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   EuGH, 15.07.2010 - C-271/08   

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https://dejure.org/2010,362
EuGH, 15.07.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; Richtlinie 2004/18/EG Art. 20; Richtlinie 2004/18/EG Art. 23 ff.; BetrAVG § 1; BetrAVG § 1 a; BetrAVG § 17
    Pflicht zur unionsweiten Ausschreibung von Verträgen über die betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • datenbank.nwb.de

    Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an Versorgungsträger, die in einem zwischen Sozialpartnern geschlossenen Tarifvertrag dazu bestimmt wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Europaweite Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kommunen müssen betriebliche Altersversorgung europaweit ausschreiben

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen - Auch bei tarifvertraglich vereinbarten Details ist Vergaberecht Trumpf (RA'in Dr. Valeska Pfarr)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge bei Kommunen ausschreibepflichtig

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung - Ausschreibungspflichten für öffentliche Arbeitgeber (RA Ermbrecht Rindtorff, RA René M. Kieselmann)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Praxis der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes verstößt gegen Vorgaben des europäischen Vergaberechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht! (IBR 2010, 1313)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Juni 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Öffentlicher Dienst: EU-Kommission fordert Umsetzung des EuGH-Urteils zur betrieblichen Altersversorgung kommunaler Angestellter

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 206 (Ls.)
  • EuZW 2010, 659
  • NZBau 2010, 574
  • NZA 2011, 564
  • VersR 2010, 1335
  • VersR 2011, 172
  • BauR 2010, 2168
  • VergabeR 2010, 931
  • ZfBR 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Diese Mitgliedstaaten empfehlen, die Ausführungen des Gerichtshofs in den Urteilen vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751), und vom 21. September 2000, van der Woude (C-222/98, Slg. 2000, I-7111), auf den vorliegenden Kontext zu übertragen, und stützen ihr Vorbringen darauf, dass mit den genannten Vertragsvergabevorgängen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag, genauer § 6 des TV-EUmw/VKA, durchgeführt worden sei.

    Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen Albany und van der Woude entschieden hat, dass ein Tarifvertrag zwischen Organisationen, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vertreten, und mit dem in einem bestimmten Sektor ein Zusatzrentensystem geschaffen wird, das durch einen Rentenfonds verwaltet wird, bei dem die Mitgliedschaft verbindlich vorgeschrieben ist, trotz der ihm immanenten wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Außerdem kann die Ausübung eines Grundrechts wie des Rechts auf Kollektivverhandlungen bestimmten Beschränkungen unterworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Viking Line, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).

    Die Ausübung des Grundrechts auf Kollektivverhandlungen muss demnach mit den Erfordernissen aus den durch den AEU-Vertrag geschützten Freiheiten in Einklang gebracht werden, deren Durchführung im vorliegenden Fall die Richtlinien 92/50 und 2004/18 dienen, und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Viking Line, Randnr. 46, und Laval un Partneri, Randnr. 94).

  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.02.1988 - 113/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Schließlich impliziert die Bedingung des entgeltlichen Charakters der in Rede stehenden Verträge, dass geprüft wird, ob für die öffentlichen Auftraggeber an diesen von ihnen geschlossenen Verträgen ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller, C-451/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-222/98

    van der Woude

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Diese Mitgliedstaaten empfehlen, die Ausführungen des Gerichtshofs in den Urteilen vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751), und vom 21. September 2000, van der Woude (C-222/98, Slg. 2000, I-7111), auf den vorliegenden Kontext zu übertragen, und stützen ihr Vorbringen darauf, dass mit den genannten Vertragsvergabevorgängen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag, genauer § 6 des TV-EUmw/VKA, durchgeführt worden sei.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Die Beantwortung dieser Frage setzt voraus, dass anhand des Akteninhalts geprüft wird, ob bei der Festlegung des Inhalts von § 6 des TV-EUmw/VKA, den die Kommission in ihrer Klage als die Vorschrift nennt, die die Grundlage für die streitigen Vertragsvergabevorgänge gebildet hat, im Zuge der Berücksichtigung der jeweiligen Interessen, die in der Verbesserung des Rentenniveaus der betreffenden Arbeitnehmer auf der einen und der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs sowie der Öffnung für den Wettbewerb auf Unionsebene auf der anderen Seite bestehen, das rechte Gleichgewicht gewahrt worden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Zweck dieser auf Unionsebene koordinierten Regeln ist es, ein hohes Maß an Sicherheit für die zukünftigen Rentner zu gewährleisten, denen die Leistungen dieser Träger zugutekommen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erklärt sich aus dem Zweck dieser Richtlinien, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Insoweit könne das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), diese Schlussfolgerung mittelbar bestätigen, denn dort habe der Gerichtshof in Rn. 73 festgestellt, dass durch die Vergaberichtlinien die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch die öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen werden solle.
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Hinsichtlich der Beurteilung durch das vorlegende Gericht ist darauf hinzuweisen, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Klausel über die automatische Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Frucht einer von den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelten Vereinbarung ist, die damit ihr als ein Grundrecht anerkanntes Recht auf Kollektivverhandlungen ausgeübt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auch Tarifverträge haben dem Recht der Union und der Richtlinie 2000/78/EG zu entsprechen, denn das in Art. 28 GRC proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen muss im Geltungsbereich des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 46 f., Slg. 2011, I-8003; 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 67 f., Slg. 2011, I-7965; 15. Juli 2010 - C-271/08 - [Kommission/Deutschland] Rn. 43, Slg. 2010, I-7091; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 21) .
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Bereits in seinem Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08, Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes, VergabeR 2010, 931, juris Rn. 50, 54, 55, 59, 70 f.) hat der EuGH ausgeführt, dass ein öffentlicher Auftrag auch dann vorliege, wenn ein öffentlicher Auftraggeber lediglich eine tarifvertraglich vorgegebene Auswahlentscheidung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung umsetze, weil Art. 1 Abs. 9 der Richtlinie 2004/18/EG nicht zwischen öffentlichen Aufträgen unterscheide, die ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen, und solchen Aufträgen, die nicht im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stünden.

    Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erkläre sich aus dem Zweck der Richtlinie 2004/18/EG, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (EuGH, Urt. v. 15.07.2007, C-271/08, juris Rn. 55, 71, 73).

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Bei der in der Sache Rosenbladt streitbefangenen tariflichen Altersgrenzenregelung in § 19 Nr. 8 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (vgl. dazu insbesondere auch schon BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74) handele es sich um "die Frucht einer von den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelten Vereinbarung..., die damit ihr als ein Grundrecht anerkanntes Recht auf Kollektivverhandlungen ausgeübt haben" (EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 67, aaO; vgl. in diesem Sinne insbesondere unter Hinweis auf die Verankerung des Rechts auf Kollektivverhandlungen durch Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch EuGH 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, - C-271/08 - Rn. 37, EzTöD 750 TV EUmw Nr. 5) .
  • EuGH, 04.04.2019 - C-699/17

    Allianz Vorsorgekasse - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Diese Auslegung werde durch das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), gestützt, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Versorgungsträger über die betriebliche Altersversorgung nicht unter diese Ausnahme fallen könne.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), äußert das vorlegende Gericht daher Zweifel, ob das Vergaberecht unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar ist.

    Es lässt sich nämlich nicht sagen, dass mit der Wahrnehmung des Rechts auf Kollektivverhandlungen zwangsläufig eine Beeinträchtigung der das öffentliche Auftragswesen betreffenden Grundregeln des Vertrags verbunden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, EU:C:2010:426, Rn. 41 und 47).

    Demnach führt der Umstand, dass die Vergabe eines Auftrags in Durchführung eines Kollektivvertrags erfolgt, als solcher nicht dazu, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich der auf das öffentliche Auftragswesen anwendbaren Regeln entzogen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, EU:C:2010:426, Rn. 50).

    Das Argument, die betroffenen Gesellschaften hätten ihre Entscheidung nicht autonom treffen können, da die Betriebsräte nach § 9 Abs. 1 BMSVG ein Mitbestimmungsrecht und die Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 BMSVG ein Widerspruchsrecht hätten, eignet sich nämlich nicht zur Unterscheidung des Ausgangsverfahrens von der mit Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), entschiedenen Rechtssache, in der es um eine Altersvorsorgeregelung ging.

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    Sie müssen ihre Rechte im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 [Hennings] - Rn. 67, NZA 2011, 1100; 15. Juli 2010 - C-271/08 - Rn. 43, NZA 2011, 564; BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20, BAGE 134, 311) .
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    66 (1.1.) Zutreffend hat die Vergabekammer insoweit im Ausgangspunkt angenommen, dass es für die Frage der Vergabeverfahrenspflichtigkeit des Vorhabens nicht auf die Eigentumslage an dem Kies ankommt und dass daher der Umstand, dass die Antragsgegnerin Ziffer 2 Eigentümerin der fraglichen Grundstücke und des Großteils des ausgehobenen Kieses ist und sie weder Interesse am streitgegenständlichen Bauauftrag als solchem hat noch an dessen Vergabe unmittelbar beteiligt ist, für die Frage des Vorliegens eines öffentlichen Auftrags mit Blick auf die Kiesverwertung nicht von Bedeutung ist (vgl. EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 - juris).

    Denn für eine Entgeltlichkeit in diesem Sinne ist es ausreichend, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vermögenswerte Leistungen ausgetauscht werden und der Vertrag insbesondere auch im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers ist (EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 - juris; BGH, a.a.O.; Eschenbruch, in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. § 99 Rn. 183 ff., m.w.N. und 4. Aufl., § 103 Rn. 244, 247).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Dies folgt bis zum 31.01.2006 aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und seit dem 01. Februar 2006 aus Art. 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. C-271/08, Slg. 2010, I-7091).

    Da bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 (Az. C-271/08, Slg. 2010, I-709) in Deutschland die Auffassung vorherrschte, dass diese Richtlinien auf Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anwendbar sind, weil ihnen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde lag (vgl. EuGH aaO. Rn. 70), kann jedoch nicht angenommen werden und ist auch nicht vorgetragen, dass solche Ausschreibungen bis zum 15. Juli 2010 tatsächlich durchgeführt wurden.

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

    Dies folgt bis zum 31.01.2006 aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und seit dem 01. Februar 2006 aus Art. 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. C-271/08, Slg. 2010, I-7091).

    Da bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 (Az. C-271/08, Slg. 2010, I-709) in Deutschland die Auffassung vorherrschte, dass diese Richtlinien auf Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anwendbar sind, weil ihnen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde lag (vgl. EuGH aaO. Rn. 70), kann jedoch nicht angenommen werden und ist auch nicht vorgetragen, dass solche Ausschreibungen bis zum 15. Juli 2010 tatsächlich durchgeführt wurden.

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

  • VK Südbayern, 08.04.2016 - Z3-3-3194-1-57-11/15

    Keine Vergabenachprüfung aufgrund verbindlicher Bestimmung des

  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Westfalen, 01.06.2015 - VK 2-7/15

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind ausschreibungspflichtig!

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09

    Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14

    UNIS

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13

    ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Tarifvertrag - Dienstleistungsverträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19

    FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Strukturfonds - Europäischer Fonds für

  • EuG, 13.09.2016 - T-695/13

    ENAC / INEA

  • VK Brandenburg, 07.11.2011 - VK 40/11

    Interimsbeauftragung zur betrieblichen Altersversorgung

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2008 - C-271/08   

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EuGH, 05.12.2008 - C-271/08 (https://dejure.org/2008,34399)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2008 - C-271/08 (https://dejure.org/2008,34399)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - C-271/08 (https://dejure.org/2008,34399)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • ibr-online

    Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifverträge zur Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst verstoßen nicht gegen EU-Vergaberecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (48)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    5 - Urteil vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751).

    10 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 54), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 51) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 41).

    11 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnrn. 55 bis 58), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnrn. 52 bis 55.) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnrn. 42 bis 45).

    12 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 59), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 56) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 46).

    13 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 60), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 57) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 47).

    18 - Diese Kontrolle des Gegenstands der Tarifverträge war von Generalanwalt Jacobs in seinen verbundenen Schlussanträgen vom 28. Januar 1999 in den Rechtssachen Albany (C-67/96), Brentjens' (C-115/97 bis C-117/97) und Drijvende Bokken (C-219/97) (Slg. 1999, I-5751, Nrn. 190 ff.) auch ausdrücklich vorgeschlagen worden, um zu vermeiden, dass Tarifverhandlungen als Rahmen für Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern genutzt würden, die erhebliche wettbewerbswidrige Auswirkungen auf Dritte oder dritte Märkte haben könnten.

    Weil der Gerichtshof in den Urteilen Albany, Brentjens' und Drijvende Bokken im Ergebnis die Unternehmensqualität dieser Fonds bejahte, eröffnete er die Möglichkeit einer eigenständigen Überprüfung hinsichtlich der wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen, die von den betreffenden Fonds ausgehen konnten.

    Azoulai, L., "The Court of justice and the social market economy: the emergence of an ideal and the conditions for its realization", CMLR 2008, S. 1335, 1347 ff., sieht sogar einen grundsätzlichen Unterschied in dem Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten gemäß dem Urteil Albany und diesem Verhältnis gemäß dem Urteil "Viking Line".

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    Vielmehr bedeutet diese Analyse eine Rückkehr zu den Wertungen, die bereits im Urteil Schmidberger(102) enthalten waren.

    Im Urteil Schmidberger hatte der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung u. a. darüber zu urteilen, ob eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit infolge einer 30-stündigen Blockade der Brenner-Autobahn in Anbetracht des Umstands gerechtfertigt sein konnte, dass diese Blockade in legitimer Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des Grundrechts, sich friedlich zu versammeln, erfolgt war.

    27 - Vgl. nur Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega (C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 33), und vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71).

    Zwanziger, B., "Arbeitskampf- und Tarifrecht nach den EuGH-Entscheidungen "Laval" und "Viking"", DB 2008, S. 294, 295, meint, dass im Vergleich zu dem im Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt) erfolgten Abwägungsprozess zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten in den Urteilen "Viking Line" und Laval und Partneri eine Verschiebung des Schwergewichts zugunsten der Grundfreiheiten stattgefunden habe.

    102 - Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt).

    104 - Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt, Randnrn. 82 ff.).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    36 - Urteile vom 13. Dezember 2007, Bayerischer Rundfunk u. a. (C-337/06, Slg. 2007, I-11173, Randnr. 37), vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 43), und vom 20. September 1988, Beentjes (31/87, Slg. 1988, 4635, Randnr. 11).

    39 - Vgl. Urteile Bayerischer Rundfunk u. a. (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 38), Kommission/Frankreich (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 41) sowie vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16).

    40 - Urteile Bayerischer Rundfunk u. a. (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 36), Kommission/Frankreich (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 42) und University of Cambridge (oben in Fn. 39 angeführt, Randnr. 17).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    bb) Ob diese Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

    Die Frage 3. b) ist deshalb ebenso wie schon die Frage 2. a) auch dahin zu verstehen, ob das nationale Gericht bei seiner Entscheidung zu beachten hat, dass Tarifvertragsparteien wegen der besonderen Kenntnisse ihres Wirtschaftsbereichs, also ihrer Sachnähe, die speziellen Merkmale der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gebührend berücksichtigen können (vgl. zu dieser Funktion von Tarifverträgen EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 74, Slg. 2007, I-8531; zum Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 211).

    Letztlich geht es darum, welche Folgen es hat, wenn mit dem Ziel der Schaffung einer diskriminierungsfreien Regelung die Rechte der Beschäftigten von beiden Tarifvertragsparteien in dem Umfang berücksichtigt worden sind, wie es konsensfähig war (vgl. zur Vermutung der Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 28. April 2010 in der Rechtssache - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 121; zur Berücksichtigung des Kompromisscharakters von Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 208, 210, 212).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz], Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    Die Frage, ob die Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

    Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen vom 14. April 2010 in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, dargelegt habe, ist von einem Verhältnis der Gleichrangigkeit zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten auszugehen(80).

    80 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der noch anhängigen Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nrn. 187 und 188. Skouris, V., a. a. O. (Fn. 60), S. 93, geht nicht von einem Hierarchieverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten aus.

    81 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nr. 189.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 20 Sa 2058/09

    Unmittelbare Diskriminierung wegen Alters bei altersabgestuften tariflichen

    Nur Sie kann sicherstellen, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09

    Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare

    49 - Zum Grundrecht auf Tarifautonomie siehe Nr. 204 meiner Schlussanträge vom 14. April 2010 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08) sowie den Wortlaut von Art. 6 der Europäischen Sozialcharta, Art. 6 der revidierten Europäischen Sozialcharta, Nr. 12 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und Art. 28 GR-Charta.
  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

    Folge wäre, dass nicht in jedem Einzelfall eine Ungleichbehandlung wegen eines der Merkmale des § 1 AGG ausgeschlossen sein muss (in diese Richtung auch LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2009 - 20 Sa 2244/07, LAGE Nr. 1a zu § 10 AGG, Rn. 31; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14.04.2010 in der Rechtssache C-271/08, Rn. 211 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

    38 - Zur Aufhebung von Kollisionen zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten siehe meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-7087, Nrn. 178 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

    17 - Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-6817, Nr. 143).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-155/10

    Williams u.a. - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 der

    58 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 5. Juli 2010, Slg. 2010, I-0000, Nr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

    26 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV

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