Rechtsprechung
   EuGH, 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12   

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https://dejure.org/2014,12079
EuGH, 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    "Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EU-ÜLG"

  • Europäischer Gerichtshof

    X BV

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EU-ÜLG

  • EU-Kommission

    X BV (C-24/12) und TBG Limited (C-27/12) gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Hoge Raad der Nederlanden - Niederlande. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bekämpfung der Steuerumgehung im Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und seinen überseeischen Ländern und Gebieten; Besteuerung von Dividenden niederländischer Unternehmen an Muttergesellschaften mit Sitz auf den Niederländischen Antillen; ...

  • Betriebs-Berater

    'Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Freier Kapitalverkehr - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EUâEUR''ÜLG'

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 56; AEUV Art. 267
    Bekämpfung der Steuerumgehung im Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und seinen überseeischen Ländern und Gebieten; Besteuerung von Dividenden niederländischer Unternehmen an Muttergesellschaften mit Sitz auf den Niederländischen Antillen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, AEUV Art 63, EG Art 57 Abs 1, AEUV Art 64 Abs 1
    Ansässigkeit; Beteiligungsdividende; Drittstaat; Kapitalverkehr; Niederlande; Niederländische Antillen; Quellensteuer; Tochtergesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Art. 63 und 64 AEUV - Räumlicher Geltungsbereich - Kapitalbewegungen aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Frage, ob ein überseeisches Gebiet als Drittstaat anzusehen ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1557
  • NZG 2015, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.06.2014 - C-27/12

    TBG

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    In den verbundenen Rechtssachen C-24/12 und C-27/12.

    TBG Limited (C-27/12).

    In der Rechtssache C-27/12 ist die Hollandsch-Amerikaansche Beleggingsmaatschappij Holland-American Investment Corporation NV (im Folgenden: HAIC) eine Gesellschaft des niederländischen Rechts mit Sitz in den Niederlanden und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TBG Holding NV (im Folgenden: TBG Holding), die ihren Sitz auf den Niederländischen Antillen hat.

    Unter diesen Umständen hat der Hoge Raad der Nederlanden beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, die in den beiden Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 gleich lauten:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2012 sind die Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Der Gerichtshof habe im Urteil Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276) in Rn. 20 entschieden, dass diese Vorschrift angesichts ihres unbeschränkten räumlichen Anwendungsbereichs zwangsläufig für den Kapitalverkehr nach und aus den ÜLG gelte, und in den Rn. 30 sowie 31, dass die in Art. 56 EG vorgesehene Liberalisierung des Kapitalverkehrs den ÜLG in ihrer Eigenschaft als Drittstaaten zugutekomme, da der EU-Vertrag in seiner vor dem Vertrag von Lissabon geltenden Fassung und der EG-Vertrag keine ausdrückliche Bezugnahme auf den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und den ÜLG enthielten.

    Das vorlegende Gericht wirft jedoch die Frage nach der Anwendbarkeit des Urteils Prunus und Polonium (EU:C:2011:276) auf die bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten auf, da es in diesem Urteil nicht um Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und dessen ÜLG gegangen sei.

    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch die Verweisung auf die Zahlungsbilanz und das Verbot zum einen jeder Beschränkung der Leistungsbilanzzahlungen in frei konvertierbarer Währung und zum anderen der Beschränkungen der Kapitalbewegungen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen in Gesellschaften, die Kapitalbilanztransaktionen betreffen, hat Art. 47 Abs. 1 des ÜLG-Beschlusses eine besonders große Tragweite, die der Bedeutung von Art. 56 EG in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittländern nahekommt (siehe hierzu und in Bezug auf Art. 63 AEUV Urteil Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 bis 31).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

    24 - Urteile Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 29) und X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45).

    27 - EU:C:2014:1385, Rn. 48.

  • EuGH, 31.10.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass die allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteil vom 5. Juni 2014, X und TBG, C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-395/17

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass die allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteil vom 5. Juni 2014, X und TBG, C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    21 - Vgl. beispielsweise Urteil X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Zu den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr Urteile vom 5. Mai 2011, Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 29 bis 31), und vom 5. Juni 2014, X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie

    9 - Vgl. zu Art. 299 Abs. 2 EG Urteil X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.2012 - C-24/12   

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https://dejure.org/2012,58486
EuGH, 27.02.2012 - C-24/12 (https://dejure.org/2012,58486)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2012 - C-24/12 (https://dejure.org/2012,58486)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - C-24/12 (https://dejure.org/2012,58486)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12, C-27/12   

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https://dejure.org/2014,163
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12, C-27/12 (https://dejure.org/2014,163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - C-24/12, C-27/12 (https://dejure.org/2014,163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - C-24/12, C-27/12 (https://dejure.org/2014,163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    X BV

    Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit - Kapitalbewegung aus einem Mitgliedstaat in ein zu diesem gehörendes überseeisches Land oder Gebiet (ÜLG) - Begriff des Drittlands in Art. 63 AEUV - Art. 64 Abs. 1 AEUV - Stillhalteklausel - Am 31. ...

  • EU-Kommission

    X BV

    Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit - Kapitalbewegung aus einem Mitgliedstaat in ein zu diesem gehörendes überseeisches Land oder Gebiet (ÜLG) - Begriff des Drittlands in Art. 63 AEUV - Art. 64 Abs. 1 AEUV - Stillhalteklausel - Am 31. ...

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Kapitalbewegungen aus den Niederlanden in die Niederländischen Antillen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de

    Besteuerung von Kapitalbewegungen aus den Niederlanden in die Niederländischen Antillen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit - Kapitalbewegung aus einem Mitgliedstaat in ein zu diesem gehörendes überseeisches Land oder Gebiet (ÜLG) - Begriff des Drittlands in Art. 63 AEUV - Art. 64 Abs. 1 AEUV - Stillhalteklausel - Am 31. ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/97

    van der Kooy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    12 - Urteil des Gerichtshofs vom 28. Januar 1999, van der Kooy (C-181/97, Slg. 1999, I-483, Rn. 4).

    13 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 1992, Leplat (C-260/90, Slg. 1992, I-643, Rn. 10), und van der Kooy, Rn. 37.

    16 - Urteil van der Kooy, Rn. 42.

    21 - Urteile van der Kooy, Rn. 37, und Leplat, Rn. 10.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-106/97

    DADI und Douane-Agenten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    15 - Vgl. beispielsweise die Urteile des Gerichtshofs vom 21. September 1999, DADI und Douane-Agenten (C-106/97, Slg. 1999, I-5983), und van der Kooy.

    18 - Urteil DADI und Douane-Agenten, Rn. 46.

    26 - Vgl. auch Urteil DADI und Douane-Agenten.

  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    13 - Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 1992, Leplat (C-260/90, Slg. 1992, I-643, Rn. 10), und van der Kooy, Rn. 37.

    21 - Urteile van der Kooy, Rn. 37, und Leplat, Rn. 10.

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    In den Nrn. 37 und 38 führt der Generalanwalt aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1990, Kaefer und Procacci (C-100/89 und C-101/89, Slg. 1990, I-4647), vom 12. September 2006, Eman und Sevinger (C-300/04, Slg. 2006, I-8055), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409), den Ansatz vertreten habe, dass die ÜLG als der Union zugehörig zu behandeln seien, während er in den Rechtssachen van der Kooy sowie DADI und Douane-Agenten, im Gutachten vom 4. Oktober 1979 (1/78, Slg. 1979, 2871) und im Gutachten vom 15. November 1994 (1/94, Slg. 1994, I-5267) festgestellt habe, dass die Behandlung von ÜLG gleichwertig mit der eines Drittlands sein müsse.

    24 - Gutachten 1/78, Rn. 61, und Gutachten 1/94, Rn. 17.

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    In den Nrn. 37 und 38 führt der Generalanwalt aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1990, Kaefer und Procacci (C-100/89 und C-101/89, Slg. 1990, I-4647), vom 12. September 2006, Eman und Sevinger (C-300/04, Slg. 2006, I-8055), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409), den Ansatz vertreten habe, dass die ÜLG als der Union zugehörig zu behandeln seien, während er in den Rechtssachen van der Kooy sowie DADI und Douane-Agenten, im Gutachten vom 4. Oktober 1979 (1/78, Slg. 1979, 2871) und im Gutachten vom 15. November 1994 (1/94, Slg. 1994, I-5267) festgestellt habe, dass die Behandlung von ÜLG gleichwertig mit der eines Drittlands sein müsse.

    24 - Gutachten 1/78, Rn. 61, und Gutachten 1/94, Rn. 17.

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    Das klassische Beispiel hierfür hat die Prüfung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens außerhalb der Union in den verbundenen Rechtssachen Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85)(33) geliefert, doch kann es hierzu immer dann kommen, wenn der durch das Unionsrecht geregelte Bereich notwendigerweise ein Verhalten oder Rechtsverhältnisse außerhalb der Grenzen der Union umfasst(34).

    33 - Slg. 1988, 5193.

  • EuGH, 05.06.2014 - C-27/12

    TBG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    Die verbundenen Rechtssachen X BV (C-24/12) und TBG Limited (C-27/12) betreffen angeblich diskriminierende Regelungen über die auf die Ausschüttung von Beteiligungsdividenden in den Niederlanden anfallende Quellensteuer, wonach Dividenden, die an auf den Niederländischen Antillen ansässige Gesellschaften gezahlt werden, anders behandelt werden als Dividenden, die an in den Niederlanden ansässige Gesellschaften gezahlt werden.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2012 wurden die Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 verbunden.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    40 - Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2008, Danfoss und Astra Zeneca (C-371/07, Slg. 2008, I-9549, Rn. 42).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    In den Nrn. 37 und 38 führt der Generalanwalt aus, dass der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1990, Kaefer und Procacci (C-100/89 und C-101/89, Slg. 1990, I-4647), vom 12. September 2006, Eman und Sevinger (C-300/04, Slg. 2006, I-8055), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409), den Ansatz vertreten habe, dass die ÜLG als der Union zugehörig zu behandeln seien, während er in den Rechtssachen van der Kooy sowie DADI und Douane-Agenten, im Gutachten vom 4. Oktober 1979 (1/78, Slg. 1979, 2871) und im Gutachten vom 15. November 1994 (1/94, Slg. 1994, I-5267) festgestellt habe, dass die Behandlung von ÜLG gleichwertig mit der eines Drittlands sein müsse.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05

    Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
    38 - Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2007, Amurta (C-379/05, Slg. 2007, I-9569, Rn. 24).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

  • EuGH, 12.12.1990 - C-100/89

    Kaefer und Procacci / French State

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für

  • EuGH, 19.01.2006 - C-265/04

    Bouanich - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Dividendensteuer -

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • EuGH, 12.09.2006 - C-145/04

    Spanien / Vereinigtes Königreich - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
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Rechtsprechung
   EuGH, 05.06.2014 - C-27/12   

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https://dejure.org/2014,43627
EuGH, 05.06.2014 - C-27/12 (https://dejure.org/2014,43627)
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Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, AEUV Art 63
    Ansässigkeit; Beteiligungsdividende; Drittstaat; Kapitalverkehr; Niederlande; Niederländische Antillen; Quellensteuer; Tochtergesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    TBG

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 05.06.2014 - C-24/12

    X BV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus

    In den verbundenen Rechtssachen C-24/12 und C-27/12.

    TBG Limited (C-27/12).

    In der Rechtssache C-27/12 ist die Hollandsch-Amerikaansche Beleggingsmaatschappij Holland-American Investment Corporation NV (im Folgenden: HAIC) eine Gesellschaft des niederländischen Rechts mit Sitz in den Niederlanden und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TBG Holding NV (im Folgenden: TBG Holding), die ihren Sitz auf den Niederländischen Antillen hat.

    Unter diesen Umständen hat der Hoge Raad der Nederlanden beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, die in den beiden Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 gleich lauten:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2012 sind die Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12

    X BV - Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit -

    Die verbundenen Rechtssachen X BV (C-24/12) und TBG Limited (C-27/12) betreffen angeblich diskriminierende Regelungen über die auf die Ausschüttung von Beteiligungsdividenden in den Niederlanden anfallende Quellensteuer, wonach Dividenden, die an auf den Niederländischen Antillen ansässige Gesellschaften gezahlt werden, anders behandelt werden als Dividenden, die an in den Niederlanden ansässige Gesellschaften gezahlt werden.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2012 wurden die Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 verbunden.

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