Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-283/03   

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https://dejure.org/2005,8923
EuGH, 26.05.2005 - C-283/03 (https://dejure.org/2005,8923)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-283/03 (https://dejure.org/2005,8923)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-283/03 (https://dejure.org/2005,8923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nationale Regelung, wonach die Molkereibetriebe nach der Qualität der gelieferten Milch Abschläge von dem den Milchviehhaltern zu zahlenden Preis vornehmen oder diesen Zuschläge ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kuipers

    Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nationale Regelung, wonach die Molkereibetriebe nach der Qualität der gelieferten Milch Abschläge von dem den Milchviehhaltern zu zahlenden Preis vornehmen oder diesen Zuschläge ...

  • EU-Kommission PDF

    Kuipers

    Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nationale Regelung, wonach die Molkereibetriebe nach der Qualität der gelieferten Milch Abschläge von dem den Milchviehhaltern zu zahlenden Preis vornehmen oder diesen Zuschläge ...

  • EU-Kommission

    Kuipers

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse , Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Vornahme von Abschlägen von einem für Rohmilchlieferungen an den Milchviehhalter zu zahlenden Preis; Verstoß gegen das durch die Verordnung Nr. 804/68 eingeführte gemeinsame Preissystem durch eine nationale Regelung; Vereinbarkeit der nationalen Vorschrift eines ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1538/95 des Rates ... vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1538/95 des Rates vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung Art. 5; ; Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1538/95 des Rates vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung Art. 23; ; Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1538/95 des Rates vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung Art. 24; ; Verordnung (EWG) Nr. 1411/71 des Rates vom 29. Juni 1971 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich der unter die Tarifnummer 04.01 des Gemeinsamen Zolltarifs fallend Art. 5; ; Verordnung über die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Rohmilch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung vom 26. Juni 1995 geänderten Fassung (Niederlande) Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung über die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Rohmilch und Milcherzeugnisse in der durch die Verordnung vom 26. Juni 1995 geänderten Fassung (Niederlande) Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung von 1994 über die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Bezahlung für Molkereimilch nach der Qualität (Niederlande) Art. 10 Abs. 1; ; Verordnung von 1994 über die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Bezahlung für Molkereimilch nach der Qualität (Niederlande) Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kuipers

    Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nationale Regelung, wonach die Molkereibetriebe nach der Qualität der gelieferten Milch Abschläge von dem den Milchviehhaltern zu zahlenden Preis vornehmen oder diesen Zuschläge ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 27. Juni 2003 in dem Rechtsstreit A. H. Kuipers gegen Productschap Zuivel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven - Auslegung von Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 148, S. 13) - Vorbehaltlich des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    40 Die niederländische Regierung und das Productschap weisen außerdem darauf hin, dass der Richtpreis nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 804/68 ein politisches Ziel auf Gemeinschaftsebene sei und nicht allen Erzeugern in jedem Mitgliedstaat gewährleiste, dass sie ein dem Richtpreis entsprechendes Einkommen erzielten (Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00, Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2003, I-7975, Randnr. 88).

    42 Die von der niederländischen Regierung und vom Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze können auch nicht die Feststellung in Frage stellen, dass in den Bereichen, die einer gemeinsamen Organisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene nationale Vorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktionsstufe geregelt sind (Urteile Toffoli u. a., Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 5, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 8, sowie Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 63).

    Derartige Maßnahmen greifen nämlich nicht als solche in die Preisbildung ein, sondern sollen das ordnungsgemäße Funktionieren der Preismechanismen gewährleisten, um ein Preisniveau zu erreichen, das sowohl den Interessen der Erzeuger als auch denen der Verbraucher dient (Urteil Milk Marque und National Farmers' Union, Randnrn.

    44 Im vorliegenden Fall stellt die im Ausgangsverfahren streitige Regelung jedoch, übrigens unabhängig von ihrem angeblichen oder tatsächlichen Zweck, anders als die Maßnahmen, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil Milk Marque und National Farmers' Union ergangen ist, oder die Verbote der Herstellung von bestimmten Qualitätsnormen nicht entsprechendem Käse, hinsichtlich deren der Gerichtshof das Urteil Jongeneel Kaas u. a. erlassen hat, durchaus einen solchen Eingriff in den Mechanismus der Bildung der Preise dar, die durch die gemeinsame Organisation geregelt werden.

    46 Außerdem wird mit den Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, im Wesentlichen bezweckt, auf der Produktions- und Großhandelsstufe ein Preisniveau zu erreichen, das sowohl den Interessen aller Erzeuger der Gemeinschaft in dem betreffenden Sektor als auch den Belangen der Verbraucher Rechnung trägt und weiterhin die Versorgung sicherstellt, ohne einen Anreiz zur Überschussproduktion zu geben (vgl. Urteile vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Randnr. 20, und Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 85).

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass in einem Rechtsstreit, der einen von einer gemeinsamen Marktorganisation erfassten Agrarsektor betrifft, vorrangig das sich unter diesem Blickwinkel stellende Problem zu prüfen ist, da Artikel 38 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 32 Absatz 2 EG) den Vorrang der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen besonderen Bestimmungen vor den allgemeinen Vertragsbestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicherstellt (Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Mc Carren, Slg. 1979, 2161, Randnr. 9).

    33 Angewandt auf die vorliegende Rechtssache, bedeutet dieser Grundsatz, dass zunächst die erste und die zweite Frage zu prüfen sind, die das mit der Verordnung Nr. 804/68 errichtete gemeinsame Preissystem sowie Artikel 24 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung betreffen, die alle Bestandteil der mit dieser Verordnung geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation sind (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 10).

    Mit anderen Worten, ein Mitgliedstaat kann sich auf die genannten Artikel 92 bis 94 über die Beihilfen nicht vorrangig gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die Marktorganisation für den betreffenden Sektor berufen (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 11).

  • EuGH, 06.11.1979 - 10/79

    Toffoli

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    41 Insoweit ist jedoch festzustellen, dass diese von der niederländischen Regierung und dem Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze nicht in Frage stellen, dass eines der Hauptziele der mit der Verordnung Nr. 804/68 geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse darin besteht, den Milcherzeugern einen am betreffenden Richtpreis orientierten Milchpreis zu gewährleisten, und dass die zu diesem Zweck in der Verordnung vorgesehenen Mechanismen - zu denen insbesondere auch das in Artikel 5 der Verordnung vorgesehene Intervertionspreissystem für bestimmte Folgeerzeugnisse sowie Einfuhrabschöpfungen und Ausfuhrerstattungen gehören - ausschließlich von der Gemeinschaft kontrolliert werden (in diesem Sinne Urteil vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301, Randnr. 11).

    42 Die von der niederländischen Regierung und vom Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze können auch nicht die Feststellung in Frage stellen, dass in den Bereichen, die einer gemeinsamen Organisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene nationale Vorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktionsstufe geregelt sind (Urteile Toffoli u. a., Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 5, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 8, sowie Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 63).

  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    39 Die niederländische Regierung und das Productschap tragen insbesondere vor, dass der Gerichtshof in Bezug auf nationale Maßnahmen über die Qualität von Erzeugnissen, die ein Verbot der Herstellung anderer als der in der nationalen Regelung vorgesehenen Käsesorten enthielten, die Ansicht vertreten habe, dass die Mitgliedstaaten, da es keinerlei gemeinschaftsrechtliche Vorschrift über die Qualität von Käseerzeugnissen gebe, weiterhin befugt seien, zu Lasten der in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Käseerzeuger solche Vorschriften zu erlassen (Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82, Jongeneel Kaas u. a., Slg. 1984, 483, Randnrn.

    44 Im vorliegenden Fall stellt die im Ausgangsverfahren streitige Regelung jedoch, übrigens unabhängig von ihrem angeblichen oder tatsächlichen Zweck, anders als die Maßnahmen, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil Milk Marque und National Farmers' Union ergangen ist, oder die Verbote der Herstellung von bestimmten Qualitätsnormen nicht entsprechendem Käse, hinsichtlich deren der Gerichtshof das Urteil Jongeneel Kaas u. a. erlassen hat, durchaus einen solchen Eingriff in den Mechanismus der Bildung der Preise dar, die durch die gemeinsame Organisation geregelt werden.

  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    49 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Funktionieren einer gemeinsamen Marktordnung und insbesondere auch die Bildung der Erzeugerpreise grundsätzlich durch allgemeine gemeinschaftsrechtliche Vorschriften, wie sie in der allgemeinen Regelung enthalten sind und jährlich angepasst werden, geregelt werden müssen, so dass besondere Eingriffe in diese Funktionsweise streng auf die ausdrücklich vorgesehenen Fälle begrenzt sind (Urteil vom 25. Mai 1977 in der Rechtssache 77/76, Cucchi, Slg. 1977, 987, Randnr. 31).
  • EuGH, 21.06.1988 - 127/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    42 Die von der niederländischen Regierung und vom Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze können auch nicht die Feststellung in Frage stellen, dass in den Bereichen, die einer gemeinsamen Organisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene nationale Vorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktionsstufe geregelt sind (Urteile Toffoli u. a., Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 5, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 8, sowie Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 63).
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    46 Außerdem wird mit den Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, im Wesentlichen bezweckt, auf der Produktions- und Großhandelsstufe ein Preisniveau zu erreichen, das sowohl den Interessen aller Erzeuger der Gemeinschaft in dem betreffenden Sektor als auch den Belangen der Verbraucher Rechnung trägt und weiterhin die Versorgung sicherstellt, ohne einen Anreiz zur Überschussproduktion zu geben (vgl. Urteile vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Randnr. 20, und Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 85).
  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    42 Die von der niederländischen Regierung und vom Productschap angeführten Rechtsprechungsgrundsätze können auch nicht die Feststellung in Frage stellen, dass in den Bereichen, die einer gemeinsamen Organisation unterliegen, und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene nationale Vorschriften in den Mechanismus der Bildung derjenigen Preise einzugreifen, die in der gemeinsamen Marktorganisation auf der gleichen Produktionsstufe geregelt sind (Urteile Toffoli u. a., Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 5, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 8, sowie Milk Marque und National Farmers' Union, Randnr. 63).
  • EuGH, 09.07.1985 - 179/84

    Bozzetti / Invernizzi

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Richtpreis im Sinne von Artikel 3 der Verordnung Nr. 804/68 unter Berücksichtigung der für die gesamte Gemeinschaft als typisch angesehenen Standardmilch festgesetzt wird (Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 179/84, Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 33).
  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    Compassion in World Farming

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
    Mit einer gemeinsamen Marktorganisation sind auch Vorschriften unvereinbar, die deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern, auch wenn diese Marktorganisation das betreffende Gebiet nicht abschließend geregelt hat (vgl. u. a. Urteil vom 19. März 1998 in der Rechtssache C-1/96, Compassion in World Farming, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 41 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.1987 - 118/86

    Openbaar Ministerie / Nertsvoederfabriek Nederland

  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

  • EuGH, 18.12.1997 - C-309/96

    Annibaldi

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Folglich bleiben die Mitgliedstaaten grundsätzlich für den Erlass bestimmter Maßnahmen zuständig, die nicht in der Verordnung Nr. 1308/2013 vorgesehen sind, sofern diese Maßnahmen nicht so beschaffen sind, dass sie von der Verordnung Nr. 1308/2013 abweichen oder diese Verordnung beeinträchtigen oder deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Kuipers, C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    15 - Vgl. u. a. Urteile Antonini (216/86, EU:C:1987:322, Rn. 6), Kommission/Griechenland (C-110/89, EU:C:1991:227, Rn. 21), Kommission/Griechenland (C-61/90, EU:C:1992:162, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 - Vgl. u. a. Urteile Industrias de Deshidratación Agrícola (C-118/02, EU:C:2004:182, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Beschluss Babanov (C-207/08, EU:C:2008:407, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    24 - Vgl. Urteile Hammarsten (C-462/01, EU:C:2003:33, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Beschluss Babanov (C-207/08, EU:C:2008:407, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-505/07

    Compañía Española de Comercialización de Aceite - Gemeinsame Marktorganisation

    51 - Vgl. zum Ganzen Urteile vom 19. März 1998, Compassion in World Farming (C-1/96 Slg. 1998, I-1251, Randnr. 41), Milk Marque (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 63, 80 und 94), und vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, Slg. 2005, I-4255, Randnr. 37); vgl. dazu auch die Ausführungen zur 5. Frage (Nrn. 94 bis 107 dieser Schlussanträge).

    52 - Urteile vom 29. Oktober 1980, Maizena/Rat (139/79, Slg. 1980, 3393, Randnr. 23), vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat (C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 61), und Milk Marque (zitiert in Fn. 2, Randnr. 81); vgl. ferner Urteil Kuipers (zitiert in Fn. 51, Randnrn. 32 und 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines

    Daraus ergibt sich, dass § 3 Abs. 2 Buchst. u des Gesetzes Nr. XCV von 2009, indem er auf die soeben beschriebene Weise den Preiswettbewerb unterdrückt, gegen den der Verordnung Nr. 1308/2013 zugrunde liegenden zentralen Grundsatz und die Art und Weise verstößt, in der diese Verordnung und ihre Vorläufer(38) durch den Gerichtshof in Rechtssachen wie im Urteil vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314), stets ausgelegt wurden.

    22 Urteile vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 37), und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-2/18

    Lietuvos Respublikos Seimo narių grupe

    10 Vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 Vgl. Urteil vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 53).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-2/18

    Lietuvos Respublikos Seimo narių grupe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Mit einer gemeinsamen Marktorganisation sind auch Vorschriften unvereinbar, die deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern, auch wenn diese Marktorganisation das betreffende Gebiet nicht abschließend geregelt hat (Urteil vom 26. Mai 2005, Kuipers, C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche

    29 Urteile vom 26. Juni 1979, McCarren (177/78, EU:C:1979:164, Rn. 9), vom 16. Januar 2003, Hammarsten (C-462/01, EU:C:2003:33, Rn. 26), und vom 26. Mai 2005, Kuipers (C-283/03, EU:C:2005:314, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04

    Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der

    33 - Vgl. auch Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-283/03, A. H. Kuipers/Productschap Zuivel, Slg. 2005, I-0000.
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03   

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https://dejure.org/2004,11936
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03 (https://dejure.org/2004,11936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kuipers

  • EU-Kommission PDF

    A. H. Kuipers gegen Productschap Zuivel.

    Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nationale Regelung, wonach die Molkereibetriebe nach der Qualität der gelieferten Milch Abschläge von dem den Milchviehhaltern zu zahlenden Preis vornehmen oder diesen Zuschläge ...

  • EU-Kommission

    A. H. Kuipers gegen Productschap Zuivel

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse , Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
    16 - Urteile vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (Toffoli, Slg. 1979, 3301, Randnr. 12), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 23), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483, Randnr. 12) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00 (Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2003, I-7975, Randnrn.

    22 - Urteil Milk Marque und National Farmers' Union (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 88).

    26 - Urteil Milk Marque und National Farmers' Union (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 85) und Urteil vom 10. März 1981 in den verbundenen Rechtssachen 36/80 und 71/80 (Irish Creamery Milk Suppliers Association, Slg. 1981, 735, Randnr. 20).

    31 - Urteil Milk Marque und National Farmers' Union (zitiert in Fußnote 16, Randnrn. 57 ff., insbesondere Randnrn. 57 und 61).

  • EuGH, 06.11.1979 - 10/79

    Toffoli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
    16 - Urteile vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79 (Toffoli, Slg. 1979, 3301, Randnr. 12), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 23), vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483, Randnr. 12) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-137/00 (Milk Marque und National Farmers' Union, Slg. 2003, I-7975, Randnrn.

    25 - Urteil Toffoli (zitiert in Fußnote 16, Randnrn. 2 und 6).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
    39 - Urteil vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnrn.

    Ähnlich auch Generalanwalt Jacobs in Nr. 165 seiner Schlussanträge vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, I-2103).

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