Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2001 - C-280/99 P, C-281/99 P, C-282/99 P   

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EuGH, 21.06.2001 - C-280/99 P, C-281/99 P, C-282/99 P (https://dejure.org/2001,940)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2001 - C-280/99 P, C-281/99 P, C-282/99 P (https://dejure.org/2001,940)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - C-280/99 P, C-281/99 P, C-282/99 P (https://dejure.org/2001,940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferriera Acciaieria Casilina / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Moccia Irma u.a. / Kommission

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstabe c
    1. EGKS - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Verbot - Voraussetzungen - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Ausschluss

  • EU-Kommission

    Moccia Irma u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Von den Staaten bewilligte Subventionen oder Beihilfen oder von ihnen auferlegte Sonderlasten; Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie; Umstrukturierung des Stahlsektors; Angemeldete Beihilfen; Vereinbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen mit dem ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung 96/678/EGKS über bestimmte Beihilfevorhaben Italiens im Rahmen des Umstrukturierungsprogramms für den privaten italienischen Stahlsektor; Unzulässigkeitseinrede der Kommission; Voraussetzungen für die Schaffung eines gemeinsamen Kohle- ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung Nr. 96/678/EGKS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Satzung Art. 49; Entscheidung Nr. 96/678/EGKS
    1. EGKS - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Verbot - Voraussetzungen - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 12. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-164/96, T-165/96, T-166/96, T-167/96, T-122/97 und T-130/97, Moccia Irme SpA u. a. gegen Kommission - Weigerung, die Entscheidung C(96) 2385 endg. der Kommission vom 30. Juli 1996 für nichtig zu ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    betreffend Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96 bis T-167/96, T-122/97 und T-130/97 (Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch L. Pignataro als Bevollmächtigte im Beistand von M. Moretto, avvocato, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschriften, die am 28. Juli 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben die Moccia Irma SpA (im Folgenden: Moccia) in der Rechtssache C-280/99 P, die Ferriera Lamifer SpA (im Folgenden: Lamifer) in der Rechtssache C-281/99 P und die Ferriera Acciaieria Casilina SpA (im Folgenden: Casilina) in der Rechtssache C-282/99 P gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96 bis T-167/96, T-122/97 und T-130/97 (Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 96/678/EGKS der Kommission vom 30. Juli 1996 über bestimmte Beihilfevorhaben Italiens im Rahmen des Umstrukturierungsprogramms für den privaten italienischen Stahlsektor (ABl. 1996, L 316, S. 24) und der Entscheidung 97/258/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1996 über bestimmte Beihilfevorhaben Italiens im Rahmen des Umstrukturierungsprogramms für den privaten italienischen Stahlsektor (ABl. 1997, L 102, S. 42) abgewiesen hat.

    So erhoben mit Klageschriften, die am 19. Oktober 1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, Moccia, die Prolafer Srl, Casilina und die Dora Ferriera Acciaieria Srl Klagen, die unter den Aktenzeichen T-164/96, T-165/96, T-166/96 und T-167/96 in das Register eingetragen wurde.

    Mit Klageschrift, die am 18. April 1997 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob Lamifer Klage, die unter dem Aktenzeichen T-122/97 in das Register eingetragen wurde.

    Mit Klageschrift, die am 22. April 1997bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Nuova Sidercamuna SpA (im Folgenden: Sidercamuna) Klage, die unter dem Aktenzeichen T-130/97 eingetragen wurde.

    Diese Argumente seien nur in den Rechtssachen T-164/96 und T-130/97 vorgetragen worden, in denen Lamifer und Casilina nicht Partei gewesen seien.

  • EuGH, 18.05.1993 - C-356/90

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    Es bedurfte daher keiner anderen Begründung als ihrer Feststellung, dass bestimmte in dieser Regelung genannte Kriterien vorliegend nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1993 in den Rechtssachen C-356/90 und C-180/91, Belgien/Kommission, Slg. 1993, I-2323, Randnr. 36).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    Die Tatsachenwürdigung stellt, sofern die beim Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-153/96

    de Rijk / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    Nach ständiger Rechtsprechung können neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die in der Klageschrift nicht enthalten waren, gemäß den Artikeln 113 § 2 und 116 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren nicht vorgebracht werden (vgl. u. a. Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-153/96 P, De Rijk/Kommission, Slg. 1997, I-2901, Randnr. 18).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    Bezüglich des Vorbringens, mit dem ein angeblicher Ermessensmissbrauch geltend gemacht wird, ergibt sich aus den Artikeln 225 EG, 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 112 § 1 Absatz 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2001 - C-280/99
    Insoweit ist festzustellen, dass nach Artikel 4 Buchstabe c EGKS-Vertrag anders als nach Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag die Unvereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt nicht davon abhängt, dass sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P, Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727, Randnr. 41).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    49 Folglich stellt die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende

    Die Tatsachenwürdigung stellt somit, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rechtsmittelverfahren unterläge (vgl. Urteile vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Damit hat es eine Tatsachenwürdigung vorgenommen, die, sofern die ihm vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage darstellt, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und Beschluss vom 13. November 2001 in der Rechtssache C-430/00 P, Dürbeck/Kommission, Slg. 2001, I-8547, Randnr. 24).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99
    Mit Klageschriften, die am 19. Oktober 1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben Moccia und Casilina Klagen, die unter den Nummern T-164/96 und T-166/96 eingetragen wurden.

    Mit Klageschrift, die am 18. April 1997 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob Lamifer Klage, die unter der Nummer T-122/97 eingetragen wurde.

    Diese Argumente hätten, wie sich aus den Randnummern 75 bis 91 des angefochtenen Urteils ergebe, nur Moccia in der Rechtssache T-164/96 und Sidercamuna in der Rechtssache T-130/97 aufgeworfen.

    Darin wies das Gericht den von Sidercamuna in der Rechtssache T-130/97 geltend gemachten Klagegrund zurück, dass die Kommission sie dadurch diskriminiert habe, dass sie ihren Fall anders als vergleichbare andere Fälle in der Vergangenheit behandelt habe.

    2: - Urteil vom 12. Mai 1999 in den Rechtssachen T-164/96, T-165/96, T-166/96, T-167/96, T-122/97 und T-130/97 (Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1477).

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99
    Siehe auch Urteil Lucaccioni/Kommission, angeführt in Fußnote 18.21: - Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93 (Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723) und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94 (Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 230).
  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99
    20: - Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P (Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnr. 8), Urteil des Gerichts vom 18. November 1992 in der Rechtssache T-16/91 (Rendo/Kommission, Slg. 1992, II-2417, Randnr. 130), Entscheidungen des Gerichtshofes vom 26. September 1994 in der Rechtssache C-26/94 P (X/Kommission, Slg. 1994, I-4379, Randnr. 13) und vom 7. März 1994 in der Rechtssache C-338/93 P (De Hoe/Kommission, Slg. 1994, I-819, Randnr. 19).
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