Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2012 - C-282/10   

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https://dejure.org/2012,14
EuGH, 24.01.2012 - C-282/10 (https://dejure.org/2012,14)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - C-282/10 (https://dejure.org/2012,14)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - C-282/10 (https://dejure.org/2012,14)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Durch eine nationale Regelung aufgestellte Anspruchsvoraussetzung - Fehlzeiten des Arbeitnehmers - Dauer des Urlaubsanspruchs nach Maßgabe der Ursache der Fehlzeiten - Der Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dominguez

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Durch eine nationale Regelung aufgestellte Anspruchsvoraussetzung - Fehlzeiten des Arbeitnehmers - Dauer des Urlaubsanspruchs nach Maßgabe der Ursache der Fehlzeiten - Der Richtlinie ...

  • EU-Kommission PDF

    Maribel Dominguez gegen Centre informatique du Centre Ouest Atlantique und Préfet de la région Centre.

  • EU-Kommission

    Dominguez

    Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Durch eine nationale Regelung aufgestellte Anspruchsvoraussetzung - Fehlzeiten des Arbeitnehmers - Dauer des Urlaubsanspruchs nach Maßgabe der Ursache der Fehlzeiten - Der Richtlinie ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Fehlzeiten der Beschäftigten; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Urlaubsübertragung wegen Krankheit - Pflicht der nationalen Gerichte zur unionsrechtskonformen Auslegung

  • hensche.de

    Urlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub von tatsächlicher Mindestarbeitszeit unzulässig

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Fehlzeiten der Beschäftigten; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • datenbank.nwb.de

    Begrenzung des Jahresurlaubs: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit abhängig gemacht werden - Keine Beschränkung bei ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von einer effektiven Mindestarbeitszeit von zehn Tagen abhängt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jahresurlaub ist nicht von effektiver Mindestarbeitszeit abhängig!

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Jahresurlaub unabhängig von effektiver Mindestarbeitszeit ("Dominguez")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch darf nicht von effektiver Mindestarbeitszeit abhängen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begrenzung des Jahresurlaubs

  • 123recht.net (Pressebericht, 24.01.2012)

    EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Krankheit // Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Europäische Gerichtshof bestätigt Urlaub für Dauerkranke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht von effektiver Mindestarbeitszeit abhängig sein - Abhängigkeit des Jahresurlaubs von effektiver Mindestarbeitszeit von zehn Tagen während des Bezugszeitraums unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BUrlG § 7; RL 88/2003/EG Art. 7 Abs. 1; EuGRC Art. 31 Abs. 2
    Anspruch auf Jahresurlaub unabhängig von effektiver Mindestarbeitszeit ("Dominguez")

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtswidrige Gesetze der Mitgliedstaaten bleiben aber trotzdem für private Arbeitgeber gültig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 7. Juni 2010 - Maribel Dominguez/Centre informatique du Centre Ouest Atlantique, Préfet de la région Centre

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9) - Bezahlter Jahresurlaub von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 509
  • ZIP 2012, 542 (Ls.)
  • EuZW 2012, 342
  • NZA 2012, 139
  • DVBl 2012, 297
  • DB 2012, 354
  • DÖV 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (317)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8) müssen die nationalen Gerichte bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen.

    Daraus folgt, dass bei "ordnungsgemäß krankgeschriebenen" Arbeitnehmern der allen Arbeitnehmern zustehende Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden darf, dass sie während des Urlaubsjahres tatsächlich gearbeitet haben (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 20 mwN, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 41, aaO) .

    Wird § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG anhand des Wortlauts und des Zwecks der Arbeitszeitrichtlinie ausgelegt, steht diese Vorschrift einer Kürzung der Mindesturlaubsansprüche von Arbeitnehmern entgegen, die aus gesundheitlichen Gründen im Bezugszeitraum keine Arbeitsleistung erbracht haben, wobei es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob sie infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder anderswo oder aber infolge einer Krankheit, welcher Art oder welchen Ursprungs auch immer, krankgeschrieben waren (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 30, aaO) .

    (2) Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob eine nationale Bestimmung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben muss, nur dann, wenn eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 23, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; vgl. Wißmann FS Bepler S. 649, 654) .

    Ermöglicht es das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden, eine innerstaatliche Bestimmung so auszulegen, dass eine Kollision mit einer anderen Norm innerstaatlichen Rechts vermieden wird, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die gleichen Methoden anzuwenden, um das von der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 58 mwN, aaO; vgl. auch EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24 mwN, aaO) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25 mwN, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 8; BAG 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 26, BAGE 132, 247) .

  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs haben nämlich die nationalen Gerichte bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie auszulegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was nun als Erstes die Frage einer etwaigen unmittelbaren Wirkung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88 anbelangt, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann (Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2011 - C-282/10 (https://dejure.org/2011,796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2011 - C-282/10 (https://dejure.org/2011,796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dominguez

    Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Horizontale Wirkung von Richtlinien - Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Entstehung des Urlaubsanspruchs ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Dominguez

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht von einer im nationalen Recht bestimmten Mindestarbeitszeit von 10 Tagen abhängig gemacht werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht beschäftigt weiterhin den EuGH

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch kann bei EU-rechtswidriger Regelung nicht unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

    6 Vgl. diesbezüglich die Analyse von Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nrn. 106 bis 113).

    15 Vgl. die Analyse der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak vom 8. September 2011 in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nrn. 106 bis 113).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 8. September 2011 in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 142).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15

    Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem

    Im Urteil Dominguez vom 24. Januar 2012, Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), hat der Gerichtshof keinen Zweifel daran gelassen, dass "die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihre Schranken [findet] und ... nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen [darf]".

    88 - Urteil vom 24. Januar 2012 (C-282/10, EU:C:2012:33).

    160 - Vgl. Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33), siehe auch oben, Nr. 67.

    In jüngerer Zeit hat sich Generalanwältin Trstenjak an verschiedenen Stellen ihrer Schlussanträge vom 8. September 2011 in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559) erneut mit den grundlegenden Fragen befasst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

    75 Für eine detaillierte Erörterung dieses Themas vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).
  • EuG, 23.05.2019 - T-107/17

    Steinhoff u.a. / EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und

    Somit stellt der Grundsatz pacta sunt servanda auch einen auf Verträge anwendbaren allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, wonach ein wirksam geschlossener Vertrag die Vertragsparteien bindet (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez, C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 96, und der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:544, Nr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13

    Fenoll - Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG

    Einer solchen Möglichkeit ist bereits Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (EU:C:2011:559) nachgegangen, in denen sie festgestellt hat, dass selbst dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich die Voraussetzungen für einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts erfüllen würde, eine am Urteil Kücükdeveci (EU:C:2010:21) orientierte unmittelbare Anwendung eines solchen Grundsatzes, wenn eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich sei, nicht in Betracht komme(59).

    47 - Siehe Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 22 ff.) sowie die Nrn. 72 bis 74 und 88 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).

    59 - EU:C:2011:559, Nrn. 89 bis 169.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

    Siehe auch Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 83) und Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache The International Transport Workers" Federation und The Finnish Seamen"s Union (C-438/05, EU:C: 2007:292, Nrn. 29 bis 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-171/18

    Safeway - Art. 157 AEUV und gleiches Entgelt für männliche und weibliche

    45 Siehe insbesondere die Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

    12 Wie Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559, Nr. 78) ausführt, können Grundrechtsnormen grundsätzlich recht abstrakt in ihrer Formulierung gefasst sein, insbesondere um politischen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen zu können.
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