Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2007 - C-259/05   

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https://dejure.org/2007,9553
EuGH, 21.06.2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,9553)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,9553)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,9553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus Kupfer und PVC bestehen - Ausfuhr nach China zur Verwertung - Kategorie GC 020 - Abfallgemisch - Kombination zweier in der Grünen Liste enthaltener Stoffe - Keine Aufnahme dieses Abfallgemischs in die Grüne Liste - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Omni Metal Service

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus Kupfer und PVC bestehen - Ausfuhr nach China zur Verwertung - Kategorie GC 020 - Abfallgemisch - Kombination zweier in der Grünen Liste enthaltener Stoffe - Keine Aufnahme dieses Abfallgemischs in die Grüne Liste - Folgen

  • EU-Kommission PDF

    Omni Metal Service

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus Kupfer und PVC bestehen - Ausfuhr nach China zur Verwertung - Kategorie GC 020 - Abfallgemisch - Kombination zweier in der Grünen Liste enthaltener Stoffe - Keine Aufnahme dieses Abfallgemischs in die Grüne Liste - ...

  • EU-Kommission

    Omni Metal Service

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Kabelabfälle als "Abfälle aus elektronischen Geräten und Bauteilen" im Sinne der Kategorie GC 020 der Grünen Liste in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 (VO 259/93); Kombination von nicht in der Liste genannten Abfällen als Abfall der Grünen Liste; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93 Anhang II; ; EG Art. 234

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Omni Metal Service

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus Kupfer und PVC bestehen - Ausfuhr nach China zur Verwertung - Kategorie GC 020 - Abfallgemisch - Kombination zweier in der Grünen Liste enthaltener Stoffe - Keine Aufnahme dieses Abfallgemischs in die Grüne Liste - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung der Rechtbank Rotterdam vom 8. Juni 2005 in der Strafsache gegen Omni Metal Service

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Rotterdam (Niederlande) - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 30, S. 1) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1167 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.06.1998 - C-192/96

    Beside und Besselsen

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Das Openbaar Ministerie hält diese Auslegung sowohl im Hinblick darauf, dass die Kategorien von Abfällen, deren Verbringung in der Verordnung Nr. 259/93 nicht geregelt sei, restriktiv ausgelegt werden müssten, als auch im Licht des Urteils vom 25. Juni 1998, Beside und Besselsen (C-192/96, Slg. 1997, I-4029, Randnrn.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Gemisch von Abfällen der Grünen Liste in die Kategorie "AD 160 Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne der Gelben Liste der Verordnung Nr. 259/93 fallen kann und dass der genannte Abfall nur bei getrennter Sammlung oder ordnungsgemäßer Sortierung von der Grünen Liste erfasst werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Beside und Besselsen, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Ein solcher Ansatz würde aufgrund der mit ihm verbundenen Unsicherheiten auch dem Ziel des Gemeinschaftsgesetzgebers zuwiderlaufen, der dadurch, dass er die Verbringung von Abfällen im Verordnungsweg geregelt hat, gerade sicherstellen wollte, dass diese Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig und übereinstimmend angewendet werden, denn eine solche Harmonisierung betrifft nicht nur die materiellen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Verbringungen, sondern auch das für diese Verbringungen geltende Verfahren (Urteil vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Der Gerichtshof ist dagegen nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1999, Lirussi und Bizzaro, C-175/98 und C-177/98, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 38, und vom 22. Juni 2000, Fornasar u. a., C-318/98, Slg. 2000, I-4785, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-175/98

    Lirussi

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Der Gerichtshof ist dagegen nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1999, Lirussi und Bizzaro, C-175/98 und C-177/98, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 38, und vom 22. Juni 2000, Fornasar u. a., C-318/98, Slg. 2000, I-4785, Randnr. 32).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die Artikel 234 EG für das Vorabentscheidungsverfahren vorsieht, beruht nämlich auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen; dieses Verfahren erlaubt dem Gerichtshof die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, auf die es für die Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (Urteil vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 27).
  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
    Wie bereits ausgeführt, ergibt sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 6 und 9 der Verordnung Nr. 259/93, dass das zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten geschaffene System der Notwendigkeit entspricht, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern, und dass dieses System es den zuständigen Behörden ermöglichen soll, alle für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1994, Parlament/Rat, C-187/93, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 18).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof vorsieht, die auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen beruht, und ein Instrument darstellt, mit dem der Gerichtshof den nationalen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-0045, Randnr. 27, und vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, Slg. 2007, I-4945, Randnr. 16).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-586/13

    Martin Meat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es in einem Vorabentscheidungsverfahren Aufgabe des Gerichtshofs ist, dem nationalen Gericht die Tragweite der unionsrechtlichen Bestimmungen zu erläutern, um ihm eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Bestimmungen auf den ihm vorliegenden Sachverhalt zu ermöglichen, nicht aber, diese Anwendung selbst vorzunehmen, zumal der Gerichtshof nicht immer über die hierfür erforderlichen Angaben verfügt (Urteil Omni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 15).
  • EuGH, 23.11.2021 - C-564/19

    Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof begründet, die auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen beruht, und ein Verfahren darstellt, das dem Gerichtshof die Auslegung der unionsrechtlichen Vorschriften erlaubt, auf die es für die Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-477/18

    Exportslachterij J. Gosschalk

    Die Aufgabe des Gerichtshofs besteht nämlich darin, dem nationalen Gericht die Tragweite der Unionsvorschriften zu erläutern, um ihm eine korrekte Anwendung dieser Vorschriften auf den ihm vorliegenden Sachverhalt zu ermöglichen, und nicht darin, sie selbst auf ihn anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 15, und vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Diese Zusammensetzung der Abfälle stehe einer Zuordnung zur Grünen Liste entgegen; dies bestätige die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 25.6.1998 - Rs. C-192/96 - und Urt. v. 21.6.2007 - Rs. C-259/05-).

    In dem Urteil "Omni Metal Service" hat der Gerichtshof bekräftigt, Anhang II der VO 259/93/EWG könne nicht auf Abfälle ausgedehnt werden, die nicht in der Grünen Liste aufgeführt seien; ein Abfall aus zwei Stoffen, die bei getrennter Betrachtungsweise jeweils von der Grünen Liste erfasst würden, gelte nicht (automatisch) als Abfall nach Anhang II der VO 259/93/EWG mit der Folge, dass dieser Abfall vom Kontrollverfahren (Art. 3 ff. VO 259/93/EWG) gemäß Art. 1 Abs. 3a der Verordnung ausgenommen sei (EuGH, Urt. v.21.6.2007 - Rs. C-259/05 - Slg. 2007, I-4945 Tz. 31ff.).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-411/06

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr.

    Der Gerichtshof hat zudem auch festgestellt, dass die mit der Verordnung Nr. 259/93 eingeführte Kontrolle und Überwachung den Umweltschutz nicht nur in der Gemeinschaft, sondern auch in Drittländern, in die Abfälle aus der Gemeinschaft ausgeführt werden, zum Ziel haben (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, Slg. 2007, I-4945, Randnr. 30).
  • BVerwG, 29.03.2011 - 7 B 76.10

    Zur Grünlistung von Abfallgemischen

    Der Inhalt der Beschwerdebegründung erschöpft sich vielmehr darin, die rechtliche Würdigung durch den Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung als fehlerhaft anzugreifen, der Verwaltungsgerichtshof habe die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 25. Juni 1998 (- Rs. C-192/96, Beside BV und I.M. Besselsen - Slg. 1998, I-4029) und vom 21. Juni 2007 (- Rs. C-259/05, Omni Metal Service - Slg. 2007, I-04945) zur Grünlistung von Abfallgemischen zu restriktiv interpretiert.

    Die Kontamination eines bestimmten (grün gelisteten) Abfalls mit Fremdstoffen ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der Zusammensetzung eines Abfallgemischs aus verschiedenen Stoffen, die wesentliche Bestandteile des Abfallgemischs darstellen, nicht zu vergleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

    68 Nach ständiger Rechtsprechung fällt im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, jede Beurteilung des Sachverhalts in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts (vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2008, Danske Svineproducenter, C-491/06, EU:C:2008:263, Rn. 23, und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27), zumal der Gerichtshof nicht unbedingt über alle hierfür unerlässlichen Angaben verfügt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 15, und vom 9. Februar 2017, Madaus, C-441/15, EU:C:2017:103, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung -

    14 - Urteile vom 15. November 1979, Denkavit Futtermittel (36/79, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12), vom 5. Oktober 1999, Lirussi und Bizzaro (verbundene Rechtssachen C-175/98 und C-177/98, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37), vom 22. Juni 2000, Fornasar u. a. (C-318/98, Slg. 2000, I-4785, Randnr. 31), und vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service (C-259/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 179).
  • EuGH, 16.06.2022 - C-596/20

    DuoDecad

    Der Gerichtshof ist für die Anwendung der Rechtsnormen auf einen bestimmten Sachverhalt nicht zuständig, da Art. 267 AEUV ihm nur die Befugnis verleiht, sich zur Auslegung der Verträge und der Rechtsakte der Unionsorgane zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2007, 0mni Metal Service, C-259/05, EU:C:2007:363, Rn. 17, sowie vom 6. Oktober 2021, W.Z. [Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 78 und 132).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-262/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen fällt der französische Mechanismus

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-105/18

    UNESA - Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Deckung der Kosten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-474/06

    Pharmakapothiki Pharma-Group Messinias - Missbrauch einer marktbeherrschenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-477/06

    Kokkoris D. Tsánas K. E.P.E. u.a. - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-476/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-473/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-472/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-471/06

    Farmakemporiki Emporias kai Dianomis Farmakeftikon Proïonton - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19

    Eco TLC

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-21/19

    P.F. Kamstra Recycling u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - Verbringung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-475/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-470/20

    Veejaam und Espo

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-405/10

    Garenfeld - Umweltschutz - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Kontrolle der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30492
Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,30492)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,30492)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - C-259/05 (https://dejure.org/2007,30492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Omni Metal Service

    Beförderung von Abfällen - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Kabelreste, die aus verschiedenen in der Grünen Liste aufgeführten Stoffen bestehen - Möglichkeit, die Kabelreste ohne Notifizierung und ohne das Erfordernis einer getrennten Beförderung zu befördern

  • EU-Kommission PDF

    Omni Metal Service

    Beförderung von Abfällen - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Kabelreste, die aus verschiedenen in der Grünen Liste aufgeführten Stoffen bestehen - Möglichkeit, die Kabelreste ohne Notifizierung und ohne das Erfordernis einer getrennten Beförderung zu befördern

  • EU-Kommission

    Omni Metal Service

    Umwelt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.04.2003 - C-116/01

    SITA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05
    19 - Wie gesagt ist eines der in der Verordnung vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung der Kontrollregelung, die für eine Beförderung von Abfällen gilt, der Zweck der Beförderung; dazu ist die erste Behandlung einzustufen, der die Abfälle unterzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2003, Sita, C-116/01, Slg. 2003, I-2969, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05
    18 - Vgl. in diesem Sinne statt vieler das Urteil vom 25. Juni 1998, Dusseldorp u. a. (C-203/96, Slg. 1998, I-4075, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05
    11 - Parlament/Rat (C-187/93, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-192/96

    Beside BV und I.M. Besselsen gegen Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-259/05
    9 - Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 1997, Beside und Besselsen (C-192/96, Slg. 1997, I-4029).
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