Rechtsprechung
EuGH, 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Ibrahim
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 33 Abs. 2 Buchst. a - Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig durch ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 33 Abs. 2 Buchst. a - Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist oder ihm bereits subsidiären Schutz gewährt hat
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ibrahim
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 483/14
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 487/14
- VG Trier, 22.07.2014 - 1 K 618/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11082/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11083/14
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 58.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 59.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 18.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
- EuGH, 14.07.2017 - C-297/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17
- EuGH, 30.04.2019 - C-297/17
- BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 785
Wird zitiert von ... (349)
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der …
Die Vorabentscheidungsersuchen in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 betreffen die Auslegung zum einen von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a und Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes(2) sowie von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und zum anderen der Art. 20 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes(3).Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von drei Rechtsstreitigkeiten zwischen einerseits Herrn Bashar Ibrahim (C-297/17), Herrn Mahmud Ibrahim, Frau Fadwa Ibrahim, Herrn Bushra Ibrahim, den minderjährigen Kindern Mohammad und Ahmad Ibrahim (C-318/17) sowie Frau Nisreen Sharqawi und ihren minderjährigen Kindern Yazan und Hosam Fattayrji (C-319/17), staatenlosen palästinensischen Asylbewerbern, die ihren Wohnsitz in Syrien hatten, und andererseits der Bundesrepublik Deutschland wegen Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt), mit denen festgestellt wurde, dass ihnen aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Recht auf Asyl zustehe.
Der Kläger in der Rechtssache C-297/17(7), Herr Bashar Ibrahim, ist der Sohn von Herrn Mahmud Ibrahim und Frau Fadwa Ibrahim sowie der Bruder der drei übrigen Kläger(8), die, wie ihre Eltern, die Kläger in der Rechtssache C-318/17 sind.
Diese Verwaltung lehnte sie mit Schreiben vom 28. Januar und 10. Februar 2014 mit der Begründung ab, dass aufgrund des den Klägern des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17 und C-318/17 in Bulgarien bereits zuerkannten subsidiären Schutzes die Wiederaufnahmeregelung der Dublin-III-Verordnung im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei.
Mit Bescheiden vom 27. Februar und 19. März 2014 stellte das Bundesamt ohne inhaltliche Prüfung ihrer Anträge fest, dass den Klägern in den Rechtssachen C-297/17 und C-318/17 aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Recht auf Asyl zustehe, und ordnete ihre Abschiebung nach Bulgarien an.
Die Feststellung, dass die Kläger des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17 und C-318/17 kein Recht auf Asyl in Deutschland hätten, sei rechtmäßig, da sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist seien.
Die Abschiebungsanordnungen nach Bulgarien seien hingegen rechtswidrig, weil nicht feststehe, ob Bulgarien weiterhin bereit sei, die Kläger des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17 und C-318/17 zu übernehmen.
Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 9. Juni 2017 sind die Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil verbunden worden; die Vorlagefragen in diesen drei Rechtssachen sind identisch.
Mit Entscheidung des Gerichtshofs vom 30. Januar 2018 sind die Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.
In den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 haben die Kläger des Ausgangsverfahrens, die deutsche, die französische und die polnische Regierung sowie die Europäische Kommission schriftliche Erklärungen eingereicht.
In der gemeinsamen Sitzung vom 8. Mai 2018 in der Rechtssache C-163/17 und in den verbundenen Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 haben sich die Kläger des Ausgangsverfahrens in diesen Rechtssachen, das Bundesamt, die deutsche, die belgische, die italienische und die niederländische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs sowie die Kommission geäußert.
Die erste Vorlagefrage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 und die beiden Vorlagefragen in der Rechtssache C-438/17 betreffen die Auslegung der Übergangsbestimmung der Richtlinie 2013/32, nämlich deren Art. 52 Abs. 1. Mit ihnen soll im Wesentlichen festgestellt werden, welche der beiden Richtlinien 2013/32 oder 2005/85 auf den Asylantrag vom 29. November 2013 der Kläger des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 und auf den Asylantrag vom 19. Juni 2012 des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-438/17 anwendbar ist(9).
Es ist festzustellen, dass aufgrund meiner Antwort auf die erste Vorlagefrage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 und auf die beiden Fragen in der Rechtssache C-438/17 die übrigen Vorlagefragen des vorlegenden Gerichts in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 gegenstandslos sind.
Mit seiner dritten Frage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat einen Asylantrag eines Antragstellers, dem bereits von einem anderen Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt wurde, als unzulässig ablehnt, wenn zum einen das Asylverfahren in diesem anderen Mitgliedstaat mit systemischen Mängeln behaftet war und weiterhin ist oder zum anderen die Lebensbedingungen der subsidiär Schutzberechtigten in diesem anderen Mitgliedstaat gegen Art. 4 der Charta und Art. 3 der EMRK verstoßen oder den Anforderungen der Art. 20 ff. der Richtlinie 2011/95 nicht genügen, ohne bereits gegen Art. 4 der Charta zu verstoßen.
Mit seiner vierten Frage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 will das vorlegende Gericht wissen, ob das Unionsrecht der Anwendung des Unzulässigkeitsgrundes nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32 durch einen Mitgliedstaat auf einen Antrag auf internationalen Schutz entgegensteht, wenn den Personen, denen dieser internationale Schutz zuerkannt wurde, keine existenzsichernden Leistungen oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen gewährt werden, sie insoweit aber nicht anders behandelt werden als die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats und nicht bereits ein Verstoß gegen Art. 4 der Charta vorliegt.
Ich werde den zweiten Teil der dritten Frage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 gemeinsam mit der vierten Frage und sodann den ersten Teil der dritten Frage prüfen.
Im Gegensatz zu den Umständen in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865), und vom 16. Februar 2017, C. K. u. a. (C-578/16 PPU, EU:C:2017:127), ergangen sind, die im ersteren Fall die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen der Antragsteller und im letzteren die Überstellung als solche einer internationalen Schutz beantragenden Person betrafen, geht es in den Ausgangsverfahren in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 um die Berücksichtigung der Situation, die nach der Gewährung internationalen Schutzes im zuständigen Mitgliedstaat eintreten könnte.
Zur fünften Frage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17.
Die fünfte Frage in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 wird nur für den Fall gestellt, dass die zweite Frage zu verneinen ist(64).
21 Das vorlegende Gericht hat diese Frage im Hinblick auf die Tatsache gestellt, dass, im Gegensatz zu den Asylanträgen in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17, die am 29. November 2013 gestellt wurden, der Asylantrag von Herrn Magamadov vom 19. Juni 2012 vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2013/32 gestellt wurde.
24 Die Kläger des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 sind der Meinung, dass die Dublin-Regelungen nicht mehr anwendbar sein könnten, wenn, wie im vorliegenden Fall, der nach der Dublin-II-Verordnung zuständige Mitgliedstaat die Übernahme des Betroffenen abgelehnt habe.
64 Die Kläger des Ausgangsverfahrens in den Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17 vertreten die Auffassung, dass "sich aus Art. 49 Abs. 2 der Dublin-III-[Verordnung] ergibt, dass diese nur auf Anträge auf internationalen Schutz anwendbar ist, die nach dem [1. Januar 2014] gestellt wurden.
- EuGH, 16.07.2020 - C-517/17
Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Er hat dies damit begründet, dass der vom vorlegenden Gericht angeführte Grund, den dieses Gericht auch in den Rechtssachen angeführt hatte, in denen das Urteil vom 19. März, Ibrahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), ergangen ist, nicht den Schluss zulässt, dass die in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung festgelegten Voraussetzungen in der vorliegenden Rechtssache erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561, Rn. 17 bis 21, sowie vom 19. September 2017, Magamadov, C-438/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:723, Rn. 15 bis 19).Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 ist diese Verbindung aufgehoben worden, da die Fragen, die Anlass zu dieser Verbindung gegeben hatten, im Anschluss an das Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), bis zu dessen Verkündung die vorliegende Rechtssache sowie die Rechtssachen C-540/17 und C-541/17, Hamed und Omar, ausgesetzt worden waren, vom vorlegenden Gericht zurückgezogen worden waren.
Diese unmittelbare Anwendung auch von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte und noch nicht bestandskräftig beschiedene Anträge ist nach Art. 52 Abs. 1 der Verfahrensrichtlinie rechtmäßig, wenn, wie im Ausgangsverfahren, ein anderer Mitgliedstaat dem Antragsteller bereits die Flüchtlingseigenschaft und nicht nur subsidiären Schutz zuerkannt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 74, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 30).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet es Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie einem Mitgliedstaat, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis, einen Antrag auf internationalen Schutz mit der Begründung als unzulässig abzulehnen, dass dem Antragsteller dieser Schutz bereits von einem anderen Mitgliedstaat zuerkannt worden ist, Gebrauch zu machen, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat als Begünstigten dieses Schutzes erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 101, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 43).
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die von Art. 4 der Charta geforderte besonders hohe Erheblichkeitsschwelle erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 90, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 39).
Verfügen die Behörden eines Mitgliedstaats über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen einer solchen Gefahr in dem Mitgliedstaat, der bereits internationalen Schutz zuerkannt hat, nachzuweisen, sind sie daher verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 88, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 38).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20
Asyl Afghanistan: Abschiebungsverbot für alleinstehende gesunde Männer im …
In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a. -, Rn. 89 ff., und - C-163/17 -, Rn. 91 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".
- EuGH, 13.11.2019 - C-540/17
Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Außerdem wurden diese Rechtssachen in demselben Beschluss zunächst mit der Rechtssache C-517/17, Addis, verbunden, die von demselben vorlegenden Gericht stammte; diese Verbindung wurde jedoch später durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 aufgehoben, da die Fragen, die diese Verbindung rechtfertigten, von dem vorlegenden Gericht im Anschluss an die Verkündung des Urteils vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), in Erwartung dessen die vorliegenden Rechtssachen ausgesetzt worden waren, zurückgezogen worden sind.Im Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 101), hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie dahin auszulegen ist, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verbietet, die durch diese Bestimmung eingeräumte Befugnis auszuüben, einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt worden ist, wenn der Antragsteller keiner ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, aufgrund der Lebensumstände, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat als subsidiär Schutzberechtigten erwarten würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erfahren.
Zwar kann nämlich, wie der Gerichtshof in den Rn. 83 bis 94 des Urteils vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), festgestellt hat, der bloße Umstand, dass die Lebensverhältnisse in dem Mitgliedstaat, der internationalen Schutz gewährt hat, nicht den Bestimmungen des Kapitels VII der Anerkennungsrichtlinie gerecht werden, angesichts der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens nicht dazu führen, dass die Ausübung der in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie vorgesehenen Befugnis eingeschränkt wird, wenn die Schwelle der Erheblichkeit des Art. 4 der Charta nicht erreicht ist, doch verhält es sich anders, wenn das gemeinsame europäische Asylsystem in der Praxis in diesem Mitgliedstaat auf größere Funktionsstörungen stößt, die so schwerwiegend sind, dass sie diese Schwelle übersteigen und den Antragsteller tatsächlich der ernsthaften Gefahr aussetzen, dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren.
In diesem Kontext ist in Anbetracht des allgemeinen und absoluten Charakters des Verbots in Art. 4 der Charta, das eng mit der Achtung der Würde des Menschen verbunden ist und ausnahmslos jede Form unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verbietet, festzustellen, dass es für die Anwendung von Art. 4 der Charta gleichgültig ist, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass die betreffende Person einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, eine solche Behandlung zu erfahren (Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 87).
Daher ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits solchen Schutz gewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 88).
Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 89 bis 91).
Im Hinblick auf die Fragen des vorlegenden Gerichts ist noch darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass das deutsche Recht es offenbar verbietet, einen Antragsteller in den Mitgliedstaat abzuschieben, der internationalen Schutz gewährt hat, falls er dort Gefahr liefe, eine gegen Art. 4 der Charta verstoßende Behandlung zu erfahren, und dieses Recht die Ausstellung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis und die zumindest teilweise oder vorläufige Gewährung von Rechten und Vorteilen zur Deckung seiner Grundbedürfnisse vorsieht, keine Auslegung rechtfertigen kann, die im Gegensatz zu der steht, die im Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), vorgenommen wurde und in den Rn. 34 und 35 des vorliegenden Beschlusses wiedergegeben ist.
Da nämlich die in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie vorgesehene Befugnis im Rahmen des durch diese Richtlinie errichteten gemeinsamen Asylverfahrens eine Ausprägung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens darstellt, der die Mitgliedstaaten im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu der Vermutung berechtigt und verpflichtet, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta steht, insbesondere ihren Art. 1 und 4, in denen einer der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten verankert ist, wären diese Vermutung und die Ausübung der daraus folgenden Befugnis nicht gerechtfertigt, wenn erwiesen wäre, dass dies in Wirklichkeit in einem bestimmten Mitgliedstaat nicht der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 83 bis 86).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre". - VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 18.50329
Asylantrag, Abschiebung, Bescheid, Einreise, Migration, Griechenland, Syrien, …
Wenn hingegen die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG wegen eines drohenden Verstoßes gegen Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei einer angenommenen Rückführung nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris) auf die Anfechtungsklage hin aufgehoben wird, ist ein weiterer Durchentscheidensantrag nach der Rechtsprechung unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig (…BVerwG, U.v. 1.7.2017 - 1 C 9.17 - NVwZ 2017, 1625 Rn. 15;… BayVGH, U.v. 13.10.2016 - 20 B 14.30212 - juris Rn. 20 ff.) und damit nicht im wohlverstandenen Rechtsschutzinteresse der Klägerinnen.Dabei bleibt es auch nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; zuvor schon angelegt in EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris), der lediglich inhaltliche Vorgaben im Hinblick auf den effektiven Rechtsschutz für international Anerkannte im Sinne des Art. 47 GRCh und Art. 46 Verfahrens-RL macht, aber keine prozessualen oder verfahrensrechtlichen Vorgaben, die dem nationalen Recht überlassen sind.
Gleichwohl darf eine Unzulässigkeitsentscheidung nicht getroffen werden, wenn entweder die Voraussetzungen für die Gewährung des nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 17.11.2020 - 1 C 8.19 -) gegenüber § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG vorrangigen Familienasyls nach § 26 AsylG vorliegen oder wenigstens hinreichend konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen (…letzteres lassen ausreichen VG Magdeburg, U.v. 23.10.2017 - 8 A 413/17 MD - BeckRS 2017, 155608 Rn. 9;… VG Lüneburg, U.v. 15.3.2017 - 8 A 201/16 - juris Ls., Rn. 24) oder dem bereits in einem anderen Mitgliedstaat als schutzberechtigt anerkannten Asylantragsteller bei einer Rückführung dorthin Lebensverhältnisse drohen, die ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine gegen Art. 4 GRCh verstoßende unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris).
Nach der Entscheidung vom 13. November 2019 ist es den Mitgliedsstaaten nämlich nicht möglich von der Befugnis des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL Gebrauch zu machen und einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedsstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, aber die Lebensverhältnisse, die ihn dort als anerkannter Flüchtling erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh zu erfahren (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; s.a. schon EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris).
Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und gerade bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL, in dem er zum Ausdruck kommt (…EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 80 ff.; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 83 ff.;… s.a. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Art. 4 GRCh Rn. 3).
Dies zu prüfen obliegt den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte (…EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 83 ff.; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 86 ff.).
Derartige Funktionsstörungen müssen eine besonders hohe Schwelle an Erheblichkeit erreichen und den Antragsteller tatsächlich einer ernsthaften Gefahr aussetzen, im Zielland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren, was von sämtlichen Umständen des Falles abhängt (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 36; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C -297/17 u.a. - juris Rn. 89).
Die Schwelle ist jedoch dann erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaates zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
Angesichts dieser strengen Anforderungen überschreitet selbst eine durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichnete Situation nicht die genannte Schwelle, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden ist, aufgrund derer sich die betreffende Person in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 91).
Dafür genügt nicht, dass in dem Mitgliedstaat, in dem einer neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, höhere Sozialleistungen gewährt werden oder die Lebensverhältnisse besser sind als in dem Mitgliedsstaat, der bereits internationalen Schutz gewährt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93 f.;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 97).
Bei dem so definierten Maßstab ist weiter zu berücksichtigen, ob es sich bei der betreffenden Person um eine gesunde und arbeitsfähige handelt oder eine Person mit besonderer Verletzbarkeit (Vulnerabilität), die leichter unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten kann (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 95;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 26).
Die zu erwartenden Lebensumstände in Griechenland beruhen zwar nicht auf der Gleichgültigkeit (so die Formulierung des EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90) des griechischen Staates, aber auf dessen massiver Überforderung, die trotz Unterstützung des UNHCR und der EU weiterhin besteht.
Für die Betroffenen wirkt sich die Überforderung des griechischen Staates im Ergebnis genauso wie Gleichgültigkeit, worauf der Europäische Gerichtshof abgestellt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90), aus.
Zwar stellt der Europäische Gerichtshof grundsätzlich auf eine Notsituation der schutz-berechtigten Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen" ab (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20
In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …
vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. (Ibrahim) -, juris, Rn. 67 f.vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540 und 541/17 (Hamed und Omar) -, juris; ferner bereits EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 (Jawo) -, juris, Rn. 81 bis 97, und vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. (Ibrahim) -, juris, Rn. 83 bis 94.
- BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; …
Die Rechtmäßigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung wegen bereits erfolgter Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat setzt in unionsrechtskonformer Einschränkung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG voraus, dass den Antragsteller in dem Mitgliedstaat, der den Schutz gewährt hat, keine Lebensumstände erwarten, die einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC gleichkommen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed und Omar -).Der EuGH hat über diese Fragen durch Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - entschieden.
Der EuGH hat diese Übergangsbestimmung auf die im Vorlagebeschluss des Senats zu Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU (umgesetzt durch § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) gestellte Frage jedoch dahin ausgelegt, dass sie es (aufgrund der Wendung in Satz 1 "oder früher") einem Mitgliedstaat gestattet, eine unmittelbare Anwendung der nationalen Bestimmung zur Umsetzung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie auf noch nicht bestandskräftig beschiedene Asylanträge vorzusehen, die vor dem 20. Juli 2015 und vor dem Inkrafttreten der nationalen Bestimmung gestellt worden sind (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 64 f., 69, 74).
Die Erfordernisse der Rechtssicherheit und der Gleichheit vor dem Gesetz werden in Deutschland durch § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG gewahrt, der gewährleistet, dass Anträge auf internationalen Schutz, die im selben Zeitraum im deutschen Hoheitsgebiet gestellt und beim Inkrafttreten von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG noch nicht bestandskräftig beschieden worden sind, vorhersehbar und einheitlich geprüft werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 66 - 68).
Diese Vorgabe des Unionsrechts ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 Richtlinie 2013/32/EU, der die Gründe, aus denen die Mitgliedstaaten einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig betrachten dürfen, abschließend aufzählt (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 76 …und vom 19. März 2020 - C-564/18 [ECLI:EU:C:2020:218] - Rn. 29 f.).
Die Ablehnung eines solchen Antrags auf internationalen Schutz kann nur durch eine - insoweit speziellere - Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2013/32/EU erfolgen und nicht durch eine Überstellungsentscheidung ohne Prüfung gemäß Art. 26 der Dublin III-VO (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 78 f.;… s.a. Beschluss vom 5. April 2017 - C-36/17 [ECLI:EU:C:2017:273], Ahmed - Rn. 39 und 41).
Dies hat der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 64 f., 69, 74); auf die obigen Ausführungen unter 1.1 wird zur näheren Begründung Bezug genommen.
Unter diesen Voraussetzungen ist es den Mitgliedstaaten untersagt, von der durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2013/32/EU eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz deshalb als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist (vgl. nunmehr ausdrücklich EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. - Rn. 35; s.a. Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 88).
Diese Schwelle ist selbst bei durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 89 - 91 sowie - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 91 - 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. - Rn. 39).
Der bloße Umstand, dass die Lebensverhältnisse in dem Mitgliedstaat, der internationalen Schutz gewährt hat, nicht den Bestimmungen des Kapitels VII der Anerkennungsrichtlinie gerecht werden, vermag angesichts der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens die Ausübung der in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2013/32/EU vorgesehenen Befugnis nicht einzuschränken, solange die zuvor beschriebene Erheblichkeitsschwelle des Art. 4 GRC nicht überschritten ist (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 92).
Auch der Umstand, dass subsidiär Schutzberechtigte in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller diesen Schutz gewährt hat, keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhalten, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, steht nicht schon für sich genommen der Ablehnung eines (neuerlichen) Antrags auf internationalen Schutz als unzulässig entgegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 93 f.).
Systemische Mängel des Asylverfahrens selbst mögen zwar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat rechtfertigen, der subsidiären Schutz gewährt hat, schränken aber ebenfalls die Befugnis der übrigen Mitgliedstaaten nicht ein, einen neuen Antrag als unzulässig abzulehnen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 95 - 100).
Die danach ausgelöste gerichtliche Pflicht, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob in Bulgarien entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die den Kläger der Art. 4 GRC verletzenden Gefahr extremer materieller Not aussetzen würden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 88 f.), ist tatrichterliche Aufgabe.
- VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 17 K 17.51040
Subsidiärer Schutzstatus, Nationales Abschiebungsverbot, Flüchtlingseigenschaft, …
Bei dieser prozessualen Trennung bleibt es auch nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; zuvor schon angelegt in EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris), nach der es den Mitgliedsstaaten verwehrt ist, von der Möglichkeit des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Verfahrens-RL) Gebrauch zu machen, den Antrag auf internationalen Schutz also als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedsstaat die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, aber die Lebensverhältnisse, die ihn dort als anerkannten Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten erwarten würden, der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 3 EMRK (s. Art. 52 Abs. 3 GRCh) zu erfahren.Zwar verpflichtet der Europäische Gerichtshof das nationale Gericht dazu, "auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen [im Drittstaat] vorliegen" (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 38; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris.
Nach der Entscheidung vom 13. November 2019 ist es den Mitgliedsstaaten nämlich nicht möglich von der Befugnis des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL Gebrauch zu machen und einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedsstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, aber die Lebensverhältnisse, die ihn dort als anerkannter Flüchtling erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh zu erfahren (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; s.a. schon EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris).
Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und gerade bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL, in dem er zum Ausdruck kommt (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 80 ff.; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 83 ff.;… s.a. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Art. 4 GRCh Rn. 3).
Dies zu prüfen obliegt den Mitgliedsstaaten einschließlich der nationalen Gerichte (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 83 ff.
; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 86 ff.).Derartige Funktionsstörungen müssen eine besonders hohe Schwelle an Erheblichkeit erreichen und den Antragsteller tatsächlich einer ernsthaften Gefahr aussetzen, im Zielland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren, was von sämtlichen Umständen des Falles abhängt (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 36; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C -297/17 u.a. - juris Rn. 89).
Die Schwelle ist jedoch dann erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedsstaates zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
Angesichts dieser strengen Anforderungen überschreitet selbst eine durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichnete Situation nicht die genannte Schwelle, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden ist, aufgrund derer sich die betreffende Person in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 91).
Dafür genügt es nicht, dass in dem Mitgliedsstaat, in dem ein neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, höhere Sozialleistungen gewährt werden oder die Lebensverhältnisse besser sind als in dem Mitgliedsstaat, der bereits internationalen Schutz gewährt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93 f.;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 97).
Bei dem so definierten Maßstab ist weiter zu berücksichtigen, ob es sich bei der betreffenden Person um eine gesunde und arbeitsfähige handelt oder eine Person mit besonderer Verletzbarkeit (Vulnerabilität), die leichter unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten kann (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 95;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 26).
Die zu erwartenden Lebensumstände beruhen zwar nicht auf der Gleichgültigkeit (so die Formulierung des EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90) des griechischen Staates, aber auf dessen massiver Überforderung, die trotz Unterstützung des UNHCR und der EU weiterhin besteht.
Für die Betroffenen wirkt sich die Überforderung des griechischen Staates im Ergebnis genauso wie Gleichgültigkeit, worauf der Europäische Gerichtshof abgestellt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90), aus.
Zwar stellt der Europäische Gerichtshof grundsätzlich auf eine Notsituation der schutzberechtigten Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen" ab (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
- VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 17 K 18.50729
Keine Abschiebung nach Griechenland
Bei dieser prozessualen Trennung bleibt es auch nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; zuvor schon angelegt in EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris), nach der es den Mitgliedsstaaten verwehrt ist, von der Möglichkeit des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Verfahrens-RL) Gebrauch zu machen, den Antrag auf internationalen Schutz also als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, aber die Lebensverhältnisse, die ihn dort als anerkannten Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten erwarten würden, der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 3 EMRK (s. Art. 52 Abs. 3 GRCh) zu erfahren.Zwar verpflichtet der Europäische Gerichtshof das nationale Gericht dazu, "auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen [im Drittstaat] vorliegen" (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 38; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 88), eine prozessuale oder verfahrensrechtliche Vorgabe hat der Europäische Gerichtshof damit aber nicht gemacht.
Nach der Entscheidung vom 13. November 2019 ist es den Mitgliedstaaten nämlich nicht möglich von der Befugnis des Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL Gebrauch zu machen und einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen, wenn dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, aber die Lebensverhältnisse, die ihn dort als anerkannter Flüchtling erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh zu erfahren (EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137; s.a. schon EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris).
Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und gerade bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrens-RL, in dem er zum Ausdruck kommt (…EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 80 ff.; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 83 ff.;… s.a. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Art. 4 GRCh Rn. 3).
Dies zu prüfen obliegt den Mitgliedsstaaten einschließlich der nationalen Gerichte (…EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 83 ff.; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 86 ff.).
Derartige Funktionsstörungen müssen eine besonders hohe Schwelle an Erheblichkeit erreichen und den Antragsteller tatsächlich einer ernsthaften Gefahr aussetzen, im Zielland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren, was von sämtlichen Umständen des Falles abhängt (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 36; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C -297/17 u.a. - juris Rn. 89).
Die Schwelle ist jedoch dann erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedsstaates zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
Angesichts dieser strengen Anforderungen überschreitet selbst eine durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichnete Situation nicht die genannte Schwelle, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden ist, aufgrund derer sich die betreffende Person in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, B.v. 13.11.2019 - Hamed, Omar, C-540/17, C-541/17 - NVwZ 2020, 137 Rn. 39; EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 91).
Dafür genügt es nicht, dass in dem Mitgliedsstaat, in dem ein neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, höhere Sozialleistungen gewährt werden oder die Lebensverhältnisse besser sind als in dem Mitgliedsstaat, der bereits internationalen Schutz gewährt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93 f.;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 97).
Bei dem so definierten Maßstab ist weiter zu berücksichtigen, ob es sich bei der betreffenden Person um eine gesunde und arbeitsfähige handelt oder eine Person mit besonderer Verletzbarkeit (Vulnerabilität), die leichter unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten kann (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 93;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 95;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 26).
Die zu erwartenden Lebensumstände beruhen zwar nicht auf der Gleichgültigkeit (so die Formulierung des EuGHs, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90) des griechischen Staates, aber auf dessen massiver Überforderung, die trotz Unterstützung durch den UNHCR und die EU weiterhin besteht.
Für die Betroffenen wirkt sich die Überforderung des griechischen Staates im Ergebnis genauso wie Gleichgültigkeit, worauf der Europäische Gerichtshof abgestellt hat (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90), aus.
Zwar stellt der Europäische Gerichtshof grundsätzlich auf eine Notsituation der schutzberechtigten Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen" ab (EuGH, U.v. 19.3.2019 - Ibrahim, C-297/17 u.a. - juris Rn. 90).
- VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394
Nationales Abschiebungsverbot, Unzulässigkeitsentscheidung, Subsidiärer …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-616/19
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en …
- VG Ansbach, 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875
Anfechtungsklage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung - unmenschliche Behandlung …
- VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 17 K 18.50359
Drittstaatenbescheid mit dem Rückführungszielland
- VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 19.50011
Anfechtungsklage gegen die Unzulässigkeitsfeststellung
- VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 18.50733
Keine Rückführung des Asylbewerbers ins Rückführungszielland Griechenland
- VG Ansbach, 26.05.2020 - AN 17 K 19.51004
Kompetenz der Europäischen Union zur Festlegung des Asylstatus für …
- VG Ansbach, 24.06.2020 - AN 17 K 19.50413
Versorgungs- und Unterbringungssituation der Migranten in Griechenland
- VG Ansbach, 27.08.2020 - AN 17 K 18.50623
Anfechtungsklagen gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
Rechtsschutz gegen eine Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge …
- VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356
Frage der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung in Griechen
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19
Revision in einer asylrechtlichen Streitigkeit; Anspruch auf Asyl und Einreise …
- VG Ansbach, 03.09.2020 - AN 17 K 18.50679
Erniedrigende und unmenschliche Behandlung bei Abschiebung nach Griechenland
- BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19
Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-517/17
Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- VG Ansbach, 02.11.2020 - AN 17 K 19.50920
Unzulässige Verpflichtungsklage auf Zuerkennung internationalen Schutzes
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
- VG Ansbach, 02.11.2020 - AN 17 K 19.50944
Begründete Anfechtungsklage einer fünfköpfigen Familie mit Kleinkindern gegen …
- VG Aachen, 01.02.2021 - 10 K 442/19
Abschiebungsschutz; Folgeantrag; Wiederaufgreifen; Abschiebungsverbot; extreme …
- VG Ansbach, 02.10.2020 - AN 17 K 19.51222
Feststellung eines Abschiebungsverbotes
- VG Aachen, 30.12.2020 - 10 K 1990/20
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19
Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …
- BVerwG, 17.11.2020 - 1 C 8.19
Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in einem …
- VG Aachen, 06.05.2020 - 10 K 1722/18
Asyl; Drittstaat; Griechenland; unzulässig; Rückführung; erniedrigende …
- VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 18.50059
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Ungarn
- VG Aachen, 20.07.2020 - 10 K 1838/19
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Aachen, 20.07.2020 - 10 K 1678/19
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Aachen, 16.03.2020 - 10 K 157/19
Asyl; Abschiebung; Griechenland; Drittstaat; unzulässig; erniedrigende …
- BVerwG, 24.04.2019 - 1 C 37.16
Ausgestaltung des internationalen Schutzes eines anerkannten Flüchtlings in einem …
- VG Aachen, 15.06.2020 - 10 K 1855/19
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Magdeburg, 26.02.2021 - 4 A 49/21
Situation für sog. Dublin-Rückkehrer bei einer Rücküberstellung nach Griechenland
- VG Aachen, 16.03.2020 - 10 K 875/19
Asyl; Abschiebung; Griechenland; Drittstaat; unzulässig; erniedrigende …
- VGH Bayern, 27.09.2019 - 13a AS 19.32891
Schutzberechtigter, GR-Charta, Verwaltungsgerichte
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 18.50922
Lage in Ungarn für anerkannt Schutzberechtigte
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084
Klage gegen Abschiebungsverbot
- VG Ansbach, 10.07.2020 - AN 17 K 18.50449
Antrag auf Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes
- VG Aachen, 20.04.2020 - 10 K 1405/18
Asyl; Griechenland; Drittstaat; anerkannt Schutzberechtigte; erniedrigende …
- VG Aachen, 12.05.2020 - 10 K 1208/19
Asyl; Drittstaat; Griechenland; Abschiebungsverbot; erniedrigende Behandlung; …
- VG Aachen, 13.07.2020 - 10 K 1140/20
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Aachen, 13.07.2020 - 10 K 870/20
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50039
Abschiebung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
- VG Aachen, 13.07.2020 - 10 K 1192/20
Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende …
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 18.50051
Feststellung von Abschiebungsverboten
- VG Aachen, 30.12.2020 - 10 K 1303/20
Asyl; Dublin; Schutzberechtigter; Griechenland; erniedrigende Behandlung; …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19
Keine Gruppenverfolgung von Yeziden in Tilkaif, kein nationales …
- VG Karlsruhe, 14.09.2020 - A 9 K 3639/18
Rückführung nach Italien trotz der Corona-Pandemie
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 33.19
Asyl; Unzulässigkeit des Asylantrags; Sekundärmigration; subsidiär …
- VG Cottbus, 24.11.2020 - 5 K 122/20
- VG Aachen, 28.09.2020 - 10 K 2203/19
Asyl; Dublin; Schutzberechtigter; Griechenland; erniedrigende Behandlung; …
- VG Berlin, 16.07.2020 - 28 K 21.18
Keine Abschiebung nach Italien: Ernsthafte Gefahr extremer materieller Not
- VG Aachen, 21.10.2020 - 8 K 5736/17
Bulgarien; Drittstaat; Rückkehrprognose; Familienverband; Anerkannte …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18
Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte …
- VG Cottbus, 21.05.2019 - 5 K 1980/15
Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- VG Cottbus, 25.07.2019 - 5 K 979/18
- VG Freiburg, 05.03.2021 - A 8 K 3716/17
- VGH Hessen, 08.12.2020 - 5 A 2391/18
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob größere Funktionsstörungen in Griechenland …
- VGH Hessen, 11.01.2021 - 3 A 539/20
Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach Italien
- BVerwG, 17.04.2019 - 1 C 26.16
Anhörung; Flüchtling; Flüchtlingsanerkennung; Gemeinsames Europäisches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20
In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2021 - L 8 AY 33/16
Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG wegen einer Einreise zum Zwecke des …
- VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1962/18
Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 1961/18
- VG Magdeburg, 30.08.2019 - 8 A 239/18
Anwendungsvorrang von § 26 AsylG vor § 29 Ab Vaterschaft eines in einer Imam-Ehe …
- VG Gießen, 28.01.2021 - 8 K 6487/17
Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Italien
- OVG Sachsen, 15.06.2020 - 5 A 384/18
- VG Cottbus, 09.01.2020 - 5 K 1960/18
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- VG Cottbus, 18.10.2019 - 5 K 942/15
Ablehnung eines Asylantrages aufgrund Zuerkennung subsidiären Schutzes in …
- VG Köln, 28.01.2021 - 20 K 14780/17
- VG Magdeburg, 28.05.2020 - 9 A 66/20
Asylrecht (Internationaler Schutz / Griechenland)
- VG Magdeburg, 08.07.2019 - 8 A 81/19
Rückführung nicht verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- VG Cottbus, 01.10.2019 - 5 K 1598/18
- BVerwG, 17.04.2019 - 1 C 2.17
Befugnis eines Mitgliedstaats zur Ablehnung eines Antrags auf Zuerkennung der …
- OVG Sachsen, 15.06.2020 - 5 A 382/18
- VG Aachen, 03.07.2020 - 1 K 373/18
Drittstaatenbescheid; Rumänien; Stattgabe; Schwelle der Erheblichkeit; humanitäre …
- VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 949/19
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- VG Köln, 12.11.2020 - 20 K 555/18
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien wegen Unzulässigkeit des …
- VG Cottbus, 13.06.2019 - 5 K 1696/14
Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-8/20
L.R. (Demande d'asile rejetée par la Norvège) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BVerwG, 23.06.2020 - 1 C 37.19
Zuständigkeit Deutschlands für die Prüfung des Asylantrags eines nachgeborenen …
- VG Bayreuth, 20.11.2020 - B 8 K 19.30979
Schutzberechtigter, Auskünfte des Auswärtigen Amtes, Anerkannte …
- VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 17460/17
Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
- VG Magdeburg, 14.11.2019 - 8 B 398/19
Überstellung nicht besonders schutzbedürftiger Personen nach Italien; Bürgergeld
- VG Düsseldorf, 08.04.2019 - 22 L 3736/18
Griechenland Unzulässigkeit Schutzberechtigte Lebensbedingungen
- VG Köln, 12.09.2019 - 20 K 13894/17
- BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18
Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 11 A 228/15
Asylanspruch in Deutschland bei bestehender Asylgewährung in Bulgarien; Umdeutung …
- VG Karlsruhe, 07.07.2020 - A 9 K 4137/19
Zuständigkeitsübergang bei Wegfall der Wiederaufnahmebereitschaft des früheren …
- VG Cottbus, 27.02.2020 - 5 K 119/19
Anerkannte, Familie, Kleinkinder, keine unmenschliche oder erniedrigende …
- VG Köln, 04.03.2021 - 21 L 153/21
- EuGH, 29.07.2019 - C-556/17
Torubarov
- VG Düsseldorf, 14.01.2021 - 12 L 3/21
- VG Düsseldorf, 16.12.2019 - 29 L 2681/19
Anerkannte, Kein automatisches Erlöschen des Schutzstatus bei Rückkehr ins …
- VG Schwerin, 02.04.2019 - 3 A 3644/17
Asylrecht: Abschiebung nach Bulgarien; Maßstab bei der Rückführung eines …
- VG Cottbus, 03.03.2020 - 5 K 641/18
- VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
- VG Augsburg, 05.03.2020 - Au 7 K 19.31087
Zuerkennung des internationalen Schutzes
- VG Cottbus, 03.03.2020 - 5 K 835/18
- VG Cottbus, 03.03.2020 - 5 K 837/18
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 274/19
Rückführung verletzlicher Nachgeborener von anerkannten international …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19
Dublin-Verfahren (L) (Italien)
- OVG Niedersachsen, 20.02.2020 - 10 LA 53/20
Stattgabe eines gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes gerichteten …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 977/19
Dublin-Verfahren (L) (Italien)
- EuGH, 10.12.2020 - C-616/19
Minister for Justice and Equality (Demande de protection internationale en …
- VG Hamburg, 30.09.2020 - 1 A 2533/20
Widerruf eines nationalen Abschiebungsverbotes, hier: Afghanistan
- VG Hannover, 09.07.2020 - 19 A 11909/17
Abschiebungsverbot für alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen jungen Mann …
- VG Cottbus, 12.05.2020 - 5 K 2635/17
Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
- VG Köln, 24.03.2020 - 13 K 7480/19
- VG Braunschweig, 25.02.2021 - 3 A 261/20
Kein Abschiebungshindernis hinsichtlich Sudan wegen Überschwemmungen
- VG Düsseldorf, 27.05.2020 - 22 K 5035/18
Unzulässigkeitsentscheidung, Schutzgewährung, Abschiebungsverbot, Hauptantrag, …
- VGH Bayern, 17.12.2020 - 13a B 19.34211
Drohende unmenschliche Behandlung bei Rückkehr einer Familie mit minderjährigen …
- VG Münster, 03.12.2020 - 8 K 1145/16
- VGH Bayern, 26.10.2020 - 13a B 20.31087
Kein Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots bezogen auf …
- VG Cottbus, 10.02.2020 - 5 L 581/18
Anerkannte, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder erniedrigende …
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- OVG Sachsen, 18.05.2020 - 5 A 389/18
Bulgarien; Flüchtlingsschutz; Unzulässigkeit
- BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von …
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 13a B 18.32817
Aussagekraft von Attesten zu psychischen Erkrankungen von Fachärzten für …
- VGH Bayern, 01.10.2020 - 13a B 20.31004
Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes …
- OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17
Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 3 B 8.17
Bulgarien; Asylantrag; Unzulässigkeit; anerkannter Schutzberechtigter; …
- VG Hamburg, 19.01.2021 - 1 A 5327/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2020 - 7 A 11038/18
Asylrecht (Drittstaaten-Verfahren)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2020 - 7 A 10889/18
Asylrecht (Drittstaaten-Verfahren)
- VG Gelsenkirchen, 22.11.2019 - 17a K 2746/18
Anerkannte, Abschiebungsverbot, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …
- EuGH, 30.04.2019 - C-297/17
Ibrahim - Urteilsberichtigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 11 A 2480/19
Drohen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung eines international …
- VG Cottbus, 14.05.2019 - 5 K 1672/18
Anerkennung als Asylberechtigter
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 658/18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes; …
- VG Sigmaringen, 19.02.2021 - A 13 K 183/19
Dublin-Bescheid hinsichtlich Rumänien; (keine) systemischen Mängel des …
- VG Freiburg, 21.01.2021 - A 9 K 666/20
Alleinstehende Frau, Menschenhandel, Besonders Schutzbedürftige, unmenschliche …
- VG Saarlouis, 30.09.2019 - 3 K 2281/17
Abschiebungsschutz für einen über einen Schutzstatus Italiens verfügenden …
- VG Magdeburg, 05.04.2019 - 8 A 37/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- VG Cottbus, 21.03.2019 - 5 L 540/18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland; systemische Mängel für …
- VG Cottbus, 03.03.2020 - 5 K 1196/18
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 656/18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes; …
- VG Magdeburg, 19.08.2019 - 8 A 11/19
Kein internationaler Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für in der Republik …
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 L 657/18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn; Gewährung subsidiären Schutzes; …
- BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20
Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse; …
- VG Hamburg, 26.02.2021 - 1 A 53/19
Zu den Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5 …
- VG Berlin, 29.01.2020 - 33 L 1.20
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, keine systemischen Mängel, …
- VG Magdeburg, 25.11.2019 - 8 A 76/19
Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) der Zuerkennung der Flüchtlingseigen-schaft …
- VG Hamburg, 18.11.2020 - 1 A 5933/18
- VG München, 28.10.2020 - M 19 K 19.51141
Aufgrund unklarer Unterbringungsverhältnisse setzt die Rückführung eines …
- VG Köln, 28.11.2019 - 20 K 2489/18
- VGH Bayern, 05.04.2019 - 23 ZB 17.31008
Antrag auf "Aufstockung" hinsichtlich der Flüchtlingseigenschaft
- VG Magdeburg, 14.11.2019 - 8 B 400/19
Überstellung besonders schutzbedürftiger Asylantragsteller nach Kroatien
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
- VG Hannover, 04.01.2021 - 5 A 8988/17
Zuerkennung der FlüchtlingseigenschaftAsyl (Sudan)
- VG Freiburg, 14.12.2020 - A 4 K 8024/17
- EuGH, 19.03.2020 - C-564/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa)
- VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
Entfallen der Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Rückführung nach …
- VG München, 03.03.2021 - M 11 K 17.44183
Schutzberechtigter, Verwaltungsgerichte, Beachtliche Wahrscheinlichkeit, …
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 33/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- LSG Bayern, 08.07.2019 - L 18 AY 21/19
Wegen einstweiliger Anordnung
- OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 638/19
Zweitantrag; Folgeantrag; Mitgliedsstaat
- VG Minden, 09.12.2019 - 10 K 995/18
Antrag auf internationalen Schutz Folgeantrag Mitgliedstaat Schweiz Unionsrecht …
- VG Schleswig, 07.05.2019 - 10 A 628/18
Asylrecht - Sicherer-Drittstaat-Verfahren (Bulgarien)
- VG Magdeburg, 25.09.2020 - 8 B 158/20
Gebot der Nichtzurückzuweisung bei Kettenabschiebungen; Rückführung nach Dänemark
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 A 10228/20
Asylrecht (Drittstaaten-Verfahren)
- VG Schwerin, 18.02.2020 - 5 A 3753/17
Klagabweisung (Syrien/Griechenland)
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- VG Berlin, 22.02.2021 - 31 K 718.18
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2020 - 1a K 9184/17
Dublinverfahren, Italien, anerkannt Schutzberechtigter, Coronavirus
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 3 N 80.17
Syrien; Flüchtlingsschutz; subsidiärer Schutz in Lettland; …
- VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 18 K 18.50042
Internationaler Schutz
- VG Magdeburg, 18.11.2019 - 8 A 57/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach Malta
- VG Magdeburg, 16.06.2020 - 8 A 49/20
Unmittelbarer tatsächlicher und finanzieller Zugang anerkannter international …
- VG Magdeburg, 20.11.2019 - 8 A 130/19
Keine Rückführung anerkannter international Schutzberechtigter nach Griechenland
- VGH Bayern, 11.02.2021 - 21 ZB 21.30181
Lebensumstände für international Schutzberechtigte in Bulgarien - keine …
- VG Ansbach, 14.07.2020 - AN 17 S 19.50717
Abschiebungsandrohung im Drittstaatenbescheid
- VG Bayreuth, 26.06.2020 - B 8 K 17.32211
Kein Flüchtlingsschutz
- VG Freiburg, 19.05.2020 - A 8 K 9604/17
Kein Abschiebungsverbot für Afghanen wegen der Corona-Pandemie
- VG Oldenburg, 29.04.2020 - 12 A 6134/17
- VG Kassel, 08.04.2020 - 4 K 1375/17
Unzulässigkeitsentscheidung bei in Italien erfolgter Gewährung subsidiären …
- VG Trier, 28.02.2020 - 7 K 1250/19
Dublin-Verfahren (K) (Italien)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 11 A 1602/17
- VG Freiburg, 08.09.2020 - A 8 K 10988/17
- VG Ansbach, 10.07.2020 - AN 17 S 18.50645
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung …
- VG Meiningen, 03.02.2020 - 2 K 676/19
- VG Magdeburg, 10.10.2019 - 6 A 390/19
Nationale Abschiebungsschutzberechtigung für Inhaber eines durch Griechenland …
- VG Magdeburg, 23.09.2019 - 8 A 24/19
Keine Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- VG Düsseldorf, 12.01.2021 - 12 K 3089/20
- VG Karlsruhe, 15.05.2020 - A 19 K 16467/17
Abschiebungsverbot für einen afghanischen Asylbewerber wegen der wirtschaftlichen …
- VG Stade, 07.04.2020 - 2 A 277/19
Asyl und Abschiebungsschutz- Anerkennung in Griechenland
- VG Würzburg, 11.03.2020 - W 4 S 20.50079
Abgelehnter Antrag auf Rechtsschutz in Verfahren um Abschiebungsanordnung
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 589.19
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 469.19
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 389.19
- VG Saarlouis, 30.09.2019 - 3 K 325/19
Der fallbezogen als vulnerabel an zusehenden Klägerin, die in Italien bereits …
- VG Köln, 26.09.2019 - 20 K 4097/18
- VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18
Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach …
- VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17
- OVG Sachsen, 20.11.2020 - 2 A 494/20
Georgien; Abschiebungsverbot; alleinerziehende erkrankte Frau; medizinische …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-564/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.33359
Nationales Abschiebungsverbot
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
- VG Sigmaringen, 15.12.2020 - A 13 K 7260/18
Keine Gruppenverfolgung von Schiiten in Pakistan
- VGH Bayern, 29.10.2020 - 13a B 20.30347
Realistische Gefährdungsprognose bei Rückkehr ins Heimatland - Afghanistan
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 181/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 7 A 10652/19
Berufungszulassung im Asylverfahren - Dublin; Rückschiebung nach Italien; …
- OVG Saarland, 16.03.2020 - 2 A 324/19
Abschiebungsverbot für in Bulgarien subsidiär Schutzberechtigte; …
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18
Anzeige, Anzeigepflicht, Asylrecht, Aufenthalt, Aufenthaltsrecht, Belehrung, …
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 176/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 164/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien (Sekundärmigration)
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 178/18
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 7 AY 1161/19
Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Gewährung internationalen …
- VG Berlin, 28.03.2019 - 23 L 103.19
Eilantrag gegen Abschiebung nach Bulgarien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2020 - 11 A 35/17
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 160/19
Nationale Abschiebungsverbote bei Rückführung nach Bulgarien - Sekundärmigration
- BVerwG, 28.01.2020 - 1 B 4.20
Bedeutung einer Erkrankung hinsichtlich eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. …
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.31153
Abschiebungsverbot
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50204
Abschiebung nach Ungarn
- VG Stuttgart, 29.01.2021 - A 7 K 11804/18
- VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland (verneint)
- VG Gießen, 19.08.2020 - 6 K 9437/17
- OVG Saarland, 16.03.2020 - 2 A 208/19
Abschiebungsverbot Bulgarien; Würdigung des Einzelfalls; grundsätzliche Bedeutung …
- VG Trier, 16.12.2019 - 7 K 5883/18
Dublin-Verfahren (K) (Bulgarien)
- VG Cottbus, 18.02.2020 - 5 L 545/19
Alleinstehende Männer, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder …
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 17 K 18.50263
Zuerkennung des internationalen Schutzes
- OVG Thüringen, 06.06.2019 - 3 ZKO 250/16
Anwendung des Art. 33 der Verfahrensrichtlinie auf vor dem 20.07.2015 in …
- VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 8451/18
Anerkannte, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder erniedrigende …
- VG Hannover, 30.09.2020 - 5 A 2783/17
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50208
Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines Asylantrag
- VG Würzburg, 07.05.2020 - W 8 K 20.30428
Abschiebungsverbot, Unzulässigkeitsentscheidung
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.33508
Abschiebungsverbot aufgrund der Sicherheitslage in Afghanistan
- OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
Zulassung der Berufung bezüglich der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § …
- VG Ansbach, 25.11.2020 - AN 17 S 18.50625
Klage gegen die asylrechtliche Abschiebungsandrohung nach Griechenland
- VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 K 19.32165
Keine Rückführung in Mitgliedstaat aufgrund besonderer Umstände
- VG Minden, 06.02.2020 - 12 K 492/19
- VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094
Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 503.19
- VGH Bayern, 28.11.2019 - 13a B 19.33361
Rückkehrmöglichkeit für alleinstehende arbeitsfähige Männer
- VG Berlin, 10.07.2019 - 3 L 380.19
Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel des dortigen …
- VG Ansbach, 22.03.2021 - AN 17 S 19.50821
Auskünfte des Auswärtigen Amtes, Subsidiär Schutzberechtigter, Asylverfahren, …
- VGH Bayern, 06.02.2020 - 13a B 19.33510
Anforderung an das Abschiebungsverbot
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 435.19
- VG Frankfurt/Main, 22.11.2019 - 12 K 1641/18
Abschiebung international Schutzberechtigter nach Griechenland
- VG Trier, 18.11.2019 - 6 K 988/19
Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylGK) (Bulgarien
- VG Regensburg, 04.11.2019 - RN 12 K 17.33130
Zuerkennung des subsidiären Schutzes
- VG München, 28.09.2020 - M 24 K 17.38700
Kein Abschiebungsverbot Zielland Afghanistan
- VG München, 17.09.2020 - M 17 E 20.32546
Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebung nach Griechenland - defizitäre …
- VG Freiburg, 21.07.2020 - A 15 K 2291/17
Abschiebungsschutz Afghanistan; Auswirkungen der Corona-Krise
- VG Potsdam, 18.06.2020 - 8 K 3961/17
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289
Rücküberstellung eines Schutzbefohlenen
- VG Minden, 06.02.2020 - 12 K 491/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 11 A 4558/19
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
- VGH Bayern, 09.01.2020 - 20 ZB 18.32705
Abgelehnter Berufungszulassungsantrag
- VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 179.19
- VG Trier, 18.11.2019 - 6 K 1117/19
Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylGK) (Griechenland
- VG Köln, 26.09.2019 - 20 K 14819/17
- VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 1163/18
Dublin-Verfahren (Bulgarien)
- VG Magdeburg, 24.06.2019 - 4 A 71/18
Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
- VG Düsseldorf, 17.04.2019 - 22 L 240/19
Dublin Wiederaufnahme systemische Mängel Italien
- VG Trier, 03.04.2019 - 7 K 5601/18
Dublin-Verfahren (K) (Slowenien)
- VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 17 S 20.50370
Corona-Lage in Griechenland steht Rückführung von in Griechenland anerkanntem …
- OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 10 LA 229/20
Zulassung der Berufung eines in Griechenland als international schutzberechtigt …
- VG Aachen, 04.12.2019 - 4 L 1285/19
Asyl; Drittstaatenverfahren; Spanien; Unterkunft; Aufnahmebedingungen
- VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18
Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien
- VG Trier, 24.08.2020 - 7 K 203/20
Dublin-Verfahren (K) (Polen)
- BVerwG, 06.07.2020 - 1 B 29.20
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19
Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság - …
- BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20
Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 …
- VG Trier, 10.07.2019 - 7 K 3478/18
Dublin-Verfahren (K) (Italien)
- VG Berlin, 20.11.2020 - 3 L 320.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2020 - 6 N 89.20
Asylrecht; Folgeantrag; mitgliedstaatübergreifender Folgeantrag; Unzulässigkeit; …
- BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
- VG Düsseldorf, 28.11.2019 - 12 K 14671/17
Dublin-Verfahren, Italien, illegale Wiedereinreise, Erledigung der …
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 12 L 1326/19
- OVG Bremen, 02.08.2019 - 1 LA 174/19
Syrien / Abschiebung nach Griechenland - Asyl; Darlegung der grundsätzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2020 - 11 A 4601/18
- VG Gelsenkirchen, 21.05.2019 - 5a L 790/19
Dublin III - Griechenland, Abschiebungsverbot, Lebensbedingungen für Familien mit …
- VG Berlin, 10.12.2020 - 31 K 684.17
- VG Stade, 24.11.2020 - 4 A 2347/17
Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote, …
- VG Augsburg, 29.10.2020 - Au 9 K 20.30084
Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz als unzulässig - …
- VG Ansbach, 14.09.2020 - AN 17 S 19.50793
Unbegründeter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung …
- VG München, 31.08.2020 - M 15 K 17.39104
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Gelsenkirchen, 26.02.2020 - 1a K 887/18
Rückkehr anerkannt Schutzberechtigter nach Italien; Vulnerabilität; Familien mit …
- VG Lüneburg, 12.12.2019 - 8 B 180/19
Dublin-Verfahren - Bulgarien - keine systemischen Schwachstellen in Bulgarien
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 3 B 13.19
Subsidiärer Schutz; Zuerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat; …
- VG Hamburg, 07.06.2019 - 9 AE 1416/19
Keine systemischen Schwachstellen im Asylsystem Italiens bezüglich nicht zum …
- VG Aachen, 27.05.2019 - 5 L 438/19
Abschiebungsverbot; Gefahrenprognose; Ibrahim
- VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 14 K 19.50452
Schutzstatus der Eltern
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - 3 N 122.19
Anträge auf Zulassung der Berufung; Grundsatzrüge; nachträgliche Divergenz; …
- VG Regensburg, 16.07.2020 - RO 11 K 19.31091
Abschiebung, Asylantrag, Asylverfahren, Bescheid, Mitgliedstaat, …
- VG Aachen, 13.05.2020 - 10 K 2052/19
Asyl; Dublin; Griechenland; nachgeborenes Kind; unzulässig; Zuständigkeit; …
- VG Trier, 26.02.2020 - 7 K 2325/19
Dublin-Verfahren (K) (Kroatien)
- VG Magdeburg, 19.02.2020 - 8 A 48/20
Subsidiärer Schutz in Dänemark kein internationaler Schutz im Sinne des …
- VG Freiburg, 31.01.2020 - A 1 K 2755/19
Sog. Dublin-Verfahren; Rückführung einer Mutter mit Kleinkind nach Italien
- VG Gelsenkirchen, 16.09.2019 - 5a K 2772/19
Dublin III Zweitantrag internationaler Schutz in Griechenland drohende …
- OVG Bremen, 29.08.2019 - 1 LA 150/19
Syrien / Abschiebung nach Griechenland - Dublin; extreme materielle Not; …
- OVG Saarland, 09.03.2020 - 2 A 158/19
Die Frage, ob in Bulgarien für anerkannte Schutzberechtigen eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - 11 A 2553/15
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung im …
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 14 K 19.50870
Dublin-III-Verordnung
- VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785
Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem …
- VG Ansbach, 30.08.2019 - AN 17 K 19.50228
Abschiebungshindernis nach Spanien - Leben auf der Straße mit Kleinkindern
- VG Schwerin, 30.04.2019 - 3 A 1851/18
Zuständigkeit für den Asylantrag eines in der Bundesrepublik Deutschland …
- VG Magdeburg, 23.06.2020 - 6 A 124/18
- OVG Saarland, 11.03.2020 - 2 A 170/19
Zulassung der Berufung zur Frage der Möglichkeit einer Rückkehr eines in …
- VG Würzburg, 11.02.2020 - W 8 E 20.30159
Abschiebungsverbot
- VG Trier, 06.02.2020 - 7 K 1994/19
Dublin-Verfahren (K) (Tschechien)
- VG Trier, 04.09.2019 - 7 K 2673/19
Dublin-Verfahren (K) (Slowakische Republik)
- VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des …
- VG Cottbus, 02.11.2018 - 3 K 1194/18
- VG Schwerin, 01.09.2020 - 5 A 952/18
Erfolgreiche Asylklage (DÜ Verfahren, Griechenland )
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 20 ZB 18.32692
Verwaltungsgerichte, Anerkannter Flüchtling, Klärungsbedürftigkeit, …
- VG Aachen, 17.12.2019 - 9 K 4401/18
Dublin; Italien; Rechtsschutz; Vertrauen
- VG Köln, 13.11.2019 - 14 K 11134/16
- VG Aachen, 21.06.2019 - 9 K 1700/18
- VG Magdeburg, 03.06.2019 - 8 A 107/18
Staatlicher Schutz vor einer Verfolgung durch den Geheimbund der Poro; Folgen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2020 - 3 L 138/20
Zur Rückkehr anerkannt Schutzberechtigter nach Griechenland
- OVG Niedersachsen, 30.03.2020 - 4 LA 218/19
EuGH kein divergenzfähiges Gericht
- VG Freiburg, 03.02.2020 - A 1 K 3988/19
Keine Überstellung nach Griechenland wegen Gefahr menschenrechtswidriger …
- VG Chemnitz, 28.01.2020 - 6 L 774/19
- VG Cottbus, 23.01.2020 - 5 K 1464/18
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- VG Magdeburg, 06.12.2019 - 9 B 442/19
Rückführung eines Asylsuchenden nach der Dublin III-VO nach Griechenland, …
- VG Magdeburg, 13.11.2019 - 9 A 281/18
- VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 4 K 19.30781
Abgewiesene Klage im Streit um Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Berlin, 03.06.2019 - 34 K 1487.17
- VG Aachen, 27.05.2019 - 9 K 1780/18
- VG Aachen, 27.05.2019 - 9 K 4004/17
Italien; Drittstaat; Rechtsschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 11 A 4311/18
- VG Münster, 04.03.2020 - 2 K 2644/19
- VG Arnsberg, 30.04.2020 - 12 K 3440/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 11 A 426/20
- VG Saarlouis, 06.03.2020 - 3 L 212/20
(Keine) Systemischen Mängel im Asylsystem Litauens
- VG Trier, 18.11.2019 - 6 K 3295/19
Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2-4 AsylGK) (Griechenland
- VG Ansbach, 13.11.2019 - AN 17 S 19.50869
Rückführung international Schutzberechtigter nach Rumänien
- VG Frankfurt/Oder, 19.09.2019 - 2 K 819/19
- VG Ansbach, 23.02.2021 - AN 17 S 21.50015
Anhörung im Asylverfahren, Asylverfahrensanspruch, Dublin-III-VO, Asylbewerber, …
- VG Köln, 23.09.2020 - 22 K 3990/19
- VG Chemnitz, 11.05.2020 - 6 K 1395/18
- VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 12 K 4935/19
- VG Magdeburg, 17.03.2020 - 4 A 55/19
- VG Würzburg, 24.02.2020 - W 2 K 19.32113
Zulässigkeit der Ablehnung des Asylantrags
- VG Arnsberg, 21.02.2020 - 12 K 2479/17
- VG Berlin, 19.11.2019 - 3 L 566.19
- VG Berlin, 22.10.2019 - 34 L 376.19
- VG Bremen, 24.09.2019 - 5 K 2498/18
Abschiebung nach Griechenland - Fortführung des Asylverfahrens; systemische …
Rechtsprechung
EuGH, 14.07.2017 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ibrahim
Beschleunigtes Verfahren
- rechtsportal.de
Beschleunigtes Verfahren
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 483/14
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 487/14
- VG Trier, 22.07.2014 - 1 K 618/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11082/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11083/14
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 58.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 59.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 18.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
- EuGH, 14.07.2017 - C-297/17, C-318/17, C-319/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
- EuGH, 30.04.2019 - C-297/17
- BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Diese Anträge sind mit Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561), und vom 19. September 2017, Magamadov (C-438/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:723), zurückgewiesen worden. - EuGH, 16.07.2020 - C-517/17
Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Er hat dies damit begründet, dass der vom vorlegenden Gericht angeführte Grund, den dieses Gericht auch in den Rechtssachen angeführt hatte, in denen das Urteil vom 19. März, Ibrahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), ergangen ist, nicht den Schluss zulässt, dass die in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung festgelegten Voraussetzungen in der vorliegenden Rechtssache erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561, Rn. 17 bis 21, …sowie vom 19. September 2017, Magamadov, C-438/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:723, Rn. 15 bis 19).Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 ist diese Verbindung aufgehoben worden, da die Fragen, die Anlass zu dieser Verbindung gegeben hatten, im Anschluss an das Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a. (C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219), bis zu dessen Verkündung die vorliegende Rechtssache sowie die Rechtssachen C-540/17 und C-541/17, Hamed und Omar, ausgesetzt worden waren, vom vorlegenden Gericht zurückgezogen worden waren.
Diese unmittelbare Anwendung auch von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte und noch nicht bestandskräftig beschiedene Anträge ist nach Art. 52 Abs. 1 der Verfahrensrichtlinie rechtmäßig, wenn, wie im Ausgangsverfahren, ein anderer Mitgliedstaat dem Antragsteller bereits die Flüchtlingseigenschaft und nicht nur subsidiären Schutz zuerkannt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 74, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 30).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet es Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie einem Mitgliedstaat, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis, einen Antrag auf internationalen Schutz mit der Begründung als unzulässig abzulehnen, dass dem Antragsteller dieser Schutz bereits von einem anderen Mitgliedstaat zuerkannt worden ist, Gebrauch zu machen, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat als Begünstigten dieses Schutzes erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 101, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 43).
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die von Art. 4 der Charta geforderte besonders hohe Erheblichkeitsschwelle erreicht wäre, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 90, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 39).
Verfügen die Behörden eines Mitgliedstaats über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen einer solchen Gefahr in dem Mitgliedstaat, der bereits internationalen Schutz zuerkannt hat, nachzuweisen, sind sie daher verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 2019, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17, EU:C:2019:219, Rn. 88, …sowie Beschluss vom 13. November 2019, Hamed und Omar, C-540/17 und C-541/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:964, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
In der gemeinsamen Sitzung, die am 8. Mai 2018 in der Rechtssache C-163/17 sowie in den verbundenen Rechtssachen C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 stattgefunden hat, haben die Kläger der Ausgangsverfahren in diesen Rechtssachen, das BAMF, die deutsche, die belgische, die italienische und die niederländische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs sowie die Kommission mündlich verhandelt.
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 22.16
Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag; …
Diese Fragen, die der Senat teilidentisch bereits zu der Rechtslage nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 S. 31 - Dublin III-VO) dem Gerichtshof mit Beschlüssen vom 23. März 2017 in den Verfahren 1 C 17.16, 1 C 18.16 und 1 C 20.16 (Aktenzeichen des Gerichtshofs: C-297/17, C-318/17 und C-319/17) unterbreitet hat, betreffen die Auslegung der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung, ABl. L 180 S. 60 - Richtlinie 2013/32/EU) sowie der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 S. 1 - Dublin II-VO).Sollte diese Klärung weder in dem vorliegenden Verfahren noch in den vom Senat durch die Beschlüsse vom 23. März 2017 vorgelegten Verfahren (C-297/17, C-318/17 und C-319/17) erfolgen können, ist mit weiteren Vorlagen an den Gerichtshof zu rechnen.
- EuGH, 20.09.2018 - C-508/18
Minister for Justice and Equality
Dans la mesure où la juridiction de renvoi évoque, notamment, le fait que les présentes demandes de décision préjudicielle pourraient, éventuellement, aboutir à une remise en cause de la compétence des procureurs allemands et lituaniens pour émettre des mandats d'arrêt européens, il suffit de relever qu'il n'apparaît toutefois pas, nonobstant l'importance de cette question, que l'incertitude quant à la réponse à apporter soit susceptible d'avoir des conséquences générales pour les autorités nationales appelées à délivrer et à exécuter des mandats d'arrêt européens, dans un nombre exceptionnellement élevé de cas (voir, par analogie, ordonnance du président de la Cour du 14 juillet 2017, C-297/17, C-318/17 et C-319/17, Ibrahim e.a., EU:C:2017:561, points 19 à 21). - EuGH, 19.09.2017 - C-438/17
Magamadov - Beschleunigtes Verfahren
Erstens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Tatsache, dass von der Entscheidung, die ein vorlegendes Gericht zu treffen hat, nachdem es den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht hat, potenziell eine große Zahl von Personen oder Rechtsverhältnissen betroffen ist, als solche keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann, der geeignet wäre, die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zu rechtfertigen (…Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2012, Abdullahi, C-394/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:623, Rn. 11…, vom 27. Juni 2016, S., C-283/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:482, Rn. 12, und vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561, Rn. 17).Zwar hat der Gerichtshof auch entschieden, dass diese Erwägung dann nicht ausschlaggebend sein kann, wenn die Zahl der von den Vorlagefragen eines vorlegenden Gerichts betroffenen Rechtssachen so groß ist, dass die Ungewissheit über ihren Ausgang die Gefahr birgt, das Funktionieren des durch die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (…ABl. 2013, L 180, S. 31, berichtigt im ABl. 2017, L 49, S. 50), eingeführten Systems zu beeinträchtigen und infolgedessen das vom Unionsgesetzgeber in Anwendung von Art. 78 AEUV geschaffene gemeinsame europäische Asylsystem zu schwächen (…Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. Februar 2017, Mengesteab, C-670/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:120, Rn. 11…, vom 15. Februar 2017, Jafari, C-646/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:138, Rn. 11, und vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561, Rn. 18).
Unter diesen Umständen können die Ungewissheit, die auf dem Kläger lastet, und sein zweifellos berechtigtes Interesse, so bald wie möglich den Umfang der ihm nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte zu erfahren, angesichts des Ausnahmecharakters des beschleunigten Verfahrens keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der die Durchführung eines solchen Verfahrens zu rechtfertigen vermag (…vgl. entsprechend Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. März 2017, X, C-47/17 und C-48/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:224, Rn. 20, und vom 14. Juli 2017, 1brahim u. a., C-297/17, C-318/17 und C-319/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:561, Rn. 23).
- EuGH, 12.06.2018 - C-238/18
EZB/ Lettland
À cet égard, dans la mesure où la BCE invoque l'incertitude juridique affectant le fonctionnement et le processus décisionnel de son conseil des gouverneurs, qui résulterait de la mesure d'interdiction d'occuper les fonctions de gouverneur de la banque de Lettonie adoptée à l'égard d'un membre dudit conseil, ainsi que le fait que des accusations graves sont portées à l'encontre de ce dernier, il importe de souligner que, selon une jurisprudence constante, l'incertitude affectant la situation juridique de M. Rimsevics et celle de la BCE, ainsi que leur intérêt à lever cette incertitude dès que possible, bien que légitimes, ne sont pas susceptibles de constituer, en tant que tels et eu égard au caractère dérogatoire de la procédure accélérée, une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une telle procédure (voir, par analogie, ordonnances du président de la Cour du 15 mars 2017, X, C-47/17 et C-48/17, non publiée, EU:C:2017:224, point 20, ainsi que du 14 juillet 2017, 1brahim e.a., C-297/17, C-318/17 et C-319/17, non publiée, EU:C:2017:561, point 23). - EuGH, 20.12.2017 - C-619/17
de Diego Porras
En effet, il convient de rappeler qu'il ressort d'une jurisprudence constante de la Cour que le nombre important de personnes ou de situations juridiques potentiellement concernées par la décision qu'une juridiction de renvoi doit rendre après avoir saisi la Cour à titre préjudiciel n'est pas susceptible, en tant que tel, de constituer une circonstance exceptionnelle de nature à justifier le recours à une procédure accélérée (ordonnances du président de la Cour du 27 juin 2016, S., C-283/16, non publiée, EU:C:2016:482, point 12 ; du 14 juillet 2017, 1brahim e.a., C-297/17, C-318/17 et C-319/17, non publiée, EU:C:2017:561, point 17, ainsi que du 19 septembre 2017, Magamadov, C-438/17, non publiée, EU:C:2017:723, point 15).
Rechtsprechung
EuGH, 30.04.2019 - C-297/17 REC, C-318/17 REC, C-319/17 REC, C-438/17 REC |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ibrahim
Urteilsberichtigung
- rechtsportal.de
Urteilsberichtigung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 483/14
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 487/14
- VG Trier, 22.07.2014 - 1 K 618/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11082/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11083/14
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 58.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 59.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 18.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
- EuGH, 14.07.2017 - C-297/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
- EuGH, 30.04.2019 - C-297/17 REC, C-318/17 REC, C-319/17 REC, C-438/17 REC
- BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 betreffen die Auslegung zum einen von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a, Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments, des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung, Aberkennung des in |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ibrahim
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Art. 52 - Zeitlicher Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 33 Abs. 2 ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Art. 52 - Zeitlicher Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 33 Abs. 2 ...
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertrauen hat Grenzen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ibrahim
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes - Art. 52 - Zeitlicher Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 33 Abs. 2 ...
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 483/14
- VG Trier, 20.05.2014 - 1 K 487/14
- VG Trier, 22.07.2014 - 1 K 618/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11082/14
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11083/14
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 57.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 58.16
- BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 59.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 18.16
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16
- EuGH, 14.07.2017 - C-297/17
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 betreffen die Auslegung zum einen von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a, Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments, des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung, Aberkennung des i
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
- EuGH, 30.04.2019 - C-297/17
- BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19
- BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 7.19
Wird zitiert von ... (23)
- BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18
Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach …
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Unbeachtlichkeit eines Asylantrags nach § 29 Abs. 1 AsylG a.F. ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen Rückführungsmöglichkeit stand ([...] wenn offensichtlich ist, dass [...] die Rückführung [...] möglich ist) und das Asylverfahren nach § 29 Abs. 2 AsylG a.F. fortzuführen war, wenn eine Rückführung in den sonstigen (sicheren) Drittstaat innerhalb von drei Monaten nicht möglich war, während ein Asylantrag bei Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG - vorbehaltlich etwaiger vom EuGH zu klärender und über den Anwendungsvorrang des Unionsrechts zu beachtender Einschränkungen insbesondere bei dort gegen Art. 3 EMRK/Art. 4 GRC verstoßenden Lebensbedingungen für Schutzberechtigte (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - BVerwGE 158, 271, vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91 und vom 2. August 2017 - 1 C 37.16 - ZAR 2018, 178; s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 - Rn. 108 ff., 120) - unabhängig davon unzulässig ist.Denn es geht hier nicht um etwaige sich aus dem Unionsrecht ergebende Einschränkungen bei der Anwendung des auf die Ermächtigung in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU gestützten Unzulässigkeitsgrundes des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (vgl. hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen - C-297/17 u.a. - vom 25. Juli 2018), sondern um die Auslegung und Anwendung der in § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG angeordneten Unwirksamkeitsfolge einer stattgebenden Entscheidung in einem Eilverfahren.
Dabei ist derzeit aber (noch) offen, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG über seinen Wortlaut hinaus über das Unionsrecht Einschränkungen unterliegt, wenn für Schutzberechtigte dort schlechte Lebensbedingungen bestehen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschlüsse vom 23. März 2017 - 1 C 20.16, 1 C 17.16 und 1 C 18.16 - juris und vom 2. August 2017 - 1 C 2.17 und 1 C 37.16 - juris; s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 - Rn. 108 ff., 120).
- BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18
Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision; …
Der Umstand, dass Personen, denen solch ein subsidiärer Schutz zuerkannt wird, in dem Mitgliedstaat keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhalten, ohne jedoch insofern anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, kann nur dann zu der Feststellung führen, dass dieser Antragsteller dort tatsächlich einer solchen Gefahr ausgesetzt wäre, wenn dieser Umstand zur Folge hat, dass sich dieser Antragsteller aufgrund seiner besonderen Verletzbarkeit unabhängig von seinem Willen und seinen persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - LS 3 in Rn. 103).Die Frage, ob eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG auch bei gegen Art. 3 EMRK/Art. 4 GRC verstoßenden Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte im anderen Mitgliedstaat ergehen kann, ist Gegenstand der beim Gerichtshof der Europäischen Union noch anhängigen Vorabentscheidungsersuchen des Senats in den verbundenen Rechtssachen C-540/17 und C-541/17 (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2017 - 1 C 37.16 - juris und - 1 C 2.17 - juris, vom 17. April 2019 - 1 C 2.17 - und vom 24. April 2019 - 1 C 37.16 - s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 in den verbundenen Rechtssachen - C-297/17 u.a., Rn. 108 ff., 120).
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 50.18
Einfließen von Erkenntnissen bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen …
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandersetzt, ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) bzw. - vorangehend - der Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) auch dann auszuschließen sei, wenn mit der Überstellung keine tatsächliche und erwiesene Gefahr verbunden ist, dass der Antragsteller eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleidet, aber einzelne Regelungen und Garantien der Richtlinie 2013/33/EU durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden.
- BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 69.18
Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung …
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandersetzt, ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) bzw. - vorangehend - der Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) auch dann auszuschließen sei, wenn mit der Überstellung keine tatsächliche und erwiesene Gefahr verbunden ist, dass der Antragsteller eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleidet, aber einzelne Regelungen und Garantien der Richtlinie 2013/33/EU durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden. - BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandersetzt, ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) bzw. - vorangehend - der Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) auch dann auszuschließen sei, wenn mit der Überstellung keine tatsächliche und erwiesene Gefahr verbunden ist, dass der Antragsteller eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleidet, aber einzelne Regelungen und Garantien der Richtlinie 2013/33/EU durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden. - BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 64.18
Einfließen der Erkenntnisse bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen …
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandersetzt, ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) bzw. - vorangehend - der Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) auch dann auszuschließen sei, wenn mit der Überstellung keine tatsächliche und erwiesene Gefahr verbunden ist, dass der Antragsteller eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleidet, aber einzelne Regelungen und Garantien der Richtlinie 2013/33/EU durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden. - BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 67.18
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit denen sich die Beschwerde nicht auseinandersetzt, ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die Überstellung eines Asylbewerbers im Rahmen der Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) bzw. - vorangehend - der Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin-II-Verordnung) auch dann auszuschließen sei, wenn mit der Überstellung keine tatsächliche und erwiesene Gefahr verbunden ist, dass der Antragsteller eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK erleidet, aber einzelne Regelungen und Garantien der Richtlinie 2013/33/EU durch den Überstellungszielstaat nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden. - BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 51.18
Zur Auslegung von Art. 4 EUGrdRCh
Die Möglichkeit einer umfassenden wechselseitigen Einstandspflicht der Mitgliedstaaten für die Beachtung der Vorgaben für die Aufnahmebedingungen von Asylantragstellern auch unterhalb der Schwelle einer Verletzung der Rechte aus Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK, welche eine sog. Dublin-Überstellung hindern könnte, ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit der sich die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht auseinandersetzt. - BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 52.18
Klärungsbedürftigkeit der Aufnahmebedingungen für sog. "Dublin"-Rückkehrer in …
Die Möglichkeit einer umfassenden wechselseitigen Einstandspflicht der Mitgliedstaaten für die Beachtung der Vorgaben für die Aufnahmebedingungen von Asylantragstellern auch unterhalb der Schwelle einer Verletzung der Rechte aus Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK, welche eine sog. Dublin-Überstellung hindern könnte, ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 91; s. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2018:617] - Rn. 101), mit der sich die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht auseinandersetzt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 11 A 1017/16 Der Senat lässt hierbei offen, ob auf den am 9. Juli 2013 gestellten Asylantrag der Kläger die Bestimmungen der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (im Folgenden: Richtlinie 2013/32/EU) oder die Bestimmungen der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (im Folgenden: Richtlinie 2005/85/EG) anzuwenden sind und wie in diesem Zusammenhang der Zusatz "oder früher" in der Übergangsbestimmung des Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU zu verstehen ist, vgl. zunächst eine ausschließliche Anwendung der Richtlinie 2005/85/EG auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Asylanträge annehmend: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 -, juris, Rn. 11; dann vor dem Hintergrund abweichender Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte hiervon abrückend und Fragen um die Auslegung von Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU dem EuGH vorlegend: BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 -, juris; die Einfügung der im Kommissionsentwurf der Richtlinie 2013/32/EU in Art. 52 Abs. 1 noch nicht enthaltenen Worte "oder früher" durch den Rat in erster Lesung als "klassisches Beispiel für eine schlechte Abfassung von Rechtsvorschriften" bezeichnend und ebenfalls eine ausschließliche Anwendung der Richtlinie 2005/85/EG auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Asylanträge annehmend: EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - Rechtssachen C-297/17 u. a. -, Rn. 49 ff., abrufbar unter: http://curia.europa.eu/, denn die Bestimmungen in § 10 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 AsylG verstoßen weder gegen die im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften in Art. 13 Abs. 2 Buchst. c) der Richtlinie 2013/32/EU und in Art. 11 Abs. 2 Buchst. c) der Richtlinie 2005/85/EG (dazu a.) noch gegen Art. 46 Abs. 4 der Richtlinie 2013/32/EU oder Art. 39 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2005/85/EG (dazu b.).
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 61.18
Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache …
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 57.18
Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. …
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 62.18
Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache …
- VG Köln, 31.07.2018 - 14 K 4762/18
- BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 58.18
Klärungsbedürftigkeit der Aufnahmebedingungen für sog. "Dublin"-Rückkehrer in …
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 65.18
Klärungsbedürftigkeit des Findens von Unterkünften für Asylsuchende und sog. …
- BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 54.18
Klärungsbedürftigkeit des Findens von Unterkünften für Asylsuchende und sog. …
- VG Cottbus, 16.01.2019 - 5 L 348/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Bremen, 29.08.2019 - 1 LA 150/19
Syrien / Abschiebung nach Griechenland - Dublin; extreme materielle Not; …
- VG Göttingen, 11.09.2018 - 1 B 170/18
Asylrechtliche Behandlung von im Bundesgebiet Nachgeborenen anerkannter …
- VG Cottbus, 02.11.2018 - 3 K 1194/18
- VG Cottbus, 22.01.2019 - 5 L 696/18
Menschenrechtslage in Bulgarien für Asylbewerber