Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2014 - C-297/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9851
EuGH, 15.05.2014 - C-297/13 (https://dejure.org/2014,9851)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - C-297/13 (https://dejure.org/2014,9851)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - C-297/13 (https://dejure.org/2014,9851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVI Anmerkung 2 - Positionen 8422, 8456, 8473, 8501, 8504, 8543, 8544 und 8473 - Begriffe 'Teile' und 'Waren' - Für das Funktionieren von Programmiersystemen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Data I / O

    Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVI Anmerkung 2 - Positionen 8422, 8456, 8473, 8501, 8504, 8543, 8544 und 8473 - Begriffe "Teile" und "Waren" - Für das Funktionieren von Programmiersystemen bestimmte ...

  • EU-Kommission

    Data I/O GmbH gegen Hauptzollamt München.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVI Anmerkung 2 - Positionen 8422, 8456, 8473, 8501, 8504, 8543, 8544 und 8473 - Begriffe "Teile" ...

  • Betriebs-Berater

    Gemeinsamer Zolltarif - Begriffe "Teile" und "Waren" - Für das Funktionieren von Programmiersystemen bestimmte Teile und Zubehör (Motoren, Power-Supplies, Laser, Generatoren, Kabel und Heat-Sealer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVI Anmerkung 2 - Positionen 8422, 8456, 8473, 8501, 8504, 8543, 8544 und 8473 - Begriffe 'Teile' und 'Waren' - Für das Funktionieren von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gemeinsamer Zolltarif - Begriffe, Teile , und ,Waren , - Für das Funktionieren von Programmiersystemen bestimmte Teile und Zubehör (Motoren, Power-Supplies, Laser, Generatoren, Kabel und Heat-Sealer)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Data I / O

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 Abschn 16 Anm 2 Buchst a, KN Pos 8473, KN Kap 84, KN Kap 85
    Kombinierte Nomenklatur, Ware, eigenständige Ware

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Auslegung; Eigenständigkeit; Einreihung; Vorrangigkeit; Ware

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht München - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der durch die Verordnungen (EG) der ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-339/98

    Peacock

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Gemäß der zu Position 8473 der KN und zu Anmerkung 2 Buchst. b zu deren Abschnitt XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" aber voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 21, Ruma, C-183/06, EU:C:2007:110, Rn. 31, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., C-336/11, EU:C:2012:500, Rn. 34).

    So ist zunächst zum Urteil Peacock (EU:C:2000:573) zu bemerken, dass nach der in Rn. 21 dieses Urteils vom Gerichtshof getroffenen Feststellung die in dieser Rechtssache in Rede stehenden Waren, nämlich Netzwerkkarten, die dazu bestimmt waren, in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingebaut zu werden, keine "Teile" einer Maschine sind.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-336/11

    Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Gemäß der zu Position 8473 der KN und zu Anmerkung 2 Buchst. b zu deren Abschnitt XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" aber voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 21, Ruma, C-183/06, EU:C:2007:110, Rn. 31, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., C-336/11, EU:C:2012:500, Rn. 34).

    Es ist zudem nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile Turbon International, C-276/00, EU:C:2002:88, Rn. 30, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., EU:C:2012:500, Rn. 35).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-173/08

    Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Zum Urteil Kloosterboer Services (C-173/08, EU:C:2009:382) schließlich ist anzumerken, dass der Gerichtshof im Rahmen dieses Urteils die Allgemeine Vorschrift 3 b der KN über die Einreihung von Waren, die aus verschiedenen Stoffen bestehen, die verschiedenen Unterpositionen der KN zugeordnet sind, angewandt hat.

    Nach dieser Allgemeinen Vorschrift ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht (Urteil Kloosterboer Services, EU:C:2009:382, Rn. 31).

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Es ist zudem nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile Turbon International, C-276/00, EU:C:2002:88, Rn. 30, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., EU:C:2012:500, Rn. 35).

    Zum anderen ergab sich jedenfalls schon aus Rn. 31 des Urteils Turbon International (EU:C:2002:88), dass die Tintenkartusche, um die es in diesen beiden Rechtssachen ging, kein "Teil" im Sinne der Position 8473 der KN darstellte.

  • EuGH, 20.05.2010 - C-370/08

    Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Dieses Gericht fragt sich jedoch, ob diese Einreihung unter Berücksichtigung des Urteils Data I/O (C-370/08, EU:C:2010:284) mit Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der KN in Einklang steht.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof in den Rn. 43 und 44 des Urteils Data I/O (EU:C:2010:284) aus Abschnitt A Abs. 1 der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 85 dieses Systems abgeleitet, dass ein Maschinenteil wie der dort fragliche Adapter, den Data I/O in Programmiersystemen einsetzte, nur dann in Position 8536 der KN eingereiht werden kann, wenn er nicht in deren Positionen 8471 oder 8473 einzureihen ist.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Zum Urteil Turbon International (C-250/05, EU:C:2006:681) genügt sodann der Hinweis, dass zum einen die diesem Urteil zugrunde liegende Rechtssache keine Frage der Einreihung eines Maschinenteils im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI der KN aufwarf.
  • EuGH, 15.02.2007 - C-183/06

    Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Gemäß der zu Position 8473 der KN und zu Anmerkung 2 Buchst. b zu deren Abschnitt XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" aber voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (vgl. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 21, Ruma, C-183/06, EU:C:2007:110, Rn. 31, sowie Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., C-336/11, EU:C:2012:500, Rn. 34).
  • EuGH, 15.12.1977 - 60/77

    Fuss KG / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Diese Tarifierungsregel findet Anwendung, wenn die fraglichen Teile aus Waren bestehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheitsmerkmale von einer bestimmten Tarifposition des Kapitels 84 oder des Kapitels 85 der KN erfasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Fuss, 60/77, EU:C:1977:213, 2462).
  • EuGH, 27.02.1986 - 57/85

    Senelco / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
    Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist vorab klarzustellen, dass Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI der KN nur die zolltarifliche Einreihung von "Maschinenteilen" betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Senelco, 57/85, EU:C:1986:94, Rn. 12).
  • EuGH, 18.05.2011 - C-423/10

    Delphi Deutschland

  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. u. a. Urteile Data I/O, C-370/08, EU:C:2010:284, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich sind die von der Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. in diesem Sinne Urteile Data I/O, EU:C:2014:331, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dem subsidiären Charakter der Position 8543 ergibt sich, dass diese Waren umfasst, die - auch wenn sie unter Kapitel 85 der KN fallen - keiner anderen Position dieses Kapitels entsprechen (vgl. entsprechend Urteil Data I/O, EU:C:2014:331, Rn. 49).

    Nach der zu KN-Position 8473 und zu Anmerkung 2b des Abschnitts XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist (Urteile Peacock, EU:C:2000:573, Rn. 21, sowie Data I/O, EU:C:2014:331, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist zudem nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (Urteile HARK, EU:C:2013:824, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Data I/O, EU:C:2014:331, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18

    VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein

    Das mechanische oder elektrische Funktionieren der Maschine muss von diesem Teil abhängen (EuGH-Urteile Rohm Semiconductor vom 20.11.2014 - C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 45 f., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 94; Data I/O vom 15.05.2014 - C-297/13, EU:C:2014:331, Rz 35, ZfZ 2014, 194, und G.E. Security vom 25.02.2016 - C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60 ff., ABlEU 2016, Nr. C 145, 12).

    Stellt sich somit ein Teil oder ein Zubehör als Ware einer Position der Kapitel 84, 85, 90 oder 91 KN dar, ist es --von den genannten Ausnahmen abgesehen-- nach eigener Beschaffenheit einzureihen, auch wenn es eigens zur Verwendung als Teil oder Zubehör einer bestimmten Maschine oder eines bestimmten Apparats, Geräts oder Instruments hergestellt worden ist (vgl. EuGH-Urteil Data I/O, EU:C:2014:331, Rz 45, ZfZ 2014, 194, und Erläuterungen zum Harmonisierten System --ErlHS-- 31.2 zu Abschn. XVI zur Parallelvorschrift in Anm. 2 zu Abschn. XVI KN).

  • BFH, 18.09.2018 - VII R 32/17

    Zolltarif: Einreihung eines Speichermoduls

    Das mechanische oder elektrische Funktionieren der Maschine muss von diesem Teil abhängen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 94, Rz 45 f.; Data I/O vom 15. Mai 2014 C-297/13, EU:C:2014:331, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 194, Rz 35, und G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, ABlEU 2016, Nr. C 145, 12, Rz 60 ff.).

    8522 KN (vgl. EuGH-Urteil Data I/O, EU:C:2014:331, ZfZ 2014, 194, Rz 44 und 45, zu Pos. 8473 KN).

    8522 KN ist also als Auffangposition anzusehen und daher im Verhältnis zu den Positionen, die eine Einreihung eines Maschinenteils als eigenständige Ware ermöglichen, subsidiär (vgl. EuGH-Urteil Data I/O, EU:C:2014:331, ZfZ 2014, 194, Rz 49, zu Pos. 8473 KN).

  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (vgl. Urteil Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14

    Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften

    Es kommt vielmehr darauf an, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (EuGH-Urteile Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388; Data I/O vom 15. Mai 2014 C-297/13, EU:C:2014:331, ZfZ 2014, 194).
  • EuGH, 17.02.2016 - C-124/15

    Salutas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Außerdem sind die von der Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

    Die Erläuterungen zur KN sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urt. v. 15.12.2016, C-700/15, ECLI:EU:C:2016:95, Rn. 41 - LEK; Urt. v. 17.2.2016, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 - Salutas Pharma; Urt. v. 20.11.2014, Rs. C-666/13, ECLI:EU:C:2014:2388, Rn. 25 - Rohm Semiconductor; Urt. v. 15.04.2014, C-297/13, ECLI:EU:C:2014:331, Rn. 31 - Data I/O; Urt. v. 17.07.2014, Rs. C-480/13, ECLI:EU:C:2014:2097, Rn. 30 m. w. N. - Sysmex Europe).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Zweitens sind die von der Europäischen Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 33, und vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35).
  • FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17

    Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer

    Bei der Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen sind die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel (EuGH, Urt. v. 15.12.2016, C-700/15, EU:C:2016:95, Rn. 41 - LEK; Urt. v. 17.02.2016, C-124/15, EU:C:2016:87, Rn. 31 - Salutas Pharma; Urt. v. 20.11.2014, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 25 - Rohm Semiconductor; Urt. v. 15.05.2014, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 31 - Data I/O; Urt. v. 17.07.2014, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 30 m. w. N. - Sysmex Europe).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-542/21

    Mikrotikls

    Aus Anmerkung 2 Buchst. b geht hervor, dass Teile der betreffenden Maschine, wenn sie "erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position ... erfasste Maschinen bestimmt sind", normalerweise in die Position für diese Maschine oder Maschinen oder in eine der in dieser Anmerkung beschriebenen Positionen einzureihen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2014, Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14

    Toorank Productions

  • VG Regensburg, 27.01.2023 - RN 15 K 22.50498

    Syrien: Dublin Italien: Suspendierung, keine systemischen Mängel für elfköpfige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht