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   EuGH, 07.07.2011 - C-263/10   

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https://dejure.org/2011,24433
EuGH, 07.07.2011 - C-263/10 (https://dejure.org/2011,24433)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - C-263/10 (https://dejure.org/2011,24433)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - C-263/10 (https://dejure.org/2011,24433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Gorj (Rumänien), eingereicht am 27. Mai 2010 - Iulian Andrei Nisipeanu/Directia Generala a Finantelor Publice Gorj, Administratia Finantelor Publice Tîrgu-Carbunesti, Administratia Fondului Pentru Mediu

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 110

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal Gorj - Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge - Umweltsteuer auf Kraftfahrzeuge bei deren Erstzulassung in einem Mitgliedstaat - Qualifizierung des Kriteriums "Datum der ersten Zulassung" - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13

    Nicula

    Meines Erachtens sind somit, wie in den vorgenannten Rechtssachen Tatu (EU:C:2011:219), Nisipeanu (EU:C:2011:466), Drutu (EU:C:2011:478), Mic?Ÿa (EU:C:2011:479), Vijulan (EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (EU:C:2014:229), Art. 110 AEUV, der diskriminierende Steuern verbietet, sowie der Grundsatz, dass jede unter Verstoß gegen das Unionsrecht, insbesondere Art. 110 AEUV, entrichtete Steuer an den Steuerpflichtigen zu erstatten ist, anwendbar.

    Ferner entstehe die Pflicht zur Zahlung der Umweltgebühr bei den vor ihrer Einführung bereits auf dem inländischen Markt vorhandenen Fahrzeugen einschließlich der Fahrzeuge, für die die frühere Umweltsteuer nicht entrichtet worden sei, mit dem Zeitpunkt der ersten Umschreibung des Eigentums, wie die vorgenannten Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) es verlangten.

    Die rumänische Regierung vertritt die Ansicht, dass Rumänien sich an die Vorgaben der Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) gehalten habe, indem es Art. 4 Buchst. c der OUG Nr. 9/2013 eingeführt habe, mit dem die Erhebung der Umweltgebühr auf die bereits in Rumänien zugelassenen und von der Umweltsteuer befreiten Fahrzeuge erstreckt werde, und zwar ab der nächsten Umschreibung des Eigentums an diesen Fahrzeugen.

    Die rumänische Regierung trägt vor, sie habe bei der Schaffung der fraglichen Besteuerungsregelung in gutem Glauben und in dem Willen gehandelt, die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) umzusetzen.

    Was das Kriterium des guten Glaubens angeht, weist die rumänische Regierung darauf hin, dass die OUG Nr. 9/2013 mit dem Ziel erlassen worden sei, die Verpflichtungen Rumäniens aus Art. 110 AEUV so zu erfüllen, wie ihn der Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) ausgelegt habe.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die rumänische Regierung bereits die zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils Nisipeanu (EU:C:2011:466) beantragt hatte.

    Mangels präziser Zahlen, die darauf schließen lassen, dass für die rumänische Wirtschaft die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen besteht, bin ich daher der Ansicht, dass - wie in der Rechtssache Nisipeanu (EU:C:2011:466) - die Voraussetzung des Vorliegens schwerwiegender Störungen nicht nachgewiesen ist.

    2 - Vgl. Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219), Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466), Beschlüsse Drutu (C-438/10, EU:C:2011:478), Mic?Ÿa (C-573/10, EU:C:2011:479), Vijulan (C-335/10, EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (C-97/13 und C-214/13, EU:C:2014:229).

    Die geänderten Fassungen der OUG Nr. 50/2008 wurden im Urteil Nisipeanu (EU:C:2011:466) sowie in den Beschlüssen Drutu (EU:C:2011:478), Mic?Ÿa (EU:C:2011:479) und Vijulan (EU:C:2011:477) ebenfalls für unionsrechtswidrig erklärt.

    11 - Urteil Nisipeanu (EU:C:2011:466, Rn. 27 bis 29).

    15 - EU:C:2011:466.

    17 - EU:C:2011:219, Rn. 38, und EU:C:2011:466, Rn. 20.

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (vgl. u. a. Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a., 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 50, vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 55, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.10.2014 - C-331/13

    Nicula - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung der von einem Mitgliedstaat

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass Art. 110 AEUV einer Steuer wie der durch die OUG Nr. 50/2008 eingeführten Umweltsteuer sowohl in der ursprünglichen als auch in den geänderten Fassungen der OUG entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 58 und 61, und Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 27 und 29).

    Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass eine solche Maßnahme die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen erschwert, ohne zugleich Käufern den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 55, 58 und 61, und Nisipeanu, EU:C:2011:466, Rn. 26, 27 und 29).

    Rumänien hat auf die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) hin die OUG Nr. 9/2013 erlassen, die eine neue Steuer auf Kraftfahrzeuge eingeführt hat, nämlich die Umweltgebühr.

    Daraus folgt, wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, dass ein Erstattungssystem wie das im Ausgangsverfahren fragliche im Fall eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugs zu einer Beschränkung oder sogar wie im Ausgangsverfahren zu einem vollständigen Wegfall der Verpflichtung zur Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Umweltsteuer führt, was die vom Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) festgestellte Diskriminierung fortbestehen lässt.

  • EuGH, 22.02.2024 - C-694/22

    Kommission/ Malta (Taxation des véhicules d'occasion)

    Die Kommission weist darauf hin, dass Art. 110 AEUV jeden Mitgliedstaat verpflichte, seine Steuern auf Kraftfahrzeuge so zu wählen und auszugestalten, dass ihre Wirkung nicht darin bestehe, den Verkauf inländischer Gebrauchtfahrzeuge zu fördern und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten zu erschweren (Urteil vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 25).

    Werden diese Waren auf dem Gebrauchtwagenmarkt dieses Mitgliedstaats zum Verkauf angeboten, sind sie als eingeführten Gebrauchtfahrzeugen desselben Typs mit denselben Eigenschaften und derselben Abnutzung "gleichartige Waren" anzusehen (Urteil vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Erhöhung würde nicht den inländischen Gebrauchtwagenmarkt zum Nachteil der Inbetriebnahme eingeführter Gebrauchtfahrzeuge in diskriminierender Weise begünstigen und entspräche darüber hinaus dem Verursacherprinzip (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-640/17

    dos Santos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Denn bei den auf dem Markt dieses Mitgliedstaats erworbenen und den in anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Einfuhr und des Inverkehrbringens in diesem Mitgliedstaat erworbenen Gebrauchtfahrzeugen handelt es sich um konkurrierende Waren (Urteile vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 55, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 24).

    Folglich ist jeder Mitgliedstaat nach Art. 110 AEUV verpflichtet, seine Steuern auf Kraftfahrzeuge so zu wählen und auszugestalten, dass ihre Wirkung nicht darin besteht, den Verkauf inländischer Gebrauchtwagen zu fördern und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtwagen zu erschweren (Urteil vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 56, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-288/14

    Ciup - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer -

    2 - Vgl. Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219), Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466) und Manea (C-76/14, EU:C:2015:216) sowie eine Reihe von Beschlüssen zu dieser Frage.

    12 - Es geht hier vor allem um die Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219) und Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466).

  • EGMR, 03.04.2012 - 57583/10

    IOVITONI ET AUTRES c. ROUMANIE

    La CJUE a eu également à répondre à des questions préjudicielles relatives aux modifications législatives intervenues au sujet de l'OUG no 50/2008 dans son arrêt du 7 juillet 2011, Nisipeanu (affaire C-263/10).

    Il est vrai que d'après une jurisprudence constante de la CJUE, « l'interprétation que la Cour [de justice] donne d'une règle du droit de l'Union, dans l'exercice de la compétence que lui confère l'article 267 TFUE, éclaire et précise la signification et la portée de cette règle, telle qu'elle doit ou aurait dû être comprise et appliquée depuis le moment de sa mise en vigueur " (arrêt CJUE du 7 juillet 2011, Nisipeanu (affaire C-263/10) et les arrêts y cités).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14

    Câmpean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer

    2 - Vgl. Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219), Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466) und Manea (C-76/14, EU:C:2015:216) sowie eine Reihe von Beschlüssen zu dieser Frage.

    12 - Es geht hier vor allem um die Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219) und Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Außerdem obliegt es dem Mitgliedstaat, der die zeitliche Begrenzung der Wirkungen eines in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils beantragt, dem Gerichtshof Zahlen vorzulegen, die belegen, dass die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen besteht (Urteil vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und entsprechend Urteil vom 9. April 2014, T-Mobile Austria, C-616/11, EU:C:2014:242, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-401/13

    Balazs - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Leistungen bei Alter -

    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2015 - C-76/14

    Manea - Freier Warenverkehr - Steuer auf Schadstoffemissionen, die für

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

  • EGMR, 02.04.2019 - 54494/11

    POP ET AUTRES c. ROUMANIE

  • EGMR - 21251/12 (anhängig)

    GOLEA c. ROUMANIE

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