Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2008 - C-294/06   

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https://dejure.org/2008,2287
EuGH, 24.01.2008 - C-294/06 (https://dejure.org/2008,2287)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - C-294/06 (https://dejure.org/2008,2287)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - C-294/06 (https://dejure.org/2008,2287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - Auswirkung auf das ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - Auswirkung auf das ...

  • EU-Kommission PDF

    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - Auswirkung auf das ...

  • EU-Kommission

    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - Auswirkung auf das ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 auf Au-pair Kräfte und Studenten; Gewährung der Eigenschaft "Arbeitnehmer" gegenüber einem türkischen Staatsangehörigen in einem europäischen Mitgliedsstaat; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; RL 2004/114/EG Art. 4 Abs. 1 Bst. a
    Großbritannien (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Arbeitnehmerbegriff, Studenten, Au-pair

  • Judicialis

    Beschluss Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1
    Auswärtige Beziehungen: Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich - Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören - Einreiseerlaubnis als Student oder Au-pair-Kraft - Auswirkung auf das ...

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Aufenthaltsrecht für türkische Studenten und Au-pair-Kräfte

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrecht für türkische Studenten und Au-pair-Kräfte

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Civil Division) (England and Wales) eingereicht am 30. Juni 2006 - Ezgi Payir, Birol Ozturk, Burhan Akyuz / Secretary of State for the Home Department

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei - Begriff des Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Türkische Staatsangehörige, die als Au-pair-Kraft beschäftigt ist und als solche eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 404
  • EuZW 2008, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Insbesondere hängt die Ausübung der Rechte, die den türkischen Staatsangehörigen nach dem Beschluss Nr. 1/80 zustehen, nicht davon ab, aus welchem Grund ihnen die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung im Aufnahmemitgliedstaat ursprünglich erteilt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnrn. 21 und 22, sowie vom 24. Januar 2008, Payir u. a., C-294/06, Slg. 2008, I-203, Randnr. 40).
  • VGH Hessen, 08.04.2009 - 11 A 2264/08

    Ausländerrechtliche Nebenbestimmung; zeitlich beschränkte Erwerbstätigkeit;

    Im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - gibt der Senat seine anderslautende bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2006 - 12 TG 786/06 -, InfAuslR 2006, 335) auf.

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbracht werden, für die als Gegenleistung eine Vergütung gezahlt wird (EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 -, InfAuslR 1999, 6, Rdnr. 25, und 24. Januar 2008 - C-294/06 -, juris, Rdnr. 28).

    In diesem Sinne ist selbst eine Tätigkeit von 10 Stunden pro Woche als eine tatsächliche und echte Tätigkeit anzusehen, die nicht im Sinne der Definition des Europäischen Gerichtshofes einen so geringen Umfang hat, dass sie nur völlig untergeordnet und unwesentlich ist (so Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007 zu der Rechtssache C-294/06, juris, Rdnr. 61).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass er diesen Status erst nach der Einreise erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 -, Rdnr. 38, 40 f.).

    Der Begriff ist nicht dahingehend auszulegen, dass er einen allgemeinen Arbeitsmarkt von beispielsweise begrenzten Märkten mit besonderer Zwecksetzung abgrenzt (so Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007 zu der Rechtssache C-294/06, juris, Rdnr. 46 ff.; EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 -, juris, Rdnr. 35).

    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung bedeutet eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-294/06 -, juris, Rdnr. 29 f.).

    Für die Charakterisierung einer Beschäftigung als ordnungsgemäß ist es irrelevant, dass der Arbeitnehmer bei seiner Einreise in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates darüber unterrichtet war, dass sein Aufenthalt und seine Beschäftigung von der Einhaltung bestimmter zeitlicher und sachlicher Bedingungen abhängig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 -, InfAuslR 1997, 434, und vom 24. Januar 2008 - C-294/06 -, juris, Rdnr. 43 ff.).

    Eine derartige Auffassung widerspräche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach auch Personen, die nur in Teilzeit beschäftigt sind, als Arbeitnehmer anzusehen sind (so Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007 zu der Rechtssache C-294/06, juris, Rdnr. 24).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Zur Zugehörigkeit des türkischen Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Begriff im Rahmen der Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 die Gesamtheit der Arbeitnehmer bezeichnet, die den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats nachkommen und somit das Recht haben, eine Berufstätigkeit in dessen Hoheitsgebiet auszuüben (Urteile vom 26. November 1998, Birden, C-1/97, Slg. 1998, I-7747, Randnr. 51, und vom 24. Januar 2008, Payir u. a., C-294/06, Slg. 2008, I-203, Randnr. 29).

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Ausübung der Rechte, die den türkischen Staatsangehörigen nach dem Beschluss Nr. 1/80 zustehen, nicht davon ab, aus welchem Grund ihnen die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung im Aufnahmemitgliedstaat ursprünglich erteilt wurde (vgl. in diesem Sinne zu Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 Urteile vom 16. Dezember 1992, Kus, C-237/91, Slg. 1992, I-6781, Randnrn. 21 und 22, sowie Payir u. a., Randnr. 40; zu Art. 7 des Beschlusses Urteil vom 5. Oktober 1994, Eroglu, C-355/93, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 22).

    Zwar lässt der Beschluss Nr. 1/80 die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen (vgl. u. a. Urteil Payir u. a., Randnr. 36).

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    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei - Begriff des Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Türkische Staatsangehörige, die als Au-pair-Kraft beschäftigt sind - ...

  • EU-Kommission PDF

    Payir u.a.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei - Begriff des Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Türkische Staatsangehörige, die als Au-pair-Kraft beschäftigt sind - ...

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