Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 06.04.1995 | Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1995 - C-291/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,55
EuGH, 04.10.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,55)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2 Nr. 1, 17 Absatz 2 und 20 Absatz 2
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Sechste Richtlinie; Geltungsbereich; Verkauf eines teilweise der privaten Nutzung vorbehaltenen Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen; Nichteinbeziehung des vorbehaltenen Teils in das ...

  • EU-Kommission

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

  • Simons & Moll-Simons
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerbarer Umsatz

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a; UStG § 9
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Geltungsbereich - Verkauf eines teilweise der privaten Nutzung vorbehaltenen Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen - Nichteinbeziehung des vorbehaltenen Teils in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Berichtigung der Vorsteuerabzüge; Steuerpflichtigkeit, wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines Gegenstandes einen Teil seiner privaten Nutzung vorbehält

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 41
  • NVwZ 1996, 368 (Ls.)
  • BB 1995, 2630
  • BB 1996, 75
  • DB 1995, 2352
  • BStBl II 1996, 392
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
    Die genannte Wahlmöglichkeit steht auch nicht der Anwendung eines anderen, vom Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795) herausgearbeiteten Grundsatzes entgegen, wonach Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, gleichwohl als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden können, hinsichtlich deren die Mehrwertsteuer grundsätzlich voll abzugsfähig ist.
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits darauf hingewiesen, daß das mit der Richtlinie verfolgte Ziel, das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auf eine einheitliche Definition der steuerbaren Umsätze zu gründen, gefährdet wäre, wenn die Feststellung, daß eine Lieferung von Gegenständen vorliegt, die einen der drei steuerbaren Umsätze darstellt, von der Erfuellung von Voraussetzungen abhinge, die von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich wären (Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Ein Steuerpflichtiger handelt beim Verkauf eines Gegenstands, von dem er einen Teil nicht seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hatte, hinsichtlich dieses Teils grundsätzlich nicht als Steuerpflichtiger (vgl. EuGH-Urteil Armbrecht vom 4. Oktober 1995 C-291/92, EU:C:1995:304, BStBl II 1996, 392, Rz 24).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Hinzu kommt, dass die Aufteilung zwischen dem vom Steuerpflichtigen unternehmerisch und privat genutzten Teil eines Gebäudes prozentual und nicht räumlich vorzunehmen ist (vgl. EuGH-Urteil Armbrecht vom 4. Oktober 1995 C-291/92, EU:C:1995:304, BStBl II 1996, 392 Rz 21; BFH-Urteil vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, Abschn. 15.17 Abs. 7 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Diese Frage sei durch das Urteil vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92 (Armbrecht, Slg. 1995, I-2775) noch nicht abschließend geklärt.

    Zur Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Sinne dieser Bestimmung gehörten nur die mit Vorsteuer belasteten Kosten (vgl. Urteil Armbrecht).

    Folglich könnten Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet würden, gleichwohl als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, hinsichtlich deren die Mehrwertsteuer grundsätzlich voll abzugsfähig sei (Urteil Armbrecht, Randnr. 20).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht (Urteile Armbrecht, Randnr. 20, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, Randnr. 25).

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Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.1995 - C-291/92   

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https://dejure.org/1995,23818
EuGH, 06.04.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,23818)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,23818)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - C-291/92 (https://dejure.org/1995,23818)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 7/20

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei

    Dies gilt vor allem deshalb, weil die Zugehörigkeit eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen bei nur anteiliger Zuordnung keine räumlich-gegenständliche, sondern eine prozentuale ist, so dass Nutzungsänderungen innerhalb der Nutzungsquote (z.B. beim Tausch von gleich großen Räumen) zu keiner Vorsteuerberichtigung führen (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Armbrecht vom 06.04.1995 - C-291/92, EU:C:1995:99, Rz 40, 50 i.V.m. EuGH-Urteil Armbrecht vom 04.10.1995 - C-291/92, EU:C:1995:304, Rz 21; BFH-Urteil vom 28.09.2006 - V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; Senatsurteil in BFHE 254, 461, Rz 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht des

    Für die Auffassung, dass Bauleistungen als Dienstleistungen einzustufen sind, sprechen auch die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-291/92(43), wonach "die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Ablieferung von Bauwerken durch einen Bauunternehmer auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört, als Lieferung von Gegenständen (anstatt als Erbringung von Dienstleistungen) zu betrachten, auf einer Sonderregelung in Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b beruht", mit der Folge, dass ohne diese Norm und ihre Anwendung die Bauleistungen stets Dienstleistungen seien.

    43 - Es handelt sich um Nr. 15 der zweiten Schlussanträge in der Rechtssache Armbrecht (C-291/92, Urteil vom 4. Oktober 1995, Slg. 1995, I-2775).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92   

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https://dejure.org/1993,24688
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92 (https://dejure.org/1993,24688)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.1993 - C-291/92 (https://dejure.org/1993,24688)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 1993 - C-291/92 (https://dejure.org/1993,24688)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Uelzen gegen Dieter Armbrecht.

    Mehrwertsteuer - Steuerbarer Umsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    Ich möchte übrigens betonen, daß diese Schlußfolgerung mit dem Urteil Lennartz in Einklang steht.

    ( 16 ) Siehe in diesem Zusammenhang das Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795), in dem es um eine deutsche Vcrwaltungspraxis ging, wonach die unternehmerische Nutzung von Wirtschaftsgütern unberücksichtigt bleibt, wenn ihr Anteil an der gesamten Nutzung weniger als 10 % beträgt.

    Zur späteren Entwicklung dieses Artikels siehe die Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Lennartz (a. a. O., I-3815).

    ( 22 ) Urteil Lennartz (a. a. O. in Fußnote 16, Randnr. 35).

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    ( 23 ) Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 16).
  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    Siehe auch Nr. 11 meiner Schlußanträge zum Urteil vom 4. Dezember 1990 in der Rechtssache C-186/89 (Van Tiem, Slg. 1990, I-4363, 4377).
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    ( 10 ) Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88 (Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 8).
  • EuGH, 21.09.1988 - 50/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    ( 21 ) Siehe Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    "Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409) ausgeführt hat, ist es ein grundlegendes Element des Mehrwertsteuersystems, das bei allen Umsätzen die Mehrwertsteuer abzüglich des Mehrwertsteuerbetrags geschuldet wird, der die verschiedenen Kostenelemente der Gegenstände und Dienstleistungen unmittelbar belastet." ( 23 ) (Hervorhebung von mir).
  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    ( 8 ) Ein ähnliches Argument hat der Gerichtshof auch im Urteil vom 8. Juni 1986 in der Rechtssache 73/85 (Kerrutt, Slg. 1986, 2219) verworfen, das sich ebenfalls auf die Erhebung der Umsatzsteuer bei Grundstücken bezog.
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-291/92
    ( 9 ) Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76 (Nederlandse Ondernemingen, Slg. 1977, 113, Randnrn. 10 f.).
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