Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.1992 - C-260/90   

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https://dejure.org/1992,1871
EuGH, 12.02.1992 - C-260/90 (https://dejure.org/1992,1871)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - C-260/90 (https://dejure.org/1992,1871)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - C-260/90 (https://dejure.org/1992,1871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    EWG-Vertrag, Artikel 133 Absätze 2, 3 und 5; Beschluß 64/349 des Rates
    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Bestimmungen des EWG-Vertrags betreffend die auf Einfuhren aus den Mitgliedstaaten und den anderen Ländern und Gebieten erhobenen Zölle - Anwendung auf Abgaben gleicher Wirkung - Befugnis der Länder und Gebiete zur ...

  • EU-Kommission

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

  • Wolters Kluwer

    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Einfuhr von Fahrzeugen in Französisch-Polynesien

  • Judicialis

    EWGV Art. 133; ; EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 133; EWGV Art. 177; EWGV Art. 136
    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Bestimmungen des EWG-Vertrags betreffend die auf Einfuhren aus den Mitgliedstaaten und den anderen Ländern und Gebieten erhobenen Zölle - Anwendung auf Abgaben gleicher Wirkung - Befugnis der Länder und Gebiete zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Überseeische Länder und Gebiete - Zölle und Abgaben gleicher Wirkung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.1992 - C-260/90
    15 Zunächst ist dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 10 und 13) zu entnehmen, daß ein Text, der sich auf Zölle bezieht, ohne ausdrücklich die Abgaben gleicher Wirkung zu erwähnen, nach seinem Zweck so verstanden werden kann, daß er auch die letzteren erfasst.
  • EuGH, 12.12.1990 - C-100/89

    Kaefer und Procacci / French State

    Auszug aus EuGH, 12.02.1992 - C-260/90
    8 Hierzu ist in Erinnerung zu rufen, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-100/89 und C-101/89 (Käfer und Procacci, Slg. 1990, I-4647) ein Gericht von Französisch-Polynesien als Gericht eines Mitgliedstaats im Sinne von Artikel 177 EWG-Vertrag anzusehen ist.
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Das habe Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-260/90 (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992, Leplat, Slg. 1992, I-643, I-654) bestätigt.

    Eine Abgabe gleicher Wirkung sei in den Artikeln 132 Nr. 1 und 133 Absatz 1 EWGV ° das habe der Gerichtshof in seinem Urteil Leplat ausgeführt ° sowie in Artikel 101 des ÜLG-Beschlusses ebenso verboten wie Zölle.

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

    36 Die niederländische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs sowie die Kommission weisen ferner darauf hin, dass die Artikel 189 EG und 190 Absatz 1 EG - wie die allgemeinen Vertragsvorschriften - ohne ausdrückliche Verweisung auf die ÜLG nicht anwendbar seien (Urteile vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 49).

    46 Erstens ist daran zu erinnern, dass für die ÜLG das besondere Assoziierungssystem gilt, das im Vierten Teil des EG-Vertrags (Artikel 182 EG bis 188 EG) festgelegt ist, so dass die allgemeinen Vertragsbestimmungen ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf sie anwendbar sind (vgl. Urteile Leplat, Randnr. 10, und Niederlande/Rat, Randnr. 49).

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    118 Der Vollständigkeit halber ist in bezug auf die Freihandelsabkommen mit den EFTA-Ländern, die einen viel engeren Gegenstand als das EWR-Abkommen haben, festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil Legros (a. a. O., Randnr. 26), wo es um den Abgaben gleicher Wirkung betreffenden Artikel 6 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und dem Königreich Schweden (Verordnung [EWG] Nr. 2838/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden, ABl. L 300, S. 96) ging, entschieden hat, daß die Abschaffung der Einfuhrzölle im Rahmen der angestrebten Beseitigung der Handelshemmnisse eine wesentliche Rolle spiele und daß für die Abschaffung der Abgaben gleicher Wirkung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in engem Zusammenhang mit den eigentlichen Zöllen stuenden (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. Dezember 1973 in den Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 12 f., sowie vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 15), das gleiche gelte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12

    X BV - Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit -

    13 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 1992, Leplat (C-260/90, Slg. 1992, I-643, Rn. 10), und van der Kooy, Rn. 37.

    21 - Urteile van der Kooy, Rn. 37, und Leplat, Rn. 10.

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Das gleiche gilt für die Abschaffung der Abgaben gleicher Wirkung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in engem Zusammenhang mit den eigentlichen Zöllen stehen (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache Sociaal Fonds Diamantarbeiders, a. a. O., sowie das Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass für die ÜLG das besondere Assoziierungssystem gilt, das im Vierten Teil des Vertrags festgelegt ist, so dass die allgemeinen Vertragsbestimmungen, deren räumlicher Anwendungsbereich sich grundsätzlich auf die Mitgliedstaaten beschränkt, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf sie anwendbar sind (vgl. Urteile vom 12. Februar 1992, Leplat, C-260/90, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10, vom 28. Januar 1999, van der Kooy, C-181/97, Slg. 1999, I-483, Randnr. 37, vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 49, sowie vom 12. September 2006, Eman und Sevinger, C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98

    Emesa Sugar

    In seinem Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 hat der Gerichtshof diese Frage generell dahin beantwortet, daß für die Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft "eine besondere, im Vierten Teil des Vertrages (Artikel 131 bis 136) enthaltene Regelung [gilt] und ... daher die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung auf die [ÜLG] nicht anwendbar" sind(15).

    15: - Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 (Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Für diese Assoziierung gilt eine besondere, im Vierten Teil des Vertrages (Artikel 131 bis 136) enthaltene Regelung; daher sind die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung auf die ÜLG nicht anwendbar (Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-106/97

    DADI und Douane-Agenten

    Diese Argumentation stützen sie auf das Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 (Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar seien.

    Zu dem auf das Urteil Leplat gestützten Argument ist festzustellen, daß die Richtlinie 92/46 von den ÜLG nicht die Einhaltung der gleichenHygienevorschriften verlangt, wie sie für die Gemeinschaftsproduktion vorgesehen sind; sie verlangt lediglich aufgrund weiterer spezifischer Vorschriften, daß die in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnisse das gleiche Schutzniveau bieten wie Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Für diese Assoziierung gilt eine besondere, im Vierten Teil des Vertrages (Artikel 131 bis 136) enthaltene Regelung; daher sind die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung auf die ÜLG nicht anwendbar (Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/97

    van der Kooy

  • EuGH, 05.06.2014 - C-24/12

    X BV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-145/04

    GENERALANWALT ANTONIO TIZZANO TRÄGT SEINE SCHLUSSANTRÄGE IN ZWEI RECHTSSACHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie

  • EuGH, 07.12.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta / Ayuntamiento de Ceuta

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97

    Dutch Antillian Dairy Industry Inc. und Verenigde Douane-Agenten BV gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95

    Road Air BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90   

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https://dejure.org/1991,18814
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90 (https://dejure.org/1991,18814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - C-260/90 (https://dejure.org/1991,18814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - C-260/90 (https://dejure.org/1991,18814)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bernard Leplat gegen Hoheitsgebiet Französisch-Polynesien.

    Überseeische Länder und Gebiete - Zölle und Abgaben gleicher Wirkung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.12.1990 - C-100/89

    Kaefer und Procacci / French State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90
    Nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-100/89 und C-101/89 (Käfer und Procacci/Frankreich) ist jedoch klar, daß sich das vorlegende Gericht auf Artikel 177 berufen kann.
  • EuGH, 09.07.1970 - 26/69

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs weist darauf hin, daß Generalanwalt Römer in der Rechtssache 26/69 (Kommission/Frankreich, Slg. 1970, 565, 586) ausgeführt habe: "Aus Artikel 133 des Vertrages ist sodann zu entnehmen, daß es nur um die Abschaffung der Einfuhrzölle geht, daß also nicht einmal Abgaben mit zollgleichen Wirkungen erfasst werden." Sie meint auch, daß die in Unterabsatz 2 von Artikel 133 Absatz 3 enthaltene Bezugnahme auf "die Hundertsätze und die Zeitfolge, die in diesem Vertrag (für die Herabsetzung) vorgesehen sind", nur für Zölle im eigentlichen Sinne angemessen sei.
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90
    Meines Erachtens ist nicht entscheidend, daß er letztere nicht ausdrücklich erwähnt; vgl. die verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73 (Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, insb. Randnrn. 10 und 13).
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