Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 07.10.2004 - C-255/01   

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https://dejure.org/2004,6459
EuGH, 07.10.2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,6459)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,6459)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,6459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Achte Richtlinie 84/253/EWG - Artikel 11 und 15 - Zulassung der mit der Prüfung von Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen - Möglichkeit, Personen zuzulassen, die keine berufliche Eignungsprüfung abgelegt haben - Voraussetzungen für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Markopoulos u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Panagiotis Markopoulos u. a. gegen Ypourgos Anaptyxis und Soma Orkoton Elegkton.

    Vorabentscheidungsersuchen - Achte Richtlinie 84/253/EWG - Artikel 11 und 15 - Zulassung der mit der Prüfung von Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen - Möglichkeit, Personen zuzulassen, die keine berufliche Eignungsprüfung abgelegt haben - Voraussetzungen für ...

  • EU-Kommission

    Panagiotis Markopoulos u. a. gegen Ypourgos Anaptyxis und Soma Orkoton Elegkton

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Aufnahme von Bewerbern in das Register der nationalen Kammer der Vereidigten Revisoren, ohne von ihnen die Ablegung einer beruflichen Eignungsprüfung zu verlangen; Anforderungen an die Zulassung bestimmter Gruppen von ...

  • Judicialis

    Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunter... lagen beauftragten Personen Art. 1 Abs. 1; ; Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Art. 11 Abs. 1; ; Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Art. 15; ; Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Art. 19; ; Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Art. 30; ; Präsidialdekrets 226/92 (Griechenland) Art. 24 Abs. 2; ; Gesetz 2231/94 (Griechenland) Art. 18 Abs. 3; ; Gesetz 2257/94 (Griechenland)Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - BUCHPRÜFER, DIE BEREITS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ZUGELASSEN SIND UND ÜBER BEFÄHIGUNGEN VERFÜGEN, DIE DEN VOM AUFNAHMESTAAT VERLANGTEN GLEICHWERTIG SIND, KÖNNEN VON DER vERPFLICHTUNG, EINE PRÜFUNG ABZULEGEN, UM IHRE TÄTIGKEIT AUSÜBEN ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Markopoulos m.fl.

    Vorabentscheidungsersuchen - Achte Richtlinie 84/253/EWG - Artikel 11 und 15 - Zulassung der mit der Prüfung von Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen - Möglichkeit, Personen zuzulassen, die keine berufliche Eignungsprüfung abgelegt haben - Voraussetzungen für ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Markopoulos u.a.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias - Auslegung der Artikel 11 und 15 der Achten Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 697
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-255/01
    63 Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) verpflichtet den Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Genehmigung der Ausübung eines Berufes befasst ist, zu dem der Zugang nach dem nationalen Recht vom Besitz eines Hochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die der Betroffene zu dem Zweck erworben hat, diesen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, dadurch zu berücksichtigen, dass er die durch diese Unterlagen bescheinigte Qualifikation mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01, Morgenbesser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 57).

    64 Führt diese vergleichende Prüfung zu der Feststellung, dass die durch das ausländische Diplom bescheinigten Kenntnisse und Fähigkeiten den nach den nationalen Rechtsvorschriften verlangten entsprechen, so hat der Mitgliedstaat anzuerkennen, dass dieses Diplom die in diesen Vorschriften aufgestellten Voraussetzungen erfüllt (Urteil Vlassopoulou, Randnr. 19).

    In diesem Fall müssen die zuständigen nationalen Behörden beurteilen, ob die im Aufnahmemitgliedstaat im Rahmen eines Studiengangs oder praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse für den Nachweis des Erwerbs der fehlenden Kenntnisse ausreichen (Urteil Vlassopoulou, Randnr. 20).

  • EuGH, 13.11.2003 - C-313/01

    DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-255/01
    63 Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) verpflichtet den Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Genehmigung der Ausübung eines Berufes befasst ist, zu dem der Zugang nach dem nationalen Recht vom Besitz eines Hochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die der Betroffene zu dem Zweck erworben hat, diesen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, dadurch zu berücksichtigen, dass er die durch diese Unterlagen bescheinigte Qualifikation mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01, Morgenbesser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-232/99

    SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-255/01
    63 Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) verpflichtet den Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Genehmigung der Ausübung eines Berufes befasst ist, zu dem der Zugang nach dem nationalen Recht vom Besitz eines Hochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die der Betroffene zu dem Zweck erworben hat, diesen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, dadurch zu berücksichtigen, dass er die durch diese Unterlagen bescheinigte Qualifikation mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01, Morgenbesser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 10.12.2009 - C-345/08

    Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines

    Ergibt der Vergleich hingegen, dass diese Kenntnisse und Fähigkeiten einander nur teilweise entsprechen, so kann der Aufnahmemitgliedstaat von dem Betroffenen den Nachweis verlangen, dass er die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (vgl. Urteile Vlassopoulou, Randnr. 19, Aguirre Borrell u. a., Randnr. 14, vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 32, Morgenbesser, Randnr. 70, und vom 7. Oktober 2004, Markopoulos u. a., C-255/01, Slg. 2004, I-9077, Randnrn.
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs; Zulassung

    Das ergibt sich auch aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004 (Rs. C-255/01 - Markopoulos -, Rn. 58-67), das die Frage näher behandelt, nach welchen Maßstäben die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats von ihrer Ermächtigung Gebrauch machen können, bei einer Gleichwertigkeit in einem anderen Mitgliedstaat erworbener Befähigungen von der Ablegung einer beruflichen Eignungsprüfung abzusehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche Aufträge -

    15 bis 17), und vom 7. Oktober 2004, Markopoulos u. a. (C-255/01, Slg. 2004, I-9077, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

    16 ff.), vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21), vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-313/01 (Morgenbesser, Slg. 2003, I-13467, Randnr. 57) und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-255/01 (Markopoulos u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
  • VG Leipzig, 11.07.2013 - 5 K 1161/11

    Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf die Berufsausübung von

    Dass die Mitgliedstaaten nicht willkürlich solche Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt lassen dürfen, hat der EuGH bereits in einigen Verfahren so entschieden ( EuGH, Urt. v. 7.5.1991 C- 340/89 - Vlassopoulou; Urt. v. 13.11.2003 C 313/01 - Morgenbesser; Urt. v. 7.10.2004 C- 255/01 - Markopoulos; Urt. v. 27.6.2013 C- 575/11 - Nasiopoulos; sämtlich www.curia.europa.eu).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01   

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https://dejure.org/2004,23704
Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,23704)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,23704)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-255/01 (https://dejure.org/2004,23704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Markopoulos u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Panagiotis Markopoulos u. a. gegen Ypourgos Anaptyxis und Soma Orkoton Elegkton.

  • EU-Kommission

    Panagiotis Markopoulos u. a. gegen Ypourgos Anaptyxis und Soma Orkoton Elegkton

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01
    20 - Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16).

    21 - Urteil Vlassopoulou, Randnr. 19.

    22 - Urteil Vlassopoulou, Randnr. 20.

  • EuGH, 21.06.1973 - 79/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01
    17 - Urteile vom 21. Juni 1973 in der Rechtssache 79/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 667, Randnr. 7) und vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 10).
  • EuGH, 26.02.1976 - 52/75

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01
    17 - Urteile vom 21. Juni 1973 in der Rechtssache 79/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 667, Randnr. 7) und vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 10).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-313/01

    DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01
    Vgl. dazu auch die neueren Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21) und vom 13. November 2003 in der Rechtsache C-313/01 (Morgenbesser, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-232/99

    SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-255/01
    Vgl. dazu auch die neueren Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-232/99 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-4235, Randnr. 21) und vom 13. November 2003 in der Rechtsache C-313/01 (Morgenbesser, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 57).
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