Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2012 - C-268/11   

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https://dejure.org/2012,33680
EuGH, 08.11.2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,33680)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,33680)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,33680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Rechte der türkischen Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Rückwirkende Rücknahme eines Aufenthaltstitels

  • Europäischer Gerichtshof

    Gülbahce

    Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Rechte der türkischen Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Rückwirkende Rücknahme eines Aufenthaltstitels

  • EU-Kommission

    Gülbahce

    Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Rechte der türkischen Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Rückwirkende Rücknahme eines ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine rückwirkende Rücknahme des Aufenthaltstitels eines türkischen Arbeitnehmers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1
    Türkischer Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Arbeitserlaubnis, überschießende Arbeitserlaubnis, Stillhalteklausel, Stand-Still-Klausel, Standstillklausel, regulärer Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt, Vorabentscheidungsverfahren, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Rücknahme des Aufenthaltstitels eines türkischen Arbeitnehmers; Vorabentscheidungsersuchen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich: Rechte der türkischen Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Rückwirkende Rücknahme eines Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 31. Mai 2011 - Atilla Gülbahce gegen Freie und Hansestadt Hamburg

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1617
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    In seinem nach Eingang des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens verkündeten Urteil vom 29. September 2011, Unal (C-187/10, Slg. 2011, I-9045), hatte der Gerichtshof bereits Gelegenheit zu der Feststellung, dass die Rechte aus einer Bestimmung des Beschlusses Nr. 1/80, sobald sich ein türkischer Staatsangehöriger wirksam auf sie berufen kann, nicht mehr vom Fortbestand der Umstände abhängen, die zu ihrer Entstehung geführt hatten, da dieser Beschluss keine solche Voraussetzung vorsieht (Urteil Unal, Randnr. 50).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein türkischer Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 schon dann Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber hat, wenn er seit mehr als einem Jahr eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausgeübt hat, da diese Bestimmung die Zuerkennung dieses Anspruchs von keiner weiteren Voraussetzung abhängig macht und insbesondere nicht von den Voraussetzungen, unter denen das Recht auf Einreise und Aufenthalt erlangt worden ist (Urteil Unal, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demgemäß wurde entschieden, dass ein türkischer Arbeitnehmer, der seit mehr als einem Jahr mit gültiger Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung ausgeübt hat, die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich erfüllt, selbst wenn ihm der Aufenthaltstitel, über den er verfügt, ursprünglich zu anderen Zwecken als zur Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis erteilt worden war (Urteil Unal, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts berührt der Beschluss Nr. 1/80 zwar in keiner Weise die Befugnis der Mitgliedstaaten, einem türkischen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet und die Ausübung einer ersten unselbständigen Erwerbstätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet nicht zu gestatten, und dieser Beschluss steht grundsätzlich auch nicht der Befugnis der Mitgliedstaaten entgegen, die Beschäftigungsbedingungen dieses Staatsangehörigen bis zum Ablauf der in Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses genannten Jahresfrist zu regeln (vgl. Urteil Unal, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch kann Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 nicht dahin ausgelegt werden, dass er es einem Mitgliedstaat gestattet, einseitig den Inhalt des Systems der schrittweisen Eingliederung der türkischen Staatsangehörigen in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats zu verändern, indem er einem Arbeitnehmer, dem die Einreise in sein Hoheitsgebiet gestattet worden ist und der dort länger als ein Jahr ununterbrochen für den gleichen Arbeitgeber rechtmäßig eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat, die Rechte vorenthält, die ihm Art. 6 Abs. 1 erster bis dritter Gedankenstrich, abgestuft nach der Dauer seiner Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, verleiht (vgl. Urteil Unal, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch eine solche Auslegung würde der Beschluss Nr. 1/80 nämlich ausgehöhlt und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, da Art. 6 Abs. 1 dieses Beschlusses allgemein und unbedingt gefasst ist, wobei er keine Befugnis der Mitgliedstaaten zur Einschränkung der Rechte vorsieht, die er den türkischen Arbeitnehmern unmittelbar verleiht (Urteil Unal, Randnrn.

    Zwar kann die Ausübung einer Beschäftigung durch einen türkischen Arbeitnehmer im Rahmen einer aufgrund einer Täuschung, die zu einer Verurteilung geführt hat, erteilten Aufenthaltserlaubnis oder im Rahmen einer Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt, die nur bis zur endgültigen Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht gilt, keine Rechte für den Betreffenden nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 begründen (vgl. Urteil Unal, Randnr. 47).

  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die praktische Wirksamkeit dieses Rechts zwangsläufig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts des Betroffenen voraus (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 2005, Dogan, C-383/03, Slg. 2005, I-6237, Randnr. 14).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 22, und vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnr. 53).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 22, und vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-10323, Randnr. 53).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Im Ausgangsverfahren geht jedoch, anders als in der eine Scheinehe betreffenden Rechtssache, in der das Urteil vom 5. Juni 1997, Kol (C-285/95, Slg. 1997, I-3069), ergangen ist, aus der Vorlageentscheidung nicht hervor, dass Herr Gülbahce seine Beschäftigung im Rahmen einer aufgrund einer Täuschung erteilten Aufenthaltserlaubnis oder einer nur bis zur endgültigen Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht geltenden Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt ausgeübt hätte.
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung von Art. 267 AEUV aus den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen kann, was die Auslegung des Unionsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (Urteil vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    L 264, S. 1], und vom 14. Dezember 2006, Gattoussi, C-97/05, Slg. 2006, I-11917, Leitsatz 2 und Randnrn.
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen formal auf die Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 beschränkt hat, ist vorab festzustellen, dass dies den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteile vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 24).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-251/06

    ING. AUER - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen formal auf die Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 beschränkt hat, ist vorab festzustellen, dass dies den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteile vom 8. November 2007, 1NG. AUER, C-251/06, Slg. 2007, I-9689, Randnr. 38, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 24).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
    b) und dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, dieser Erlaubnis unter Hinweis auf zum Zeitpunkt ihrer Erteilung geltende nationale Vorschriften über die Abhängigkeit der Arbeitserlaubnis von der Aufenthaltserlaubnis von vornherein jegliche Wirkung im Hinblick auf seinen aufenthaltsrechtlichen Status abzusprechen (im Anschluss an die Urteile des Gerichtshofs vom 2. März 1999, Eddline El-Yassini, C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Leitsatz 3 und Randnrn.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Der Arbeitnehmer muss eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht besitzen (EuGH, Urteil vom 08.11.2021 - C-268/11 -, Rn. 39).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18; EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - C-36/96 [ECLI:EU:C:1997:445], Günaydin - Rn. 45; vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51; vom 26. November 1998 - C-1/97 [ECLI:EU:C:1998:568], Birden - Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - C-187/10 [ECLI:EU:C:2011:623], Unal - Rn. 45 und vom 8. November 2012 - C-268/11 [ECLI:EU:C:2012:695], Gülbahce - Rn. 50 f.).

    In späteren Urteilen hat der Gerichtshof die Sentenz zur Nichtberücksichtigung von Aufenthaltszeiten während der Geltungsdauer einer nur aufgrund einer Täuschung erteilten Aufenthaltserlaubnis in zwei Entscheidungen zunächst ohne (EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-36/96 - Rn. 45 und vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51), später dann durchgängig mit der "verbalen" Einschränkung in den Urteilsgründen auf Täuschungen, die zu einer Verurteilung geführt haben, referiert (EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 - Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - C-37/98 - Rn. 61 f.; vom 18. Dezember 2008 - C-337/07 [ECLI:EU:C:2008:744], Altun - Rn. 54 f. ; vom 29. September 2011 - C-187/10 - Rn. 45 und vom 8. November 2012 - C-268/11 - Rn. 50 f.).

    Der etwaige Erwerb eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts schon bei der rückwirkenden Aufhebung eines nationalen Aufenthaltstitels zu berücksichtigen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 ; EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-268/11 - Rn. 56).

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R

    (Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Die Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung eines türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat iS von Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 setzt eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraus (EuGH vom 8.11.2012 - C-268/11 - Gülbahce, EU:C:2012:695, NVwZ 2012, 1617 RdNr 39 mwN; Beispiele für eine nur vorläufige Rechtsposition bei BVerwG vom 14.5.2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271, juris RdNr 18; Kurzidem in BeckOK AuslR, EWG-Türkei Art. 6 RdNr 19 ff, Stand 1.7.2021) .

    Auf die Frage, ob der Kläger die ihm erteilten Aufenthaltserlaubnisse tatsächlich durch arglistige Täuschung über seine Identität und seine Staatsangehörigkeit erwirkt hat (vgl hierzu EuGH vom 29.9.2011 - C-187/10 - Unal, EU:C:2011:623, Slg 2011, I-9045 RdNr 45 mwN; BVerwG vom 12.4.2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190; BVerwG vom 14.5.2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271, juris RdNr 19; vgl auch EuGH vom 8.11.2012 - C-268/11 - Gülbahce, EU:C:2012:695, NVwZ 2012, 1617) , wovon der Bescheid vom 31.5.2011 ausgeht, was vom Kläger aber bestritten wird, kommt es danach nicht mehr an .

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Hieran anschließend wurde auf der IMK vom 8./9.12.2011 Einigkeit erzielt, dass die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf dieser Grundlage verlängert werden könnten (Beschluss vom 8./9.12.2011, ZAR 2012, 44) .
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

    Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51; vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59; vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.; vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).
  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.430

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

    Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, dass sich das Landratsamt Bad Kissingen nicht hinreichend mit den Ausführungen der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme vom 12. September 2011 in dem Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-268/11 auseinandergesetzt habe.

    In dem vom Klägerbevollmächtigten genannten Verfahren des Europäischen Gerichtshofs - Gülbahce, C-268/11 - ging dieser in seinem Urteil vom 8. November 2012 in der Beantwortung der Vorlagefragen - mangels Entscheidungserheblichkeit - mit keinem Wort auf das Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 EMA Tunesien ein (EuGH, U.v. 8.11.2012 - Gülbahce, C-268/11 - juris Rn. 31 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs könne die Rechtsprechung zum Assoziierungsabkommen nicht auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen übertragen werden und umgekehrt (Schlussanträge des Generalanwalts Bot v. 21.6.2012 - Gülbahce, C-268/11 - juris Rn. 63 ff.).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass eine "ordnungsgemäße Beschäftigung" eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraussetzt (Urteil vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-194/20

    Stadt Duisburg () und droit de séjour) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Wie sich aus Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, erwirbt der Arbeitnehmer nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung einen Anspruch auf Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis, um weiterhin eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis bei demselben Arbeitgeber auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, EU:C:2012:695, Rn. 37 und 45).

    Außerdem verlangt die Voraussetzung, dass der türkische Arbeitnehmer dem "regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 angehören muss, eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht (Urteil vom 8. November 2012, Gülbahce, C-268/11, EU:C:2012:695, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann die Ausübung einer Beschäftigung durch einen türkischen Arbeitnehmer im Rahmen einer aufgrund einer Täuschung, die zu einer Verurteilung geführt hat, erteilten Aufenthaltserlaubnis keine Rechte für den Betreffenden nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 begründen (EuGH, Urteile vom 05.06.1997 - C-285/95 - , InfAuslR 1997 338 Rn. 26; vom 30.09.1997 - C-36/96 - , NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 26.11.1998 - C-1/97 - , NVwZ 1999, 1099 Rn. 59; vom 11.05.2000 - C-37/98 - , InfAuslR 2000, 326 Rn. 61; vom 29.09.2011 - C-187/10 - , NVwZ 2012, 31 Rn. 45 und vom 08.11.2012 - C-268/11 - , NVwZ 2012, 1617 Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13

    Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei;

    Selbst wenn seine - nicht belegten - Angaben in der mündlichen Verhandlung zutreffen und er seit dem 15. Januar 2011 sozialversicherungspflichtig in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt ist, steht dem Erwerb von Rechten nach Art. 6 Abs. 1 ARB/80 dritter Spiegelstrich entgegen, dass hiernach eine "ordnungsgemäße Beschäftigung" erforderlich ist, die eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraussetzt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. November 2012 - C-268/11 - [Rs. Gülbahce] Rn. 39 und vom 19. November 2002 - C-188/00 - [Rs. Kurz] Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18

    Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von

  • VG Düsseldorf, 26.09.2013 - 7 L 1247/13

    Voraussetzungen für die Erteilung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inhaber einer Pilotenlizenz, die das

  • VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726

    Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG München, 20.05.2015 - M 4 S 15.1589

    Kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel wegen zu kurzer Bestandsdauer der Ehe

  • VG Augsburg, 14.01.2014 - Au 1 K 13.1346

    Unzutreffende Verneinung der Voraussetzungen der Art. 6 und 7 ARB 1/80

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2013 - C-571/12

    Greencarrier Freight Services Latvia - Zollunion - Zollkodex - Art. 70, 78 und

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 10 ZB 12.118

    Rücknahme aller dem Kläger erteilten Aufenthaltstitel; Beweiswürdigung; keine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 7 S 14.13

    Türke; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13757
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,13757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,13757)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-268/11 (https://dejure.org/2012,13757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gülbahce

    Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei - Grundsatz der Nichtdiskriminierung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen - Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer unbefristeten Arbeitsgenehmigung an einen türkischen Arbeitnehmer - Rückwirkende ...

  • EU-Kommission

    Gülbahce

    Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei - Grundsatz der Nichtdiskriminierung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen - Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und einer unbefristeten Arbeitsgenehmigung an einen türkischen Arbeitnehmer - Rückwirkende ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
    31 - Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, Slg. 2003, I-12301, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32 - Urteil Abatay u. a. (Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
    8 - Urteile vom 2. März 1999 (C-416/96, Slg. 1999, I-1209) bzw. vom 14. Dezember 2006 (C-97/05, Slg. 2006, I-11917).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
    8 - Urteile vom 2. März 1999 (C-416/96, Slg. 1999, I-1209) bzw. vom 14. Dezember 2006 (C-97/05, Slg. 2006, I-11917).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
    21 - Urteil vom 29. September 2011 (C-187/10, Slg. 2011, I-9045).
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