Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.1997 - C-279/94   

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https://dejure.org/1997,379
EuGH, 16.09.1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,379)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,379)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflicht zur vorherigen Mitteilung aufgrund der Richtlinie 83/189/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Aufforderung zur Äusserung - Abgrenzung des Streitgegenstands - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Detaillierte Darlegung der Beschwerdepunkte

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Italien wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 83/189/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; Pflicht zur vorherigen Mitteilung; Normen für die Beendigung der Verwendung von Asbest

  • Judicialis

    Richtlinie 83/189/EWG Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 83/189/EWG Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Aufforderung zur Äusserung - Abgrenzung des Streitgegenstands - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Detaillierte Darlegung der Beschwerdepunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Erlaß des Gesetzes Nr. 257 vom 27. März 1992 über "die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Mahnschreiben somit in der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens den Gegenstand der Streitigkeit umschreiben und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die zur Vorbereitung seiner Verteidigung notwendigen Angaben an die Hand geben (vgl. u. a. Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15).

    Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhoben hat (vgl. Urteil Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 16).

  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
    Zwar wird nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Gegenstand der nach Artikel 169 des Vertrages erhobenen Klage durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 73).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-247/89

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
    Insoweit ist daran zu erinnern, daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muß, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-247/89, Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-210/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 16.09.1997 - C-279/94
    Es ist daran zu erinnern, daß die Kommission, wenn sie vor dem Gerichtshof auf Feststellung klagt, daß ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat, die behauptete Vertragsverletzung beweisen muß (Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-210/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-6735, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Insoweit ist zu betonen, dass, wie vom Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge ausgeführt, Art. 8 Abs. 1 der genannten Richtlinie zwar verlangt, dass der Kommission ein Gesetzesentwurf, der technische Vorschriften enthält, vollständig übermittelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, C-279/94, EU:C:1997:396, Rn. 40 und 41), die Unanwendbarkeit, die sich aus der Missachtung dieser Pflicht ergibt, aber nicht alle Bestimmungen eines solchen Gesetzes erfasst, sondern nur die darin enthaltenen technischen Vorschriften.
  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Im Urteil vom 16. September 1997 - C-279/94 (Slg. 1997, I - 4743) betreffend ein Vertragsverletzungsverfahren entschied der EuGH, dass der Mitgliedstaat durch die bloße Tatsache, dass er der Kommission sämtliche in einer nationalen Regelung enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis bringt, nicht daran gehindert wird, die Bestimmungen, die keine technischen Vorschriften darstellen, unmittelbar, also ohne die Ergebnisse des in der Richtlinie vorgesehenen Untersuchungsverfahrens abzuwarten, in Kraft zu setzen.
  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Zweitens ist zum Vorwurf eines Mangels an Klarheit und Bestimmtheit bei der Festlegung der gegenüber der Italienischen Republik erhobenen Rügen im Vorverfahren daran zu erinnern, dass zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme im Sinne des Art. 226 EG eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass aber an die Genauigkeit des Mahnschreibens keine so strengen Anforderungen wie bei der mit Gründen versehenen Stellungnahme gestellt werden können, da das Mahnschreiben zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Rügen bestehen kann (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1985, Kommission/Italien, 274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21, vom 16. September 1997, Kommission/Italien, C-279/94, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15, und vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 36).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94   

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https://dejure.org/1997,28733
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,28733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,28733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-279/94 (https://dejure.org/1997,28733)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflicht zur vorherigen Mitteilung aufgrund der Richtlinie 83/189/EWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    In seinem Urteil in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien) hat der Gerichtshof es abgelehnt, den Begriff der technischen Vorschrift ähnlich eng auszulegen wie Italien im vorliegenden Rechtsstreit: Da die Beachtung der betreffenden zwingenden technischen Spezifikationen unmittelbare Auswirkungen auf die Vermarktung des Erzeugnisses hatte, wurden die nationalen Bestimmungen als technische Vorschriften angesehen(5).

    Die vier Dekrete, um die es in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien)(13) ging, waren in ihrer Tragweite ähnlich beschränkt.

    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien) ausgeführt hat, "muß die mit Gründen versehene Stellungnahme im Sinne von Artikel 169 des Vertrages eine detaillierte und zusammenhängende Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, daß der betreffende Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem Vertrag obliegende Verpflichtung verstossen hat"(18).

    (5) - Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1996 (Slg. 1996, I-4405, Randnr. 32).

    (15) - Randnr. 15 des Urteils in der Rechtssache C-289/94 (zitiert in Fußnote 5); vgl. auch das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19) und das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn. 11 und 12).

    (16) - Randnr. 16 des Urteils in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (9) - Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (Slg. 1996, I-2201).

    29 und 30 des Urteils in der Rechtssache C-194/94 (zitiert in Fußnote 9), in denen das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-317/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 26) zitiert wird.

  • EuGH, 11.01.1996 - C-273/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (8) - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-273/94 (Kommission/Niederlande, Slg. 1996, I-31, Randnr. 15).

    (24) - "Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EWG-Vertrag ist es Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen ...; sie kann sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen" (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).

  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (24) - "Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EWG-Vertrag ist es Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen ...; sie kann sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen" (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).
  • EuGH, 28.03.1985 - 274/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (15) - Randnr. 15 des Urteils in der Rechtssache C-289/94 (zitiert in Fußnote 5); vgl. auch das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19) und das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn. 11 und 12).
  • EuGH, 23.02.1988 - 353/85

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (17) - Urteil des Gerichtshofes vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.11.1988 - 229/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (15) - Randnr. 15 des Urteils in der Rechtssache C-289/94 (zitiert in Fußnote 5); vgl. auch das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19) und das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn. 11 und 12).
  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (20) - "Der ordnungsgemässe Ablauf des vorprozessualen Verfahrens stellt eine durch den Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie ... dafür dar, daß sichergestellt ist, daß das eventuelle streitige Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat" (Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnrn. 17 und 18).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-317/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    29 und 30 des Urteils in der Rechtssache C-194/94 (zitiert in Fußnote 9), in denen das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-317/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 26) zitiert wird.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-139/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
    (11) - Urteil des Gerichtshofes vom 2. August 1993 (Slg. 1993, I-4707).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-13/96

    Bic Benelux / Belgischer Staat

  • EuGH, 20.06.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 20.06.1996 - C-14/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-23/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-332/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-464/93

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-11/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-24/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-462/93

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-9/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

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