Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1992 - C-282/90   

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https://dejure.org/1992,1610
EuGH, 13.03.1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,1610)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,1610)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,1610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Vreugdenhil / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 178 und 215 Absatz 2
    1. Schadensersatzklage - Gegenstand - Gegen die Gemeinschaft gerichtete Schadensersatzforderung aufgrund von Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag - Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofes - Antrag auf Rückzahlung von Beträgen, die von nationalen Behörden aufgrund ...

  • EU-Kommission

    Vreugdenhil / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen; Wiedereinführung von Gemeinschaftswaren in das Gemeinschaftsgebiet

  • Judicialis

    EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215 EWGV; ; VO Nr. 1687/76/EWG Art. 13a; ; VerfOEuGH Art. 42 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Schadensersatzklage - Gegenstand - Gegen die Gemeinschaft gerichtete Schadensersatzforderung aufgrund von Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag - Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofes - Antrag auf Rückzahlung von Beträgen, die von nationalen Behörden aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rückwarenregelung - Ungültigkeit wegen Unzuständigkeit der Kommission für eine Maßnahme - Schadensersatzklage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.06.1989 - 22/88

    Vreugdenhil u.a. / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
    5 Mit Urteil vom 29. Juni 1989 in der Rechtssache 22/88 (Vreugdenhil u. a., Slg. 1989, 2049) erkannte der Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het Bedrijsleven (im folgenden: College) für Recht, daß Artikel 13a der Verordnung Nr. 1687/76 ungültig ist.

    17 Zur Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Kommission weist die Klägerin darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Vreugdenhil u. a. (a. a. 0.) erklärt habe, Artikel 13a der Verordnung Nr. 1687/76 sei deswegen ungültig, weil die Kommission bei seinem Erlaß die Grenzen ihrer Befugnisse überschritten habe.

    Davon könne im vorliegenden Fall nicht die Rede sein, denn der Gerichtshof habe im Urteil Vreugdenhil u. a. (a. a. O.) lediglich eine Überschreitung von Befugnissen festgestellt, ohne diese als schwerwiegend zu bezeichnen.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
    Unter diesen Umständen greife die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Aktien-Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, und vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, Bayerische HNL/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209), der zufolge die Gemeinschaft wegen eines Rechtsetzungsaktes, der wirtschaftspolitische Entscheidungen einschließe, nur hafte, wenn eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm vorliege, im vorliegenden Fall nicht ein.

    Diese Haftung kann nur durch eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteil vom 25. Mai 1978, Bayerische HNL/Rat und Kommission, Randnr. 4).

  • EuGH, 30.05.1989 - 20/88

    Roquette frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
    12 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß nur die innerstaatlichen Gerichte über eine Klage entscheiden können, mit der die Rückzahlung von Beträgen verlangt wird, die von einer innerstaatlichen Einrichtung aufgrund einer später für ungültig erklärten Gemeinschaftsregelung zu Unrecht erhoben worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 20/88, Roquette/Kommission, Slg. 1989, 1553, Randnr. 14).
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
    Unter diesen Umständen greife die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Aktien-Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, und vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, Bayerische HNL/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209), der zufolge die Gemeinschaft wegen eines Rechtsetzungsaktes, der wirtschaftspolitische Entscheidungen einschließe, nur hafte, wenn eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm vorliege, im vorliegenden Fall nicht ein.
  • EuGH, 27.09.1988 - 106/87

    Asteris / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
    14 Der Gerichtshof ist aufgrund von Artikel 178 in Verbindung mit Artikel 215 EWG-Vertrag ausschließlich dafür zuständig, über Klagen auf Ersatz eines Schadens zu entscheiden, für den die Gemeinschaft verantwortlich ist, die gemäß Artikel 215 Absatz 2 den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, zu ersetzen hat (Urteil vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 106/87 bis 120/87, Asteris, Slg. 1988, 5515, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche

    Schließlich habe der Gerichtshof zu dieser Frage ausdrücklich Stellung bezogen, da er in seinem Urteil vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission (C-282/90, Slg. 1992, I-1937), das Vorliegen der Voraussetzung, dass die verletzte Rechtsnorm eine den Einzelnen schützende Funktion haben müsse, bei Verletzung einer Zuständigkeitsnorm verneint habe.

    Auch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zwar ein Verstoß gegen das System der Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Organe der Union, das die Beachtung des vom Vertrag vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts sicherstellen, nicht aber den Einzelnen schützen soll, allein nicht ausreicht, um die Haftung der Union den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern gegenüber auszulösen, es sich jedoch anders verhielte, wenn eine Maßnahme der Union nicht nur unter Missachtung der für die Organe geltenden Zuständigkeitsverteilung, sondern - nach ihrem sachlichen Gehalt - auch unter Missachtung einer höherrangigen, den Schutz Einzelner bezweckenden Rechtsnorm ergangen wäre (vgl. Urteil Vreugdenhil/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 05.02.2007 - T-91/05

    Sinara Handel / Rat und Kommission - Prozesshindernde Einreden - Einrede der

    Der Gerichtshof habe nämlich in seinem Urteil vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission (C-282/90, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 12), entschieden, dass nur die innerstaatlichen Gerichte über eine Klage entscheiden könnten, mit der die Rückzahlung von Beträgen verlangt werde, die von einer innerstaatlichen Einrichtung aufgrund einer später für ungültig erklärten Gemeinschaftsregelung zu Unrecht erhoben worden seien.

    Der Verweis des Rates auf das Urteil Vreugdenhil/Kommission sei irreführend, da in der vorliegenden Rechtssache und im Gegensatz zu der Situation in jenem Urteil die endgültige Verordnung nie für ungültig erklärt worden sei.

    Anlässlich einer Schadensersatzklage, die nach einem Urteil im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Prüfung der Gültigkeit erhoben wurde, hat der Gerichtshof im Übrigen entschieden, dass nur die innerstaatlichen Gerichte über eine Klage entscheiden können, mit der die Rückzahlung von Beträgen verlangt wird, die von einer innerstaatlichen Einrichtung aufgrund einer später für ungültig erklärten Gemeinschaftsregelung zu Unrecht erhoben worden sind (Urteil Vreugdenhil/Kommission, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung überträgt Art. 235 EG in Verbindung mit Art. 288 EG dem Gemeinschaftsrichter zwar die ausschließliche Zuständigkeit, über Klagen auf Ersatz eines Schadens zu entscheiden, für den die Gemeinschaften verantwortlich sind (Urteil Vreugdenhil/Kommission, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 72).

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Die Regel, wonach die Kommission bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Befugnisse die Grenzen der ihr erteilten Ermächtigung wahren müsse, solle das institutionelle Gleichgewicht zwischen Kommission und Rat sichern (Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-282/90, Vreugdenhil/Kommission, Slg. 1992, I-1937).

    180 Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass die vom Rat erteilte Ermächtigung und die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Rat und der Kommission, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Vreugdenhil/Kommission (Randnrn. 20 und 21) festgestellt habe, keine Regel sei, die "den Einzelnen schützen soll".

    Die Nichtbeachtung des institutionellen Gleichgewichts allein reicht folglich nicht aus, um die Haftung der Gemeinschaft den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern gegenüber auszulösen (Urteil Vreugdenhil/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    72 Da der Gemeinschaftsrichter gemäß Artikel 215 EG-Vertrag zur Entscheidung über Klagen auf Ersatz eines der Gemeinschaft anzulastenden Schadens ausschließlich zuständig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in den Rechtssachen Asteris u. a./Griechenland und EWG, Slg. 1988, 5515, Randnr. 14, und vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-282/90, Vreugdenhil/Kommission, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 14), kann den Klägern im nationalen Rechtsweg nicht ohne weiteres ein wirksamer Schutz ihrer Rechte gewährt werden.

    Nach dem Urteil Vreugdenhil/Kommission (Randnrn. 20 und 21) gehöre eine solche Kompetenzvorschrift nicht zu den höherrangigen Rechtsnormen; ihre Verletzung könne somit im vorliegenden Fall keine Haftung der Gemeinschaft zur Folge haben.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nur die innerstaatlichen Gerichte über eine Klage entscheiden können, mit der die Rückzahlung von Beträgen verlangt wird, die von einer innerstaatlichen Einrichtung aufgrund einer später für ungültig erklärten Gemeinschaftsregelung zu Unrecht erhoben worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1989, Roquette/Kommission, 20/88, Slg. 1989, 1553, Randnr. 14, und vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission, C-282/90, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 12).
  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

    114 Der Rat und die Kommission verweisen darauf, dass nach der Rechtsprechung das System der Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen die Beachtung des vom Vertrag vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts sicherstellen, nicht aber den Einzelnen schütze solle (Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-282/90, Vreugdenhil/Kommission, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 20).

    116 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Regeln über die Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen die Wahrung des vom Vertrag vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts sicherstellen, nicht aber dem Einzelnen Rechte verleihen sollen (in diesem Sinne Urteil Vreugdenhil/Kommission, Randnr. 20).

  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

    Das von der Kommission angeführte Urteil des Gerichtshofs vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission (C-282/90, Slg. 1992, I-1937), sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da es sich auf die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsorganen beziehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Hierin liegt übrigens der Vorwurf der Rechtsmittelführer, der nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen ist, wenn man bedenkt, dass die im Urteil Vreugdenhil/Kommission vom Gerichtshof getroffene Feststellung, das betreffende Unternehmen habe in dieser Rechtssache tatsächlich vor den nationalen Gerichten die gesamte Erstattung der von den nationalen Behörden rechtsgrundlos erlangten Beträge erhalten(14), den Schluss nahelegt, dass sich der Gerichtshof für die Entscheidung über die Forderung auf Erstattung für zuständig erklärt hätte, wenn Vreugdenhil vor den nationalen Gerichten nicht vollumfänglich Erfolg gehabt hätte.

    8 - Vgl. hierzu die Urteile vom 21. Mai 1976, Roquette frères/Kommission (26/74, Slg. 1976, 677, Randnr. 11), vom 30. Mai 1989, Roquette frères/Kommission (20/88, Slg. 1989, 1553, Randnr. 14), vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission (C-282/90, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 12), sowie das oben in Fn. 7 angeführte Urteil Ikea Wholesale (Randnr. 68).

  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nur die innerstaatlichen Gerichte für die Entscheidung über eine Klage zuständig sind, mit der die Rückzahlung von Beträgen verlangt wird, die von einer innerstaatlichen Einrichtung aufgrund einer später für ungültig erklärten Gemeinschaftsregelung zu Unrecht erhoben worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1989, Roquette Frères/Kommission, 20/88, Slg. 1989, 1553, Randnr. 14, vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission, C-282/90, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 12, und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale, C-351/04, Slg. 2007, I-7723, Randnr. 68).
  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    Für eine Erfüllung derjenigen Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft, ist nach der Rechtsprechung erforderlich, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachgewiesen wird, "die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen" (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, und Holcim [Deutschland]/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 47; Urteil Sison I, oben in Randnr. 1 angeführt, Randnr. 234), oder - in einer älteren Formulierung - gegen eine "die Einzelnen schützende" Rechtsnorm (Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1992, Vreugdenhil/Kommission, C-282/90, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 19, und vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuG, 20.03.2001 - T-52/99

    T. Port / Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-30/99

    Bocchi Food Trade International / Kommission

  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-93/02

    DER GENERALANWALT SPRICHT SICH FÜR DIE ANERKENNUNG EINES AUF DIE VERLETZUNG VON

  • EuGH, 18.04.2013 - C-103/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-94/02

    Biret und Cie / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • FG München, 25.04.2016 - 14 K 336/16

    Erstattung von Antidumpinzoll nach Ungültigerklärung einer Verordnung durch den

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-420/11

    Leth - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

  • EuG, 13.12.2006 - T-138/03

    É.R. u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei -

  • EuGH, 29.07.2010 - C-377/09

    Hanssens-Ensch - Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG - Zuständigkeit des

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-275/00

    First und Franex

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90

    Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 03.05.2016 - T-17/16

    MS / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90   

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https://dejure.org/1992,23648
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,23648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,23648)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - C-282/90 (https://dejure.org/1992,23648)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Industrie- en Handelsonderneming Vreugdenhil BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rückwarenregelung - Ungültigkeit wegen Unzuständigkeit der Kommission für eine Maßnahme - Schadensersatzklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.09.1985 - 192/83

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90
    (16) Urteile vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 (Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2791) und in den verbundenen Rechtssachen 194/83 bis 206/83 (Asteris/Kommission, Slg. 1985, 2815).

    (19) Rechtssache 192/83 (a. a. O.).

    (20) Rechtssache 192/83 (a. a. O., Randnr. 36).

  • EuGH, 19.09.1985 - 194/83

    Asteris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90
    (16) Urteile vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 (Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2791) und in den verbundenen Rechtssachen 194/83 bis 206/83 (Asteris/Kommission, Slg. 1985, 2815).

    (17) 194/83 bis 206/83 (Urteil in den verbundenen Rechtssachen a. a. O., Randnr. 23).

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90
    (48) Wie im deutschen Recht ("Sonderopfer", vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1953, BGHZ 6, S. 270, und Urteil vom 25. April 1960, BGHZ 32, S. 208) oder im französischen Recht (Urteil des Conseil d' Etat vom 14. Januar 1938, La Fleurette, Recüil Lebon, S. 25).
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