Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.1999 - C-280/97   

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https://dejure.org/1999,2114
EuGH, 09.02.1999 - C-280/97 (https://dejure.org/1999,2114)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.1999 - C-280/97 (https://dejure.org/1999,2114)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - C-280/97 (https://dejure.org/1999,2114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Verbindungskasten ohne Kabel und Anschlußkontakte

  • Europäischer Gerichtshof

    ROSE Elektrotechnik

  • EU-Kommission PDF

    ROSE Elektrotechnik

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Verbindungskasten ohne Kabel und Anschlußkontakte - Einreihung in die Unterposition 8536 90 85 der Kombinierten Nomenklatur aufgrund der Allgemeinen Auslegungsvorschrift 2 a - Auslegung unter Heranziehung der Erläuterungen des ...

  • EU-Kommission

    ROSE Elektrotechnik

  • Wolters Kluwer

    Tarifierung einer als Schaltverbindungskasten bezeichneten Ware; Einreihung einer als Schaltverbindungskasten bezeichneten Ware bestehend aus einem rechteckigen Behälter mit Deckel aus lackiertem Aluminiumdruckguss mit vier Verbindungsschrauben aus Stahl und vier ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1734/96; ; Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Verbindungskasten ohne Kabel und Anschlußkontakte - Einreihung in die Unterposition 8536 90 85 der Kombinierten Nomenklatur aufgrund der Allgemeinen Auslegungsvorschrift 2 a - Auslegung unter Heranziehung der Erläuterungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs (in der Fassung des Anhangs I der Verordnung Nr. 1734/96), Positionen 8538 und 8536 - "Schaltverbindungskasten" ohne Kabel und Klemmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.12.1998 - C-328/97

    Glob-Sped

    Auszug aus EuGH, 09.02.1999 - C-280/97
    Außerdem sind die bezüglich der Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. insbesondere Urteile vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-201/96, LTM, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 17, und vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 06.11.1997 - C-201/96

    LTM

    Auszug aus EuGH, 09.02.1999 - C-280/97
    Außerdem sind die bezüglich der Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. insbesondere Urteile vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-201/96, LTM, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 17, und vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    Auszug aus EuGH, 09.02.1999 - C-280/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung können diese Erläuterungen zwar als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung der KN angesehen werden, sind jedoch rechtlich nicht verbindlich, so daß gegebenenfalls zu prüfen ist, ob ihr Inhalt mit den Bestimmungen des Gemeinsamen Zolltarifs im Einklang steht und deren Bedeutung nicht verändert (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-35/93, Develop Dr. Eisbein, Slg. 1994, I-2655, Randnr. 21, LTM, Randnr. 17, und Glob-Sped, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (Urteile vom 9. Februar 1999, ROSE Elektrotechnik, C-280/97, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48, und vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Schließlich hat der Gerichtshof festgestellt, dass aus der Vorschrift 2 a der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN hervorgeht, dass eine unvollständige oder unfertige Ware der vollständigen oder fertigen Ware gleichzustellen ist, wenn sie deren wesentliche Beschaffenheitsmerkmale hat (vgl. Urteil vom 9. Februar 1999, ROSE Elektrotechnic, C-280/97, Slg. 1999, I-689, Randnr. 18).
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https://dejure.org/1998,16465
Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97 (https://dejure.org/1998,16465)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - C-280/97 (https://dejure.org/1998,16465)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - C-280/97 (https://dejure.org/1998,16465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ROSE Elektrotechnik

  • EU-Kommission PDF

    ROSE Elektrotechnic GmbH & Co. KG gegen Oberfinanzdirektion Köln.

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Verbindungskasten ohne Kabel und Anschlußkontakte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.06.1988 - 253/87

    Sportex / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97
    Entsprechend dem vom Gerichtshof im Urteil Sportex zur Allgemeinen Vorschrift 3 b entwickelten Kriterium würde die fragliche Ware ihren wesentlichen Charakter als unvollständiger Verbindungskasten behalten, gleich, ob bei ihrer Herstellung eine vorwiegend aus Aluminium bestehende Legierung verwendet wurde oder nicht(17).

    (17) - Vgl. Urteil in der Rechtssache 253/87 (Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8).

  • EuGH, 09.10.1997 - C-67/95

    Rank Xerox

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97
    (12) - Vgl. z. B. jeweils Randnr. 17 der Urteile in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401) und in der Rechtssache C-105/96 (Codiesel, Slg. 1997, I-3465).
  • EuGH, 08.05.1974 - 183/73

    Osram GmbH / Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache 183/73, Osram, Slg. 1974, 477, Randnr. 12) stellen die Erläuterungen der Kommission zwar ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs dar, dürfen aber dessen Wortlaut nicht verändern.
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