Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.2018 - C-28/17, NN A/S   

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https://dejure.org/2018,18221
EuGH, 04.07.2018 - C-28/17, NN A/S (https://dejure.org/2018,18221)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - C-28/17, NN A/S (https://dejure.org/2018,18221)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - C-28/17, NN A/S (https://dejure.org/2018,18221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    NN

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer - Nationale steuerliche Regelung, die die Übertragung der von einer im nationalen Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft erlittenen Verluste auf ...

  • Betriebs-Berater

    Übertragung von (definitiven) Betriebsstättenverlusten auf gebietsansässige Konzerngesellschaft - Niederlassungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer - Nationale steuerliche Regelung, die die Übertragung der von einer im nationalen Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft erlittenen Verluste auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 49
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer - Nationale steuerliche Regelung, die die Übertragung der von einer im nationalen Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft erlittenen Verluste auf ...

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung von (definitiven) Betriebsstättenverlusten auf gebietsansässige Konzerngesellschaft - Niederlassungsfreiheit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Abzug der Verluste der gebietsansässigen Betriebsstätte einer gebietsfremden Tochtergesellschaft bei gebietsansässigen Gesellschaften eines Konzerns ("NN")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    NN

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer - Nationale steuerliche Regelung, die die Übertragung der von einer im nationalen Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft erlittenen Verluste auf ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übertragung von (definitiven) Betriebsstättenverlusten auf gebietsansässige Konzerngesellschaft - Niederlassungsfreiheit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Finale Betriebsstättenverluste und Verlustverrechnung im Konzern

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    NN

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 49
    Dänemark, Verlustverrechnung, Betriebsstätte, Zweigniederlassung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Aufteilung; Betriebsstätte; doppelte Verlustberücksichtigung; Gesellschaft; Gewinn; Niederlassungsrecht; Verlustverrechnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Körperschaftsteuer - Nationale steuerliche Regelung, die die Übertragung der von einer im nationalen Hoheitsgebiet gelegenen Betriebsstätte einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft erlittenen Verluste auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2070
  • EuZW 2018, 832
  • NZG 2018, 917
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Welche Faktoren sind bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob für gebietsansässige Gesellschaften in einer Situation wie der vorliegenden im Hinblick auf die Verlustverrechnung eine Voraussetzung gilt, bei der es sich um eine der für Zweigniederlassungen gebietsfremder Gesellschaften geltenden Voraussetzung "entsprechende Voraussetzung" im Sinne von Rn. 20 des Urteils vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), handelt?.

    Wenn man davon ausgeht, dass die dänischen Steuerregelungen keine ungleiche Behandlung vorsehen, wie sie im Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), in Rede stand, stellt dann ein Verrechnungsverbot wie das beschriebene - in einem Fall, in dem auch der Gewinn der Betriebsstätte der gebietsfremden Gesellschaft der Besteuerungshoheit des Aufnahmestaats unterliegt - für sich genommen eine Beschränkung des Niederlassungsrechts nach Art. 49 AEUV dar, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein muss?.

    Der dänischen Regierung zufolge ist diese Frage, wie sich im Umkehrschluss aus dem Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), ergebe, zu verneinen.

    Folglich schaffe das nationale Recht zwischen gebietsansässiger Betriebsstätte und Tochtergesellschaft keine Ungleichbehandlung von der Art, die der Gerichtshof im Urteil vom 6. September 2012, Philips Electronics UK (C-18/11, EU:C:2012:532), als mit der Niederlassungsfreiheit unvereinbar erachtet habe.

  • EuGH, 12.06.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28, vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53, sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32).

    Der Gerichtshof hat zu Maßnahmen eines Mitgliedstaats, die der Vermeidung oder Abschwächung der Doppelbesteuerung der Gewinne einer gebietsansässigen Gesellschaft dienen, entschieden, dass sich Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht in einer Situation befinden, die mit der Situation von Gesellschaften mit einer gebietsansässigen Betriebsstätte vergleichbar wäre (Urteil vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 37).

    Die steuerliche Leistungsfähigkeit der beiden Konzerne wird somit durch die Verluste ihrer gebietsansässigen Betriebsstätte in gleicher Weise beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 38).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Eine Regelung eines Mitgliedstaats stellt ein Hindernis für die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften dar, wenn sich daraus eine ungleiche Behandlung zum Nachteil der Gesellschaften, die von dieser Freiheit Gebrauch machen, ergibt, wenn die ungleiche Behandlung Situationen betrifft, die objektiv miteinander vergleichbar sind, und wenn sie nicht durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt oder im Hinblick auf das entsprechende Ziel nicht verhältnismäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28, vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53, sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-39/13

    SCA Group Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Steuerliche

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28, vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53, sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-41/13

    MSA International Holdings und MSA Nederland

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28, vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53, sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32).
  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a., C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28, vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53, sowie vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Gefahr einer doppelten Berücksichtigung der Verluste verhindern können müssen (Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 47, sowie vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 35).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus EuGH, 04.07.2018 - C-28/17
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Gefahr einer doppelten Berücksichtigung der Verluste verhindern können müssen (Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 47, sowie vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    17 Urteile vom 4. Juli 2018, NN (C-28/17, EU:C:2018:526, Rn. 17), vom 1. April 2014, Felixstowe Dock and Railway Company u. a. (C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 17), und vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 41).

    60 Vgl. zuletzt Urteil vom 4. Juli 2018, NN (C-28/17, EU:C:2018:526, Rn. 31 bis 38) sowie die umfangreichen Nachweise aus der Rechtsprechung in Rn. 31 dieses Urteils).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1476/19

    (Parallelentscheidung zu

    So hat der EuGH mit Urteil vom 04. Juli 2018 C-28/17 "NN", Rn. 48 ff, juris zu der die Einkünfteebene betreffenden Frage nach der Möglichkeit eines doppelten Verlustabzuges in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 21. Februar 2018 zu diesem Verfahren die Eröffnung der Möglichkeit einer zweimaligen Betriebsausgaben- oder Verlustnutzung bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt als einen ungerechtfertigten Vorteil der grenzüberschreitenden Situation gegenüber einer vergleichbaren innerstaatlichen Situation, in der ein doppelter Abzug nicht möglich wäre, angesehen und eine auf die Verhinderung eines solchen gerichtete nationale gesetzliche Regelung gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daraufhin überprüft, ob diese dem betroffenen Steuerpflichtigen "jede tatsächliche Möglichkeit" nimmt, den Verlust in Abzug zu bringen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1904/19

    Steuerliche Berücksichtigung ausländischer (luxemburgischer)

    So hat der EuGH mit Urteil vom 04. Juli 2018 C-28/17 "NN", Rn. 48 ff, juris zu der die Einkünfteebene betreffenden Frage nach der Möglichkeit eines doppelten Verlustabzugs in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 21. Februar 2018 zu diesem Verfahren die Eröffnung der Möglichkeit einer zweimaligen Betriebsausgaben- oder Verlustnutzung bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt als einen ungerechtfertigten Vorteil der grenzüberschreitenden Situation gegenüber einer vergleichbaren innerstaatlichen Situation, in der ein doppelter Abzug nicht möglich wäre, angesehen und eine auf die Verhinderung eines solchen gerichtete nationale gesetzliche Regelung gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daraufhin überprüft, ob diese dem betroffenen Steuerpflichtigen "jede tatsächliche Möglichkeit" nimmt, den Verlust in Abzug zu bringen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1479/19

    (Parallelentscheidung zu

    So hat der EuGH mit Urteil vom 04. Juli 2018 C-28/17 "NN", Rn. 48 ff, juris zu der die Einkünfteebene betreffenden Frage nach der Möglichkeit eines doppelten Verlustabzuges in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 21. Februar 2018 zu diesem Verfahren die Eröffnung der Möglichkeit einer zweimaligen Betriebsausgaben- oder Verlustnutzung bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt als einen ungerechtfertigten Vorteil der grenzüberschreitenden Situation gegenüber einer vergleichbaren innerstaatlichen Situation, in der ein doppelter Abzug nicht möglich wäre, angesehen und eine auf die Verhinderung eines solchen gerichtete nationale gesetzliche Regelung gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daraufhin überprüft, ob diese dem betroffenen Steuerpflichtigen "jede tatsächliche Möglichkeit" nimmt, den Verlust in Abzug zu bringen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22

    Nord Vest Pro Sani Pro - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

    18 Urteile vom 4. Juli 2018, NN (C-28/17, EU:C:2018:526, Rn. 31), vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock (C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 32), vom 22. Juni 2017, Bechtel (C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 53), vom 12. Juni 2014, SCA Group Holding u. a. (C-39/13 bis C-41/13, EU:C:2014:1758, Rn. 28), und vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1478/19

    (Parallelentscheidung zu

    So hat der EuGH mit Urteil vom 04. Juli 2018 C-28/17 "NN", Rn. 48 ff, juris zu der die Einkünfteebene betreffenden Frage nach der Möglichkeit eines doppelten Verlustabzuges in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 21. Februar 2018 zu diesem Verfahren die Eröffnung der Möglichkeit einer zweimaligen Betriebsausgaben- oder Verlustnutzung bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt als einen ungerechtfertigten Vorteil der grenzüberschreitenden Situation gegenüber einer vergleichbaren innerstaatlichen Situation, in der ein doppelter Abzug nicht möglich wäre, angesehen und eine auf die Verhinderung eines solchen gerichtete nationale gesetzliche Regelung gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daraufhin überprüft, ob diese dem betroffenen Steuerpflichtigen "jede tatsächliche Möglichkeit" nimmt, den Verlust in Abzug zu bringen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    9 Urteile vom 4. Juli 2018, NN (C-28/17, EU:C:2018:526, Rn. 17), vom 1. April 2014, Felixstowe Dock and Railway Company u. a. (C-80/12, EU:C:2014:200, Rn. 17), und vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-480/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-342/20

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    NN

    Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung, die das Recht einer zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft auf Abzug von Verlusten, die von einer Betriebsstätte, die einer gebietsfremden Gesellschaft desselben Konzerns ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung, die das Recht einer zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft auf Abzug von Verlusten, die von einer Betriebsstätte, die einer gebietsfremden Gesellschaft desselben Konzerns ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    So wurde im Urteil Marks & Spencer nach der Erklärung, "dass die Mitgliedstaaten dies verhindern können müssen", anerkannt, dass das Risiko einer doppelten Verlustberücksichtigung nicht immer mit dem Rechtfertigungsgrund der Bekämpfung der Steuerhinterziehung einhergeht(34).

    4 Urteil vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, EU:C:2005:763).

    8 In diesem Sinne werden die Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 43 und 51), vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 41), und vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 51), zitiert.

    22 Urteil vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 35).

    34 Urteil vom 13. Dezember 2005 (C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 47 bis 50).

    36 Urteil vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 35).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    6 Urteil vom 25. Februar 2010 (C-337/08, EU:C:2010:89).

    19 Urteil vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22).

    21 Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 20), und vom 2. September 2015, Groupe Steria (C-386/14, EU:C:2015:524, Rn. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    2 Beim Gerichtshof anhängige Rechtssache C-650/16, in der am 17. Januar 2018 (EU:C:2018:15) meine Schlussanträge vorgetragen wurden.

    16 Rechtssache C-650/16, EU:C:2018:15.

  • EuGH, 02.09.2015 - C-386/14

    Die unterschiedliche Besteuerung von Dividendeneinkünften der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    21 Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding (C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 20), und vom 2. September 2015, Groupe Steria (C-386/14, EU:C:2015:524, Rn. 21).
  • EuGH, 13.07.2016 - C-18/15

    Brisal und KBC Finance Ireland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    33 Urteil vom 13. Juli 2016 (C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 38).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly (C-336/96, EU:C:1998:221, Rn. 31), und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden (C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 48).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly (C-336/96, EU:C:1998:221, Rn. 31), und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden (C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-398/16

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer Niederlassungsfreiheit Abzug

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    5 Beim Gerichtshof anhängige verbundene Rechtssachen C-398/16 und C-399/16, in denen ich meine Schlussanträge am 25. Oktober 2017 vorgetragen habe (EU:C:2017:807).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    7 Urteil vom 6. September 2012, C-18/11, EU:C:2012:532 (im Folgenden: Urteil Philips Electronics).
  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17
    8 In diesem Sinne werden die Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer (C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 43 und 51), vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 41), und vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, EU:C:2007:439, Rn. 51), zitiert.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

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