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   EuGH, 19.03.2019 - C-293/18   

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https://dejure.org/2019,7393
EuGH, 19.03.2019 - C-293/18 (https://dejure.org/2019,7393)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.2019 - C-293/18 (https://dejure.org/2019,7393)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 2019 - C-293/18 (https://dejure.org/2019,7393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CCOO

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragrafen 2 und 3 - Begriff "befristet beschäftigter Arbeitnehmer" - Paragraf 4 - Diskriminierungsverbot - Vergleichbarkeit der ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage

    Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Rahmenvereinbarung keine bestimmte Branche ausschließt und dass ihre Bestimmungen auf mit Behörden und anderen Stellen des öffentlichen Sektors geschlossene befristete Arbeitsverträge und -verhältnisse Anwendung finden sollen (Beschluss vom 19. März 2019, CCOO, C-293/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:224, Rn. 30).

    In Bezug auf die Frage, ob das zwischen den Friedensrichtern und dem Justizministerium bestehende Rechtsverhältnis befristet ist, ergibt sich aus dem Wortlaut von Paragraf 3 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung, dass einem befristeten Arbeitsvertrag oder -verhältnis zu eigen ist, dass sein Ende "durch objektive Bedingungen wie das Erreichen eines bestimmten Datums, die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder das Eintreten eines bestimmten Ereignisses bestimmt wird" (Beschluss vom 19. März 2019, CCOO, C-293/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:224, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18

    Baldonedo Martín

    14 Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso (C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 28), vom 8. September 2011, Rosado Santana (C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 40), vom 9. Juli 2015, Regojo Dans (C-177/14, EU:C:2015:450, Rn. 33), sowie Beschlüsse vom 9. Februar 2017, Rodrigo Sanz (C-443/16, EU:C:2017:109, Rn. 26), und vom 19. März 2019, CCOO (C-293/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:224, Rn. 28).
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