Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2019 - C-267/18   

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https://dejure.org/2019,32212
EuGH, 03.10.2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,32212)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,32212)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,32212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 Abs. 4 - Fakultative Ausschlussgründe - Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Öffentliche Aufträge; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge; Richtlinie 2014/24/EU; Art. 57 Abs. 4; Fakultative Ausschlussgründe; Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz führt zur Unzuverlässigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bieterausschluss nur nach Einzelfallprüfung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubter Nachunternehmereinsatz als Mangel eines früheren Auftrags? (VPR 2020, 41)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubter Nachunternehmereinsatz als Mangel eines früheren Auftrags? (IBR 2020, 190)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2019, 952
  • NZBau 2020, 106
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.06.2019 - C-41/18

    Meca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-267/18
    Wie sich aus dem Wortlaut von Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber dem öffentlichen Auftraggeber - und nur ihm - im Stadium der Bieterauswahl die Aufgabe übertragen, zu beurteilen, ob ein Bewerber oder ein Bieter von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen ist (Urteil vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507" Rn. 34).

    Insbesondere stützt sich der in Art. 57 Abs. 4 Buchst. g der Richtlinie 2014/24 in Verbindung mit dem 101. Erwägungsgrund der Richtlinie genannte fakultative Ausschlussgrund auf eine wesentliche Komponente der Beziehung zwischen dem Zuschlagsempfänger und dem öffentlichen Auftraggeber, nämlich die Zuverlässigkeit des Zuschlagsempfängers, auf die sich das Vertrauen stützt, das der öffentliche Auftraggeber in ihn legt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507, Rn. 29 und 30).

    Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Zuschlagsempfänger setzt somit voraus, dass der öffentliche Auftraggeber nicht automatisch an die von einem anderen öffentlichen Auftraggeber im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags vorgenommene Beurteilung gebunden ist, damit er bei der Anwendung der fakultativen Ausschlussgründe insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507" Rn. 30 und 32).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-267/18
    Sie beruft sich hierfür auf Rn. 30 des Urteils vom 13. Dezember 2012, Forposta und ABC Direct Contact (C-465/11, EU:C:2012:801), der zu entnehmen sei, dass sich der Begriff der schweren Verfehlung auf ein Verhalten des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers beziehe, das bei ihm auf Vorsatz oder auf eine Fahrlässigkeit von gewisser Schwere schließen lasse.
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-267/18
    Die CNAIR hat zudem zu prüfen, ob der Einsatz eines Unterauftragnehmers nicht eine wesentliche Änderung des Angebots des Zuschlagsempfängers darstellen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182" Rn. 39), und zwar in dem Sinne, dass damit Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären (Urteile vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182" Rn. 38, und vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, EU:C:2008:351" Rn. 35).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-267/18
    Die CNAIR hat zudem zu prüfen, ob der Einsatz eines Unterauftragnehmers nicht eine wesentliche Änderung des Angebots des Zuschlagsempfängers darstellen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182" Rn. 39), und zwar in dem Sinne, dass damit Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären (Urteile vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182" Rn. 38, und vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, EU:C:2008:351" Rn. 35).
  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipedos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Kann der Ausschlussgrund für den Ausschluss von Unternehmen nach Art. 57 Abs. 4 Buchst. h der Richtlinie 2014/24 unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:826), in dem Sinne angewendet werden, dass das Gericht im Rahmen seiner Prüfung eines Rechtsstreits zwischen einem Unternehmen und dem öffentlichen Auftraggeber von Amts wegen unabhängig von der Beurteilung durch den öffentlichen Auftraggeber entscheiden kann, ob der betreffende Bieter dem öffentlichen Auftraggeber vorsätzlich oder fahrlässig irreführende, in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Angaben gemacht hat und daher vom Vergabeverfahren auszuschließen war?.

    Zunächst ist, da das vorlegende Gericht in seiner zehnten Frage ausdrücklich auf das Urteil vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:826) verweist, darauf hinzuweisen, dass sich dieses Urteil auf die Befugnisse des öffentlichen Auftraggebers selbst, eine eigene Beurteilung anhand eines der in Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 genannten fakultativen Ausschlussgründe vorzunehmen, bezieht, so dass es für die Beantwortung der genannten Frage nicht unmittelbar relevant ist, da diese Frage die Befugnisse des mit einem Rechtsstreit zwischen einem abgelehnten Bieter und einem öffentlichen Auftraggeber befassten Gerichts betrifft.

    Allerdings ist klarzustellen, dass Art. 63 der Richtlinie 2014/24 voraussetzt, dass der öffentliche Auftraggeber - bevor er von einem Bieter mit der Begründung, dass sich ein Unternehmen, dessen Kapazitäten dieser Bieter in Anspruch nehmen möchte, in einer der in Art. 57 Abs. 1 und 4 der Richtlinie genannten Situationen befindet, die Ersetzung dieses Unternehmens verlangt - dem Bieter und/oder dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihm Abhilfemaßnahmen zu präsentieren, die das Unternehmen gegebenenfalls ergriffen hat, um die festgestellte Unregelmäßigkeit zu beheben, und folglich nachzuweisen, dass es von Neuem als ein zuverlässiges Unternehmen angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 37, und vom 3. Juli 2021, Rad Service u. a., C-210/20, EU:C:2021:445, Rn. 36).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher

    Erstens ist es das Ziel von Art. 57 der Richtlinie 2014/24, das auch von deren Art. 63 verfolgt wird, dem öffentlichen Auftraggeber zu ermöglichen, sich der Integrität und der Zuverlässigkeit jedes einzelnen Bieters und folglich dessen zu versichern, dass das Vertrauensverhältnis zu dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer nicht zerstört ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507, Rn. 29, und vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 26).

    Unter diesen Umständen setzt Art. 63 der Richtlinie 2014/24 voraus, dass der öffentliche Auftraggeber - bevor er von einem Bieter mit der Begründung, dass sich ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, in einer der in Art. 57 Abs. 1 und 4 der Richtlinie genannten Situationen befindet, die Ersetzung dieses Unternehmens verlangt - dem Bieter und/oder dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihm Abhilfemaßnahmen zu präsentieren, die es gegebenenfalls ergriffen hat, um die festgestellte Unregelmäßigkeit zu beheben, und folglich nachzuweisen, dass es von Neuem als ein zuverlässiges Unternehmen angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 37).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber nämlich dazu, auf der Grundlage aller relevanten Umstände eine konkrete und auf den Einzelfall bezogene Beurteilung der Verhaltensweise des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers vorzunehmen (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Dezember 2012, Forposta und ABC Direct Contact, C-465/11, EU:C:2012:801, Rn. 31, und vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 29).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-66/22

    Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage zur

    So wollte der Unionsgesetzgeber dem öffentlichen Auftraggeber - und nur ihm - im Stadium der Bieterauswahl die Aufgabe übertragen, zu beurteilen, ob ein Bewerber oder ein Bieter von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507, Rn. 34, und vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 25).
  • OLG München, 29.01.2021 - Verg 11/20

    Rechtswidriger Ausschluss im Rahmen öffentlicher Ausschreibung von

    Daraus folgt die Pflicht des Auftraggebers, dem Unternehmen vor seinem Ausschluss rechtliches Gehör zu verschaffen, damit es unter anderem die Möglichkeit erhält, die Vorwürfe zu widerlegen oder mögliche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darzulegen (EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-267/18, juris Tz. 37; Friton in: BeckOK Vergaberecht, 18. Ed., GWB § 124 Rz. 95; Stolz in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., GWB § 124 Rz. 2; Kaufmann in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB § 124 Rz. 107 i.V.m. § 123 Rz. 78).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim

    Insbesondere stützt sich der in Art. 57 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24 in Verbindung mit dem 101. Erwägungsgrund der Richtlinie genannte fakultative Ausschlussgrund auf eine wesentliche Komponente der Beziehung zwischen dem Zuschlagsempfänger und dem öffentlichen Auftraggeber, nämlich die Zuverlässigkeit des Zuschlagsempfängers, auf die sich das Vertrauen stützt, das der öffentliche Auftraggeber in ihn legt (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93, C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-387/19

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel

    Aus den Rn. 34 bis 37 des Urteils vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:826), das nationale Rechtsvorschriften betrifft, in denen weder klargestellt wurde, ob der Nachweis der Abhilfemaßnahmen vom Wirtschaftsteilnehmer unaufgefordert zu erbringen ist, noch, in welchem Verfahrensstadium dies zu passieren hat, ergibt sich auch, dass es zwar den Wirtschaftsteilnehmern obliegt, den öffentlichen Auftraggeber ab der Einreichung ihres Teilnahmeantrags oder ihres Angebots über die vorzeitige Beendigung eines früheren Auftrags wegen eines schwerwiegenden Mangels zu informieren.
  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    Der nicht genehmigte Nachunternehmereinsatz ist eine vertragliche Schlechtleistung (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019 - Rs. C-267/18, wonach der nicht berechtigte Einsatz eines Nachunternehmers eine erhebliche mangelhafte Erfüllung eines Vertrags darstellen kann, wenn aus Sicht des Auftraggebers das Vertrauensverhältnis dadurch zerstört wurde).
  • VK Niedersachsen, 05.02.2021 - VgK-50/20

    Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

    Die vom EuGH (EuGH, Urteil vom 03.10.2019, Rs. C-267/18, Rn. 38) geforderte Kommunikation über Fehler vor dem Ausschluss bezieht sich darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch einen anderen öffentlichen Auftraggeber nicht ungeprüft übernehmen solle.
  • VK Bund, 17.08.2023 - VK 2-56/23

    Ausschluss eines Angebots gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A

    Auch ein Verstoß gegen den kaufmännischen Teil des Vertrages kann als Schlechtleistung in diesem Sinne eingestuft werden (vgl. EuGH v. 3. Oktober 2019 C 267/18 sowie OLG Frankfurt v. 3. Mai 2018 11 Verg 5/18, jeweils zum ungenehmigten Nachunternehmereinsatz).
  • VK Niedersachsen, 28.01.2021 - VgK-50/20

    Preis als einziges Zuschlagskriterium i.R.d. Ausschreibung der Abholung und

    Die vom EuGH ( EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C - 267/18 , Rn. 38) geforderte Kommunikation über Fehler vor dem Ausschluss bezieht sich darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch einen anderen öffentlichen Auftraggeber nicht ungeprüft übernehmen solle.
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   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18   

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https://dejure.org/2019,11523
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,11523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,11523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - C-267/18 (https://dejure.org/2019,11523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche Aufträge - Fakultative Ausschlussgründe - Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen der Kündigung eines früheren Auftrags infolge der Vergabe eines ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona vom 8. Mai 2019.

  • Reguvis VergabePortal - Veris

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    10 Urteile vom 20. März 2018, Kommission/Österreich (Staatsdruckerei) (C-187/16, EU:C:2018:194, Rn. 88 und 91), vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services (C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 28), und vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21).

    20 Urteil vom 14. Dezember 2016 (C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-178/16

    Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato - Vorlage zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    30 Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-178/16, EU:C:2017:1000).

    32 Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-178/16, EU:C:2017:1000, Rn. 48): "Somit kann die Tatsache, dass Straftaten des ehemaligen Verwaltungsratsmitglieds dem öffentlichen Auftraggeber nicht mitgeteilt werden, ebenfalls ein Gesichtspunkt sein, der es gestattet, einen Bieter nach dieser Bestimmung von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen.".

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-41/18

    Meca - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Fakultative

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    8 Schlussanträge vom 7. März 2019 (C-41/18, EU:C:2019:183, Nrn. 38 bis 45).

    26 C-41/18, EU:C:2019:183.

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    10 Urteile vom 20. März 2018, Kommission/Österreich (Staatsdruckerei) (C-187/16, EU:C:2018:194, Rn. 88 und 91), vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services (C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 28), und vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-425/14

    Impresa Edilux and SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    5 Urteil vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF (C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 20): "Allerdings hindert nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand, dass das vorlegende Gericht eine Vorlagefrage unter Bezugnahme nur auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können.
  • EuGH, 04.05.2017 - C-387/14

    Esaprojekt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    28 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-387/14, EU:C:2017:338).
  • EuGH, 20.03.2018 - C-187/16

    Kommission/ Österreich (Imprimerie d'État) - Vertragsverletzung eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18
    10 Urteile vom 20. März 2018, Kommission/Österreich (Staatsdruckerei) (C-187/16, EU:C:2018:194, Rn. 88 und 91), vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services (C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 28), und vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-66/22

    Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage zur

    27 Ich verweise auf meine Schlussanträge in der Rechtssache Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:393, Nr. 30).

    39 In den Schlussanträgen in der Rechtssache Delta Antrepriza de Constructii ?Ÿi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:393, Rn. 28), habe ich bereits festgestellt, dass "[d]ie Richtlinie 2014/24 ... die Zuverlässigkeit als wesentliche Komponente der Beziehung" zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bietern beinhaltet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-395/18

    Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Vergabe

    12 Rechtssache C-267/18, EU:C:2019:393.

    17 Rechtssache C-267/18, EU:C:2019:393.

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