Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.1997 - C-28/95   

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https://dejure.org/1997,78
EuGH, 17.07.1997 - C-28/95 (https://dejure.org/1997,78)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-28/95 (https://dejure.org/1997,78)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-28/95 (https://dejure.org/1997,78)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 177 - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen - Umsetzung - Richtlinie 90/434/EWG - Begriff der Fusion durch Austausch von Anteilen - Steuermißbrauch oder -umgehung

  • Europäischer Gerichtshof

    Leur-Bloem

  • EU-Kommission PDF

    Leur-Bloem / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Amsterdam 2

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Auslegungsersuchen aufgrund der Anwendbarkeit der in nationales Recht umgesetzten Bestimmungen einer Richtlinie auf rein innerstaatliche Sachverhalte, die sich aus einer Anpassung der Behandlung ...

  • EU-Kommission

    Leur-Bloem / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Amsterdam 2

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichtshofes ; Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen Umsetzung ; Begriff der Fusion durch Austausch von Anteilen ; Steuermissbrauch oder -umgehung; Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fusion durch Anteilstausch: Steuermißbrauch oder -umgehung

  • Judicialis

    Richtlinie 90/434/EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 177 - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Nationale Rechtsvorschriften, die Gemeinschaftsvorschriften übernehmen - Umsetzung - Richtlinie 90/434/EWG - Begriff der Fusion durch Austausch von Anteilen - Steuermißbrauch oder -umgehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 434/90 Art 2, Richtlinie 90/434/EWG Art 2, EWGRL 434/90 Art 11, Richtlinie 90/434/EWG Art 11
    Anteilstausch; Nationales Durchführungsgesetz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam - Auslegung von Artikel 177 EG-Vertrag - Anwendung einer Bestimmung einer Gemeinschaftsrichtlinie aufgrund des nationalen Durchführungsgesetzes, die der Regelung der Richtlinie solche Fälle unterwirft, die in dieser ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 658
  • BB 1997, 787
  • DB 1997, 1851
  • DB 1997, 2250
 
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Wird zitiert von ... (165)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-504/16

    Deister Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

    Die Mitgliedstaaten können die ihnen in diesem Artikel eingeräumte Möglichkeit nämlich jedenfalls nur unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wahrnehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, EU:C:1997:369, Rn. 38 und 43).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Es führt jedoch an, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, und vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303) die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, ob sie in einem rein innerstaatlichen oder einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kämen, einheitlich ausgelegt werden müssten, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern.

    Der Gerichtshof hat bereits seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Vorschriften des Unionsrechts in Fällen betrafen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zwar nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fiel, aber die genannten Vorschriften durch das nationale Recht für anwendbar erklärt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Leur-Bloem, Randnrn. 26 und 27).

    Für die Berücksichtigung der Grenzen, die der nationale Gesetzgeber der Anwendung des Unionsrechts auf rein innerstaatliche Sachverhalte setzen wollte, gilt nämlich das nationale Recht, so dass dafür ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind (vgl. Urteil Leur-Bloem, Randnr. 33).

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18

    Berufen eines Unternehmers auf seine Unternehmerfreiheit zur Rechtfertigung einer

    Zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung bedarf es daher grundsätzlich auch dann einer Vorlage an den Gerichtshof, wenn zwar der konkrete Sachverhalt nicht von unionsrechtlichen Vorgaben erfasst wird, jedoch die Auslegung eines Begriffs klärungsbedürftig ist, der auf einer Richtlinienumsetzung beruht und gleichermaßen auch für unionsrechtlich erfasste Sachverhalte gilt (vgl. hierzu EuGH, Slg. 1997, I-4161 Rn. 34; EuGH, Urteil vom 8. November 2012 - C-271/11, juris Rn. 34; Calliess/Ruffert/Wegener, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 267 AEUV Rn. 5; Karpenstein in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Oktober 2019, Art. 267 AEUV Rn. 21; Streinz/Ehricke, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 267 AEUV Rn. 19).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1996 - C-28/95   

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https://dejure.org/1996,24693
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1996 - C-28/95 (https://dejure.org/1996,24693)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1996 - C-28/95 (https://dejure.org/1996,24693)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1996 - C-28/95 (https://dejure.org/1996,24693)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A. Leur-Bloem gegen Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen Amsterdam 2.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96

    Corsica Ferries France

    (24) - Vgl. seine verbundenen Schlussanträge vom 17. September 1996 in den Rechtssachen C-28/95, Leur Blöm, und C-130/95, Giloy; der Gerichtshof hat am 17. Juli 1997 zwei getrennte Urteile erlassen (Slg. 1997, I-4161 und I-4291).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-122/96

    Stephen Austin Saldanha und MTS Securities Corporation gegen Hiross Holding AG. -

    Vgl. ferner Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 17. September 1996 in den Rechtssachen C-28/95, Leur-Blöm, und C-130/95, Giloy, die noch anhängig sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-321/94

    Strafverfahren gegen Jacques Pistre (C-321/94), Michèle Barthes (C-322/94), Yves

    (35) - Schlussanträge vom 17. September 1996 in den Rechtssachen C-28/95 (Leur-Blöm/Inspecteur der Belastungsdienst/Ondemingen Amsterdam 2) und C-130/95 (Giloy/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1996 - C-177/95

    Ebony Maritime SA und Loten Navigation Co. Ltd gegen Prefetto della Provincia di

    (11) - Vgl. meine Schlussanträge vom 17. September 1996 in den Rechtssachen C-28/95 (Leur-Blum) und C-130/95 (Giloy), Slg. 1997, I-0000.
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