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Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7675
EuGH, 27.10.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,7675)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,7675)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,7675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender Zusammenhang zwischen der Abgabe und der Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe

  • Europäischer Gerichtshof

    Casino France

    Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender Zusammenhang zwischen der Abgabe und der Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe

  • EU-Kommission PDF

    Casino France

    Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender Zusammenhang zwischen der Abgabe und der Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe

  • EU-Kommission

    Casino France

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Gemeinschaftsrecht hinsichtlich der Zulässigkeit einzelner nationaler Vorschriften ; Maßnahmen zu Gunsten bestimmter Gruppen von älteren Kaufleuten und Handwerkern ; Altersversicherung für Handwerksberufe, Industrieberufe und Handelsberufe; Antrag von ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 87 Abs. 1; ; EG Art. 88 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Casino France

    Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender Zusammenhang zwischen der Abgabe und der Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SAS Distribution Casino France gegen Caisse Nationale de l'Organisation Autonome d'Assurance Vieillesse des Travailleurs Non-Salariés des Professions Industrielles et Commerciales - Caisse ORGANIC

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal des Affaires de Sécurité Sociale Saint-Etienne (Frankreich) - Auslegung von Artikel 87 EG - Beurteilung, ob die staatlichen finanziellen Beiträge, die Frankreich im Rahmen des Comité Professionnel de la Distribution des Carburants ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.10.2005 - C-276/04

    Bricorama France

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    In den verbundenen Rechtssachen C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Tribunal des affaires de sécurité sociale Saint-Étienne (C-266/04 bis C-270/04 und C-276/04) und von der Cour d'appel Lyon (C-321/04 bis C-325/04) (Frankreich), mit Entscheidungen vom 5. April 2004 und 24. Februar 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 24., 25. und 29. Juni 2004 sowie am 27. Juli 2004, in den Verfahren.

    Bricorama France SAS (C-276/04),.

    23 Am 7. April 2003 erhob die Klägerin des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-276/04 beim Tribunal des affaires de sécurité sociale Saint-Étienne Klage gegen die Organic mit dem Ziel, die Erstattung der Beträge zu erwirken, die sie in den Jahren 2000 bis 2002 als TACA entrichtet hatte.

    27 Mit Beschlüssen vom 5. April 2004 (Rechtssachen C-266/04 bis C-270/04 und C-276/04) hat das Tribunal des affaires de sécurité sociale Saint-Étienne jeweils das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    34 Nach ständiger Rechtsprechung fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen, es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-174/02, Streekgewest, Slg. 2005, I-85, Randnr. 25).

    Besteht ein solcher Zusammenhang, so beeinflusst das Aufkommen aus der Abgabe unmittelbar den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt (Urteil Streekgewest, Randnr. 26).

    Die Anwendung einer Abgabenbefreiung und deren Umfang hängen nämlich nicht vom Aufkommen aus der Abgabe ab (vgl. Urteil Streekgewest, Randnr. 28).

    46 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die verschiedenen mit der TACA finanzierten Maßnahmen staatliche Beihilfen darstellen, im Rahmen der Ausgangsverfahren, die sämtlich Klagen auf Erstattung der angeblich im Hinblick auf die Artikel 87 Absatz 1 EG und 88 Absatz 3 EG angeblich rechtswidrigen Abgaben betreffen, nur erheblich wäre, sofern nachgewiesen wäre, dass ein zwingender Verwendungszusammenhang zwischen der Abgabe und den betroffenen Maßnahmen besteht (vgl. Urteil Streekgewest, Randnr. 26).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-34/01

    Enirisorse

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    Es ist Sache der nationalen Gerichte, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen sowohl für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen als auch für die Wiedereinziehung der gewährten finanziellen Unterstützung zu ziehen (vgl. Urteil vom 27. November 2003 in den Rechtssachen C-34/01 bis C-38/01, Enirisorse, Slg. 2003, I-14243, Randnr. 42).

    35 Stellt eine Abgabe tatsächlich einen Bestandteil einer Beihilfemaßnahme im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG dar, so wirkt die Verletzung der sich aus Artikel 88 Absatz 3 EG ergebenden Verpflichtungen durch die nationalen Behörden sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit der Beihilfemaßnahme, sondern auch auf diejenige der Abgabe aus, die die Art der Finanzierung der Abgabe darstellt (vgl. Urteil Enirisorse, Randnrn.

    51 Auch nach der nationalen Regelung, die in der Rechtssache im Streit war, die Anlass zum Urteil Enirisorse gegeben hat, hatte das Aufkommen aus der Abgabe unmittelbar Einfluss auf den Umfang der gewährten wirtschaftlichen Vergünstigung.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-175/02

    Pape - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    30 Eine Beihilfemaßnahme im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG, die unter Verstoß gegen die sich aus Artikel 88 Absatz 3 EG ergebenden Verpflichtungen durchgeführt wird, ist rechtswidrig (siehe Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505, Randnr. 17).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-390/98

    Banks

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    42 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Schuldner einer Abgabe sich nicht darauf berufen können, dass die Befreiung anderer Unternehmen eine staatliche Beihilfe darstelle, um sich der Zahlung dieser Abgabe zu entziehen (vgl. Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 80).
  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    50 Die im Ausgangsverfahren streitige nationale Regelung unterscheidet sich somit von der Regelung, die in der Rechtssache geprüft worden ist, die Anlass zu dem Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, Randnr. 20) gegeben hat und die vorsah, dass die durch sie eingeführte Beihilfe "mit der Zunahme des Ertrags der Abgabe" anstieg.
  • EuGH, 27.11.2003 - C-38/01

    Enirisorse - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    Es ist Sache der nationalen Gerichte, die Rechte des Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des Verbots der Durchführung der Beihilfen durch die staatlichen Stellen zu schützen und entsprechend ihrem nationalen Recht daraus alle Folgerungen sowohl für die Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der fraglichen Beihilfemaßnahmen als auch für die Wiedereinziehung der gewährten finanziellen Unterstützung zu ziehen (vgl. Urteil vom 27. November 2003 in den Rechtssachen C-34/01 bis C-38/01, Enirisorse, Slg. 2003, I-14243, Randnr. 42).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
    Da die von den betroffenen Kassen ausgeübte Tätigkeit keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt (Urteil vom 16. März 2004 in den Rechtssachen C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01, AOK-Bundesverband u. a., Slg. 2004, I-2493, Randnr. 47), fällt die Finanzierung dieser Tätigkeit nicht unter Artikel 87 Absatz 1 EG.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung,

    Zur Abgabe auf übertragene Elektrizität ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen fallen, es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (Urteile vom 13. Januar 2005, Streekgewest, C-174/02, Slg. 2005, I-85, Randnr. 25, und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, Slg. 2005, I-9481, Randnr. 34).

    Damit eine Abgabe als Bestandteil einer Beihilfemaßnahme angesehen werden kann, muss nach der einschlägigen nationalen Regelung zwischen der Abgabe und der Beihilfe ein zwingender Verwendungszusammenhang in dem Sinne bestehen, dass das Abgabenaufkommen notwendig für die Finanzierung der Beihilfe verwendet wird und unmittelbar deren Umfang beeinflusst (Urteile Streekgewest, Randnr. 26, und Distribution Casino France u. a., Randnr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

    3 Urteil vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a. (C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 34).

    7 Urteile vom 20. September 2001, Banks (C-390/98, EU:C:2001:456, Rn. 80 und die dort zitierte Rechtsprechung), vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a. (C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 42 ff.), vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium (C-393/04 und C-41/05, EU:C:2006:403, Rn. 43 ff.), und vom 6. Oktober 2015, Finanzamt Linz (C-66/14, EU:C:2015:661, Rn. 21).

    8 Zur Relevanz dieser Frage siehe nur Urteil vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a. (C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 37 und 45 ff.).

    46 Urteile vom 20. September 2001, Banks (C-390/98, EU:C:2001:456, Rn. 80), vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a. (C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 42 ff.), vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium (C-393/04 und C-41/05, EU:C:2006:403, Rn. 43 ff.), und vom 6. Oktober 2015, Finanzamt Linz (C-66/14, EU:C:2015:661, Rn. 21).

    47 Urteil vom 25. Juni 1970, Frankreich/Kommission (47/69, EU:C:1970:60, Rn. 16/17 ff.), vom 13. Januar 2005, Streekgewest (C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 26), und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a. (C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 40).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH zur Rechtswidrigkeit der Finanzierung von unter Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Beihilfeverbot verwendeten Mitteln (vgl EuGH vom 27.10.2005 - C-266/04 - Nazairdis = SozR 4-6035 Art. 87 Nr. 1).

    In der Zwischenzeit hat der EuGH jedoch verdeutlicht, dass die beihilferechtswidrige Verwendung von zweckgebundenen Abgaben zugleich zur Rechtswidrigkeit ihrer Finanzierung führen kann (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - C-261/01 - van Calster; krit hierzu Geburtig EuZW 2005, 716; EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - C-266/04 - Nazairdis).

    In seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2005, aaO, hat der EuGH den erforderlichen Zusammenhang dahingehend konkretisiert, dass in diesen Fällen die tatsächlich gezahlte Beihilfe vom Aufkommen der Abgabe abhängen muss.

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Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2005 - C-266/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78319
EuGH, 02.06.2005 - C-266/04 (https://dejure.org/2005,78319)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-266/04 (https://dejure.org/2005,78319)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-266/04 (https://dejure.org/2005,78319)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17310
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,17310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,17310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-266/04, C-267/04, C-268/04, C-269/04, C-270/04, C-276/04, C-321/04, C-322/04, C-323/04, C-324/04, C-325/04 (https://dejure.org/2005,17310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casino France

    Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zweckbestimmung des Aufkommens aus der Abgabe

  • EU-Kommission PDF

    Casino France

    Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zweckbestimmung des Aufkommens aus der Abgabe

  • EU-Kommission

    Casino France

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
    12 - Urteile vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 33), vom 17. März 1993 in den Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 21) und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, der so genannten Rechtssache "Maribel bis/ter" (Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 33).

    20 - Zu dieser Voraussetzung siehe Urteile vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 35), vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 11), vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 13) und "Stardust" (angeführt in Fußnote 19, Randnrn. 24 und 50 ff.).

    13 f.), vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-6/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-2981), "Stardust" (angeführt in Fußnote 19, Randnr. 23) und vom 14. April 2005 in den Rechtssachen C-128/03 und C-129/03 (AEM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).

    40 - Siehe Urteil Italien/Kommission (angeführt in Fußnote 12), Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 3707) und Urteil Belgien/Kommission (angeführt in Fußnote 12).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
    16 - Urteile vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 21), vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96 (Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 23) und Belgien/Kommission, "Maribel bis/ter" (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 25).

    19 - Siehe Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25), vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 (Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20), vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99 (Frankreich/Kommission, "Stardust", Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68), Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (angeführt in Fußnote 18, Randnr. 74) und Pearle u. a. (angeführt in Fußnote 13, Randnr. 32).

    Siehe auch u. a. Urteile vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 (Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 42) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-159/01 (Niederlande/Kommission, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 42).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
    In diesem Zusammenhang ist das Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-174/02(14) anzuführen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass es keinen zwingenden Verwendungszusammenhang zwischen einer Abgabe und der Finanzierung der Abgabenbefreiung gibt.

    Da der Gerichtshof nach der Einreichung der Schriftsätze in den vorliegenden Rechtssachen mehrere Urteile zur Klärung dieses Begriffes des zwingenden Verwendungszusammenhangs erlassen hat, hat er die Beteiligten schriftlich aufgefordert, sich in der mündlichen Verhandlung dazu zu äußern, "ob ein zwingender Verwendungszusammenhang im Sinne der Urteile des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-174/02 (Streekgewest Westlijk Noord-Brabant, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26) und in der Rechtssache C-175/02 (Pape, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15) zwischen der TACA und den verschiedenen aus dem Aufkommen dieser Abgabe finanzierten Maßnahmen besteht".

    14 - Rechtssache C-174/02 (Streekgewest Westelijk Noord-Brabant, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

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