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Rechtsprechung
   EuGH, 14.10.2010 - C-280/08 P   

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https://dejure.org/2010,442
EuGH, 14.10.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb; Markt für Telekommunikationsdienste; Preisgestaltung für Endkunden; Eigene Verantwortlichkeit des Telekommunikationsdienstleisters bei Verbleiben eines Handlungsspielraums trotz Einflussnahme durch eine Regulierungsbehörde; Berechnung der Margenbeschneidung; ...

  • kanzlei.biz

    Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

  • Betriebs-Berater

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 82
    Wettbewerb; Markt für Telekommunikationsdienste; Preisgestaltung für Endkunden; Eigene Verantwortlichkeit des Telekommunikationsdienstleisters bei Verbleiben eines Handlungsspielraums trotz Einflussnahme durch eine Regulierungsbehörde; Berechnung der Margenbeschneidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen Missbrauchs ihrer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefoniedienste in Deutschland verhängte Geldbuße von 12,6 Mio. Euro

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für Telekommunikationsdienste - Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers - Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste - Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste - ...

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Magenta Squeeze! Kommissions- und Gerichtsentscheidung wegen Dt. Telekom-Margin-Squeeze bestätigt

  • heise.de (Pressemeldung, 14.10.2010)

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Telekom mißbrauchte ihre Marktstellung in der Festnetztelefonie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Millionenbußgeld gegen Telekom bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldbuße iHv. 12,6 Mio. EUR gegen DTAG wegen Marktmissbrauch bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldbuße gegen Deutsche Telekom wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung gerechtfertigt - Margenbeschneidung behindert grundsätzlich die Entwicklung des Wettbewerbs

Besprechungen u.ä. (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation und -anmerkung)

    Magenta Squeeze! Kommissions- und Gerichtsentscheidung wegen Dt. Telekom-Margin-Squeeze bestätigt

  • lehofer.at (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Margin Squeeze und (k)ein Ende: Fall Deutsche Telekom

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Deutschen Telekom AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 10. April 2008 in der Rechtssache T-271/03, Deutsche Telekom gegen Kommission, eingelegt am 26. Juni 2008

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 10. April 2008 in der Rechtssache T-271/03, Deutsche Telekom/Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/707/EG der Kommission vom 21. Mai 2003 in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 405
  • EuZW 2011, 200 (Ls.)
  • BB 2010, 2641
  • K&R 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Beschränkt sich also ein nationales Gesetz darauf, selbständige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen zu veranlassen oder zu erleichtern, bleiben diese nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs den Art. 81 EG und 82 EG unterworfen (Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 36 bis 73, sowie CIF, Randnr. 56).

    Zudem kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie das Gericht in Randnr. 311 des angefochtenen Urteil dargelegt hat, das Verhalten des betroffenen Unternehmens bei der Bemessung der Sanktion im Licht des mildernden Umstands beurteilt werden, den der nationale rechtliche Rahmen bildet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 620, sowie CIF, Randnr. 57).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Die Möglichkeit, eine bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweise vom Anwendungsbereich der Art. 81 EG und 82 EG deswegen auszuschließen, weil sie den betreffenden Unternehmen durch bestehende nationale Rechtsvorschriften vorgeschrieben wurde oder weil diese jegliches Wettbewerbsverhalten von ihrer Seite ausschlossen, ist somit vom Gerichtshof nur eingeschränkt anerkannt worden (Urteile vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 19, vom 10. Dezember 1985, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Slg. 1985, 3831, Randnrn. 27 bis 29, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnr. 67).

    Beschränkt sich also ein nationales Gesetz darauf, selbständige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen zu veranlassen oder zu erleichtern, bleiben diese nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs den Art. 81 EG und 82 EG unterworfen (Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 36 bis 73, sowie CIF, Randnr. 56).

  • EuGH, 20.10.2005 - C-327/03

    ISIS Multimedia Net - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Drittens ist, soweit die vorliegende Rüge gegen die Feststellungen des Gerichts zur Chancengleichheit gerichtet ist, daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein System nicht verfälschten Wettbewerbs nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 25, vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 83, vom 20. Oktober 2005, 1SIS Multimedia Net und Firma O2, C-327/03 und C-328/03, Slg. 2005, I-8877, Randnr. 39, sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 51).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Insoweit ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung in Bezug auf die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union, dass diese anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln ist, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241, Dalmine/Kommission, Randnr. 129, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2005, I 5425, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 54).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Im Übrigen ist zu beachten, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts ausreicht, eine Rechtsfrage ist, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 90).
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellen nämlich Verdrängungspraktiken marktbeherrschender Unternehmen wie die hier in Rede stehende besonders schwere Verstöße dar (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnr. 51, sowie AKZO/Kommission, Randnr. 162).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 82 EG ist somit die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (vgl. Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 38, und vom 2. April 2009, France Télécom/Kommission, C-202/07 P, Slg. I-2369, Randnr. 103).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Zu den Faktoren, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlungen berücksichtigt werden können, gehören das Verhalten des betroffenen Unternehmens, die Rolle, die es bei der Einführung der in Rede stehenden Praxis gespielt hat, der Gewinn, den es aus ihr ziehen konnte, seine Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Union bedeuten (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, sowie Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Was als Erstes die Rügen bezüglich der Stichhaltigkeit der Erwägungen des Gerichts angeht, hat der Gerichtshof zur Frage, ob die Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sind, so dass sie gemäß Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 17 mit einer Geldbuße geahndet werden können, entschieden, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn sich das betroffene Unternehmen über die Wettbewerbswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein kann, gleichviel, ob ihm dabei bewusst ist, dass es gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags verstößt (Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45, sowie Nederlandsche Banden Industrie Michelin/Kommission, Randnr. 107).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt ein marktbeherrschendes Unternehmen nämlich eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteil vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 57).
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

  • EuGH, 04.10.2007 - C-311/05

    Naipes Heraclio Fournier / HABM

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON FRANCE TÉLÉCOM BETREFFEND DEN

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.10.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Zum ersten Aspekt verweist Google u. a. auf die Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91), vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission (C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 70), und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 177), um darzulegen, dass der Gerichtshof bei marktbeherrschenden Unternehmen zwischen wettbewerbsschädigenden Praktiken und wettbewerbsfördernden Praktiken im Rahmen des "normalen" oder des "leistungsbezogenen" Wettbewerbs unterscheide.

    Dabei ist es unerheblich, ob ein Rechtsakt einen solchen diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Suchergebnissen allgemein vorschreibt oder nicht, weil nach der Rechtsprechung ein System nicht verfälschten Wettbewerbs nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 230 und die dort angeführte Rechtsprechung), was auf die Möglichkeit hinweist, bestimmte Ungleichbehandlungen als Verstoß gegen Art. 102 AEUV anzusehen, wenn es um Begünstigungspraktiken marktbeherrschender Betreiber im Internetsektor geht.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die aufgrund dieser Bestimmung verbotene missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff, der insbesondere Verhaltensweisen eines beherrschenden Unternehmens erfasst, die auf einem Markt, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des betreffenden Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des dort noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Bezug auf Verdrängungspraktiken wurde daraus abgeleitet, dass ein Verhalten nur dann als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingestuft werden kann, wenn eine wettbewerbswidrige oder zumindest potenziell wettbewerbswidrige Auswirkung nachgewiesen wird, wobei eine Einstufung als missbräuchliche Verdrängungspraxis nicht in Betracht kommt, wenn sich das Verhalten in keiner Weise auf die Wettbewerbssituation der Wettbewerber auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 250 bis 254, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 61 bis 66, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 68).

    Wie oben in den Rn. 437 und 438 ausgeführt, gehören zu den nach Art. 102 AEUV verbotenen Missbräuchen einer beherrschenden Stellung insbesondere Verhaltensweisen, die die Aufrechterhaltung des auf einem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung behindern, und sei es auch nur potenziell (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und 250 bis 254 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung kann u. a. in einem Verhalten bestehen, das die Aufrechterhaltung des bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Unternehmen abweichen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist die Schwere einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu beurteilen, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 273, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 107; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 198).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    15 und 16, und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Als Zweites beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, Slg. 2010, I-9555, im Folgenden: Urteil Deutsche Telekom des Gerichtshofs, Rn. 175), sowie die Urteile TeliaSonera (oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 28) und Post Danmark (oben in Rn. 94 angeführt, Rn. 26).
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Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07   

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https://dejure.org/2009,1755
EuGH, 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis C-280/07, C-278/07, C-279/07, C-280/07 (https://dejure.org/2009,1755)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ze Fu Fleischhandel

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vion Trading

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission PDF

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • EU-Kommission

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-Kühl- und Zerlegebetrieb ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 2988/95 bezüglich der Rückforderung einer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangten Ausfuhrerstattung - [Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Verjährungsregelung, die Teil des allgemeinen bürgerlichen Rechts eines Mitgliedstaats ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - Bestimmung der Verjährungsfrist - Unregelmäßigkeiten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 ...

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Dialog zwischen beredt Schweigenden - Wer keine zweite Meinung hören will, muß fühlen

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Ze Fu Fleischhandel GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Vion Trading GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 13. Juni 2007 - Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.07.2007 - C-280/07

    Ze Fu Fleischhandel - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    In den verbundenen Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07.

    Ze Fu Fleischhandel GmbH (C-280/07).

    Das Hauptzollamt forderte daher mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) die Ausfuhrerstattung zurück.

    Insbesondere aufgrund der Feststellung, dass die beanstandeten Unregelmäßigkeiten aus der Zeit vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 stammten, hat der Bundesfinanzhof beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende, in den drei Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07 gleichlautend formulierte Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. Juli 2007 sind die Rechtssachen C-278/07, C-279/07 und C-280/07 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Den Vorlageentscheidungen ist zu entnehmen, dass die zuständigen nationalen Behörden in den Ausgangsverfahren die in Rede stehende Rückforderung der Ausfuhrerstattung mit Bescheiden vom 23. September 1999 (Rechtssache C-278/07) und vom 13. Oktober 1999 (Rechtssachen C-279/07 und C-280/07) geltend gemacht haben.

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 mit dieser eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht" eingeführt wird, um, wie sich aus dem dritten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der europäischen Gemeinschaften zu bekämpfen" (Urteil vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 31).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (Urteil Handlbauer, Randnr. 32).

    Daraus ergibt sich entgegen der Auffassung der französischen Regierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnrn.

    Allerdings geht es in dieser Bestimmung um sektorbezogene Regelungen auf Gemeinschaftsebene, wie der fünfte Erwägungsgrund dieser Verordnung bestätigt, und nicht um solche auf nationaler Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteil Handlbauer, Randnr. 28).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 mussten die nationalen Gerichte daher Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen; demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Verwirklichung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (Urteil vom 19. September 2002, Huber, C-336/00, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    Der Gerichtshof hat vielmehr im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorabentscheidungsfragen einfügen, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
    34 und 35, sowie vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.09.2014 - C-341/13

    Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 eine "Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das [Unionsrecht]" einführt, um, wie sich aus der dritten Begründungserwägung dieser Verordnung ergibt, "in allen Bereichen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der [Union] zu bekämpfen" (Urteile Handlbauer, C-278/02, EU:C:2004:388, Rn. 31, und Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 20).

    3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 setzt für die Verfolgung eine Verjährungsfrist fest, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der betreffende Tatbestand gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine [Unions]bestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der [Union] ... bewirkt hat bzw. haben würde" (Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 32, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 21).

    Daraus ergibt sich, dass Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 sowohl für die Unregelmäßigkeiten gilt, die zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Handlbauer, EU:C:2004:388, Rn. 33 und 34, sowie Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 hatte der Unionsgesetzgeber keine Verjährungsvorschrift für die Wiedereinziehung von Vorteilen vorgesehen, die Wirtschaftsteilnehmer rechtswidrig infolge einer Handlung oder Unterlassung erlangt haben, die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union oder die Haushalte, die von der Union verwaltet werden, bewirkt hat bzw. haben würde (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 25).

    Demzufolge durften die im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten nicht darauf hinauslaufen, die Wiedereinziehung der zu Unrecht gewährten Beihilfen praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, und das nationale Recht musste ohne Diskriminierung im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, angewandt werden (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 26).

    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber eine allgemeine Verjährungsregelung für diesen Bereich einführen, in der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 27).

    So hat der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 unbeschadet ihres Art. 3 Abs. 3 eine allgemeine Verjährungsregelung normiert, mit der er den Zeitraum, in dem die Behörden der Mitgliedstaaten, wenn sie im Namen oder für Rechnung des Unionshaushalts handeln, solche rechtswidrig erlangten Vorteile zurückfordern müssen oder hätten zurückfordern müssen, bewusst auf vier Jahre verkürzt hat (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 29).

    Was die Schulden betrifft, die unter der Geltung einer nationalen Verjährungsvorschrift entstanden und nach dieser noch nicht verjährt waren, hat das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/85 gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 zur Folge, dass eine solche Schuld grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung der Unregelmäßigkeiten verjährt sein muss (vgl. Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 31).

    Daher ist nach dieser Bestimmung jeder Betrag, den ein Wirtschaftsteilnehmer aufgrund einer Unregelmäßigkeit vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 rechtswidrig erhalten hat, grundsätzlich verjährt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Begehung einer solchen Unregelmäßigkeit eine Unterbrechungshandlung, d. h. gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung eine der betreffenden Person zur Kenntnis gebrachte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde, vorgenommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 32).

    Ist wie im Ausgangsverfahren im Lauf des Jahres 1995 eine Unregelmäßigkeit begangen worden, fällt diese demzufolge unter die allgemeine Verjährungsregelung, die eine Verjährung in vier Jahren vorsieht, und ist deshalb je nach dem genauen Zeitpunkt der Begehung dieser auf das Jahr 1995 zurückgehenden Unregelmäßigkeit im Lauf des Jahres 1999 verjährt, wobei den Mitgliedstaaten jedoch gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 vorbehalten bleibt, längere Verjährungsfristen vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    2 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38.

    19 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 22).

    Diese nationale Rechtsvorschrift kann vor dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden haben (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 42).

    21 - Urteile Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 25, 27 und 29) und Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (C-201/10 und C 202/10, EU:C:2011:282, Rn. 24).

    22 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 34).

    23 - Vorausgesetzt natürlich, dass die vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstandenen Schulden nicht aufgrund von zum Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeiten geltenden nationalen Verjährungsregelungen bereits verjährt sind (Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 30).

    36 - C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 21. Vgl. auch Urteil Corman (C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 38).

    37 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 31).

    38 - Urteil Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, EU:C:2009:38, Rn. 33).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Die Klägerin hat die zu erstattende Leistung aufgrund einer Unregelmäßigkeit erlangt; dabei steht der Anwendung der Verordnung nicht entgegen, dass die Unregelmäßigkeiten vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07, Vosding - EuGHE 2009 I-457 ).

    Die Leistung wurde von der Beklagten auch im Namen oder für Rechnung des Gemeinschaftshaushalts erbracht (vgl. zu dieser Voraussetzung EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - EuGHE 2004 I-6194 und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Diese findet nicht nur Anwendung, wenn die Unregelmäßigkeit Sanktionen nach sich zieht (vgl. Art. 5), sondern auch, wenn sie Anlass für verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung gewährter Beihilfen ist (vgl. Art. 4; EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 a.a.O. und vom 29. Januar 2009 a.a.O. ).

    Die gemeinschaftsrechtliche Regelung versteht sich allerdings nur als Mindestfrist (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

    All dies ergibt sich zweifelsfrei aus der erwähnten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Vosding (Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O.).

    Beides hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009, a.a.O. ).

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 45/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Auf dieses Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH durch Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 534) Folgendes erkannt:.

    Dies ist nach dem Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 zutreffend.

    Zum einen Teil steht ihnen schon das Urteil des EuGH C-278/07 bis C-280/07 entgegen.

    Zu der weiteren, vom FG bejahten Frage, ob allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts unbeschadet des Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 die Anwendung einer Verjährungsregelung, wie sie § 195 BGB in der vorstehend bezeichneten Fassung enthielt (30 Jahre nach Entstehen des Anspruchs), ausschließen, äußert sich das Urteil C-278/07 bis C-280/07 allerdings nicht, obschon die Schlussanträge der Generalanwältin zu der diesbezüglichen, auch in dem Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats VII R 22-24/06 ausdrücklich angesprochenen Frage eingehende und klare Ausführungen enthielten.

    Der erkennende Senat erachtet unter diesen Umständen das Schweigen des Urteils C-278/07 bis C-280/07 als beredt: Hätte der EuGH die Anwendung des § 195 BGB a.F. aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für ausgeschlossen gehalten, so hätte es der vom EuGH in ständiger Rechtsprechung betonten Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Aufgabe der Vorabentscheidung, dem ersuchenden Gericht die für die von ihm zu treffende Endentscheidung erforderlichen und nützlichen Hinweise zu geben, entsprochen, das Petitum der Generalanwältin aufzugreifen und die Unangemessenheit einer 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a.F. in der Vorabentscheidung festzustellen, zumal sich unter dieser Prämisse die Beantwortung der dritten von dem erkennenden Senat in dem Vorabentscheidungsersuchen gestellten Frage erübrigt hätte.

    Dabei kann das Urteil C-278/07 bis C-280/07 nicht dahin verstanden werden, längere nationale Verjährungsfristen könnten sich nur aus Vorschriften des nationalen Rechts ergeben, die eine solche Frist ausdrücklich festlegen.

    Ob der Grundsatz der Rechtssicherheit bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattung nach einer Frist von fast 30 Jahren seit Gewährung derselben verletzt wäre, wie die Generalanwältin in den Schlussanträgen des Vorabentscheidungsverfahrens C-278/07 bis C-280/07 geltend gemacht hat, mag dahinstehen; soweit ersichtlich, ist allerdings zu § 195 BGB a.F. in der jahrzehntelangen Rechtsprechung jedenfalls der deutschen Gerichte und im Rahmen der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift außerhalb ihres ausdrücklich angesprochenen Regelungsbereichs sowie im Schrifttum die bei Annahme einer Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit bestehende Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift nicht geltend gemacht worden.

    Es fehlt deshalb auch in dieser Hinsicht an einem Anlass, den EuGH hierzu gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu befragen, ganz abgesehen davon, dass sich die Antwort auf eine solche Frage umso klarer aus der vom Senat eingeholten Vorabentscheidung C-278/07 bis C-280/07 entnehmen lässt, als der EuGH dort, wie ausgeführt, entgegen den Anträgen der Generalanwältin nicht einmal Anlass gesehen hat, eine 30-jährige Frist zu beanstanden.

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. März 2007 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt, welcher mit Urteil vom 29. Januar 2009 C-278/07 bis C-280/07 Folgendes entschieden hat:.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Mit Urteil vom 29.01.2009 (verbundene Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07) bejahte der Europäische Gerichtshof die beiden ersten Vorlagefragen.

    In seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07, juris) hat der Gerichtshof diese Rechtsauffassung bekräftigt und betont, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung anwendbar sei, die der Ausführer infolge von Unregelmäßigkeiten zu Unrecht erlangt habe (Rz. 48, Leitsatz 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil vom 25.09.2008 (C-278/07) klargestellt, dass die in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist auch auf Unregelmäßigkeiten anzuwenden sei, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begangen worden seien (Rz. 48, Leitsatz 2 1. Spiegelstrich).

    Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 räumt den Mitgliedstaaten somit die Befugnis ein, sowohl längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 2988/95 bereits bestanden, weiterhin anzuwenden, als auch nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 29.01.2009, C-278/07, Rz. 42).

    Seit der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.1.2009 (C-278/07) ist zudem geklärt, dass sich diese nationalen Verjährungsfristen nicht nur aus einer spezifischen nationalen Bestimmung, die auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen oder - allgemeiner - auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen anwendbar ist, sondern auch aus Auffangregelungen ergeben können, die dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 vorausgegangen sind (Rz. 43, 47).

    Ob die Vorschrift des § 195 BGB in seiner bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) geltenden Fassung (im Folgenden: § 195 BGB a. F.) eine Auffangregelung im Sinne der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.2009 (C-278/07, 3. Leitsatz) darstellt und auf die Rückforderung von zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattungen überhaupt analog Anwendung finden kann, braucht der erkennende Senat vor dem Hintergrund des von ihm eingeholten Vorabentscheidungsersuchens nicht abschließend zu entscheiden.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Diese Vorabentscheidungsersuchen führten zum Urteil vom 29. Januar 2009, Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a. (C-278/07 bis C-280/07, Slg. 2009, I-457), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.
  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 547/07

    Antrag auf Rindersonderprämie durch den Erzeuger bei Haltung von männlichen

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum andern nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 1969/06

    Gewährung und Rücknahme von Rindersonderprämie; Ordnungsgemäß geführtes

    3 Abs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowohl für solche Unregelmäßigkeiten, die zur Verhängung einer Sanktion im Sinne von Art. 5 der Verordnung führen, als auch für diejenigen, die Gegen-stand einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme im Sinne von Art. 4 sind, die den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils bewirken soll, aber nicht den Charakter einer Sanktion hat (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. -).

    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, der für die Verfolgung eine Verjährungsfrist festsetzt, die ab Begehung der Unregelmäßigkeit läuft, wobei der Tatbestand der Unregelmäßigkeit gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung "bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben [ist], die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften ... bewirkt hat bzw. bewirkt haben würde ..." (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Denn die in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 geregelte Verjährungsfrist ist auf Unregelmäßigkeiten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangen worden sind, ebenso anwendbar und beginnt in einem solchen Fall ab dem Zeitpunkt der Begehung der fraglichen Unregelmäßigkeit zu laufen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten zum einen längere Verjährungsfristen, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung bestanden, weiter anwenden, und zum anderen nach diesem Zeitpunkt neue Verjährungsregelungen mit längeren Fristen einführen (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

    Auch sind die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Bestimmung nicht verpflichtet, die betreffenden längeren Verjährungsfristen in spezifischen und/oder sektorbezogenen Regelungen vorzusehen, vielmehr können sich die längeren Verjährungsfristen auch aus Auffangregelungen ergeben (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-278/07 u.a. - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
    - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., und vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

    C-280/07 -, Vosding, Slg. 2009, I-457, = juris, Rn. 22 f., und vom 11. Juni 2015 - C-52/14 -, Q. und M. , ABl.

    - C-278/07 bis C-280/07 -, Vosding, a. a. O., Rn. 34, und vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 -, Kollmer, NVwZ 2016, 522, = juris, Rn. 21; EuG, Urteil vom 15. April 2011 - T-297/05 -, a. a. O., Rn. 151.

    - C-278/02 -, Handlbaur, a. a. O., Rn. 33 f., vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 148/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme von Bescheiden über die Gewährung von

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LC 96/09
  • EuGH, 03.10.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08

    Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

  • FG Hamburg, 09.09.2010 - 4 K 77/09

    Ausfuhrerstattung: Verjährung von Zinsen auf zu Unrecht gewährte

  • EuGH, 02.03.2017 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG,

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

  • BVerwG, 09.12.2020 - 8 C 14.19

    Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für Zucker bei wiederholter

  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4772/06
  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4770/06
  • EuGH, 11.06.2015 - C-52/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06

    Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10

    Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 7/08

    Flächenangabe; Flächenzahlung; Irrtum; Landwirtschaftsrecht; Rückforderung;

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20

    Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges;

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • EuGH, 06.10.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 182/10

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 -4 VO 2988/95/EG; Zuständigkeit der Behörde

  • FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09

    Verjährung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 03.09.2015 - C-383/14

    Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 10.07.2014 - C-379/13

    Aecops / Kommission

  • OVG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Milchgarantiemengenabgabe nach § 3 i.V.m.

  • FG Sachsen, 15.12.2010 - 7 K 1186/09

    Verjährung von Zinsen aus Milchabgaben Fälligkeit der Milchgarantiemengenabgabe

  • FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09

    Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus

  • EuG, 12.07.2016 - T-326/13

    Kommission / Thales développement und coopération

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8162
Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - C-280/08 P (https://dejure.org/2010,8162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Telekom / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) - Kosten-Preis-Schere - Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland - Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte - Handlungsspielraum des Unternehmens ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)

    DTAG-Margin Squeeze: nicht ausgeschlossen, dass dt. Behörden ebenfalls gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen haben

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    "Margin squeeze” der Deutsche Telekom?

  • kartellblog.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Bußgeld gegen Deutsche Telekom wegen "margin squeeze”

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    20 - Urteil vom 30. November 2000 ("IPS", T-5/97, Slg. 2000, II-3755).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    25 - Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission (C-395/96 P und C-396/96 P, Urteil vom 16. März 2000, Slg. 2000, I-1365, Nrn. 123 bis 139).
  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    18 - Vgl. Urteil vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten (19/77, Slg. 1978, 131, Randnr. 18).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    28 - Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 30), in Bezug auf die Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II", T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 238 f.), und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    16 - Vgl. Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnrn.
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    13 - Vgl. in diesem Zusammenhang zur Verordnung Nr. 2887/2000 Urteil vom 24. April 2008, Arcor (C-55/06, Slg. 2008, I-2931, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    17 - Vgl. Urteile vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission ("Michelin I", 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 107), und vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission (96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    24 - Urteil vom 3. Juli 1991 (C-62/86, Slg. 1991, I-3359).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    32 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Aristrain/Kommission (C-196/99 P, Slg. 2003, I-11005, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08
    28 - Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission (C-95/04 P, Slg. 2007, I-2331, Randnr. 30), in Bezug auf die Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission ("Michelin II", T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 238 f.), und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Ebenso schließe ich mich den Schlussanträgen von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:212, Nr. 64) und in der Rechtssache TeliaSonera Sverige (C-52/09, EU:C:2010:483, Nrn. 39 und 40)(20) an, in denen vergleichbare Anforderungen gestellt werden.
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