Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 22.12.2008 - C-276/05   

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https://dejure.org/2008,13176
EuGH, 22.12.2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,13176)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,13176)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,13176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

  • Europäischer Gerichtshof

    The Wellcome Foundation

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

  • EU-Kommission PDF

    The Wellcome Foundation Ltd gegen Paranova Pharmazeutika Handels GmbH.

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

  • EU-Kommission

    The Wellcome Foundation Ltd gegen Paranova Pharmazeutika Handels GmbH.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberster Gerichtshof - Österreich. Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Benutzung einer Marke für mit der Zustimmung des Inhabers der Marke in den Verkehr gebrachten Waren; Erforderlichkeit des Umpackens eines Arzneimittels (Neuverpackung) für den weiteren Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 7

  • gewrs.de PDF, S. 19 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Paralleleinfuhr umverpackter Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    The Wellcome Foundation

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Wesentliche Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 19 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Paralleleinfuhr umverpackter Arzneimittel

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 24. Mai 2005 in dem Rechtsstreit The Wellcome Foundation Ltd. gegen Paranova Pharmazeutika Handels GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofes (Österreich) - Auslegung des Artikels 7 Absatz 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 154
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-276/05
    Mit Entscheidung vom 20. September 2005 hat der Präsident des Gerichtshofs das Verfahren bis zum Erlass des Urteils in der Rechtssache C-348/04 ausgesetzt.

    Der Gerichtshof hat sein Urteil in dieser Rechtssache erlassen (Urteil vom 26. April 2007, Boehringer Ingelheim u. a., C-348/04, Slg. 2007, I-3391).

    Diese letztgenannte Voraussetzung ermöglicht dem Markeninhaber die Prüfung, ob das Umpacken nicht in einer Weise vorgenommen wird, die den Originalzustand der Ware unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt, und ob deren Aufmachung nach dem Umpacken nicht den Ruf der Marke schädigt (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 78, sowie Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 20).

    Die Voraussetzung, dass das Umpacken des Arzneimittels insbesondere durch dessen Neuverpackung für seinen weiteren Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat erforderlich ist, betrifft nur das Umpacken als solches und nicht die Art und Weise, in der es vorgenommen wird (vgl. Urteil Boehringer Ingelheim u. a., Randnrn.

    Im Rahmen eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits zwischen dem Markeninhaber und einem Parallelimporteur, der in einem Mitgliedstaat ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Arzneimittel in einer neuen Verpackung vertreibt, obliegt diesem Parallelimporteur u. a. der Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzung, dass die Geltendmachung der Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde (vgl. Urteil Boehringer Ingelheim u. a., Randnrn.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-276/05
    Der Gerichtshof hat in Nr. 3 des Tenors seines Urteils vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457), für Recht erkannt, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 dahin auszulegen ist, dass sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn,.

    Diese letztgenannte Voraussetzung ermöglicht dem Markeninhaber die Prüfung, ob das Umpacken nicht in einer Weise vorgenommen wird, die den Originalzustand der Ware unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt, und ob deren Aufmachung nach dem Umpacken nicht den Ruf der Marke schädigt (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 78, sowie Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-276/05
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass, falls sich erweisen sollte, dass die übermittelten Angaben vom Markeninhaber verwendet werden, um undichte Stellen in seiner Verkaufsorganisation zu ermitteln und damit den Parallelhandel mit seinen Erzeugnissen zu bekämpfen, sich Teilnehmer am Parallelhandel im Rahmen der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags gegen dieses Vorgehen schützen müssten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1997, Loendersloot, C-349/95, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 43).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-276/05
    Nach alledem und angesichts dessen, dass das System der Unterrichtung nur dann angemessen funktionieren kann, wenn alle Beteiligten sich in redlicher Weise bemühen, die berechtigten Interessen des anderen zu achten (Urteil vom 23. April 2002, Boehringer Ingelheim u. a., C-143/00, Slg. 2002, I-3759, Randnr. 62), ist es Sache des Parallelimporteurs, dem Markeninhaber die Angaben zu übermitteln, die dafür notwendig und ausreichend sind, dass dieser überprüfen kann, ob die Umverpackung der durch die Marke geschützten Ware für deren Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat erforderlich ist.
  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Der Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb umgepackter Arzneimittel nach Art. 13 Abs. 2 GMV, der eine Abweichung von dem Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, ist jedoch nicht zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 36 Satz 2 AEUV darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 16 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; Urteil vom 22. Dezember 2008 - C276/05, Slg. 2008, I10479 = GRUR 2009, 154 Rn. 23 - Wellcome/Paranova).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Der Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb umgepackter Arzneimittel nach Art. 13 Abs. 2 GMV, der eine Abweichung von dem Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, ist jedoch nicht zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 36 Satz 2 AEUV darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 16 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-276/05, Slg. 2008, I-10479 = GRUR 2009, 154 Rn. 23 - Wellcome/Paranova).
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

    (EuGH GRUR 2009, 154, 155 f. Rn 25 ff. - Wellcome/Paranova).

    Dementsprechend schließt das Kriterium der Erforderlichkeit auch die Frage ein, ob das Umpacken durch Neuverpackung oder durch Umetikettierung der Originalverpackung zu geschehen hat (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 Rdnr. 55 - Bristol-Myers Squibb; Slg. 2002, I-3703 Rdnrn. 28 f. = GRUR Int 2002, 745 = EuZW 2002, 542 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; Slg. 2002, I-3759 Rdnrn. 49 f. = GRUR 2002, 879 - Boehringer Ingelheim/Swingward I; hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs, Slg. 2002, I-3703 Rdnr. 111 = BeckEuRS 2001, 335821 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; BGH, GRUR 2002, 1059, 1062 = WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic; GRUR 2002, 1063, 1066 = WRP 2002, 1273 - Aspirin I), während die Gestaltung einer neuen Umverpackung eine Frage der Art und Weise des Umpackens ist (vgl. EuGH, Slg. 2008, I-10499 = GRUR 2009, 154 Rdnr. 25 - Wellcome/Paranova; vgl. hierzu auch EuGH, Slg. 1996, I-3603 Rdnr. 38 = EuZW 1996, 532 = WRP 1996, 867 - Eurim-Pharm).

    Sollte die Wahl zwischen Auffüllpackung und Bündelpackung lediglich das "Wie" des Umpackens betreffen -wie die Beklagte meint-, wäre die Verpackung nur noch an der Voraussetzung zu messen, dass sie nicht so aufgemacht sein darf, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann (EuGH GRUR 2009, 154, 156 Rn. 30 -Wellcome/Paranova).

    Sie ist auch nicht an dem Kriterium des geringstmöglichen Eingriffs des Markenrechts zu messen (EuGH GRUR 2009, 154, 156 Rn. 27 -Wellcome/Paranova).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Der Widerspruch des Markeninhabers gegen den Vertrieb umgepackter Arzneimittel nach Art. 7 Abs. 2 MarkenRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG), der eine Abweichung vom Grundsatz des freien Warenverkehrs darstellt, ist jedoch nicht zulässig, wenn die Ausübung dieses Rechts durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 36 Satz 2 AEUV (Art. 30 Satz 2 EG) darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 16 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-276/05, Slg. 2008, I-10499 = GRUR 2009, 154 Rn. 23 - Wellcome/Paranova).

    Dementsprechend schließt das Kriterium der Erforderlichkeit auch die Frage ein, ob das Umpacken durch Neuverpackung oder durch Umetikettierung der Originalverpackung zu geschehen hat (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 55 - Bristol-Myers Squibb; EuGH, Urteil vom 23. April 2002 - C-443/99, Slg. 2002, I-3703 = EuZW 2002, 542 Rn. 28 f. - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH, GRUR 2002, 879 Rn. 49 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward I; hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-443/99, Slg. 2002, I-3703 Rn. 111 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 219/99, GRUR 2002, 1059, 1062 = WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic; Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 35/00, GRUR 2002, 1063, 1066 = WRP 2002, 1273 - Aspirin I), während die Gestaltung einer neuen Umverpackung eine Frage der Art und Weise des Umpackens ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 154 Rn. 25 - Wellcome/Paranova; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-71 bis 73/94, Slg. 1996, I-3603 = WRP 1996, 867 Rn. 38 - Eurim-Pharm).

  • OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09

    Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln

    Nach der um einen Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten bemühten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR Int 1996, 1144 [Rn. 79] = NJW 1997, 1627 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 [Rn. 21] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 23] - Wellcome / Paranova), der auch der Bundesgerichtshof folgt (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 1087 [Rn. 16] = WRP 2008, 1557 - Lefax / Lefaxin; zur Entwicklung vgl. Lieck, a.a.O., Rn. 251 ff.; ders., GRUR 2008, 661 ff.), ierkann sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde; das ist insbesondere der Fall, wenn der Markeninhaber das gleiche Arzneimittel in unterschiedlichen Packungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht hat und das Umpacken durch den Importeur erforderlich ist, um das Arzneimittel im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu können; es ist dargetan, dass das Umpacken den Originalzustand der verpackten Ware nicht beeinträchtigen kann; auf der neuen Verpackung ist klar angegeben, von wem das Arzneimittel umgepackt worden ist und wer der Hersteller ist; das umgepackte Arzneimittel ist nicht so aufgemacht, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann; der Importeur unterrichtet den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels und liefert ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware.

    Die Voraussetzung für den Erhalt des Erschöpfungseinwandes des Parallelimporteurs, dass für den weiteren Vertrieb des Arzneimittels im Einfuhrmitgliedstaat ein Umpacken (oder eine Neuverpackung) der importierten Arzneimittelpackungen erforderlich ist, betrifft nämlich nur das Umpacken als solches und nicht die Art und Weise, in der es vorgenommen wird (EuGH, GRUR 2007, 586 [Rn. 38] = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim / Swingward II; GRUR 2009, 154 [Rn. 25] - Wellcome / Paranova).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-400/09

    Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel -

    - wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster der umgepackten Ware liefert (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 14, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 79, MPA Pharma, Randnr. 50, und Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 21, sowie vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation, C-276/05, Slg. 2008, I-10479, Randnr. 23).
  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09

    Grenzen des Markenschutzes beim Parallelimport von Arzneimitteln: Anbringung des

    Nicht relevant ist dagegen die erste Voraussetzung der Erforderlichkeit des Umpackens durch den Importeur, denn dieser Umstand betrifft allein den Umstand des Umpackens als solchen und nicht die Art der Gestaltung der Ware (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 25 f., Rn. 29 f. - Wellcom/Paranova im Anschluss an EuGH GRUR 2007, 586, 590 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II; dem folgend auch der BGH GRUR 2008, 1087, 1088-Lefaxin m.w.N.).

    Mithin ist die Art der Gestaltung der Packung auch nicht an dem Kriterium des geringstmöglichen Eingriffs in das Markenrecht zu messen (EuGH GRUR 2009, 154, 155 Rn. 27 - Wellcom/Paranova; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - Lefaxin gegen die anderslautende Argumentation des Senats in der dortigen Vorinstanz).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-224/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz des Markeninhabers hinsichtlich der Aufmachung der neuen äußeren Umhüllung, in die ein Arzneimittel durch den Parallelimporteur dieses Arzneimittels umgepackt wurde, grundsätzlich durch die Einhaltung der Voraussetzung sichergestellt wird, dass die umgepackte Ware nicht so aufgemacht sein darf, dass dadurch der Ruf der Marke und ihres Inhabers geschädigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation, C-276/05, EU:C:2008:756, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

    41 Urteile Boehringer Ingelheim u. a. von 2007 und vom 22. Dezember 2008, The Wellcome Foundation (C-276/05, EU:C:2008:756, Rn. 25).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-539/13

    Merck Canada und Merck Sharp & Dohme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Akte über

    Sigma und die Kommission sind der Ansicht, dass der Besondere Mechanismus nur funktionieren könne, wenn alle Beteiligten sich in redlicher Weise bemühten, die berechtigten Interessen des anderen zu achten (vgl. entsprechend Urteile Boehringer Ingelheim u. a., C-143/00, EU:C:2002:246, Rn. 62, und The Wellcome Foundation, C-276/05, EU:C:2008:756, Rn. 34).
  • LG Köln, 04.06.2019 - 31 O 311/18
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05   

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https://dejure.org/2008,32600
Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,32600)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.10.2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,32600)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - C-276/05 (https://dejure.org/2008,32600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    The Wellcome Foundation

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

  • EU-Kommission PDF

    The Wellcome Foundation

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung

  • EU-Kommission

    The Wellcome Foundation

    Marken - Arzneimittel - Umverpackung - Paralleleinfuhren - Änderung des Erscheinungsbilds der Verpackung - Pflicht zur vorherigen Unterrichtung“

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    29 - Rechtssachen C-468/06 bis C-478/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 1. April 2008.
  • EuGH, 31.05.2005 - C-53/03

    DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    Im Urteil Syfait (C-53/03, Slg. 2005, I-4609), in dem es um ähnliche Fragen ging, hat der Gerichtshof das Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig erklärt und daher nicht über die vorgelegten Fragen entschieden.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    24 - Urteil vom 23. Mai 1978 (102/77, Slg. 1978, 1139, Randnr. 12).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    6 - Urteil vom 11. Juli 1996 (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457, Randnr. 41).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    3 - Urteil vom 23. April 2002 (Slg. 2002, I-3759).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    9 - Urteil vom 11. November 1997 (C-349/95, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 46).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    4 - Urteil vom 26. April 2007 (Slg. 2007, I-3391).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    18 - Urteil vom 12. Oktober 1999 (C-379/97, Slg. 1999, I-6927).
  • EFTA-Gerichtshof, 08.07.2003 - E-3/02

    Paranova AS v Merck & Co., Inc. and Others - Parallel imports - Article 7(2) of

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    Ich halte es für recht zweifelhaft, dass der Gerichtshof - implizit und mittelbar - die Auffassung befürwortet haben soll, dass die Aufmachung einer neuen Verpackung anhand des Grundsatzes des geringstmöglichen Eingriffs zu beurteilen sei, als er im Urteil Boehringer II ausgeführt hat, dass "diese Voraussetzung der Erforderlichkeit nur das Umpacken der Ware als solches [betrifft] sowie die Wahl zwischen Neuverpackung und Überkleben im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrmitgliedstaats zu ermöglichen, und nicht die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (vgl. u. a. Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 8. Juli 2003, Paranova/Merck, E-3/02, EFTA Court Report 2004, S. 1, Randnrn. 41 bis 45)"(16).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
    17 - Urteil vom 23. April 2002, (C-443/99, Slg. 2002, I-3703).
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