Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 17.06.1994 | Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1992 - C-26/91   

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https://dejure.org/1992,894
EuGH, 17.06.1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,894)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,894)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,894)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Handte / TMCS

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 2 und 5 Nr. 1
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Begriff - Autonome Auslegung - Haftungsklage wegen Mängeln einer Sache, die vom späteren Erwerber ...

  • EU-Kommission

    Handte / TMCS

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen; Beachtung des Gesundheitsschutzes und Arbeitsschutzes bei der Herstellung von Waren; Haftung des Herstellers für Mängel der Kaufsache

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVÜ: Gerichtsstand bei Haftungsklage des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur besonderen Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag nach dem EuGVÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Begriff - Autonome Auslegung - Haftungsklage wegen Mängeln einer Sache, die vom späteren Erwerber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 5 Nr. 1 - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Kette von Verträgen - Haftungsklage des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 680
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
    10 Zur Beantwortung der vom vorlegenden Gericht gestellten Frage ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen (siehe Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
    9 und 10, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 9/87, Arcado, Slg. 1988, 1539, Randnrn.
  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" autonom auszulegen, um seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 1992, Handte, C-26/91, EU:C:1992:268, Rn. 10, und vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 37).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Infolgedessen können die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln nicht zu einer Auslegung führen, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - C-26/91, Slg. 1992, I-3967 Rn.14 - Handte/TMCS zu der im Wesentlichen gleichlautenden Regelung in Art. 2 EuGVÜ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21

    AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art)

    Angesichts der jüngsten einschlägigen Urteile des Gerichtshofs(5) sei es jedoch möglich, dass das Erfordernis, eine freiwillig eingegangene Verpflichtung zu bestimmen, nicht mehr, wie es seit dem Urteil Handte(6) der Fall gewesen sei, voraussetze, dass eine solche Verpflichtung zwischen den Parteien des Rechtsstreits eingegangen worden sei, sondern nur impliziere, dass der Kläger die Klage, die er gegen den Beklagten erhebe, auf eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung stütze(7).

    Die Kommission trägt vor, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Handte(26) in einem Fall, in dem der Kläger seine Klage auf mehrere aufeinanderfolgende Verträge stütze, die besondere Zuständigkeitsregel für Verträge und Ansprüche aus einem Vertrag keine Anwendung finde, da der Kläger und der Beklagte nicht Parteien desselben Vertrags seien.

    Im Urteil Handte(37) hat sich der Gerichtshof erstmals zum Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens geäußert, indem er ausführte, dass dieser Begriff "nicht so verstanden werden [kann], dass er für eine Situation gilt, in der keine von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung vorliegt".

    Dies führt mich zweitens zu dem Hinweis, dass die Definition des Begriffs "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, wie sie der Gerichtshof im Urteil Handte(50) vorgenommen hat, ebenfalls Gegenstand von Kritik war.

    Sodann hat er in den Urteilen Kareda(89) und flightright(90), die in der späteren Rechtsprechung bestätigt worden sind(91), die enge Auslegung dieser Bestimmung endgültig aufgegeben, die sich auf den "personalistischen" Ansatz des Begriffs Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag gründet(92), der aus dem Urteil Handte(93) hervorgegangen ist, um eine weitere Auslegung vorzunehmen.

    6 Urteil vom 17. Juni 1992 (C-26/91, im Folgenden: Urteil Handte, EU:C:1992:268, Rn. 15).

    19 Vgl. u. a. Urteile Handte (Rn. 10), vom 14. März 2013, Ceská sporitelna (C-419/11, EU:C:2013:165, Rn. 27), und Feniks (Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 Urteile Handte (Rn. 14), vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 16), sowie vom 5. Februar 2004, Frahuil (C-265/02, EU:C:2004:77, Rn. 23).

    39 Urteil Handte (Rn. 21).

    [D]ie Anwendung der ... Vorschrift über eine besondere Zuständigkeit auf einen Rechtsstreit zwischen dem späteren Erwerber einer Sache und dem Hersteller [ist] für letzteren nicht vorhersehbar und deshalb mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit unvereinbar" (Urteil Handte, Rn. 18 und 19).

    58 Vgl. u. a. Urteile Handte (Rn. 10), vom 14. März 2013, Ceská sporitelna (C-419/11, EU:C:2013:165, Rn. 27), und Feniks (Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    69 Urteile Handte (Rn. 15), vom 27. Oktober 1998, Réunion européenne u. a. (C-51/97, EU:C:1998:509, Rn. 17), vom 17. September 2002, Tacconi (C-334/00, EU:C:2002:499, Rn. 23), sowie vom 5. Februar 2004, Frahuil (C-265/02, EU:C:2004:77, Rn. 24).

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1994 - C-26/91   

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https://dejure.org/1994,16840
EuGH, 17.06.1994 - C-26/91 (https://dejure.org/1994,16840)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1994 - C-26/91 (https://dejure.org/1994,16840)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - C-26/91 (https://dejure.org/1994,16840)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13

    Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Hierunter fallen sämtliche schuldrechtlichen Ansprüche, die auf einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung beruhen (EuGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - Rs. C-265/10, RIW 2004, 385, 386 ; EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - Rs. C-334/00, NJW 2002, 3159; EuGH, Urteil vom 17. Juni 1994 - Rs. C-26/91, JZ 1995, 90).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91   

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https://dejure.org/1992,21785
Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,21785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,21785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-26/91 (https://dejure.org/1992,21785)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jakob Handte & Co. GmbH gegen Traitements mécano-chimiques des surfaces SA.

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 5 Nr. 1 - Zuständigkeit für Klagen aus Vertrag - Kette von Verträgen - Haftungsklage des späteren Erwerbers einer Sache gegen den Hersteller

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß sie dem Kläger die Wahl zwischen mehreren zuständigen Gerichten überlässt; er kann seine Klage entweder an dem Ort, an dem der Schaden entstanden ist, oder an dem Ort erheben, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist: vgl. das Urteil in der Rechtssache 21/76 (Bier/Mines de potasse d' Alsace, Slg. 1976, 1735).

    Diese Wendung zielt entweder auf den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, oder auf den Ort, an dem das schadenstiftende Ereignis stattgefunden hat: siehe das Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 21/76 (Bier/Mines de potasse d' Alsace, Slg. 1976, 1735).

  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Die Kommission zitiert das Urteil in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5565), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    Ich glaube jedoch nicht, daß dies schwerwiegende Folgen hat; siehe die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache 189/87 (Kalfelis, Slg. 1988, 5573, Nr. 19).

  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Der Gerichtshof hat die deliktische Haftung dort als Auffangtatbestand gewertet, indem er (Randnr. 17) feststellte, "daß sich der Begriff 'unerlaubte Handlung' auf alle Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen 'Vertrag' im Sinne von Artikel 5 Nr. 1 anknüpfen"; vgl. auch das Urteil vom 26. März 1992 in der Rechtssache C-261/90 (Reichert, Slg. 1992, I-2149).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Der Erfuellungsort für diese Verpflichtung bestimmt sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Industrie Tessili, Slg. 1976, 1473).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Maßgebliche Verpflichtung ist diejenige, die dem Rechtsstreit zugrunde liegt (Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76, De Bloos, Slg. 1976, 1497).
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    b) Artikel 5 Nr. 5, wonach, wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung handelt, die Klage vor dem Gericht des Ortes erhoben werden kann, an dem sich diese befindet: vgl. zu diesem Zuständigkeitsgrund insbesondere die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183) und 218/86 (SAR Schotte/Rothschild, Slg. 1987, 4905).
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Generalanwalt Slynn sah sich jedoch an das Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82 (Peters, Slg. 1983, 987) gebunden.
  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    b) Artikel 5 Nr. 5, wonach, wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung handelt, die Klage vor dem Gericht des Ortes erhoben werden kann, an dem sich diese befindet: vgl. zu diesem Zuständigkeitsgrund insbesondere die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183) und 218/86 (SAR Schotte/Rothschild, Slg. 1987, 4905).
  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-26/91
    Er ist vielmehr als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen, damit dessen volle Wirksamkeit sichergestellt wird: vgl. insbesondere Urteil in der Rechtssache 9/87 (Arcado, Slg. 1988, 1539, Randnrn. 10 und 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    6 Urteil vom 17. Juni 1992 (C-26/91, EU:C:1992:268) (im Folgenden: Urteil Handte).

    72 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Handte (C-26/91, nicht veröffentlicht, EU:C:1992:176, Nr. 16), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Bosworth und Hurley (Nr. 67).

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