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   EuGH, 21.11.1991 - C-27/91   

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EuGH, 21.11.1991 - C-27/91 (https://dejure.org/1991,2020)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - C-27/91 (https://dejure.org/1991,2020)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - C-27/91 (https://dejure.org/1991,2020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    URSSAF / Hostellerie Le Manoir

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Mittelbare Diskriminierung - Sozialbeiträge

  • EU-Kommission

    URSSAF / Hostellerie Le Manoir

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Verschleierte Formen der Diskriminierung bei Entlohnung und soziale Vergünstigungen; Sozialbeiträge für Praktikanten aus anderen Mitgliedstaaten; Ungünstigere Berechnungsgrundlage für die Arbeitgeberbeiträge ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Mittelbare Diskriminierung - Sozialbeiträge.

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.05.1989 - 33/88

    Allué u.a. / Università degli studi di Venezia

    Auszug aus EuGH, 21.11.1991 - C-27/91
    Schließlich ist hervorzuheben, daß einer ständigen Rechtsprechung zufolge der in den Artikeln 48 EWG-Vertrag und 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88, Allué und Coonan, Slg. 1989, 1591).
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus EuGH, 21.11.1991 - C-27/91
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. etwa Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3205).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 21.11.1991 - C-27/91
    Wie der Gerichtshof schon verdeutlicht hat, schließt der Umstand, daß eine Person Leistungen im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes erbringt, nicht aus, sie als Arbeitnehmer anzusehen, sofern sie tatsächliche und echte Tätigkeiten ausübt und die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses vorliegen (vgl. etwa Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der sowohl in Artikel 48 des Vertrages als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (siehe insbesondere Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11, vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91, Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10, vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 9, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

    139: - Vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11), vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91 (Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10), vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 9), Scholz (Randnr. 7) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94 (O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96

    Sürül

    In einigen jüngeren Entscheidungen zur Auslegung der Begriffe "Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört" und "ordnungsgemäße Beschäftigung" (im Kontext des Artikels 6 des Beschlusses Nr. 1/80) hat der Gerichtshof auf eine Definition des "Arbeitnehmers" zurückgegriffen, die mit der im Urteil Le Manoir herausgearbeiteten Definition nahezu identisch ist(30).

    26: - Vgl. u. a. Urteile vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91 (Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 7) und vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89 (Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnrn.

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   EuGH, 27.08.1992 - C-27/91   

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EuGH, Entscheidung vom 27. August 1992 - C-27/91 (https://dejure.org/1992,17069)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales de la Savoie (URSSAF) gegen Société Hostellerie Le Manoir SARL.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Mittelbare Diskriminierung - Sozialbeiträge

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