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   EuGH, 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99   

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https://dejure.org/2001,379
EuGH, 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 2001 - C-285/99 und C-286/99 (https://dejure.org/2001,379)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - In einem Mitgliedstaat geltende Erläuterungs- und Ausschlussmodalitäten - Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Auftraggebers

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Lombardini

  • Europäischer Gerichtshof

    Mantovani

  • EU-Kommission PDF

    Lombardini

    Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 30 Absatz 4
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen ...

  • EU-Kommission

    Lombardini

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Ablehnung von einem Angebot eines Betriebes in einem nicht offenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge wegen zu günstigen Konditionen; Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • oeffentliche-auftraege.de

    Unterkostenangebote: Erläuterungsrecht des Bieters

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 234; ; Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14.06.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge Art. 30 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 30 Abs. 4
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Niedrigpreisangebot: Muss Bieter vor Ausschluss gehört werden? (IBR 2002, 269)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) zur Auslegung von Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199 vom 9. August 1993, S. 54) - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1410 (Ls.)
  • EuZW 2002, 58
  • NZBau 2002, 101
  • DVBl 2002, 418 (Ls.)
  • BauR 2002, 680 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 131
  • ZfBR 2002, 179
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Außerdem verbietet es Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 den Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung, Vorschriften zu erlassen, wonach bestimmte nach einem mathematischen Kriterium ermittelte Angebote von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ohne weiteres ausgeschlossen werden, statt den öffentlichen Auftraggeberzu verpflichten, das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der kontradiktorischen Überprüfung anzuwenden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 dem öffentlichen Auftraggeber vorschreibt, die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote zu überprüfen, und ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, den Bieter zur Vorlage der erforderlichen Belege aufzufordern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 16).

    Nach Ansicht des Gerichtshofes nimmt ein mathematisches Kriterium, wonach Angebote, die den als Preis der Arbeiten festgesetzten Grundwert um mehr als 10 Prozentpunkte weniger übersteigen als der Durchschnitt aller zum Vergabeverfahren zugelassenen Angebote, als ungewöhnlich angesehen und daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, den Bietern, die besonders niedrige Angebote eingereicht haben, die Möglichkeit, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, so dass die Anwendung eines solchen Kriteriums im Widerspruch zu dem Zweck der Richtlinie 71/305 steht, die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge zu fördern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 18).

    Ferner hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Rat in Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 ein genaues und detailliertes Verfahren zur Überprüfung der Angebote, die ungewöhnlich niedrig erscheinen, vorgeschrieben hat, um es den Bietern, die besonders niedrige Angebote gemacht haben, zu ermöglichen, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, und um auf diese Weise den Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen sicherzustellen; die Erreichung dieses Zieles wäre in Frage gestellt, wenn die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Vorschrift davon wesentlich abweichen dürften (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 20).

    Schließlich hat er weiter ausgeführt, dass das Verfahren der Überprüfung nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 immer dann anzuwenden ist, wenn der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, Angebote auszuschließen, weil sie im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind; auf diese Weise können die Bieter sicher sein, dass sie nicht von dem ausgeschriebenen Auftrag ausgeschlossen werden, ohne Gelegenheit gehabt zu haben, die Seriosität ihrer Angebote darzutun (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 26).

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Angebote eines Bieters nach Auffassung des öffentlichen Auftraggebers im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen offensichtlich ungewöhnlich niedrig sind, der Auftraggeber nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 verpflichtet ist, vor der Vergabe des Auftrags den Bieter aufzufordern, einen Beleg für seine Preisangebote beizubringen, oder dem Bieter mitzuteilen, welche seiner Angebote ungewöhnlich niedrig sind, und ihm eine angemessene Frist für zusätzliche Angaben einzuräumen (Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-295/89

    Donà Alfonso / Consorzio per lo sviluppo industriale del Comune di Monfalcone

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    19 und 21, und vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-295/89, Donà Alfonso, Slg. 1991, I-2967, abgekürzte Veröffentlichung, Nrn. 1 und 2 des Tenors).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    16 und 17, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-237/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-939, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene soll somit im Wesentlichen die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, und zu diesem Zweck die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (in diesem Sinn Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2001 - C-28/99

    Verdonck u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Außerdem schließt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, damit der öffentliche Auftraggeber feststellen kann, ob es beachtet wird (vgl. entsprechend hinsichtlich der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge [ABl. L 199, S.1] Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98, Unitron Scandinavia et 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5685, Randnr. 13) festgestellt hat, entspricht Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 in ihrer Fassung gemäß der Richtlinie 89/404/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 (ABl. L 210, S. 1).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Aus diesen zwingend abgefassten Bestimmungen geht eindeutig hervor, dass der Unionsgesetzgeber vom öffentlichen Auftraggeber verlangen wollte, dass er die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote überprüft, indem er ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, die Bewerber zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität dieser Angebote aufzufordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnrn.

    Es stellt daher ein Erfordernis der Richtlinie 2004/18 dar, dass eine effektive kontradiktorische Erörterung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bewerber zu einem zweckmäßigen Zeitpunkt im Verfahren der Prüfung von Angeboten stattfindet, damit der Bewerber den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen kann; dadurch soll Willkür des öffentlichen Auftraggebers verhindert und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnr. 57).

    Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist zu ergänzen, dass die Aufforderung zur Erläuterung des Angebots erst nach Kenntnisnahme von sämtlichen Angeboten durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Nach dem zweiten und dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 93/37 wird mit dieser Koordinierung die gleichzeitige Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sowie die Entwicklung von echtem Wettbewerb auf Gemeinschaftsebene angestrebt, indem eine möglichst weitgehende Interessenbekundung in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gefördert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Frankreich, C-225/98, Slg. 2000, I-7445, Randnr. 34, vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 52, vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 34, sowie vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau, C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 89).

    Die Richtlinie soll die Gefahr von Bevorzugungen durch die öffentliche Verwaltung ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ordine degli Architetti u. a., Randnr. 75, und Lombardini und Mantovani, Randnr. 35).

    Die gemeinschaftliche Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge soll somit u. a. die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von Überlegungen leiten lässt, die mit dem in Rede stehenden Markt nichts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 17, vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 42, sowie Lombardini und Mantovani, Randnr. 36).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Aus ihrem Titel und ihrer zweiten Begründungserwägung ergibt sich, dass die Richtlinie 93/37 lediglich die Koordinierung der einzelstaatlichen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge bezweckt und somit keine umfassende Gemeinschaftsregelung in diesem Bereich vorsieht (u. a. Urteil vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 33).

    Die Richtlinie 93/37 soll jedoch, wie aus ihrer zweiten und ihrer zehnten Begründungserwägung hervorgeht, Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge beseitigen, um die betreffenden Märkte einem echten Wettbewerb zwischen den Unternehmern der Mitgliedstaaten zu öffnen (u. a. Urteil Lombardini und Mantovani, Randnr. 34).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Ist die von ihm beanstandungsfrei für maßgebend und angemessen erachtete Interventionsschwelle erreicht, ist der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 6 Satz 1 VOL/A-EG verpflichtet und berechtigt, in einem Zwischenverfahren eine Preisprüfung vorzunehmen, vom betreffenden Bieter Aufklärung über die Preise, und zwar auch über Einzelpreise, zu verlangen und ihm Gelegenheit zu geben, die Seriosität des Angebots darzulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. November 2001 - C-285/99 und 286/99, Rn. 45 ff., 53).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-78/08

    Paint Graphos - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Unionsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden; er ist aber befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, sowie vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

    Nach der Rechtsprechung gelten die nachstehenden Erwägungen auch für die Auslegung von Art. 139 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen, da die Anforderungen der Art. 29 Abs. 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5), Art. 37 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 und Art. 30 Abs. 4 der Richtlinie 93/37 im Wesentlichen mit denen des Art. 139 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen identisch sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 50).

    Im Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, hat der Gerichtshof in Randnr. 67 festgestellt, dass Art. 30 Abs. 4 der Richtlinie 93/37/EWG unstreitig nicht den Begriff des ungewöhnlich niedrigen Angebots definiert und erst recht nicht festlegt, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle zu berechnen ist.

    In derselben Rechtssache hat der Generalanwalt die Auffassung vertreten, dass der Begriff des ungewöhnlich niedrigen Angebots nicht abstrakter Natur, sondern nach der genannten Vorschrift sehr klar sei und sich für jeden Auftrag nach Maßgabe des spezifischen Gegenstands der zu erbringenden Leistung bestimme (Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der oben in Randnr. 93 angeführten Rechtssache Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9235, Nrn. 32 und 35).

    Nach der Rechtsprechung ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder Bieter, dessen Angebot als ungewöhnlich niedrig beanstandet wird, die Möglichkeit hat, seinen Standpunkt dazu zweckdienlich darzulegen, indem ihm Gelegenheit gegeben wird, alle Erläuterungen zu den verschiedenen Bestandteilen seines Angebots zu einem Zeitpunkt einzureichen, zu dem er nicht nur von der bei dem fraglichen Auftrag anwendbaren Ungewöhnlichkeitsschwelle und der Tatsache, dass sein Angebot ungewöhnlich niedrig erschienen ist, Kenntnis hat, sondern auch von den konkreten Punkten, die den öffentlichen Auftraggeber zu Untersuchungen veranlasst haben (Urteil Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnr. 53).

    Der Gerichtshof hat bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass die Durchführung einer effektiven kontradiktorischen Erörterung ein fundamentales Erfordernis darstellt, um Willkür des öffentlichen Auftraggebers zu verhindern und einen gesunden Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten (Urteil Lombardini und Mantovani, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnr. 57).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Der öffentliche Auftraggeber ist aufgrund dieser Bestimmung daher verpflichtet, erstens die zweifelhaften Angebote zu identifizieren, zweitens den betroffenen Bietern zu ermöglichen, ihre Seriosität zu beweisen, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

    Insoweit ist es mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots in Art. 139 Abs. 1 oder Art. 146 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2342/2002 Sache des öffentlichen Auftraggebers, die für die Identifizierung der ungewöhnlich niedrigen Angebote verwendete Methode festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), vorausgesetzt, dass diese Methode sachlich und nicht diskriminierend ist (vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 68 und 69).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    108 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zu öffentlichen Aufträgen ist der Auftraggeber zur Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter verpflichtet (u. a. Urteile vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 37, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01, GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung

    So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten und insbesondere der öffentlichen Auftraggeber ist, festzulegen, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle für ein ungewöhnlich "niedriges" Angebot zu errechnen ist (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 67, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49), oder einen Wert dafür festzusetzen, unter der Voraussetzung, dass eine objektive und nicht diskriminierende Methode angewandt wird.

    Er hat auch entschieden, dass es dem öffentlichen Auftraggeber obliegt, "die zweifelhaften Angebote zu ermitteln" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-57/01

    DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZU FRAGEN EINES GRIECHISCHEN GERICHTS ÜBER DAS

  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

  • VK Südbayern, 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - Verg 8/07

    Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10

    Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen

  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05

    Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!

  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • EuGH, 07.10.2010 - C-224/09

    Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen anwesend sind, verlangt das

  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

  • VK Sachsen, 27.04.2005 - 1/SVK/032-05

    Überprüfung auffälliger Cent-Positionen

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

  • VK Arnsberg, 29.01.2009 - VK 34/08

    Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des

  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

  • OLG Naumburg, 07.05.2002 - 1 Verg 19/01

    Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im

  • VK Niedersachsen, 10.09.2015 - VgK-32/15

    Dumpingpreis ist kein zwingender Ausschlussgrund!

  • OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Ableitung eines offenbaren Mißverhältnisses im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

  • VK Sachsen, 08.02.2005 - 1/SVK/003-05

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot: Nachfragepflicht!

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-21/03

    Fabricom

  • VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13

    Nachprüfungsverfahren: Ausbaumaßnahmen

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2004 - W (Kart) 25/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • EuG, 25.02.2003 - T-4/01

    Renco / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier

  • EuGH, 11.05.2023 - C-101/22

    Kommission/ Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium - Rechtsmittel -

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

  • VK Sachsen, 05.08.2022 - 1/SVK/012-22

    Wie ist die Preisprüfung durchzuführen?

  • VK Südbayern, 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

    Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren - Rechtsangleichung -

  • EuG, 12.03.2008 - T-345/03

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Niedersachsen, 11.11.2015 - VgK-41/15

    Zurückweisung der Nachprüfung einer Vergabe von erweiterten Abbrucharbeiten

  • VK Bund, 05.10.2012 - VK 3-111/12

    Reinigungsdienstleistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2004 - C-247/02

    Sintesi

  • VK Niedersachsen, 29.10.2014 - VgK-39/14

    Ausschreibung von RLT-Anlagen für den Neubau und Errichtung von Flächen für einen

  • EuGH, 18.12.2014 - C-551/13

    SETAR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 15 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2005 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-34/03

    Fabricom - Unternehmensrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-669/20

    Veridos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe bestimmter

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2008 - C-250/07

    Kommission / Griechenland

  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

  • VK Thüringen, 23.09.2005 - 360-4002.20-007/05-NDH

    Keine nachträgliche Forderung des Nachweises der Eignung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04

    La Cascina und Zilch - Öffentliche Ausschreibung - Verfahren zur Vergabe

  • VK Baden-Württemberg, 17.05.2002 - 1 VK 14/02

    Zur Auskömmlichkeit von Niedrigpreisangeboten

  • VK Bund, 11.06.2010 - VK 3-57/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Bewachung

  • VK Brandenburg, 15.08.2007 - VK 31/07

    Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots anhand von Durchschnittswerten aller

  • VK Baden-Württemberg, 17.05.2003 - 1 VK 14/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausschluss eines Angebots als

  • VK Sachsen, 16.12.2004 - 1/SVK/118-04

    Dumping-Preis: Aufklärungspflicht des Bieters

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Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.2000 - C-285/99   

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https://dejure.org/2000,62559
EuGH, 11.01.2000 - C-285/99 (https://dejure.org/2000,62559)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2000 - C-285/99 (https://dejure.org/2000,62559)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - C-285/99 (https://dejure.org/2000,62559)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99, C-286/99   

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https://dejure.org/2001,23607
Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,23607)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.06.2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,23607)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,23607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Lombardini

  • EU-Kommission PDF

    Impresa Lombardini SpA - Impresa Generale di Costruzioni gegen ANAS - Ente nazionale per le strade und Società Italiana per Condotte d'Acqua SpA (C-285/99) und Impresa Ing. Mantovani SpA gegen ANAS - Ente nazionale per le strade und Ditta Paolo Bregoli (

    Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - In einem Mitgliedstaat geltende Erläuterungs- und Ausschlussmodalitäten - Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen des öffentlichen Auftraggebers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    Es trifft auch zu, dass der Gerichtshof in dem Urteil Fratelli Costanzo festgestellt hat, dass die Richtlinie(31) automatische Ausschlussmechanismen verbietet.

    17: - Siehe das Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 18 a. E.).

    Dieser Unterschied im Wortlaut vermag meines Erachtens die Auslegungszweifel zu zerstreuen, die der Text von 1975 aufwarf, der den Gerichtshof nötigte, in seinem Urteil Fratelli Costanzo klarzustellen, dass sich die von ihm ausgelegte Bestimmung auf ungewöhnlich niedrige Angebote schlechthin bezog und nicht nur auf offensichtlich ungewöhnlich niedrige.

    28: - So der Gerichtshof in seinem Urteil Fratelli Costanzo (Randnrn.

    Mit seinem Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94 (Furlanis, Slg. 1995, I-3633) erstreckte er seine zur Richtlinie von 1971 in deren Fassung von 1989 ergangene Entscheidung auf die Richtlinie von 1993.29: - Nach dem Urteil Fratelli Costanzo steht diese Verpflichtung in Einklang mit der Richtlinie.

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    Der Gerichtshof hat dies in seinen Urteilen Transporoute, Fratelli Costanzo und Donà Alfonso ausgesprochen.(36).

    Um einen Präzedenzfall ging es bereits in dem Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417).

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    20: - Die Unterscheidung zwischen Teilnahme- und Vergabekriterien hat Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen zu dem Fall hervorgehoben, der zum Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) geführt hat.
  • EuGH, 18.06.1991 - C-295/89

    Donà Alfonso / Consorzio per lo sviluppo industriale del Comune di Monfalcone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    16, 18 und 19), dessen Feststellungen später in dem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-295/89 (Donà Alfonso, Slg. 1991, I-2967) wiederholt wurden.
  • EuGH, 26.10.1995 - C-143/94

    Furlanis costruzioni generali / Azienda nazionale autonoma strade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    Mit seinem Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94 (Furlanis, Slg. 1995, I-3633) erstreckte er seine zur Richtlinie von 1971 in deren Fassung von 1989 ergangene Entscheidung auf die Richtlinie von 1993.29: - Nach dem Urteil Fratelli Costanzo steht diese Verpflichtung in Einklang mit der Richtlinie.
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2001 - C-285/99
    In seinem Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5685) stellte der Gerichtshof klar, dass das Prüfungsverfahren nach Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie ausnahmslos vom 31. Dezember 1992 an anzuwenden ist.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99, C-286/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26766
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,26766)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,26766)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - C-285/99, C-286/99 (https://dejure.org/2001,26766)
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  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    Es trifft auch zu, dass der Gerichtshof in dem Urteil Fratelli Costanzo festgestellt hat, dass die Richtlinie(31) automatische Ausschlussmechanismen verbietet.

    17: - Siehe das Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 18 a. E.).

    Dieser Unterschied im Wortlaut vermag meines Erachtens die Auslegungszweifel zu zerstreuen, die der Text von 1975 aufwarf, der den Gerichtshof nötigte, in seinem Urteil Fratelli Costanzo klarzustellen, dass sich die von ihm ausgelegte Bestimmung auf ungewöhnlich niedrige Angebote schlechthin bezog und nicht nur auf offensichtlich ungewöhnlich niedrige.

    28: - So der Gerichtshof in seinem Urteil Fratelli Costanzo (Randnrn.

    Mit seinem Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94 (Furlanis, Slg. 1995, I-3633) erstreckte er seine zur Richtlinie von 1971 in deren Fassung von 1989 ergangene Entscheidung auf die Richtlinie von 1993.29: - Nach dem Urteil Fratelli Costanzo steht diese Verpflichtung in Einklang mit der Richtlinie.

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    Der Gerichtshof hat dies in seinen Urteilen Transporoute, Fratelli Costanzo und Donà Alfonso ausgesprochen.(36).

    Um einen Präzedenzfall ging es bereits in dem Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417).

  • EuGH, 18.06.1991 - C-295/89

    Donà Alfonso / Consorzio per lo sviluppo industriale del Comune di Monfalcone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    16, 18 und 19), dessen Feststellungen später in dem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-295/89 (Donà Alfonso, Slg. 1991, I-2967) wiederholt wurden.
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    20: - Die Unterscheidung zwischen Teilnahme- und Vergabekriterien hat Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen zu dem Fall hervorgehoben, der zum Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635) geführt hat.
  • EuGH, 26.10.1995 - C-143/94

    Furlanis costruzioni generali / Azienda nazionale autonoma strade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    Mit seinem Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94 (Furlanis, Slg. 1995, I-3633) erstreckte er seine zur Richtlinie von 1971 in deren Fassung von 1989 ergangene Entscheidung auf die Richtlinie von 1993.29: - Nach dem Urteil Fratelli Costanzo steht diese Verpflichtung in Einklang mit der Richtlinie.
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-285/99
    In seinem Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5685) stellte der Gerichtshof klar, dass das Prüfungsverfahren nach Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie ausnahmslos vom 31. Dezember 1992 an anzuwenden ist.
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