Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2006 - C-251/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4548
EuGH, 06.07.2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,4548)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,4548)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,4548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ausnahmeregelung, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird - Mit dem Nullsteuersatz besteuerte Gegenstände, die mit Gegenständen ausgestattet sind, die mit dem Normalsatz besteuert werden - Stationäre Wohnwagen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Talacre Beach Caravan Sales

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ausnahmeregelung, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird - Zum Nullsteuersatz besteuerte Gegenstände, die mit Gegenständen ausgestattet sind, die mit dem Normalsatz besteuert werden - Stationäre Wohnwagen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Talacre Beach Caravan Sales

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ausnahmeregelung, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird - Zum Nullsteuersatz besteuerte Gegenstände, die mit Gegenständen ausgestattet sind, die mit dem Normalsatz besteuert werden - Stationäre Wohnwagen - ...

  • EU-Kommission

    Talacre Beach Caravan Sales

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) zur Auslegung des Art. 28 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG; Ausnahmeregelung hinsichtlich der Rückerstattung gezahlter Steuer; Gegenstände einer einheitlichen Lieferung; Erhebung von ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ausnahmeregelung, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird - Mit dem Nullsteuersatz besteuerte Gegenstände, die mit Gegenständen ausgestattet sind, die mit dem Normalsatz besteuert werden - Stationäre Wohnwagen - ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterschiedliche Umsatzsteuersätze bei einheitlicher Leistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Talacre Beach Caravan Sales

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ausnahmeregelung, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird - Mit dem Nullsteuersatz besteuerte Gegenstände, die mit Gegenständen ausgestattet sind, die mit dem Normalsatz besteuert werden - Stationäre Wohnwagen - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Court of Appeal (England and Wales), Civil Division, vom 21. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Talacre Beach Caravan Sales Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a der der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    23 Außerdem sind, worauf der Gerichtshof mehrmals hingewiesen hat, die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, soweit sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz vorsehen, dass jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 28, vom 1. Dezember 2005 in den Rechtssachen C-394/04 und C-395/04, Ygeia, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    Talacre beruft sich in dieser Hinsicht auf die Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763) vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973) und vom 15. Mai 2001 in der Rechtssache C-34/99 (Primback, Slg. 2001, I-3833).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    26 Schließlich gibt es keinen Grund für die Annahme, dass die gesonderte Besteuerung bestimmter Bestandteile der Lieferung von ausgebauten Wohnwagen zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen würde, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen könnten (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    Talacre beruft sich in dieser Hinsicht auf die Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763) vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973) und vom 15. Mai 2001 in der Rechtssache C-34/99 (Primback, Slg. 2001, I-3833).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    15 und 16, sowie vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-280/04, Jyske Finans, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-394/04

    Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    23 Außerdem sind, worauf der Gerichtshof mehrmals hingewiesen hat, die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, soweit sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz vorsehen, dass jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 28, vom 1. Dezember 2005 in den Rechtssachen C-394/04 und C-395/04, Ygeia, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    23 Außerdem sind, worauf der Gerichtshof mehrmals hingewiesen hat, die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, soweit sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz vorsehen, dass jede Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 28, vom 1. Dezember 2005 in den Rechtssachen C-394/04 und C-395/04, Ygeia, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-251/05
    Talacre beruft sich in dieser Hinsicht auf die Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763) vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973) und vom 15. Mai 2001 in der Rechtssache C-34/99 (Primback, Slg. 2001, I-3833).
  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam

    Nach Ansicht dieses Gerichts scheint sich diese Auslegung zwar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere aus den Urteilen vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93), vom 11. Februar 2010, Graphic Procédé (C-88/09, EU:C:2010:76), und vom 17. Januar 2013, BGZ Leasing (C-224/11, EU:C:2013:15), zu ergeben, aber die Auslegung von Stadion Amsterdam, wonach auf verschiedene Bestandteile einer einheitlichen Leistung unter bestimmten Umständen verschiedene Mehrwertsteuersätze angewandt werden dürften, könnte durch andere Urteile des Gerichtshofs, insbesondere die Urteile vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), gerechtfertigt werden.

    Das vorlegende Gericht schließt nämlich nicht aus, dass die Urteile vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), dahin ausgelegt werden könnten, dass dann, wenn innerhalb einer einheitlichen Leistung ein konkreter und spezifischer Bestandteil unterschieden werden könne, für den bei gesonderter Erbringung der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gälte, dieser ermäßigte Steuersatz für diesen konkreten und spezifischen Aspekt der Leistung gelte, ohne dass die übrigen Aspekte der Leistung einbezögen würden.

    Es ist noch zu prüfen, ob in dem in der Vorlagefrage angeführten Fall aus den Urteilen vom 25. Februar 1999, CPP (C-349/96, EU:C:1999:93), vom 8. Mai 2003, Kommission/Frankreich (C-384/01, EU:C:2003:264), vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), und vom 6. Mai 2010, Kommission/Frankreich (C-94/09, EU:C:2010:253), die das vorlegende Gericht in seiner Vorlageentscheidung bzw. Stadion Amsterdam in seinen beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen erwähnt hat, eine Ausnahme von den in den Rn. 21 bis 23 des vorliegenden Urteils genannten Grundsätzen abgeleitet werden kann.

    Was drittens das Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451), anbelangt, so betrifft es, wie sich aus Rn. 14 des Urteils ergibt, die Frage, ob die Tatsache, dass bestimmte Gegenstände eine einheitliche Lieferung bilden, die zum einen eine Hauptleistung, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats unter eine die Rückerstattung der gezahlten Steuer vorsehende Ausnahmeregelung im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie fällt, und zum anderen Gegenstände umfasst, die nach dem genannten Recht von dieser Ausnahmeregelung ausgeschlossen sind, den betreffenden Mitgliedstaat daran hindert, auf die Lieferung dieser ausgeschlossenen Gegenstände Mehrwertsteuer zum Normalsatz zu erheben.

    Der Gerichtshof hat diese Frage verneint und darauf hingewiesen, dass in dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall die Befreiung der zusammen mit dem Hauptgegenstand gelieferten Gegenstände, die nach nationalem Recht ausdrücklich von einer Befreiung ausgenommen waren, gegen den Wortlaut und die Zielsetzung des Art. 28 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie verstieß, wonach die Reichweite der durch die letztere Bestimmung vorgesehenen Ausnahme auf das beschränkt war, was nach nationalem Recht am 1. Januar 1991 ausdrücklich vorgesehen war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales, C-251/05, EU:C:2006:451, Rn. 20 bis 22).

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass die Rechtsprechung zur Besteuerung einheitlicher Umsätze nicht für Ausnahmeregelungen, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird, im Sinne von Art. 28 der Sechsten Richtlinie gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales, C-251/05, EU:C:2006:451, Rn. 24).

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

    Denn der Grundsatz, dass die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von dem Aufteilungsgebot verdrängt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 V R 19/96, BFHE 185, 555, BStBl II 2010, 307; EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 C-251/05 --Talacre Beach Caravan Sales--, Slg. 2006, I-6269, UR 2006, 582; --Kommission/Frankreich-- in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 34; Nieskens in Rau/ Dürrwächter, a.a.O., § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz 21, 24; Lippross, a.a.O., S. 780; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, a.a.O., § 148a Rz 141, 161; a.A. von Streit, UStB 2010, 46, 48; ders., UR 2012, 293, 300 ff.; zweifelnd FG München, Beschluss vom 12. November 2012  2 V 2192/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 178 [Aussetzung der Vollziehung]; kritisch Dudde/Zielinski, BB 2010, 603, 604 f.; Büchter-Hole, EFG 2013, 179, 180).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

    55 Urteil vom 6. Juli 2006 (C-251/05, EU:C:2006:451).

    59 Urteil vom 6. Juli 2006 (C-251/05, EU:C:2006:451).

    62 Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451).

    63 Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451, Rn. 24).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass Art. 28 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie dadurch, dass er den Mitgliedstaaten gestattet, Ausnahmeregelungen, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird, anzuwenden, eine Ausnahme von den Bestimmungen über den Normalsatz der Mehrwertsteuer zulässt (Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales, C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Randnr. 17).

    28 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie ist also einer Stillhalteklausel gleichzusetzen, die darauf abzielt, schwierige soziale Situationen zu vermeiden, die sich daraus ergeben könnten, dass vom nationalen Gesetzgeber vorgesehene, aber von der Sechsten Richtlinie nicht übernommene Vorteile abgeschafft werden (Urteil Talacre Beach Caravan Sales, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-49/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    15 und 16), und vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Randnr. 23).

    Siehe näher zum Begriff des zero-rating meine Schlussanträge vom 4. Mai 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Nrn. 22 und 23), und meine Schlussanträge vom 13. Dezember 2007, Marks & Spencer (C-309/06, Slg. 2008 I-2283, Nr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

    Siehe dazu ferner Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Randnr. 23).
  • FG Hessen, 16.09.2020 - 1 K 772/19

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze aus Frühstücksleistungen i.R.e.

    Denn der Grundsatz, dass die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von dem Aufteilungsgebot verdrängt (vgl. BFH-Urteil vom 28.05.1998 V R 19/96, BFHE 185, 555, BStBl II 2010, 307; EuGH-Urteile vom 06.07.2006 C-251/05 --Talacre Beach Caravan Sales--, Slg. 2006, I-6269, UR 2006, 582; --Kommission/Frankreich-- in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 34; Nieskens in Rau/ Dürr-wächter, a.a.O., § 12 Abs. 2 Nr. 11 Rz 21, 24; Lippross, a.a.O., S. 780; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, a.a.O., § 148a Rz 141, 161; a.A. von Streit, UStB 2010, 46, 48; ders., UR 2012, 293, 300 ff.).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-49/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer -

    Ziel der Abweichungen von den Bestimmungen der Richtlinie 2006/112 sei es, wie aus ihrem sechsten Erwägungsgrund und der Rechtsprechung hervorgehe, die nachteiligen Folgen einer zu strikten Harmonisierung auf Wirtschaft und Gesellschaft so weit wie möglich zu mindern (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales, C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Randnr. 22, und vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    23 - In ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Urteil vom 6. Juli 2006, Slg. 2006, I-6269) weist Generalanwältin Kokott allerdings darauf hin, dass der Standpunkt des Gerichtshofs in der Rechtssache C-384/01, einem Verfahren nach Art. 226 EG, nicht fehlinterpretiert werden dürfe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22988
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,22988)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,22988)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - C-251/05 (https://dejure.org/2006,22988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Talacre Beach Caravan Sales

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ermäßigter Steuersatz (Nullsatz) - Lieferung von Wohnwagen - Ausschluss der mitgelieferten Ausstattung von der Anwendung des Nullsatzes

  • EU-Kommission PDF

    Talacre Beach Caravan Sales

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - Ermäßigter Steuersatz (Nullsatz) - Lieferung von Wohnwagen - Ausschluss der mitgelieferten Ausstattung von der Anwendung des Nullsatzes

  • EU-Kommission

    Talacre Beach Caravan Sales

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze - Befreiung von der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzugsrecht für die Lieferung von bestimmten Wohnwagen - Steuersatz von Null Prozent (zero-rating) - Nichtanwendung des ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    23 - Vgl. meine Schlussanträge vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-41/04 (Levob, Slg. 2005, I-0000, Nr. 65).

    Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-41/04 (Levob, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 20).

  • EuGH, 23.02.1988 - 353/85

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    21 - Der Gerichtshof kontrolliert lediglich, ob die Bestimmung der sozialen Gründe infolge einer Verfälschung dieses Begriffes zu Maßnahmen führen würde, die in ihren Wirkungen und ihren wirklichen Zielen den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen überschreiten (Vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 10, Randnr. 14).

    37 - Die Regierung verweist hierzu auf das Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817, Randnr. 33), das allerdings für den vorliegenden Zusammenhang kaum aussagekräftig ist.

  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    In dem Urteil in der Rechtssache C-384/01 (Kommission/Frankreich)(32) scheint der Gerichtshof allerdings zuzulassen, dass ein "Teilaspekt" einer Lieferung mit einem ermäßigten Steuersatz belegt wird.

    32 - Urteil vom 8. Mai 2003 (Slg. 2003, I-4395, Randnr. 26).

  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    27 - Urteil CPP, (zitiert in Fußnote 24 Randnr. 30), Urteil vom 15. Mai 2001 in der Rechtssache C-34/99 (Primback, Slg. 2001, I-3833, Randnr. 45) und Urteil Levob (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 21).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    25 - Urteil Levob (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 19) unter Verweis auf die Urteile vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-231/94 (Faaborg-Gelting Linien, Slg. 1996, I-2395, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    31 - Vgl. dazu das Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    24 - Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-327/94

    Jürgen Dudda gegen Finanzgericht Bergisch Gladbach. - Sechste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    In einigen Schlussanträgen klingt sogar eine Tendenz an, in dieser Lage der Praktikabilität den Vorrang vor der Genauigkeit zu geben: vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache Faaborg Gelting Linien (zitiert in Fußnote 25, Nr. 14), Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-327/94 (Dudda, Slg. 1996, I-4595, Nr. 35) und Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache CCP (zitiert in Fußnote 24, Nrn. 47 ff.).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    15 - Das Gebot der engen Auslegung der in der Sechsten Richtlinie angelegten Sonderregime hat der Gerichtshof mehrfach betont (so für das Sonderregime für landwirtschaftliche Erzeuger: Urteile vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-43/04 [Stadt Sundern, Slg, 2005, I-4491, Randnr. 27] und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-321/02 [Harbs; Slg. 2004, I-7101, Randnr. 27] sowie für das Sonderregime für Reisebüros: Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97 [Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 34]).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-136/97

    Norbury Developments

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05
    13 - Vgl. Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-136/97 (Norbury Developments, Slg. 1999, I-2491, Randnr. 19) und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 32).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter -

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

  • EuGH, 21.06.1988 - 416/85

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

    Unter den im Vorabentscheidungsersuchen angeführten Urteilen stellen die Urteile Talacre Beach Caravan Sales(55) und Kommission/Frankreich(56), wie die Regierung des Vereinigten Königreichs hervorgehoben hat, die einzigen Fälle dar, in denen es der Gerichtshof gestattet hat, dass die verschiedenen Bestandteile einer einheitlichen Dienstleistung Gegenstand zweier unterschiedlicher Mehrwertsteuerbehandlungen sind(57).

    Erstens bezog sich die Rechtssache, die zum Urteil Talacre Beach Caravan Sales(59) geführt hat, nämlich auf die Frage, ob die Einrichtung von Wohnwagen auf die gleiche Art und Weise besteuert werden musste wie die Wohnwagen selbst.

    55 Urteil vom 6. Juli 2006 (C-251/05, EU:C:2006:451).

    59 Urteil vom 6. Juli 2006 (C-251/05, EU:C:2006:451).

    62 Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451).

    63 Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:451, Rn. 24).

    82 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:295, Nr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

    57 - Vgl. meine Schlussanträge vom 4. Mai 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Nrn. 32 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06

    Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie

    15 - Vgl. Vorschlag der Kommission vom 29. Juni 1973 für die Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, Beilage 11/73, S. 31. Siehe zu der Wirkung des zero-rating meine Schlussanträge vom 4. Mai 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Nrn. 22 und 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-647/17

    Srf konsulterna - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Ein Überblick über die Rechtsprechung zu den "zusammengesetzten Leistungen" und ihre steuerliche Behandlung im Rahmen der Richtlinie 2006/112 findet sich in den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, EU:C:2006:295, Nrn. 27 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht