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   EuGH, 30.11.1994 - C-294/90 DEP   

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https://dejure.org/1994,2657
EuGH, 30.11.1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 73
    Verfahren; Kosten; Festsetzung; Erstattungsfähige Kosten; Begriff; Zu berücksichtigende Faktoren

  • EU-Kommission

    British Aerospace / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Begriff der erstattungsfähigen Kosten; Zu berücksichtigende Faktoren im Kostenfestsetzungsverfahren; Aufgewandte Arbeitszeit; Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten durch den Gerichtshof; Begriff des Verfahrens

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 73; ; Verfahrensordnung Art. 74; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Begriff - Zu berücksichtigende Faktoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.1970 - 75/69

    Hake / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 72 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gerichtshof" spricht (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901).
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    14 Da der Gerichtshof bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt dieser Festsetzung berücksichtigt, ist über die durch dieses Nachverfahren entstehenden Kosten nicht gesondert zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 5).
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    2 Mit Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493) hat der Gerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und der Kommission die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • EuGH - 191/86 (anhängig)

    Tokyo Electric / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    10 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 74 der Verfahrensordnung nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschluß vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, Tokyo Electric/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    10 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 74 der Verfahrensordnung nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschluss vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt und keine Vorschriften über die erforderliche Arbeitszeit enthält, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, sowie vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. entsprechend Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901 und 902, und vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2015 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission

    Il en découle que les dépens récupérables sont limités, d'une part, à ceux exposés aux fins de de la procédure devant le Tribunal et, d'autre part, à ceux indispensables à ces fins (voir, par analogie, ordonnances du 9 novembre 1995, Ahlström Osakeyhtiö e.a./Commission, C-89/85 DEP, EU:C:1995:366, point 14, et du 30 novembre 1994, British Aerospace/Commission, C-294/90 DEP, Rec, EU:C:1994:395, point 11).

    L'article 140, sous b), du règlement de procédure vise donc uniquement la procédure devant le Tribunal lui-même, en d'autres termes, la seule phase contentieuse de la procédure (voir, par analogie, ordonnances du 15 mars 1994, ENU/Commission, C-107/91 DEP, EU:C:1994:98, point 2, et British Aerospace/Commission, précitée, EU:C:1994:395, point 12).

  • EuGH, 01.10.2013 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht der Unionsrichter weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 2, und vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-208/11

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Kostenfestsetzung

    Im Rahmen von Art. 145 der Verfahrensordnung hat der Gerichtshof jedoch nicht die Vergütungen festzusetzen, die die Parteien ihren eigenen Anwälten schulden, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10, sowie vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 41).
  • EuGH, 08.07.2004 - C-286/95

    ICI / Kommission

    17 Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten (siehe u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, und vom 17. Februar 2004 in der Rechtssache C-321/99 P-DEP, DAI/ARAP u. a., nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. analog dazu Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901, 902, und vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-582/11

    Schwaaner Fischwaren / Rügen Fisch - Kostenfestsetzung

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-406/11

    Atlas Air / Atlas Transport - Kostenfestsetzung

    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90-DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

  • EuG, 14.11.2008 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission

  • EuG, 08.07.1998 - T-85/94

    Eugénio Branco / Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-271/94

    Branco / Kommission

  • EuG, 13.06.2007 - T-157/01

    Danske Busvognmænd / Kommission

  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

  • EuGH, 26.11.2004 - C-198/02

    EIB / De Nicola

  • EuGH, 08.07.2004 - C-286 95 P-DEP

    Bestimmung der Kosten eines Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof im

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.02.1992 - C-294/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1572
EuGH, 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace und Rover / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • EU-Kommission

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer staatlichen Beihilfe der britischen Regierung; Umfang der Befugnisse der Kommission nach Art. 93 EWG-Vertrag; Durchführung eines besonderen Verfahrens zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung von Beihilfen duch die Kommission; Andorderungen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Beihilfen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 92; EWG-Vertrag Art. 93
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 952
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    10 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 EWG-Vertrag überträgt der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).
  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    14 Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20) entschieden, daß die Kommission, wenn sie in einem solchen Fall die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer vorhergehenden Entscheidung beurteilten Zusammenhangs sowie die Verpflichtungen prüfen müsse, die einem Mitgliedstaat durch diese vorhergehende Entscheidung auferlegt wurden.
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Wenn die Kommission beabsichtigt habe, die Bundesrepublik Deutschland mit Zwangsmitteln zur Rückforderung der Beihilfen TWD I zu veranlassen, so hätte sie das Verfahren nach Artikel 169 EWG-Vertrag oder nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages wählen müssen, und nicht das im Vertrag nicht vorgesehene Verfahren der bedingten Genehmigung (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnrn. 11 ff.).

    35 Das Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) verweise die Kommission zwar auf die durch Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages eröffnete Möglichkeit einer Klage beim Gerichtshof, aber auch, in Randnummer 10, auf die Möglichkeit des Artikels 93 Absatz 1, die Beihilfe umzugestalten.

    58 Anders als in der dem Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) zugrunde liegenden Situation, hat die Kommission im vorliegenden Fall das Aufforderungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführt, bevor sie die angefochtenen Entscheidungen erließ.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Enichem macht geltend, die Kommission habe dadurch, daß sie sich nach derNichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung durch den Gerichtshof zumErlaß einer neuen Entscheidung für verpflichtet gehalten habe, den Umfang ihrereigenen Befugnisse verkannt, deren Ausübung in dem einschlägigen Bereich allein in ihrem Ermessen stehe (Urteil Transocean Marine Paint/Kommission, und Urteiledes Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, und vom 4. Februar 1992 in derRechtssache C-294/90, British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493).Weder Artikel 176 EG-Vertrag noch die Verordnung Nr. 2988/74 könnten daherdie Rechtsgrundlage für eine Verpflichtung zum Neuerlaß der für nichtig erklärtenEntscheidung sein.
  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Indiesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Februar 1992in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992,I-493, Randnr. 11) entschieden, daß die Kommission, wenn der Staat dieBedingungen, von denen die Kommission eine Entscheidung über die Genehmigungeiner Beihilfe abhängig gemacht hat, nicht beachtet, gemäß Artikel 93 Absatz 2Unterabsatz 2 des Vertrages in Abweichung von den Artikeln 169 und 170 desVertrages den Gerichtshof unmittelbar anrufen kann.
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Sollte das begünstigte Unternehmen von den Genehmigungsbedingungen abweichen, so hätte der Mitgliedstaat für die ordnungsgemässe Durchführung der Entscheidung Sorge zu tragen, und die Kommission hätte zu prüfen, ob die Rückforderung der Beihilfe verlangt werden muß (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover, Slg. 1992, I-493, Randnr. 11).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Im Übrigen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. Oktober 1991, 1talien/Kommission (C-261/89, Slg. 1991, I-4437), und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission (C-294/90, Slg. 1992, I-493), anerkannt, dass vor Erlass einer zweiten Entscheidung, die mit der ersten im Wesentlichen übereinstimme, das Anhörungsrecht anzuwenden sei.
  • EuG, 08.07.2010 - T-396/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Hier ist zu beachten, dass die Kommission, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände berücksichtigen muss (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission, T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265, Randnr. 56).
  • EuG, 11.02.2009 - T-25/07

    Iride und Iride Energia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Energiesektor -

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG der Kommission die Befugnis überträgt, unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 16, und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    108: - Vgl. Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    26: - Sie verweist auf das Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission

  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 21.03.2002 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99

    ICI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99

    Elf Atochem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95

    Textilwerke Deggendorf GmbH (TWD) gegen Kommission der Europäischen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90   

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https://dejure.org/1991,19468
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90 (https://dejure.org/1991,19468)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - C-294/90 (https://dejure.org/1991,19468)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace Public Ltd Company und Rover Group Holdings plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfe - Entscheidung über die Vereinbarkeit - Nichtdurchführung - Entscheidung über die Rückforderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    In dem kürzlich ergangenen Urteil in der Rechtssache C-261/89 (20) hat der Gerichtshof nämlich anerkannt, daß die Kommission eine Beihilfe auf der Grundlage der Überlegung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklären kann, daß diese Beihilfe gegen eine vorhergehende Entscheidung verstösst, in der die Beihilfe unter der Bedingung genehmigt wurde, daß während eines bestimmten Zeitraums keine weiteren Beihilfen gewährt würden.

    Sie sprechen auch nicht dagegen (siehe das in Nr. 10 genannte Urteil in der Rechtssache C-261/89), daß in der neuen Entscheidung die Vereinbarkeit der zusätzlichen finanziellen Vergünstigungen mit dem Gemeinsamen Markt anhand der früheren Entscheidung beurteilt wird.

    Wenn eine solche neue Entscheidung getroffen wird, muß die Beurteilung der Kommission - auch in dem letztgenannten Fall, wie der Gerichtshof in dem oben in Nr. 10 genannten Urteil in der Rechtssache C-261/89 verdeutlicht hat - jedoch im Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 erfolgen, d. h. nach Aufforderung der Beteiligten zur Äusserung und deren Anhörung.

    Die Klägerinnen haben hiergegen kein sachliches Argument vorgebracht und ausserdem keinerlei Umstände vorgetragen (siehe das in Nr. 10 genannte Urteil in der Rechtssache C-261/89), aus denen sich ergeben könnte, daß sich die tatsächliche Situation nach Erlaß der Entscheidung 89/58 dergestalt verändert hätte, daß die in dieser Entscheidung vollzogene Beurteilung nicht länger für die gegenwärtig in Frage stehenden Beihilfen gelten würde.

    (20) Urteil vom 3. Oktober 1991 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    (14) Vgl. das Urteil vom 11. November in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639), in dem eine Klage gegen eine Mitteilung von Beschwerdepunkten im Rahmen eines Kartellverfahrens mit der Begründung abgewiesen wurde, daß eine solche Mitteilung nur eine vorbereitende Handlung sei und für das betreffende Unternehmen nicht die Verpflichtung schaffe, seine Handelspraktiken zu ändern.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    (16) Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission; Slg. 1990, I-307, Randnrn.
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