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   EuGH, 07.06.2007 - C-278/06   

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https://dejure.org/2007,5135
EuGH, 07.06.2007 - C-278/06 (https://dejure.org/2007,5135)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2007 - C-278/06 (https://dejure.org/2007,5135)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - C-278/06 (https://dejure.org/2007,5135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates geänderten Fassung - Art. 7 Abs. 2 - Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses - Vorübergehender Erwerb einer Referenzmenge durch einen Verpächter, der kein ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Otten

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates geänderten Fassung - Art. 7 Abs. 2 - Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses - Vorübergehender Erwerb einer Referenzmenge durch einen Verpächter, der kein ...

  • EU-Kommission PDF

    Otten

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates geänderten Fassung - Art. 7 Abs. 2 - Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses - Vorübergehender Erwerb einer Referenzmenge durch einen Verpächter, der kein ...

  • EU-Kommission

    Otten

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Deutsches Notarinstitut

    VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2; VO (EG) Nr. 1256/1999; EG Art. 234; ZAVO § 12 Abs. 2; BGB §§ 596, 581, 585
    Vorübergehender Rückfall einer Milchanlieferungsreferenzmengen ("Milchquote") bei Pachtende an einen Verpächter, der nicht selbst Milcherzeuger ist

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 7 Abs. 2 der VO 3950/92/EG des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor in der durch die VO 1256/1999/EG des Rates vom 17. Mai 1999 geänderten Fassung; Rückfall der Referenzmengen an den nicht milcherzeugenden ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 1256/1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft: Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates geänderten Fassung - Art. 7 Abs. 2 - Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses - Vorübergehender Erwerb einer Referenzmenge durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Otten

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 des Rates geänderten Fassung - Art. 7 Abs. 2 - Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtverhältnisses - Vorübergehender Erwerb einer Referenzmenge durch einen Verpächter, der kein ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 26. Juni 2006 - Manfred Otten gegen Landwirtschaftskammer Niedersachsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (ABl. L 405 vom 31.12.1992, S. 1) in der Fassung der Verordnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 520
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-278/06
    Dieses Gericht ist der Ansicht, nach der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil vom 20. Juni 2002, Thomsen (C-401/99, Slg. 2002, I-5775), sei der Durchgangserwerb durch einen Verpächter, der selbst kein Milcherzeuger sei, stets möglich, sofern dieser Erwerb zum einen vorübergehend und nach dem nationalen Recht erforderlich sei und zum anderen das Pachtverhältnis erneut auf einen Pächter übertragen werde, der Erzeuger sei.

    Das Endergebnis dieser beiden Übertragungen wird nach der Auslegung dieses Urteils durch das vorlegende Gericht als einheitlicher Gesamtvorgang der Übertragung der Referenzmenge von einem Erzeuger auf einen anderen Erzeuger betrachtet (Urteil Thomsen, Randnr. 43).

    Ferner würden nach dieser Auslegung die Referenzmengen zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch verwendet, so dass ein Erzeuger aus ihnen nicht unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile ziehen könne (Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 30, und Thomsen, Randnr. 39, sowie im gleichen Sinne Urteil vom 13. April 2000, Karlsson u. a., C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 57).

    Denn nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 kann bei Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags über einen Milchwirtschaftsbetrieb die an diesen gebundene Referenzmenge grundsätzlich nur dann ganz oder teilweise an den Verpächter zurückfallen, wenn er die Eigenschaft eines Erzeugers im Sinne von Art. 9 Buchst. c dieser Verordnung besitzt (Urteil Thomsen, Randnr. 41).

    Daher kann ein Durchgangserwerb der Referenzmengen durch den Verpächter aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts nur angenommen werden, sofern er erforderlich und von möglichst kurzer Dauer ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Thomsen, Randnr. 43).

    Diese Auslegung ist im Übrigen mit dem Hauptziel dieser Bestimmung vereinbar, das darin besteht, zu verhindern, dass Referenzmengen Personen zugeteilt werden, die aus dieser Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil ziehen möchten (vgl. in diesem Sinne Urteil Thomsen, Randnr. 45).

  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99

    Mulligan u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-278/06
    Ferner würden nach dieser Auslegung die Referenzmengen zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch verwendet, so dass ein Erzeuger aus ihnen nicht unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile ziehen könne (Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 30, und Thomsen, Randnr. 39, sowie im gleichen Sinne Urteil vom 13. April 2000, Karlsson u. a., C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 57).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird zwar eine Referenzmenge grundsätzlich nur durch die Übertragung der Betriebsflächen übertragen, für die sie bestimmt ist, vorausgesetzt, diese Übertragung erfolgt gemäß den in Art. 7 der Verordnung Nr. 3950/92 vorgesehenen Formen und Bedingungen, doch können die Referenzmengen in den im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Ausnahmefällen ohne Betriebe übertragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-275/05

    Kibler - Milch und Milcherzeugnisse - Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-278/06
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Gemeinschaftsregelung über die Zusatzabgabe für Milch ergibt, dass grundsätzlich einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden kann, wenn er Erzeuger ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 26. Oktober 2006, Kibler, C-275/05, Slg. 2006, I-10569, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-173/02

    Spanien / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-278/06
    8 Buchst. b und e der Verordnung Nr. 3950/92 ermächtigt die Mitgliedstaaten zwar, eine oder mehrere der dort aufgeführten Maßnahmen einzeln oder zusammen zu erlassen, ermächtigt sie aber nicht, neue Arten von Maßnahmen in diesem Bereich vorzusehen (Urteil vom 14. Oktober 2004, Spanien/Kommission, C-173/02, Slg. 2004, I-9735, Randnr. 26).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-278/06
    Ferner würden nach dieser Auslegung die Referenzmengen zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch verwendet, so dass ein Erzeuger aus ihnen nicht unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile ziehen könne (Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 30, und Thomsen, Randnr. 39, sowie im gleichen Sinne Urteil vom 13. April 2000, Karlsson u. a., C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 57).
  • BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07

    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger;

    Mit Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06 - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass bei der Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt und sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.

    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06 - auf die Vorlage des Senats entschieden, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 sei dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch wenn dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.

    Die Weiterübertragung an einen Erzeuger erfolgt daher "in kürzester Frist", wenn der Verpächter die Referenzmenge zum nächsten hierfür vorgesehenen Zeitpunkt der staatlichen Verkaufsstelle andient, damit diese sie binnen kürzester Frist an einen Erzeuger verkaufen kann (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 a.a.O. ; vgl. schon Europäische Kommission, AUR 2003, S. 78).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

    32, 39; vom 26. Oktober 2006 - C-275/05 [Kibler] -, Slg. 2006, I-10569, Rn. 21; vom 7. Juni 2007 - C-278/06 [Otten] -, Slg. 2007, I-4513).

    Ein Durchgangserwerb von Referenzmengen durch den Verpächter kann aber aus Sicht des Gemeinschaftsrechts nur angenommen werden, sofern er erforderlich und von möglichst kurzer Dauer ist (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2002, a.a.O., Rn. 43; vom 7. Juni 2007, a.a.O., Rn. 28; vgl. auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 32.05 -, Buchholz 451.514 ZAV Nr. 3 = RdL 2006, 246 = AUR 2006, 366 = NL-BzAR 2006, 424: "von kürzester Dauer").

    Denn es verstößt gegen den allgemeinen Sinn und Zweck der Gemeinschaftsregelung über die Zusatzabgabe für Milch sowie gegen den Grundsatz, dass einem Landwirt, der kein Milcherzeuger ist, keine Referenzmengen zugeteilt werden dürfen, Verpächtern, die nicht Milcherzeuger zu werden beabsichtigen, die Referenzmengen für einen längeren Zeitraum zum Durchgangserwerb zuzuteilen (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2002, a.a.O., Rn. 43; vom 7. Juni 2007, a.a.O., Rn. 29).

    Dies widerspräche dem allgemeinen Sinn und Zweck der Gemeinschaftsregelung über die Zusatzabgabe für Milch sowie dem Grundsatz, Verpächtern, die nicht Milcherzeuger zu werden beabsichtigen, die Referenzmengen nicht für einen längeren Zeitraum zum Durchgangserwerb zuzuteilen (vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2002, a.a.O., Rn. 43; vom 7. Juni 2007, a.a.O., Rn. 29).

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 195/06

    Zulässigkeit der Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen

    Die Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines Pachtverhältnisses, das vor dem 1. April 2004 geschlossen worden ist, ist auch dann möglich, wenn er selbst zwar kein Milcherzeuger ist, aber die Milchreferenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH Urteil vom 7. Juni 2007 Otten C-278/06 Slg. 2007, I-4513 und Aufgabe von Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01 - Rdl. 2005, 82).

    Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Mai 2006 - 3 C 32/05 - RdL 2006, 246) entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 dahin auszulegen ist, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sie aber in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle (Milchbörse) an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt (EuGH Urteil vom 7. Juni 2007, 0tten, C - 278/06, Slg. 2007, I-4513).

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06), mit dem der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2006 (3 C 32/05, RdL 2006, S. 246 ff.) antwortete, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 dahingehend auszulegen sei, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverträge Referenzmengen auch an Verpächter zurückfallen könnten, die nicht Erzeuger seien oder zu werden beabsichtigten, die aber die Referenzmenge in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten übertrügen, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitze.
  • BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 12.07

    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger;

    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof entschieden, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 sei dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, auch wenn dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt (Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06, Otten -).

    Die Weiterübertragung an einen Erzeuger erfolgt daher "in kürzester Frist", wenn der Verpächter die Referenzmenge zum nächsten hierfür vorgesehenen Zeitpunkt der staatlichen Verkaufsstelle andient, damit diese sie binnen kürzester Frist an einen Erzeuger verkaufen kann (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 a.a.O. ; vgl. schon Europäische Kommission, AUR 2003, S. 78).

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19

    Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG

    Die in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommenen weiteren Urteile des Europäischen Gerichtshofs tragen zu den hier maßgeblichen Fragen nichts weiter aus (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - C-401/99 [ECLI:EU:C:2002:387], Thomsen - Rn. 33 und vom 7. Juni 2007 - C-278/06 [ECLI:EU:C:2007:330], Otten - Rn. 26 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 10 LA 73/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine

    Im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts hat es auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 (C-278/06 - Otten -, NVwZ 2007, 520) herangezogen.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04

    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v, 7. Juni 2007 - C 278/06 -, juris) ist Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/92 dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt und sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.
  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11

    Landpacht zur Milcherzeugung: Bereicherungsanspruch des nichterzeugenden

    Ein kurzfristiger Zwischenerwerb bis zur Veräußerung über die Verkaufsstelle in dem Verfahren nach §§ 8 bis 11 ZAV (jetzt MilchAbGV) widerspricht nicht dem Hauptziel des Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1950/92 in der Fassung durch die Verordnung (EG) Nr. 1256/99 zu verhindern, dass Referenzmengen solchen Personen zugeteilt werden, die daraus einen rein finanziellen Vorteil ziehen möchten (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-278/06, Slg. 2007, I-4513, Rn. 38, 39 - Otten, NVwZ-RR 2007, 520, 521).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch

    Zur Verordnung Nr. 3950/92 vgl. Urteile vom 20. Juni 2002, Thomsen (C-401/99, Slg. 2002, I-5775) und Mulligan u. a. (C-313/99, Slg. 2002, I-5719), sowie vom 25. März 2004, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a. (C-480/00 bis C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, Slg. 2004, I-2943), und vom 7. Juni 2007, Otten (C-278/06, Slg. 2007, I-4513).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 12 A 2832/17
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 226/06

    Übertragbarkeit von sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2010 - C-434/08

    Harms - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht;

  • VG Hannover, 26.09.2012 - 11 A 3562/10

    Flächenakzessorietät; Fortzsetzung; Kündigung; Milchbörse; Milcherzeuger;

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