Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-278/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28362
EuGH, 08.09.2005 - C-278/04 (https://dejure.org/2005,28362)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-278/04 (https://dejure.org/2005,28362)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-278/04 (https://dejure.org/2005,28362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG - Gesundheitspolizei - Schutz von Schweinen - Nichtumsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG - Gesundheitspolizei - Schutz von Schweinen - Nichtumsetzung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zeitpunkts für das Vorliegen einer Vertragsverletzung; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch die Nichtumsetzung einer Richtlinie; Verpflichtung zur Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht; Verpflichtung ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 2001/88/EG; ; Richtlinie 2001/93/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 29. Juni 2004.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgemäße Umsetzung der Richtlinien 2001/88/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 und 2001/93/EG der Kommission vom 9. November 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG über die Mindestanforderungen für den Schutz von ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.2002 - C-323/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-278/04
    7 Insoweit gilt, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-278/04
    7 Insoweit gilt, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    d) Im Jahr 2005 wurde die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung von Richtlinien zur Schweinehaltung verurteilt (Urteil vom 8. September 2005 - Rs. C-278/04 -, ABlEU Nr. C 271, S. 8 f.).

    Das Verordnungsverfahren stand, nachdem die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 8. September 2005 wegen Nichtumsetzung von Richtlinien zur Schweinehaltung verurteilt worden war (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2005 - Rs. C-278/04 -, ABlEU Nr. C 271, S. 8 f.), auch in zeitlicher Hinsicht unter Anpassungsdruck.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-43/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-278/04, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht