Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2001 - C-265/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4795
EuGH, 15.03.2001 - C-265/99 (https://dejure.org/2001,4795)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - C-265/99 (https://dejure.org/2001,4795)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - C-265/99 (https://dejure.org/2001,4795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) - Kraftfahrzeugsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 95 Absatz 1 [nach Änderung jetzt Artikel 90 Absatz 1]
    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Besteuerung von Kraftfahrzeugen - Anwendung einer Methode zur Berechnung der steuerlichen Nutzleistung auf Fahrzeuge mit neuer Technik, die in ihrer Mehrzahl eingeführt werden - Verbot - Diskriminierende oder protektionistische Wirkung

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoss der Französische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag ; Berechnung der steuerlichen Nutzleistung für Kraffahzeuge; Wettbewerbsverstoß durch Diskriminierung von in anderen Mitgliedsstaaten hergestellten Fahrzeugen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 95; ; EG Art. 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 95; EG Art. 90
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 95 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 90 EG] - Kraftfahrzeugsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Nachteilige Methode zur Berechnung der steuerlichen Nutzleistung für in anderen Mitgliedstaaten hergestellte Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 90
    Gemeinschaftsrecht; Kraftfahrzeugsteuer; Nutzleistung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Artikel 90 EG (früher Artikel 95 EG-Vertrag) - Nationale Regelung auf dem Gebiet der Zulassungssteuer - Für bestimmte in anderen Mitgliedstaaten hergestellte Fahrzeugtypen nachteilige Methode zur Berechnung der steuerlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
    Eine Verletzung des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 (Rewe-Zentrale, Slg. 1976, 181, Randnr. 15) sei nicht bereits zu bejahen, wenn aufgezeigt werde, wie die Kommission es getan habe, dass aufgrund der Geltung des Rundschreibens von 1956 für Fahrzeuge, die über eine neue Technik verfügten, eingeführte Fahrzeuge in bestimmten Fällen höher belastet würden.
  • EuGH, 04.03.1986 - 106/84

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
    Bei Beurteilung des Begriffs der Gleichartigkeit, der dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 15).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-228/98

    Dounias

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Besteuerungssystem nur dann mit Artikel 95 EG-Vertrag vereinbar, wenn seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als gleichartige inländische Erzeugnisse (Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98, Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 41, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt aber eine Verletzung des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag vor, wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und dieBelastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache 375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 20, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-421/97

    Tarantik

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-265/99
    Die Kommission hat in der Rechtssache Tarantik (Urteil vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-421/97, Slg. 1999, I-3633, Randnr. 8), in der es um dieselben Rechtsvorschriften ging wie in der vorliegenden Klage, unwidersprochen vorgetragen, dass die Anwendung der Formel aus dem Rundschreiben von 1977 im allgemeinen zu einer Festsetzung der steuerlichen Nutzleistung führe, die um ungefähr 2 CV (Steuer-PS) unter derjenigen liege, die sich bei Anwendung der Formel aus dem Rundschreiben von 1956 ergäbe.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Im Sinne beispielsweise des Urteils vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 40) könne der Zuschlag daher mit Artikel 90 EG unvereinbar sein.

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-101/00

    DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN

    Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit, die dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-694/22

    Kommission/ Malta (Taxation des véhicules d'occasion)

    Zum einen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Steuern auf Kraftfahrzeuge, wie u. a. die Verkehrs- und Zulassungssteuern, inländische Abgaben der Mitgliedstaaten darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, C-265/99, EU:C:2001:169, Rn. 51, und vom 19. Dezember 2013, X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    19: - Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 40); siehe auch das Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98 (Dounias, Slg. 2000, I-577, Randnr. 41, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32: - Urteil in der Rechtssache C-265/99 (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 42), siehe bereits die französische Fassung des Urteils in der Rechtssache 106/84 (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00

    DIE GENERALANWÄLTIN HÄLT DIE FINNISCHEN VORSCHRIFTEN, AUF DEREN GRUNDLAGE BEI DER

    13: - Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 41).

    14: - Urteile in der Rechtssache C-265/99 (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 42, und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-421/97 (Tarantik, Slg. 1999, I-3633, Randnr. 28).

  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    Zum anderen ist bezüglich der Frage, ob eine unterschiedliche Besteuerung für dunkle und helle Zigaretten auch gegen Artikel 95 EG-Vertrag verstößt, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Besteuerungssystem nur dann mit Artikel 95 EG-Vertrag vereinbar ist, wenn seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als gleichartige inländische Erzeugnisse (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01

    De Danske Bilimportører

    26: - Zum Beispiel in einer Reihe von Rechtssachen bezüglich der französischen Kraftfahrzeugsteuern; vgl. zu einem neueren Fall Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - C-265/99 (https://dejure.org/2000,19196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) - Kraftfahrzeugsteuer

Verfahrensgang

 
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