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   EuGH, 16.06.2016 - C-291/15   

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EuGH, 16.06.2016 - C-291/15 (https://dejure.org/2016,14187)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - C-291/15 (https://dejure.org/2016,14187)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - C-291/15 (https://dejure.org/2016,14187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EURO 2004. Hungary

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Zollwertermittlung - Transaktionswert - Tatsächlich gezahlter Preis - Begründete Zweifel an der Richtigkeit des angemeldeten Preises - Unter dem im Rahmen anderer Geschäfte mit ähnlichen Waren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    EURO 2004. Hungary

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Zollwertermittlung - Transaktionswert - Tatsächlich gezahlter Preis - Begründete Zweifel an der Richtigkeit des angemeldeten Preises - Unter dem im Rahmen anderer Geschäfte mit ähnlichen Waren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    EURO 2004. Hungary

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2454/93 Art 181a
    Transaktionswert, Rechnung, Import, Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Zollwertermittlung - Transaktionswert - Tatsächlich gezahlter Preis - Begründete Zweifel an der Richtigkeit des angemeldeten Preises - Unter dem im Rahmen anderer Geschäfte mit ähnlichen Waren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 23 und 26, sowie vom 9. März 2017, GE Healthcare, C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 30).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 24).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 24 und 27 bis 30).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 25).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    124 Urteil vom 16. Juni 2016 (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 38 und 39).

    127 Urteil vom 16. Juni 2016 (C-291/15, EU:C:2016:455).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 23 und 36).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 23).

  • EuGH, 09.03.2017 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 23 und 26).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Zollwert, wenn er nicht gemäß Art. 29 des Zollkodex anhand des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt werden kann, nach Art. 30 des Zollkodex gemäß den Methoden und in der Reihenfolge ermittelt wird, wie in dessen Abs. 2 Buchst. a bis d vorgesehen (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Falls der Zollwert der eingeführten Waren auch nicht auf der Grundlage von Art. 30 des Zollkodex ermittelt werden kann, richtet sich die Zollwertermittlung nach Art. 31 des Zollkodex (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn erst wenn der Zollwert nicht durch Anwendung einer bestimmten Vorschrift ermittelt werden kann, ist die in der festgelegten Reihenfolge unmittelbar nach ihr kommende Vorschrift heranzuziehen (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-775/19

    5th AVENUE Products Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    Konkret wird der Zollwert eingeführter Waren nach Art. 29 des Zollkodex durch ihren Transaktionswert gebildet, d. h. durch den für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis, vorbehaltlich jedoch der gemäß Art. 32 des Zollkodex gegebenenfalls vorzunehmenden Berichtigungen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 24, vom 9. März 2017, GE Healthcare, C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 31, und vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 25).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ist der Zollwert eingeführter Waren vorrangig nach der sogenannten Transaktionswertmethode zu ermitteln (Urteile vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 30, und vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 26).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 30).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 25, vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 27, und vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 23).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 26, und vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 28).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-770/21

    OGL-Food Trade Lebensmittelvertrieb

    Hungary (.-291/15, EU:C:2016:455), unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, dass der Zollwert bei der Einfuhr von Gemüse aus Drittländern nicht nach dem angegebenen Transaktionswert zu bestimmen ist, wenn:.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein Preisunterschied von mehr als 50 %, wie er im vorliegenden Fall zwischen dem angemeldeten Transaktionswert einer Partie eingeführter Waren und dem von der Kommission festgesetzten pauschalen Einfuhrwert festgestellt wurde, ausreicht, damit die Zollbehörde Zweifel an der Richtigkeit dieses angemeldeten Transaktionswerts hegt (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 38 und 39).

    Die Echtheit dieser Dokumente stellt nämlich nicht das entscheidende Kriterium dar, sondern ist einer unter mehreren von diesen Behörden zu berücksichtigenden Faktoren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 41).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass der Einführer nachweisen kann, dass der von ihm tatsächlich gezahlte Preis dem angemeldeten Transaktionswert entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 23).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 26).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 24).

    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 27 bis 29).

  • FG München, 15.11.2018 - 14 K 2028/18

    Zollwert für die eingeführten Waren

    Dieses Ergebnis steht zwar im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des EuGH, es sei zu verhindern, dass bei der Zollwertermittlung ein willkürlicher oder fiktiver Wert zu Grunde gelegt wird (vgl. (Urteil vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, ECLI: ECLI:EU:C:2013:825, Rn. 39; Urteil vom 16. Juni 2016, Euro 2004 Hungary, C-291/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:455), weil der Zollwert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen müsse (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, ECLI: ECLI:EU:C:2010:439, Rn. 29).
  • EuGH, 08.03.2022 - C-213/19

    Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf

    Insoweit leitet die Kommission aus dem Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004.Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455), ab, dass bei Waren, die zu extrem niedrigen Zollwerten, insbesondere zu Werten unter 50 % ihres statistischen Durchschnittspreises, angemeldet werden, begründete Zweifel an der Richtigkeit der fraglichen Zollanmeldungen bestehen, so dass diese Waren nicht ohne vorherige Kontrolle der angemeldeten Werte in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden dürfen.

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die in den genannten Artikeln vorgesehenen Methoden zur Ermittlung des Zollwerts ein Subsidiaritätsverhältnis aufweisen, so dass, wenn ein solcher Wert nicht durch Anwendung eines bestimmten Artikels ermittelt werden kann, der in der festgelegten Reihenfolge unmittelbar nachfolgende Artikel heranzuziehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004.Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 29).

  • EuGH, 07.10.2019 - C-171/18

    Safeway

    Zwar obliegt es grundsätzlich dem nationalen Gericht, das allein über unmittelbare Kenntnis des ihm unterbreiteten Rechtsstreits verfügt und das allein für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen wurden; da diese Maßnahmen jedoch den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen müssen, kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 36, und vom 30. Juni 2016, Ciup, C-288/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:495, Rn. 33).
  • EuGH, 09.06.2022 - C-599/20

    Baltic Master

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 31).

    Denn erst wenn der Zollwert nicht durch Anwendung einer bestimmten Vorschrift ermittelt werden kann, ist die in der festgelegten Reihenfolge unmittelbar nach ihr kommende Vorschrift heranzuziehen (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 29).

  • EuGH, 20.06.2019 - C-1/18

    Oribalt Riga - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr.

  • FG München, 18.10.2018 - 14 V 2121/18

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Antidumpingzoll

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 588/20

    Zollwert von eingeführten Waren

  • EuGH, 11.03.2020 - C-160/18

    X (Recouvrement de droits additionnels à l'importation) - Vorlage zur

  • EuGH, 09.06.2022 - C-187/21

    FAWKES - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18

    Oribalt Riga

  • FG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 K 339/18

    Zollwert nach der Transaktionswertmethode: Einfuhr von Waren zum ungewissen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-770/21

    OGL-Food Trade Lebensmittelvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex

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