Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1992 - C-271/90, C-281/90, C-289/90   

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https://dejure.org/1992,2642
EuGH, 17.11.1992 - C-271/90, C-281/90, C-289/90 (https://dejure.org/1992,2642)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1992 - C-271/90, C-281/90, C-289/90 (https://dejure.org/1992,2642)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1992 - C-271/90, C-281/90, C-289/90 (https://dejure.org/1992,2642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Spanien u.a. / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 59, 86 und 90 Absatz 3
    1. Wettbewerb; Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren; Befugnis der Kommission; Erlaß von Richtlinien, in denen allgemein die aus dem EWG-Vertrag folgenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ...

  • EU-Kommission

    Spanien u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb auf dem gemeinsamen Markt für Telekommunikationsdienste; Rechtsgültigkeit der Richtlinie 90/388/EWG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste ; Beseitigung der Diskriminierungen eines Leistungserbringers; Rechtsetzungsbefugnis der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 90/388/EWG Art. 8; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 87; ; EWGV Art. 90 Abs. 3; ; EWGV Art. 100a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Befugnis der Kommission - Erlaß von Richtlinien, in denen allgemein die aus dem EWG-Vertrag folgenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 14) entschieden hat, erlaubt Artikel 90 Absatz 3 EWG-Vertrag der Kommission den Erlaß von Richtlinien und räumt ihr damit die Befugnis ein, allgemeine Regeln zu erlassen, durch die die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen konkretisiert werden und die für die Mitgliedstaaten hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Unternehmen gelten.

    24 Wie der Gerichtshof im oben angeführten Urteil Frankreich/Kommission (Randnr. 55) ausgeführt hat, verleiht Artikel 90 EWG-Vertrag der Kommission eine Befugnis nur im Hinblick auf staatliche Maßnahmen; wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen selbst können nur mit Einzelentscheidungen auf der Grundlage der Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag gerügt werden.

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
    Daher hat Artikel 59 EWG-Vertrag bei Ablauf der Übergangszeit unbedingte Geltung erlangt (Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 24).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
    20 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 13) begründet Artikel 59 eine genau bestimmte Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses, wobei die Durchführung eines Programms fortschreitender Maßnahmen die Erfuellung dieser Verpflichtung lediglich erleichtern, nicht aber eine Bedingung für sie darstellen sollte.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
    36 Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, daß die ohne objektive Rechtfertigung erfolgende Ausdehnung des Monopols für die Einrichtung und den Betrieb des Fernsprechnetzes auf den Markt für Fernsprechgeräte als solche nach Artikel 86 oder, wenn diese Ausdehnung auf eine staatliche Maßnahme zurückgeht, durch die so der Wettbewerb beseitigt wird, nach Artikel 90 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 86 verboten ist (Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
    35 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die blosse Schaffung einer beherrschenden Stellung durch die Gewährung ausschließlicher Rechte im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 EWG-Vertrag als solche nicht mit Artikel 86 EWG-Vertrag unvereinbar (siehe insbesondere das Urteil vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci Convenzionali Porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 16).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Danach ist sie befugt, die Ausnahmeregelung des Art. 106 Abs. 2 AEUV zu konkretisieren und die sich aus Art. 106 AEUV ergebenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten durchzusetzen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. November 1992 - Rs 271, 281 und 289/90, Slg. 1992, I-5833 Rn. 12 - Telekommunikationsdienste; Mestmäcker/Schweitzer in Immenga/Mestmäcker, EU-Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 106 Abs. 3 AEUV Rn. 1; Jung in Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 106 AEUV Rn. 58, 60).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Der Gerichtshof hat aber - wenn auch in einem Urteil zum Wettbewerbsrecht, das sich aber auf den vorliegenden Fall übertragen läßt - entschieden, dass der Betrieb von öffentlichen Fernmeldeanlagen und deren Zurverfügungstellen gegen Zahlung einer Gebühr eine Unternehmenstätigkeit darstellen (Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 873, Randnr. 18, und - implizit - Urteil vom 17. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-271/90, C-281/90 und C-289/90, Spanien u. a./Kommission, Slg. 1992, I-5833).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-553/12

    Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG -

    Da der Wettbewerb nicht auf diese Weise beseitigt werden darf, darf er auch nicht verfälscht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien u. a./Kommission, C-271/90, C-281/90 und C-289/90, EU:C:1992:440, Rn. 36, sowie GB-Inno-BM, EU:C:1991:474, Rn. 21, 23 und 24).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - C-271/90 (https://dejure.org/1992,19121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - C-271/90 (https://dejure.org/1992,19121)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Zur Stützung dieses Vorbringens hat sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889) berufen.

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in der Rechtssache C-179/90 anerkannt hat, daß ein Mitgliedstaat gegen Artikel 90 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 86 verstösst, wenn ein Unternehmen, dem er ausschließliche Rechte gewährt hat, durch die blosse Ausübung dieser Rechte seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der das betreffende Unternehmen einen solchen Mißbrauch begeht: siehe Randnr. 17 des Urteils.

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 20) anerkannt, daß ein Dienstleistungsmonopol zwar als solches nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstösst, daß dies aber der Fall wäre, wenn das Monopol so ausgestaltet wäre, daß es den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigt.
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Im übrigen wurde ein ähnliches Argument wie das von der italienischen Regierung im vorliegenden Verfahren vorgetragene im Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941) zurückgewiesen.
  • EuGH, 17.11.1992 - C-271/90

    Spanien u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Bei den Klägern handelt es sich in der Rechtssache C-271/90 um Spanien, in der Rechtssache C-281/90 um Belgien und in der Rechtssache C-289/90 um Italien.
  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Der Gerichtshof war überdies nicht der Ansicht, daß die Kommission in die Befugnisse des Rates eingegriffen habe; der etwaige Erlaß von Rechtsvorschriften durch den Rat aufgrund einer allgemeinen, ihm durch den Vertrag (z. B. durch Artikel 100a oder Artikel 87) verliehenen Zuständigkeit in einem der von Artikel 90 erfassten Bereiche habe die Kommission nicht daran gehindert, die ihr nach diesem Artikel zustehenden Befugnisse auszuüben (Urteil vom 6. Juli 1982 in den verbundenen Rechtssachen 188/80 bis 190/80, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1982, 2545, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
    Dieses Vorbringen umfasst eine Reihe von Gesichtspunkten, von denen einige nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223) fallengelassen wurden.
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