Rechtsprechung
   EuGH, 02.05.2019 - C-259/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10847
EuGH, 02.05.2019 - C-259/18 (https://dejure.org/2019,10847)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.2019 - C-259/18 (https://dejure.org/2019,10847)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - C-259/18 (https://dejure.org/2019,10847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asendia Spain

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarkts der Postdienste - Bereitstellung des Universalpostdiensts - Ausschließliche Rechte des benannten Betreibers - Ausgabe anderer Frankierungsmittel als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarkts der Postdienste - Bereitstellung des Universalpostdiensts - Ausschließliche Rechte des benannten Betreibers - Ausgabe anderer Frankierungsmittel als ...

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.06.2018 - C-166/18

    Idroenergia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und 94 der

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-259/18
    Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (Beschluss vom 21. Juni 2018, 1droenergia, C-166/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:476, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der unionsrechtlichen Bestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss vom 21. Juni 2018, 1droenergia, C-166/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:476, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens sind ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt, von dem das vorlegende Gericht im Rahmen der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Zusammenarbeit Kenntnis haben sollte und den es sorgfältig zu beachten hat (Beschluss vom 21. Juni 2018, 1droenergia, C-166/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:476, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus Nr. 16 dieser Empfehlungen ergibt sich zudem, dass "das vorlegende Gericht ... die genauen Fundstellen zu den auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Vorschriften anzugeben [hat]" (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 21. Juni 2018, 1droenergia, C-166/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:476, Rn. 16 und 17).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-259/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-259/18
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

    Auszug aus EuGH, 02.05.2019 - C-259/18
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu

    8 Vgl. z. B. die Urteile vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 19), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 19).

    57 Vgl. z. B. Urteile vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 54), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 18).

    58 Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 2017, 1NGSTEEL und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 51), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 20).

    74 Vgl. z. B. Urteile vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 19), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 19).

  • EuGH, 18.09.2019 - C-366/18

    Ortiz Mesonero

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der unionsrechtlichen Bestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-681/18

    KG (Missions successives dans le cadre du travail intérimaire) - Sozialpolitik -

    8 Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 17 und 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2019 - C-578/18

    Energiavirasto

    5 Vgl. z. B. Urteile vom 13. Dezember 2018, Tilo Rittinger u. a. (C-492/17, EU:C:2018:1019, Rn. 37 bis 39), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 16 bis 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht