Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.1998 - C-274/96   

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https://dejure.org/1998,427
EuGH, 24.11.1998 - C-274/96 (https://dejure.org/1998,427)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - C-274/96 (https://dejure.org/1998,427)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - C-274/96 (https://dejure.org/1998,427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Gleichbehandlung - Sprachenregelung für Strafverfahren

  • Europäischer Gerichtshof

    Bickel und Franz

  • EU-Kommission PDF

    Bickel und Franz

    EG-Vertrag, Artikel 6, 8a und 59
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Geltungsbereich - Angehörige der Mitgliedstaaten, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben und dort Dienstleistungen in Empfang nehmen wollen oder ...

  • EU-Kommission

    Bickel und Franz

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 6, 8a und 59 EG-Vertrag; Anwendungsbereich des EG-Vertrags bei einem durch eine nationale Regelung eröffneten Anspruch darauf, dass ein Strafverfahren in einer anderen als der Hauptsprache des betreffenden ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 6, Art. 8a, Art. 59, Art. 177
    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Geltungsbereich - Angehörige der Mitgliedstaaten, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben und dort Dienstleistungen in Empfang nehmen wollen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN AUF DIE DEUTSCHSPRACHIGEN ANGEHÖRIGEN ANDERER MITGLIEDSTAATEN AUSGEDEHNT WERDEN

  • bz.it (Kurzinformation)

    Fall Bickel und Franz

  • bz.it (Kurzinformation)

    Der Europäische Gerichtshof und Südtirol

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Schutz des Touristen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Evelyne Tichadou; ZEuS 2002)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Bozen, Auswärtige Kammer Silandro - Auslegung des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Artikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag), des Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 315 (Ls.)
  • EuZW 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 24.11.1998 - C-274/96
    Aus dem in Artikel 6 des Vertrages niedergelegten Verbot "jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" folgt, daß Personen, die sich in einer gemeinschaftsrechtlich geregelten Situation befinden, genauso behandelt werden müssen wie Angehörige des betreffenden Mitgliedstaats (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, Randnr. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt dieses Recht die Freiheit der Leistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben (Urteil Cowan, Randnr. 15).

    Für das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht, zu dem die streitigen Vorschriften über die Verfahrenssprache gehören, sind zwar grundsätzlich die Mitgliedstaaten zuständig, doch setzt das Gemeinschaftsrecht nach ständiger Rechtsprechung dieser Zuständigkeit Schranken: Derartige Rechtsvorschriften dürfen weder zu einer Diskriminierung von Personen führen, denen das Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf Gleichbehandlung verleiht, noch die vom Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (in diesem Sinne Urteil Cowan, Randnr. 19).

  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus EuGH, 24.11.1998 - C-274/96
    Unter dem Gesichtspunkt einer Gemeinschaft, die auf den Grundsätzen der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit aufbaut, kommt dem Schutz der Rechte und Möglichkeiten der einzelnen im sprachlichen Bereich besondere Bedeutung zu (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Mutsch, Slg. 1985, 2681, Randnr. 11).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus EuGH, 24.11.1998 - C-274/96
    Ein solches Wohnorterfordernis wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schöning/Kougebetopoulou, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Dagegen kann der nationale Gesetzgeber nicht den sachlichen Anwendungsbereich des Unionsrechts ausschließen, indem er mit einer Maßnahme auch Ziele - wie etwa die Beschäftigungspolitik (vgl. die beschränkten Handlungskompetenzen nach Art. 145 bis Art. 150 AEUV) - verfolgt, zu deren Regelung die Union nicht befugt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. November 1998, Bickel und Franz, Rs. C-274/96, Slg. 1998, S. 1-7637 Rn. 17; stRspr).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Dass für ein Rechtsgebiet die Mitgliedstaaten zuständig sind, schließt aber nicht aus, dass die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1998, Bickel und Franz, C-274/96, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 17 [betreffend eine nationale Regelung im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts], vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 25 [betreffend nationale Vorschriften über den Namen von Personen], vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 19 [betreffend nationale Vorschriften über direkte Steuern], und vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich, C-145/04, Slg. 2006, I-7917, Randnr. 78 [betreffend nationale Vorschriften über die Bestimmung der aktiv und passiv Wahlberechtigten für die Wahlen zum Europäischen Parlament]).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Diese Situationen schließen auch die ein, die zur Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten, und die, die zur Ausübung der durch Artikel 8a EG-Vertrag verliehenen Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, gehören (Urteil vom 24. November 1998 in der Rechtssache C-274/96, Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96 (https://dejure.org/1998,20416)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - C-274/96 (https://dejure.org/1998,20416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    11 Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil Mutsch(1) Gelegenheit gehabt, zu prüfen, ob ein luxemburgischer Staatsangehöriger das Recht hatte, in einem Strafverfahren in einer deutschsprachigen Gemeinde in Belgien die deutsche Sprache zu verwenden, wenn dieses Recht belgischen Staatsangehörigen, die in dieser Gemeinde wohnten, nach belgischem Recht zustand.

    Aus dem Urteil Mutsch folgt, daß die Wahl der deutschen Sprache für das gerichtliche Verfahren nicht auf italienische Staatsangehörige beschränkt werden kann, sondern auf Angehörige anderer Mitgliedstaaten, die in Bozen wohnen, erstreckt werden muß.

    (1) - Rechtssache 137/84 (Mutsch, Slg. 1985, 2681).

    (9) - Vgl. hierzu auch J. Mertens de Wilmars, "L'arrêt Cowan", Cahiers de droit européen, 1990, S. 388 bis 402. Siehe ferner Kön Lenärts, "L'égalité de traitement en droit communautaire", Cahiers de droit européen, 1991, S. 3 bis 41 (28), der nach einem Vergleich des Urteils Cowan mit dem Urteil Mutsch zu dem Schluß gelangt, daß "... il paraît légitime d'affirmer que si Mutsch n'avait pas été un travailleur migrant, mais bien un touriste luxembourgeois de passage à Saint-Vith en Belgique qui s'était laißé impliquer dans une procédure pénale, il aurait pu lui aussi prétendre au bénéfice du traitement de son affaire en allemand sur la base des articles précités (7 et 59-60) du traité ...".

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (20) - Zu einer jüngeren Rechtssache, in der der Gerichtshof eine Regelung deswegen als nicht gerechtfertigt anerkannt hat, weil die Nichterstreckung der durch sie gewährten Vergünstigung auf Nichtansässige unverhältnismässig war, vgl. das Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96 (Meints, Slg. 1997, I-6689).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (17) - Vgl. insbesondere Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94 (O'Flynn, Slg. 1996, I-2617).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (12) - Vgl. verbundene Rechtssachen C-92/92 und C-326/92 (Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (18) - Für einen vergleichbaren Fall siehe das Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96 (Schöning-Kougebetopoulou, Slg. 1998, I-47, insbesondere Randnr. 23) sowie die Nrn. 12 bis 14 meiner Schlussanträge, auf die das Urteil des Gerichtshofes verweist.
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (5) - Rechtssache 186/87 (Slg. 1989, 195).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-323/95

    GRUNDSÄTZE DES GEMEINSCHAFTS-RECHTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (13) - Vgl. Urteile vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95 (Data Delecta und Forsberg, Slg. 1996, I-4661) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-323/95 (Hayes, Slg. 1997, I-1711).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Forsberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-274/96
    (13) - Vgl. Urteile vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-43/95 (Data Delecta und Forsberg, Slg. 1996, I-4661) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-323/95 (Hayes, Slg. 1997, I-1711).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

    39 Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Bickel und Franz (C-274/96, EU:C:1998:115, Nr. 38): "Nehmen wir z. B. an, die Ruinen von Pompeji wären nach den einschlägigen Vorschriften für die Einwohner von Neapel und Umgebung außerhalb der Saison frei zugänglich.
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