieteranfrage nach den Gründen seiner Ablehnung bei gleichzeitiger Auftragsvergabe - [Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für Mitteilung der Gründe für die Ablehnung eines Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Verzicht auf öffentliche Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Information über die Gründe für die Ablehnung eines Angebots (IBR 2009, 403)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Mai 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 4, 20 Abs. 2 und 41 Abs. 4 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 628
  • NZBau 2009, 602
  • BauR 2009, 1639
  • VergabeR 2009, 763
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-250/07
    Außerdem obliege nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Beweislast für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die den Rückgriff auf eine solche Bestimmung rechtfertigten, derjenigen Partei, die sich auf diese Bestimmung berufe (vgl. u. a. Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 33).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 20 Abs. 2 Buchst. c und d der Richtlinie 93/38 als Ausnahme von den Vorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge eng auszulegen ist und dass die Beweislast derjenigen Partei obliegt, die sich auf diese Bestimmungen beruft (Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, Randnr. 33).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-462/03

    Strabag - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-,

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-250/07
    Bei Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 93/38 handele es sich, wie aus dem Urteil vom 16. Juni 2005, Strabag und Kostmann (C-462/03 und C-463/03, Slg. 2005, I-5397), hervorgehe, um eine Ausnahmevorschrift, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen sei.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-250/07
    Im Übrigen sei die von der Kommission vorgeschlagene Auslegung im Wege der Analogie im Hinblick auf die erheblichen Unterschiede im Wortlaut der verschiedenen angeführten Bestimmungen nicht vertretbar, da der Gerichtshof im Urteil vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland (C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnrn.
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-250/07
    Hierzu ist festzustellen, dass analog zu dem, was der Gerichtshof zur Frage der Neuverhandlung bereits erteilter Aufträge entschieden hat (vgl. Urteil vom 19. Juni 2008, Pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnr. 35), die Änderung einer ursprünglichen Bedingung eines Auftrags insbesondere dann als wesentlich im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 93/38 angesehen werden kann, wenn aufgrund der geänderten Bedingung, so sie denn Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre, die im Rahmen des Verfahrens mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb eingereichten Angebote als geeignet hätten betrachtet werden können oder andere Bieter als die, die an dem ursprünglichen Verfahren teilgenommen hatten, Angebote hätten einreichen können.
  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

    So hat auch der EuGH - allerdings noch zur alten Sektorenrichtlinie 93/38/EWG - entschieden (Urteil vom 4.6.2009 - C-250/07), dass Angebote, die den ausgeschriebenen technischen Anforderungen nicht entsprechen, als ungeeignet - Art. 20 Abs. 2 Buchst. a RL- anzusehen sind.
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

    Sie sind auch für die Prüfung der Frage heranzuziehen, ob eine grundlegende Änderung eines Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie vorliegt (EuGH v. 04.06.2009 - Kommission/Griechenland - Rs. C-250/07, Rz. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-250/07, EU:C:2009:338, Rn. 68), und vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien (C-314/12, EU:C:2014:192, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    20 - Vgl., statt vieler, das Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, Slg. 2006, I-1097), und - in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge - die Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609), vom 14. September 2004, Kommission/Italien (C-385/02, Slg. 2004, I-8121), vom 10. November 2005, Kommission/Österreich (C-29/04, Slg. 2005, I-9705), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-250/07, Slg. 2009, I-0000), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-275/08, Slg. 2009, I-0000).

    48 - Urteil Kommission/Griechenland (C-250/07, zitiert in Fn. 20, Randnr. 68).

  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

    Gestützt auf das Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-250/07, EU:C:2009:338" Rn. 38), hebt die Kommission hervor, dass die Richtlinie 2004/18 keine Ausnahmen vom Grundsatz der Gleichbehandlung enthalte, die auf eine angebliche Notwendigkeit, "das vertragliche Gleichgewicht sicherzustellen", gestützt seien, dass sie indes andere Ausnahmen von diesem Grundsatz vorsehe, die eng auszulegen seien.
  • KG, 20.04.2011 - Verg 2/11

    Vergabe von Leistungen: Präklusion wegen unterlassener unverzüglicher Rüge;

    Zwar hat die Modifikation zur Folge, dass die Bieter B... GmbH und 3... GmbH im Verhandlungsverfahren Berücksichtigung finden können, während sie noch im offenen Verfahren wegen Nichterfüllens der Nrn. 5.17.27 f. der Leistungsbeschreibung 2009 ausgeschlossen wurden bzw. auszuschließen waren (Senat, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Verg 5/10, Seiten 25 und 27 f.); auch mag im Regelfall der Umstand, dass die Änderung einer Vergabebedingung den Kreis der Bewerber ändert, für die Grundlegendheit der Änderung sprechen (vgl. Kulartz in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl. 2011, § 3 EG Rdnrn. 51; EuGH, Urteil vom 4.6.2009 - C-250/07, NZBau 2009, 602 in Bezug auf Art. 20 Abs. 2 Buchst. a. der Richtlinie 93/38/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/78/EG).
  • EuG, 14.07.2016 - T-99/14

    Alesa / Kommission

    La modification d'une condition initiale d'un marché peut être considérée comme substantielle au sens de l'article 266, paragraphe 1, sous d), du règlement délégué n° 1268/2012, notamment lorsque la condition modifiée, si elle avait figuré dans la procédure de passation initiale, aurait permis aux offres soumises dans le cadre de la procédure avec mise en concurrence préalable d'être considérées comme appropriées ou aurait permis à des soumissionnaires autres que ceux ayant participé à la procédure initiale de soumettre des offres (voir, par analogie, arrêt du 4 juin 2009, Commission/Grèce, C-250/07, EU:C:2009:338, point 52).
  • FG Düsseldorf, 22.03.2023 - 4 K 704/22

    Erheben eines Antidumpingzollsatzes für die Einfuhren von Peroxosulfate mit

    Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ausnahmevorschrift des Unionsrechts vorliegen, obliegt demjenigen Beteiligten, der sich auf diese Bestimmung beruft (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 Rs. C-250/07, ECLI:EU:C:2009:338 Randnr. 60).
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Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07 (https://dejure.org/2008,30703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - C-250/07 (https://dejure.org/2008,30703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - C-250/07 (https://dejure.org/2008,30703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • Reguvis VergabePortal - Veris

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    6 - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia (C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 18. Oktober 2001, SIAC (C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 41), und vom 19. Juni 2008, pressetext (C-454/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).

    15- Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 27. Februar 2003, Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 42) ("Nach ständiger Rechtsprechung besteht der Zweck der Gemeinschaftsrichtlinien über die Koordinierung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge ferner darin, die Gefahr einer Bevorzugung inländischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu vermeiden und zugleich zu verhindern, dass sich eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt."), und vom 19. Juni 2008, pressetext, Randnr. 31 ("Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten ist.").

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    Im seinem Urteil Teleaustria entschied der Gerichtshof, dass öffentliche Dienstleistungsaufträge nicht in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien fallen, die Auftraggeber, die solche Aufträge vergeben, jedoch die Grundregeln des Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten haben, was eine Verpflichtung zur Transparenz einschließe(3).

    3 - Urteil des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000, Teleaustria (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    10 - Urteil des Gerichtshofs vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland (C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    9 - Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti (C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 75).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. November 2001, 1mpresa Lombardini (C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 35), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 44).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. November 2001, 1mpresa Lombardini (C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 35), und vom 11. Januar 2005, Stadt Halle (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 44).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    6 - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia (C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 18. Oktober 2001, SIAC (C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 41), und vom 19. Juni 2008, pressetext (C-454/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    Auch im Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 2002, Concordia Bus Finland (C-513/99, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 91), wird vom Gerichtshof festgestellt, dass "es keinen Grund [gibt], zwei Vorschriften, die in denselben Bereich des Gemeinschaftsrechts fallen und die im Wesentlichen übereinstimmend sind, unterschiedlich auszulegen".
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    6 - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia (C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 18. Oktober 2001, SIAC (C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 41), und vom 19. Juni 2008, pressetext (C-454/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07
    15- Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 27. Februar 2003, Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 42) ("Nach ständiger Rechtsprechung besteht der Zweck der Gemeinschaftsrichtlinien über die Koordinierung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge ferner darin, die Gefahr einer Bevorzugung inländischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu vermeiden und zugleich zu verhindern, dass sich eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt."), und vom 19. Juni 2008, pressetext, Randnr. 31 ("Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten ist.").
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

    35 - Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 17. Dezember 2008 in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-250/07, Slg. 2009, I-0000, Nr. 28).

    Auch im Vergaberecht ist das Konzept einer "Sorgfaltspflicht, die eher als eine allgemeine Handlungspflicht denn als eine Erfolgspflicht zu verstehen ist", nicht unbekannt (Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland, C-250/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 68).

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