Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2017 - C-253/16   

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https://dejure.org/2017,6342
EuGH, 15.03.2017 - C-253/16 (https://dejure.org/2017,6342)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - C-253/16 (https://dejure.org/2017,6342)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - C-253/16 (https://dejure.org/2017,6342)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Flibtravel International und Leonard Travel International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 96 AEUV - Anwendbarkeit - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, individuelle Sitzplätze zur Verfügung zu stellen - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, ihr Fahrtziel im Voraus festzulegen - Nationale Regelung, ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Flibtravel International und Leonard Travel International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 96 AEUV - Anwendbarkeit - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, individuelle Sitzplätze zur Verfügung zu stellen - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, ihr Fahrtziel im Voraus festzulegen - Nationale Regelung, ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Flibtravel International und Leonard Travel International

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 96 AEUV - Anwendbarkeit - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, individuelle Sitzplätze zur Verfügung zu stellen - Nationale Regelung, die es Taxidiensten untersagt, ihr Fahrtziel im Voraus festzulegen - Nationale Regelung, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-253/16
    Die von den Berufungsbeklagten des Ausgangsverfahrens vorgebrachte gegenteilige Auslegung wäre im Übrigen geeignet, die praktische Wirksamkeit von Art. 58 AEUV zu beeinträchtigen, der im Einklang mit Art. 91 AEUV impliziert, dass die Anwendung der Grundsätze der freien Erbringung von Beförderungsdienstleistungen durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik erreicht wird (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Yellow Cab Verkehrsbetrieb, C-338/09, EU:C:2010:814, Rn. 30), da Art. 96 Abs. 1 AEUV dann unmittelbar das Verbot eines Großteils der Maßnahmen zur Folge hätte, die als Beschränkungen der freien Erbringung von Beförderungsdienstleistungen eingestuft werden könnten, ohne dass der Unionsgesetzgeber eine solche Regelung erlassen hätte.
  • EuGH, 16.11.2016 - C-316/15

    Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines

    Auszug aus EuGH, 15.03.2017 - C-253/16
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 13 B 1734/18

    Vorläufiges Aus für "StreamOn"

    vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-323/17 -, People Over Wind und Sweetman, Rn. 37, vom 6. Juli 2017 - C-290/16 -, Air Berlin, Rn. 32, und vom 15. März 2017 - C-253/16 -, FlibTravel International SA, Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung bzgl. Erfassung von Fahrzeugen oder

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist in verschiedenen Zusammenhängen der allgemeine Auslegungsgrundsatz anerkannt, dass Bestimmungen des Unionsrechts so auszulegen sind, dass sie praktisch wirksam sind (vgl. zuletzt etwa Urteile vom 6. Juli 2017 - C-290/16 - "Air Berlin", Rn. 32, ECLI:EU:C:2017:523, und vom 15. März 2017 - C-253/16 - "FlibTravel International SA", Rn. 23, ECLI:EU:C:2017:211).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16

    Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere

    18 Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan (C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 35), vom 25. Januar 2017, Vilkas (C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30), sowie vom 15. März 2017, Flibtravel International und Leonard Travel International (C-253/16, EU:C:2017:211, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 13 B 1709/20

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer in der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 13 A 536/16 -, juris, Rn. 21, unter beispielhaftem Verweis auf EuGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - C-290/16 -, juris, Rn. 32, und vom 15. März 2017 - C-253/16 -, juris, Rn. 23.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-73/17

    Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, nur die Handlung, mit der der

    9 Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan (C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 35), vom 25. Januar 2017, Vilkas (C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30), sowie vom 15. März 2017, Flibtravel International und Leonard Travel International (C-253/16, EU:C:2017:211, Rn. 18).
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https://dejure.org/2016,47168
Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-253/16 (https://dejure.org/2016,47168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-253/16 (https://dejure.org/2016,47168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-253/16 (https://dejure.org/2016,47168)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Flibtravel International und Leonard Travel International

    Art. 96 Abs. 1 AEUV - Anwendungsbereich - Nationale Rechtsvorschriften betreffend die Bedingungen für die Erbringung von Taxidienstleistungen - Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer - Verbot der Gruppierung von Kunden - Verbot des Ansprechens von Kunden - Verbot, Kunden ...

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